Bremsleuchte: Diese Vorschriften gelten in Deutschland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Jedes Auto braucht ein Bremslicht – oder doch mehr?

Drittes Bremslicht: Pflicht ist es für alle seit 1998 erstmals zugelassenen Automobile und Wohnmobile.
Drittes Bremslicht: Pflicht ist es für alle seit 1998 erstmals zugelassenen Automobile und Wohnmobile.

Bremsleuchten gehören an Fahrzeugen zur gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung. Diese dient nicht nur dazu, dass Sie bei schlechten Sichtverhältnissen besser sehen, sondern verhilft anderen Verkehrsteilnehmern Sie besser wahrzunehmen.

Treten Sie auf die Bremse oder ziehen die Handbremse an, aktiviert sich das Bremslicht hinten am Auto. Dies erfolgt automatisch und macht den nachfolgenden Verkehr auf Ihr Verhalten aufmerksam. Wie eine Bremsleuchte auszusehen hat und wo sie angebracht sein muss, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgeschrieben. Ein drittes Bremslicht, das als LED-Leiste auftritt, ist hier allerdings nicht festgeschrieben. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.

FAQ: Bremsleuchte

Wo befinden sich die Bremsleuchten am Fahrzeug?

Die Bremsleuchten befinden sich immer hinten am Fahrzeug. Sie strahlen Licht nach rückwärts aus. Bremsleuchten sind Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung am Kfz.

Wie sehen die Bremsleuchten aus?

Das Bremslicht ist rot und leuchtet auf, sobald die Bremse oder die Handbremse eines Fahrzeugs betätigt wird. Andere Farbvarianten bei einem Bremslicht sind in Deutschland nicht gestattet. Sanktionen zwischen 15 Euro und 50 Euro können drohen, wenn die Bremsleuchten nicht den Vorgaben entsprechen. Die Tabelle zeigt hier, wann was der Fall ist.

Wie viele Bremsleuchten muss ein Fahrzeug besitzen?

Fahrzeuge und Anhänger müssen zwei Bremsleuchten besitzen, Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 50 km/h hingegen nur eine. Seit 1998 ist eine dritte Bremsleuchte bei neu zugelassenen Autos Pflicht.

Bußgelder bei Verstößen mit Bremsleuchten

Entspricht die Bremsleuchte an Ihrem Fahrzeug nicht gen gesetzlichen Vorgaben, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können zeigt, die nachfolgende Tabelle:

VerstoßSanktionen
Brems­leuchte entspricht nicht den Vor­schriften15 EUR
Fahren mit er­loschener Betriebs­erlaubnis50 EUR

0 bis 3 Bremsleuchten: Was ist vorgeschrieben?

Das dritte LED-Bremslicht ist nicht StVZO-geregelt, sondern durch EU-Recht.
Das dritte LED-Bremslicht ist nicht StVZO-geregelt, sondern durch EU-Recht.

Gemäß StVO müssen alle Kraftfahrzeuge sowie deren Anhänger mit zwei nach hinten rot strahlenden Bremsleuchten ausgestattet sein. Diese müssen so geschaltet sein, dass sie beim Betätigen der Betriebs- und der Handbremse leuchten. In der Regel ist eine Bremsleuchte in direkter Nähe zur Schlussleuchte angebracht. Sie muss zudem deutlich stärker leuchten als diese.

Eine einzelne Bremslampe ist in der Regel Krafträder ohne Beiwagen zu finden, sofern diese eine durch ihre Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h erreichen können. Eine Bremslicht ist nicht vorgeschrieben, wenn das Kraftrad weniger als die genannten 50 km/h erreichen kann. Dann ist es auch unerheblich, ob ein Beiwagen oder Anhänger vorhanden ist.

Was im Gesetzestext allerdings nicht erwähnt wird, ist die dritte Bremsleuchte. In der StVZO kommt sie zwar aktuell nicht vor, aber dennoch ist sie für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben, die seit 1998 zugelassen wurden. Dass die dritte Bremsleuchte nunmehr Pflicht ist, geht auf die EU-Regelungen bzw. -Richtlinien 76/756/EWG und ECE-R48 zurück.

EU-Recht verlangt nach einer dritten Bremsleuchte

Vor dem 01. Januar 1998 war es unzulässig, eine Zusatzbremsleuchte als LED-Leiste am Heck des Fahrzeugs zu haben. Dementsprechend konnten Sie auch keine dritte Bremsleuchte mit LED nachrüsten, falls Sie der Meinung waren, dadurch die Sichtbarkeit Ihres Fahrzeugs erhöhen zu können.

Seit nunmehr über 20 Jahren ist aber genau das auf dem europäischen Markt vorgeschrieben, sofern ein Automobilhersteller hier eine technische Zulassung für seine Fahrzeuge bekommen will. Das gilt zumindest, wenn diese der EG-Fahrzeugklasse M1 angehören.

Dabei ist nun die dritte Bremsleuchte üblicherweise eine LED-Leiste, die mittig zwischen den anderen beiden Bremslichtern angebracht wird. Sie muss allerdings höher am Fahrzeug montiert sein, als die zwei anderen Bremsleichten. Auch sie muss rot nach hinten strahlen.

Die dritte Bremsleuchte – beim TÜV relevant?

Leuchtmittel LED: Die dritte Bremsleuchte ist in der Regel in Form einer Leiste am Heck verbaut.
Leuchtmittel LED: Die dritte Bremsleuchte ist in der Regel in Form einer Leiste am Heck verbaut.

Zur Hauptuntersuchung müssen Sie in der Regel im Abstand von 24 Monaten. Unabhängig davon, mit welchem Fahrzeug Sie beim TÜV aufschlagen, wird die Fahrzeugbeleuchtung umfassend auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Sämtliche am Fahrzeug vorhandene Beleuchtung muss natürlich auch funktionieren.

Generell gilt: Ist ein Bremslicht kaputt, stellt das einen Mangel dar. Gleiches gilt, wenn Sie eine hochgesetzte dritte Bremsleuchte aus LED-Lampen an Ihrem Fahrzeug haben und diese defekt ist. Dementsprechend kann ein drittes Bremslicht durchaus für den TÜV relevant sein.

Zusätzliche Bremsleuchten müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Leuchten sie zum Beispiel in einer anderen Farbe als Rot, kann das die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Auch eine blinkende Bremsleuchte ist nicht zulässig. Das Leuchten muss stets hell und gleichmäßig sein.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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7 Kommentare

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  1. Markus G
    Am 24. März 2024 um 9:17

    Ist das anbringen eines Schriftzuges auf der 3. bremsleuchte erlaubt?

  2. Julian
    Am 1. Oktober 2023 um 21:14

    Verstehe ich das richtig dass mein Auto welches 1991 gebaut worden ist, kein drittes Bremslicht braucht ? Der Vorbesitzer hat zwar eins drittes Bremslicht eingebaut, hat dabei aber so gepfuscht dass ich es gerne wieder raus reißen würde. Mit freundlichen Grüßen Julian.

  3. Jan Phillip H
    Am 24. August 2021 um 11:15

    Im Text steht ja, das die beiden Bremsleuchten in der Regel in der Nähe der Schlussleuchten angebracht sind. Oftmals ja auch integriert oder Hybridleuchten mit unterschiedlichen Licht Intensitäten.
    Nun aber zu meiner Frage. Ist das so Pflicht oder könnte ich auch unabhängige Bremsleuchten verbauen? Zum Beispiel bei einem Wohnwagen höher als die Hauptbeleuchtung auf 1 – 1.5 m außen hochkant und die 3. Bremsleuchte oben auf 2m.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. September 2021 um 11:01

      Hallo Jan Phillip H.,

      Wir dürfen keine Rechtsberatung geben, gehen Sie bitte mit Ihrem Anliegen an die zuständige Zulassungsbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Käpsele
    Am 29. Juli 2021 um 14:39

    Also soweit ich das beurteilen kann leuchtet bei keinem Auto auf Gottes schöner Erde das Bremslicht wenn die Handbremse angezogen wird. Würde auch kein großen Sinn machen da sie dann immer leuchtet wenn das Auto mit angezogener Handbremse abgestellt wird.

  5. Besserwisser
    Am 26. Juli 2021 um 12:47

    Seit wann aktiviert sich das Bremslicht beim ziehen der Handbremse ?

  6. Manuel S
    Am 13. Januar 2021 um 10:08

    beim betätigen der Handbremse leuchtet nur eine Anzeige im Cockpit bei eingeschalteter Zündung, die Bremslichter leuchten nur wenn die “richtige” Bremse betätigt wird

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