Die Brückenabstandsmessung: Funktionsweise und Fehlerquellen
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Funktionsweise und häufige Fehlerquellen von VAMA-Systemen
Für Unfälle auf Autobahnen gibt es zwei häufige Ursachen: Zu dichter Abstand und zu hohe Geschwindigkeit fordern jedes Jahr viele Todesopfer in Deutschland. Deshalb haben die Behörden ein besonders großes Interesse daran, solch gefährliches Verhalten zu reduzieren, indem Autofahrer mit entsprechenden Bußgeldbescheiden “erzogen” werden.
Dabei kommen nicht nur Blitzer, sondern auch andere Arten von Messgeräten zum Einsatz. Die Technologie der Brückenabstandsmessung vermag es, sowohl die Geschwindigkeit als auch den Abstand von Fahrzeugen, die auf Autobahnen unterwegs sind, zu messen. Allerdings können sich auch bei dieser Messmethode häufig Fehler einschleichen, wodurch die Messung als Beweismittel nicht zulässig ist.
Doch wie funktioniert diese Brückenabstandsmessung genau? Und welche Fehlerquellen tauchen dabei häufig auf? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Brückenabstandsmessung
Bei der Abstandsmessung wird stets auch die Geschwindigkeit gemessen, denn:
1. Das Tempo gibt Auskunft über den einzuhaltenden Mindestabstand. So können die Messbeamten beurteilen, ob ein Abstandsverstoß vorliegt.
2. Die Sanktionen von Abstandsverstößen unterscheiden sich je nach gefahrener Geschwindigkeit (mehr als 80, 100 oder 130 km/h).
Eine detaillierte Zusammenfassung der Funktionsweise der Brückenabstandsmessung finden Sie hier.
Bei der Brückenabstandsmessung kann es durchaus zu zahlreichen Fehlern kommen, die im Einzelfall sogar einen erfolgreichen Einspruch ermöglichen. Welche das sein können, erfahren Sie hier.
Wie funktioniert die Brückenabstandsmessung?
Die Brückenabstandsmessung erfasst sowohl den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen als auch die Geschwindigkeit, mit der Fahrzeuge auf einer bestimmten Strecke unterwegs sind. Sie wird auch als Videoabstandsmessanlage, oder kurz VAMA, bezeichnet. Die Brückenabstandsmessung funktioniert folgendermaßen:
- Auf einer Brücke, welche sich über die Autobahn spannt, befinden sich zwei Videokameras. Beide erfassen dabei sämtliche Fahrstreifen auf einer Strecke von ungefähr 700 Metern Länge.
- In räumlicher Nähe zu der Brücke steht ein Fahrzeug, in dem zwei Beamte der Polizei das Gerät bedienen. Diese können auf einem Monitor sehen, welche Bilder die beiden Kameras von der Autobahn aufnehmen.
- Wenn die Polizei auf ihrem Monitor einen Abstands- oder Geschwindigkeitsverstoß sehen, können Sie ein Blitzgerät auslösen, welches neben der Brücke steht. Dieses macht ein Foto von dem Fahrer, welcher den Verstoß begangen hat, das als Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren dient.
- Die eigentliche Brückenabstandsmessung erfolgt anschließend im Labor, wo anhand der Aufnahmen sowohl Abstand als auch Geschwindigkeit des Autos genau bestimmt werden. Dies ist durch zwei weiße Messlinien möglich, welche auf der Fahrbahn in dem Bereich angebracht wurden, der von den Kameras abgedeckt wird. Diese liegen im Abstand von 50 Metern zueinander, jeweils 90 beziehungsweise 40 Meter von der Brücke entfernt. Um den genauen Abstand zu bestimmen, muss die Videoaufzeichnung so gestoppt werden, dass das entsprechende Fahrzeug genau auf einer Messlinie steht.
- Auch die Geschwindigkeit des Fahrzeuges lässt sich durch die Videoaufnahme ermitteln. Dazu wird die Videoaufzeichnung zu den Zeitpunkten gestoppt, an denen das Fahrzeug mit den Vorder- oder Hinterrädern genau auf den beiden weißen Markierungen steht. Aus der eingeblendeten Uhrzeit zu beiden Zeitpunkten lässt sich die Geschwindigkeit des Fahrzeuges bestimmen. Die Uhrzeit stammt von einer sehr genau gehenden Uhr, welche Teil der Apparatur ist.
Wann liegt ein Abstandsverstoß vor?
Während es zur Geschwindigkeitsmessung auch diverse andere Messgeräte wie Blitzer gibt, liegt die Besonderheit von VAMA-Systemen darin, Verstöße gegen den vorgeschriebenen Mindestabstand festzustellen. Doch was sagt das Verkehrsrecht überhaupt zu diesen Verstößen?
In § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zum Thema Mindestabstand folgendes vorgeschrieben:
“Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.”
Als Faustformel für diesen sicheren Mindestabstand gilt die Methode, die Geschwindigkeit, welche der Tacho anzeigt, zu halbieren. Diese Zahl entspricht dem Mindestabstand zum Vordermann in Metern. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h auf der Autobahn sollten Sie also mindestens einen Abstand von 60 Metern zu dem Fahrzeug vor Ihnen halten.
Unterschreitet ein Autofahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand, erwartet Sie ein Bußgeldbescheid mit einer Aufforderung zur Zahlung von 25 bis 400 Euro. Bei schweren Verstößen sind außerdem zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot möglich.
Was sind die häufigsten Fehlerquellen bei der Brückenabstandsmessung?
Wie andere Messeinrichtungen im Straßenverkehr ist auch die Brückenabstandsmessung mittels VAMA-Geräten anfällig für Fehler. Die häufigsten Fehlerquellen sind dabei folgende:
- Wenn die Messanlage – und vor allem die eingebaute Uhr – vor ihrem Einsatz nicht richtig geeicht wurde, kann es sein, dass die gemessenen Geschwindigkeiten fehlerhaft sind.
- Auch veraltete Geräte sind anfälliger für Fehler bei der Messung.
- Wenn die Bildqualität oder die Position der Videokamera schlecht ist, muss eine entsprechende Toleranz bei der Geschwindigkeits- und Abstandsmessung eingeräumt werden. Ansonsten können die ermittelten Messwerte falsch sein.
- Der Faktor Mensch spielt bei der Brückenabstandsmessung eine wichtigere Rolle als bei anderen Messverfahren. Wenn die Person, welche die Aufnahmen auswertet, das Video so stoppt, dass die Fahrzeuge nicht genau an den Messlinien positioniert sind, ist keine genaue Auswertung möglich.
- Gerade weil ein zu geringer Abstand in manchen Fällen zulässig sein kann, ist es nötig, die gesamte Verkehrssituation zu erfassen, welche zu dem vermeintlichen Abstandsvergehen geführt hat. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn die Strecke, welche von dem Gerät zur Brückenabstandsmessung abgedeckt wird, zu kurz ist.
Letzter Fall ist eine besonders häufige Fehlerquelle bei der Abstandsmessung auf einer Brücke. Wenn ein Autofahrer auch nur für kurze Zeit einen zu geringen Abstand zum Vordermann gehalten hat, kann es sein, dass er bereits wegen einem Abstandsverstoß belangt wird, falls er zu diesem Zeitpunkt in den Bereich einer Brückenabstandsmessung gelangte.
Deshalb entschied das Oberlandesgericht Köln bereits 1984 in einem Urteil (Az. 3 Ss 456/83), dass ein Abstandsvergehen auf einer 150 Meter langen Strecke nicht in jedem Fall als “nicht vorübergehend” gilt und einen Verstoß darstellt. Wenn sich auf den 150 Metern vor der Messstrecke die Verkehrssituation so geändert hat, dass dem Betroffenen kein Vorwurf gemacht werden kann, dann liegt kein Verstoß gegen die StVO vor. Deshalb muss der Streckenabschnitt, welcher bei der Brückenabstandsmessung beobachtet wird, eine ausreichende Länge aufweisen.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auf Grundlage einer Brückenabstandsmessung
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit oder zu geringem Abstand erhalten, kann es sein, dass diesem eine fehlerhafte Brückenabstandsmessung zugrunde liegt. Wie im vorherigen Abschnitt gezeigt, ist das VAMA-System zur Brückenabstandsmessung anfällig für eine Reihe verschiedener Messfehler.
In diesem Fall kann es sich lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Hierzu sollten Sie sich jedoch von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen, der sich im Verkehrsrecht auskennt und genau herausfinden kann, ob dem Bußgeldbescheid Messfehler zugrunde liegen.
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Guten Tag,
ich habe eine Frage, kennt jemand einen Blitzer, welcher von oben blitzt, auf dem Weg von Wuppertal nach Köln/Bonn Flughafen? Kann es sein, dass es solch einen Blitzer gibt? Ich glaube dort vor kurzem nachts geblitzt worden zu sein und meine es war auf der A3 zwischen Leverkusener Kreuz und Flughafen Köln/Bonn. Gibt es dort solch einen Blitzer und weiß jemand, wie viel km/h dort erlaubt sind?
Danke.
Guten Tag..
Kann ein Geschwindigkeitsverstoß anhand einer Brückenmessung geahndet werden??
Weder rechts, es wurde kein Blitz bemerkt… Neben mir war auch ein Fahrzeug aber nicht vor mir… (also nichts um einen Abstand zu messen)
Guten Tag sehr geehrte Bußgeldkatalog Redaktion,
Ist eine solche Messung auch Nachts möglich? Und wenn ja wird dies in Deutschland häufig durchgeführt.
MfG, Marlon
Guten Tag,
bei einer Autobahnbrücke ist an der Seite ein Lärm- und Sichtschutz mit einer Tür. Ist es der Polizei erlaubt, diese Brückentür (oft) zu nutzen, um dadurch Blitzer am Autobahnseitenrand aufzustellen?
Ich würde behaupten, dass diese Türen nur im Notfall oder für Straßenbauarbeiten/Reparatur genutzt werden darf. Und daher die Blitzerfotos nicht rechtskräftig sind.
Also: Es wird nicht von einer Brücke runter auf die Autobahn gemessen sondern direkt auf dem Fahrbahnrand. Diesen erreicht man nur, indem man die Tür im Sichtschutz nutzt.
Ist das Vorgehen der Polizei, bzw Ordnungsamtes legal und die Ordnungswidrigkeit rechtskräftig?
Es geht um zu hohe Geschwindigkeit, nicht um den Abstand.
MfG
4/10 Abstand wurde um 40cm unterschritten. Welche Chancen bestehen zu einer Berichtigung auf 5/10. Geschwindigkeint war 127 km/h
Hallo Georg H.
Bei festgestellten Abstandsunterschreitungen wird in der Regel nichts berichtigt.
– Die Redaktion
Hallo Georg,
wenn Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen wollen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org