Bullenfänger: Wann sind Frontschutzbügel in Deutschland zulässig?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Optisches Highlight oder Sicherheitsrisiko?
Wer das Aussehen seines Fahrzeugs verändern möchte, kann dies auf vielfältige Weise tun. Streben die Besitzer vor allem eine robustere Optik an, ist dies unter anderem durch den Anbau von einem sogenannten Kuhfänger am Auto möglich.
Doch sind solche Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Warum gelten diese Anbauten als gefährlich? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zu beachten? Unterscheiden sich die Vorschriften für Kuhfänger bei Lkw und Pkw? Was gilt es zu beachten, wenn Sie einen Frontschutzbügel nachrüsten wollen? Und welche Sanktionen drohen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bullenfänger
Als Bullenfänger, Kuhfänger, Frontschutzbügel oder Personenschutzbügel werden Anbauteile für Fahrzeuge bezeichnet, die ursprünglich als Rammschutz gegen Wild entwickelt wurden. Mittlerweile kommen die aus Metall- oder Kunststoffrohren bestehenden Konstruktionen vor allem beim Tuning zum Einsatz.
Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben, sind Kuhfänger in Deutschland erlaubt. So ist etwa eine EU-Typengenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für den Rammschutz am Auto vorgeschrieben.
Untersuchungen zeigen, kommt es zwischen einem Fußgänger und einem Auto mit Bullenfänger zu einem frontalen Unfall, sind in der Regel schwerere Verletzungen die Folge. Die seit 2009 geltenden EU-Richtlinien sollen daher den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern verbessern.
Bußgeldkatalog zum Bullenfänger
Beschreibung | Bußgeld |
---|---|
Unvermeidbare Gefährdung des Verkehrs durch Teile, die über den Umriss des Fahrzeugs hervorragten | 20 € |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 50 € |
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr |
Sind zum Schutz der Fußgänger Kuhfänger verboten?
Ist beim Auto von einem Kuhfänger, Bullenfänger oder Frontschutzbügel die Rede, handelt es sich dabei offiziell um sogenannte Frontschutzsysteme. Diese dienen üblicherweise dazu, die Schäden die durch die Kollision mit einem Tier (Wildunfall) entstehen, zu reduzieren. Gleichzeitig erfreuen sich solche Konstruktionen vor allem aus optischen Gründen bei SUVs und Pick-ups großer Beliebtheit.
Allerdings stehen Bullenfänger an Geländefahrzeugen in der Kritik, da diese zu einer Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern führt. So zeigte bereits eine Untersuchung der Medizinischen Hochschule Hannover, die in einem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahre 1995 veröffentlicht wurde, dass ungeschützte Verkehrsteilnehmer bei einer Kollision mit Geländewagen mit Bullenfänger schwerere Verletzungen erleiden als bei Fahrzeugen ohne dieses Bauteil.
Diese und ähnliche Erkenntnisse führten dazu, dass im Jahr 2009 die EU-Richtlinie 78/2009/EG in Kraft trat. Unter Artikel 1 der Richtlinie wird der Gegenstand der Verordnung definiert, darin heißt es:
In dieser Verordnung werden Anforderungen an Konstruktion und Funktion von Kraftfahrzeugen und Frontschutzsystemen mit dem Ziel festgelegt, die Zahl und Schwere der Verletzungen zu verringern, die Fußgänger und andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer beim Aufprall auf die Frontpartie von Fahrzeugen erleiden und um solche Kollisionen zu vermeiden.
Der Geltungsbereich der EU-Richtlinie umfasst dabei aber ausschließlich seit 2006 neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) und N1 (Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.
Bullenfänger nachrüsten: Was gilt es zu beachten?
Möchten Sie Ihren Pkw mit einem Bullenfänger ausstatten, muss dieser den gesetzlichen Vorschriften der EU-Richtlinie 78/2009/EG entsprechen. Wichtigstes Kriterium ist dabei der Schutz der Fußgänger. Entsprechende Modelle werden daher nicht selten unter der Bezeichnung „Personenschutzbügel“ vertrieben. Doch welche Anforderungen gelten nur konkret?
Um das Verletzungsrisiko zu reduzieren, müssen Frontschutzbügel zum Beispiel fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Den korrekten Anbau des Zusatzteils soll dabei eine eindeutige Montageanleitung gewährleisten, die dem Produkt beizufügen ist. Darüber hinaus soll eine Liste der kompatiblen Fahrzeugtypen sicherstellen, dass Bullenfänger und Auto zusammenpassen.
Besonders wichtig ist außerdem, dass der vermeintliche Rammschutz am Auto bei einem Aufprall nachgibt. Möglich ist dies entweder über eine nachgebende Befestigung oder das Material. Denn zahlreiche Kuhfänger die aussehen, als wären sie aus Edelstahl, bestehen tatsächlich aus Kunststoff.
Der Gesetzgeber hat darüber hinaus festgelegt, dass der Personenschutzbügel die Breite des Fahrzeugs nicht überschreiten und die Vorderkante der Fronthaube höchsten um 50 mm überragen darf. Nicht zuletzt muss für das Bauteil eine EU-Typengenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen.
Übrigens! Bullenfänger die bereits vor 2009 über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügten, dürfen in der Regel weiterhin montiert werden. Denn bestehende Genehmigungen bleiben auch weiterhin gültig (Bestandsschutz). Erkundigen Sie sich dahingehend am besten direkt bei der nächstgelegenen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ etc).
Unerlaubter Frontschutzbügel: Was droht?
Wer einen Bullenfänger montiert, der nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss mit Sanktionen rechnen. Denn dies kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro vor.
Darüber geht der Verlust der Betriebserlaubnis aber auch mit einem Verlust des Versicherungsschutzes einher. Sie sind dann also ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellt dabei eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich zieht. Des Weiteren drohen zwei bzw. drei Punkte in Flensburg und ggf. erfolgt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wichtig! Bullenfänger können bei Lkw und anderen Nutzfahrzeugen sinnvoll sein, um diese vor möglichen Beschädigungen zu schützen. Sie erfüllen somit einen Zweck und sind nicht nur eine Maßnahme beim optischen Tuning. Daher sind solche Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen von der EU-Richtlinie ausgenommen. Die Montage starrer Frontbügel ist demnach weiterhin erlaubt. Gleichwohl müssen Sie bei einem Lkw den Bullenfänger eintragen lassen und unter anderem die gesetzlichen Vorgaben zur Fahrzeuglänge einhalten.
Darf am Bügel vom kuga das Nummern Schild angebaut werden?