Bus-Bußgeldkatalog: Bußgelder, Punkte & Fahrverbote 2024
Für Busse und Busfahrer gelten zum Teil andere Regelungen im Verkehrsrecht als für Auto- oder Lkw-Fahrer. Auch andere Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote als bei Verstößen mit dem Pkw oder Lkw sind möglich. Auf diesen Seiten zum “Bußgeldkatalog Bus” und den dazugehörigen Ratgeber erfahren Sie mehr über die Verkehrsregeln und Sanktionen für Busfahrer in Deutschland.
Über den Autor
Dörte L.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.
Bußgeldkatalog für Busse:
Bus - Lenk- & Ruhezeiten
Welche Lenk- und Ruhezeiten müssen Busfahrer einhalten? Mehr dazu erfahren Sie hier!
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Auch ein Bus unterliegt der StVO
Im Straßenverkehr gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für alle Teilnehmer. Egal mit welchen Gefährt: Alle müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dies dient zum einen der Sicherheit und der Unfallvermeidung und zum anderen dazu, einen stetigen Verkehrsfluss sicherzustellen. Da Verstöße geahndet werden, ist es nicht verwunderlich, dass es auch einen Bußgeldkatalog für den Bus gibt. Diese nehmen schließlich auch am Verkehr teil – und Unfälle mit Bussen bergen ein besonders hohes Verletzungsrisiko.
Was gemäß der StVO beim Bus für Regeln zu beachten sind, ist für viele manchmal nicht ganz eindeutig, da sie zwar mit dem Bus fahren, aber selbst eher selten hinterm Steuer sitzen. Der nachfolgende Artikel geht näher darauf ein, welche Regelungen speziell für den Bus gelten. Wann der Bußgeldkatalog zwischen Bus und Pkw unterscheidet, wird ebenfalls betrachtet wie die zulässige Geschwindigkeit oder Promillegrenze für Busfahrer.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bus-Bußgeldkatalog
Welche Geschwindigkeitsvorgaben gelten für Busse?
Innerorts ist die Geschwindigkeit für Busse auf 50 km/h beschränkt und außerorts können maximal 100 km/h zulässig sein. Hierbei kommt es allerdings auch auf die baulichen Voraussetzungen an. Denn gibt es nicht für alle Passagiere Sitzplätze, liegt die Höchstgeschwindigkeit nur noch bei 60 km/h.
Unabhängig davon ob es sich um einen Linien- oder Reisebus handelt, gilt in Deutschland eine Promillegrenze für Busfahrer. So besteht im Linien- als auch im Reisebusverkehr ein absolutes Alkoholverbot und bei Verstößen sind Bußgelder bis 10.000 Euro möglich.
Ja, der Gesetzgeber schreibt die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten beim Bus vor. Dabei darf die tägliche Lenkzeit regulär maximal 9 Stunden betragen.
Bußgeldkatalog Bus
Verstoß
Sanktion Fahrer
Sanktion Halter
Lohnt ein Einspruch?
im Linien- und Reisebusverkehr Alkohol während des Dienstes konsumiert
bis zu 10.000 EUR
bei privaten Fahrten 0,5-Promillegrenze missachtet
In Deutschland ist die Bezeichnung „Bus“ eher eine umgangssprachliche und leitet sich aus dem lateinischen Wort „Omnibus“ ab. „Omni“ steht in diesem Fall für „alle“. In der StVO wird der Bus in der Regel als Omnibus oder Schulbus bezeichnet.
Ein Bus ist ein großes Fahrzeug, das mehr als 8 bzw. mehr als 16 Personen befördern kann. In der Regel wird er im öffentlichen Nahverkehr, im Linienverkehr sowie als Reisebus eingesetzt. Um einen Bus fahren zu dürfen, muss ein Führerschein der Klasse D bzw. DE vorliegen.
Wann kommt der Bußgeldkatalog für den Bus zum Tragen?
Grundsätzlich gelten für Busse die gleichen Verkehrsregeln wie für alle anderen Kraftfahrzeuge auch. Aufgrund ihrer speziellen Aufgabe und dem damit verbundenen Sicherheitsaspekt sind einige Punkte im Bußgeldkatalog auf den Bus zugeschnitten.
So ist beispielsweise im Bus das Handy hinterm Steuergenauso verboten wie es für alle anderen auch ist, und das Bußgeld ist für alle gleich hoch. Bei Geschwindigkeitsverstößen und der Promillegrenze sieht das jedoch schon anders aus.
Für Busfahrer gilt eine strikte Null-Promillegrenze, wenn sie Passagiere im Linienverkehr befördern. Sind sie mit einem Reisebus unterwegs, ist ist diese Promillegrenze ebenfalls zu beachten.
Auch für den Bus ist eine Geschwindigkeit vorgeschrieben, die eingehalten werden muss, um kein Bußgeld zu riskieren. In diesem Sinn sind Busse, da sie in der Regel zu den schweren Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zählen, LKW gleichgestellt. So gilt auf der Autobahn für einen Bus/Reisebus eine Geschwindigkeit von maximal 100 km/h.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind höchstens 80 km/h und innerorts 50 km/h zulässig, wenn die Geschwindigkeiten nicht durch Verkehrsschilder geregelt sind. Busse, die nicht für alle Passagiere Sitzplätze haben, dürfen zudem außerorts nur mit maximal 60 km/h unterwegs sein.
Der Busgeldkatalog für den Bus kommt beim Parken ebenfalls zur Anwendung, und zwar dann, wenn Busse regelmäßig in Wohngebieten abgestellt werden. In Ausnahmefällen ist das möglich, ansonsten muss ein ausgewiesener Busparkplatz aufgesucht werden.
Sanktionen drohen ebenfalls, wenn der Bus überladen ist, also entweder zu viele Passagiere an Bord hat oder deren Gepäck zu schwer ist. Im Linienverkehr lässt sich ein übervoller Bus allerdings manchmal nicht vermeiden. Wichtig in Bezug auf die Überladung sind hier die §§ 31 und 34 StVO.
Bußgelder gemäß dem Bußgeldkatalog für den Bus drohen zudem, wenn kein Verbandskasten oder kein Feuerlöscher vorhanden ist. Ein Fahrverbot für Busse so wie für Lkw gibt es übrigens nicht.
Wichtige Regelungen zum Bus für andere Verkehrsteilnehmer
Auch andere Verkehrsteilnehmer müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie Regelungen in Bezug auf Busse nicht einhalten. So sieht der Bußgeldkatalog für die Busspurbeispielsweise ein Bußgeld vor, wenn diese wiederrechtlich befahren wird.
In § 20 Absatz 3 StVO ist darüber hinaus festgelegt, dass, wenn bei einem Bus das Warnblinklicht eingeschaltet ist, dieser nicht überholt bzw. an diesem vorbeigefahren werden darf. Ist also das Warnblinklicht am Bus an, sollten andere Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam agieren. Missachten sie die Vorgaben, wird gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld fällig. Bei einer Gefährdung anderer ist dann auch ein Punkt in Flensburg möglich.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.