Was passiert, wenn beim Bus die Reifen nicht den Vorschriften entsprechen?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) sind mit die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für eine sichere Teilnahme am Verkehr.
Neben den allgemeinen Verkehrsregeln finden sich in ihnen auch Vorgaben bezüglich der Ausrüstung der Fahrzeuge. So ist die Bereifung von Kfz einer der bedeutendsten Punkte. Dass Busreifen davon nicht ausgenommen sind, sollte verständlich sein.
Gibt es spezielle Vorgaben für Reifen an Bussen oder sind die allgemeinen Regelungen auch hier anzuwenden? Womit Busfahrer sowie Fahrzeughalter rechnen müssen, wenn zum Beispiel am Bus die falschen Reifen montiert sind und was der Bußgeldkatalog beim Thema „Bus und Reifen“ sonst noch vorsieht, betrachtet der folgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Busreifen
Welche Vorschriften gelten für die Bereifung von Bussen?
Die unter § 36 StVZO definierten, allgemeinen Regelungen für Reifen gelten grundsätzlich auch für Busse. Zudem besteht eine witterungsbedingte Winterreifenpflicht.
Ist eine Mischbereifung bei Bussen zulässig?
Nein, der Gesetzgeber untersagt die Mischbereifung beim Bus. Als Halter müssen Sie sich demnach entweder für Diagonal- oder Radialreifen entscheiden.
Welche Sanktionen drohen, wenn am Bus die Vorgaben für Reifen nicht eingehalten werden?
Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht zieht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich. Weitere Tatbestände können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Rechtliche Grundlage: Welche Busreifen sind wann notwendig?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Bestimmungen aus § 36 StVZO für alle Fahrzeuge gelten. Das heißt, auch die Busreifen unterliegen den hier definierten Vorgaben. Neben den Reifen, die unter bestimmten Witterungsbedingungen zu verwenden sind, legt der benannte Paragraph unter anderem auch die Lauffläche sowie die zulässigen Profiltiefen fest. Des Weiteren wird die Zulässigkeit einer sogenannten „Mischbereifung“ behandelt.
Sind an einer Achse unterschiedliche Reifentypen montiert, wird von dieser Art der Bereifung gesprochen. Das kann zu Schwierigkeiten bei der Bedienung des Fahrzeugs führen und somit auch das Risiko eines Unfalls erhöhen. Auch Busreifen müssen an einer Achse übereinstimmen.
In diesem Zusammenhang werden Busse, bzw. schwere Kraftfahrzeuge, im Paragraphen auch das einzige Mal direkt benannt.
Demnach dürfen an
„Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer […] Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h […] die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein“.
Eine Mischbereifung ist also am Bus untersagt, denn Fahrzeuge, die als Busse gelten, erfüllen in der Regel diese definierten Voraussetzungen.
In der Praxis ist das jedoch immer seltener ein Problem, da an Bussen in der Regel nur noch Radialreifen verwendet werden. Diese sind flexibler. Denn gilt, dass eine Missachtung dieser Vorgaben sowie der allgemeinen Regelungen in Bezug auf die Bereifung eines Fahrzeugs ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg zur Folge haben kann.
Weitere wichtige Regelungen in Bezug auf Busreifen
Wie bereits erwähnt, wird die zulässige Profiltiefe in der StVZO festgelegt. Diese Vorgaben gelten für alle Fahrzeuge und deren Reifen, also auch für die Busreifen. Der zuvor benannte Paragraph bestimmt diesbezüglich Folgendes:
[…] Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Im Allgemeinen gilt daher, dass bei Sommerreifen ein Profil von mindestens 1,6 mm und bei Winterreifen mindestens 4 mm betragen muss. Laien können die Profiltiefe zum Beispiel mit einer Ein-Euro-Münze testen. Kann diese im Profil bis zum äußeren Rand versenkt werden, sollte das Profil ausreichen.
Bus: Verschiedene Reifen für Sommer und Winter?
Beim Thema „Sommer- und Winterreifen“ ist selbstverständlich der Bus nicht ausgenommen. Hier kommt § 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Tragen. Dieser bestimmt, dass Fahrzeuge bei bestimmten Witterungsverhältnissen nur mit Reifen, die das sogenannte „Alpine-Symbol“ aufweisen, gefahren werden dürfen.
Bei diesem Symbol handelt es sich um ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Darauf sollte geachtet werden, wenn Busreifen für den Winter angeschafft werden. Zu den Witterungsbedingungen, die dies erforderlich machen, gehören Glätte, Glatteis, Schnee sowie Schneematsch und Reifglätte.
Busreifen für den Winter müssen, wie alle anderen Reifen für diese Jahreszeit, besonders beschaffen sein, damit sie eine sichere Fahrt ermöglichen. Neben der höheren Profiltiefe ist auch die Gummimischung von Bedeutung. Auch die Bauart kann hier dazu beitragen, dass die Fahreigenschaften für den Winter ausgelegt sind.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.