Bußgeld im Ausland nicht bezahlen: Drohen Konsequenzen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was geschieht bei Verkehrsverstößen im Ausland?

Was passiert, wenn Sie ein Bußgeld im Ausland nicht bezahlen?
Was passiert, wenn Sie ein Bußgeld im Ausland nicht bezahlen?

Wer im Urlaub besonders flexibel sein und auch die eine oder andere Sehenswürdigkeit abseits der großen Touristenströme entdecken möchte, kann sich beim Fortbewegungsmittel für ein Auto entscheiden. Dabei können Sie entweder mit dem eigenen Auto anreisen oder sich vor Ort einen Mietwagen organisieren.

Sitzen Sie selbst hinter dem Steuer, bedeutet dies aber auch, dass Sie sich im Vorfeld über die geltenden Verkehrsregeln informieren sollten. Ansonsten können bei einem Verstoß gegen bestehende Vorschriften schnell Sanktionen drohen.

Doch womit müssen Sie rechnen, wenn Sie ein Bußgeld im Ausland nicht bezahlen? Lässt sich die Angelegenheit durch die Heimreise aus der Welt schaffen? Oder lassen sich etwaige Sanktionen auch über die jeweiligen Landesgrenzen hinaus vollstrecken? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Bußgeld im Ausland nicht bezahlen

Sind die Konsequenzen in jedem Land die gleichen, wenn ich ein Bußgeld nicht bezahle?

Nein. Welche Folgen eine Nichtzahlung hat, ist im jeweiligen Landesrecht festgeschrieben. Mögliche Konsequenzen sind etwa, dass Ihr Fahrzeug beschlagnahmt wird oder dass Sie vorläufig festgenommen werden. In welchen Ländern Ihnen das passieren kann, erfahren Sie hier.

Bin ich vor dem Bußgeld sicher, wenn ich ausreise?

Nein. Innerhalb der EU können Bußgelder auch dann vollstreckt werden, wenn Sie sich bereits wieder in Deutschland befinden. Das gilt zumindest, wenn das Bußgeld mindestens 70 Euro beträgt.

Ich muss also nichts zahlen, wenn das Bußgeld weniger als 70 Euro beträgt?

Das ist nicht zwingend richtig. Neben der Geldbuße können unter Umständen auch Mahngebühren und Verfahrenskosten anfallen. Wird die Bagatellgrenze von 70 Euro damit überschritten, kann das Bußgeld vollstreckt werden.

Müssen Sie einen Strafzettel im Ausland bezahlen?

Bußgeld im Ausland: Wer nicht bezahlen will, muss ggf. mit der Beschlagnahmung des Autos rechnen.
Bußgeld im Ausland: Wer nicht bezahlen will, muss ggf. mit der Beschlagnahmung des Autos rechnen.

Nehmen Sie im Ausland am öffentlichen Straßenverkehr teil, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, sich dort an die geltenden Vorschriften und Regelungen zu halten. Daher müssen Autofahrer, die aufgrund von Unwissenheit oder Unachtsamkeit gegen bestehende Verkehrsregeln verstoßen, mit Sanktionen rechnen.

Doch was erwartet Sie, wenn Sie ein verhängtes Bußgeld im Ausland nicht bezahlen wollen oder können? Die drohenden Folgen unterscheiden sich grundsätzlich je nach dem Land, in welchem sich der Verkehrsverstoß ereignet hat. Denn hierbei gilt das jeweilige Landesrecht. Einige Beispiele zeigt die nachfolgende Übersicht:

  • In Portugal sind Bußgelder direkt vor Ort zu begleichen. Verweigern Sie die Zahlung der Sanktion, sind die Beamten dazu befugt, das Fahrzeug zu beschlagnahmen.
  • Verstoßen Sie in Polen gegen die Verkehrsregeln, sind entsprechende Geldsanktionen vor Ort an einen Polizeibeamten zu entrichten. Die Zahlung ist nur in der Landeswährung möglich und erfolgt gegen die Aushändigung einer Quittung. Wollen Sie das Bußgeld im Ausland nicht bezahlen, dürfen die Beamten den Fahrzeugführer für bis zu 48 Stunden vorläufig festnehmen, um eine rechtliche Entscheidung abzuwarten.
  • In der Schweiz werden Geldbussen von Ausländern im Zuge einer Verkehrskontrolle in der Regel an Ort und Stelle verlangt. Verweigern Sie die Zahlung, können die Beamten Ihnen die Weiterfahrt verwehren.
  • Wollen Urlauber in Tschechien die ausländischen Autofahrern notwendige Sicherheitsleistung für ein Bußgeld nicht hinterlegen, ist die Polizei dazu berechtigt, die Zulassungsbescheinigung Teil I sicherzustellen. Dies soll verhindern, dass die Verkehrssünder versuchen, die Sanktionen zu umgehen.
  • Auch in Ungarn lassen sich Verkehrsverstöße direkt an Ort und Stelle erheben. Können oder wollen Sie dieses Bußgeld im Ausland nicht bezahlen, darf die Polizei Ihr Fahrzeug beschlagnahmen. Das Auto und auch die Zulassungsbescheinigung werden so lange einbehalten, bis die Zahlung erfolgt.

Anhand dieser Beispiele zeigt sich, dass viele Länder mit weitreichenden Maßnahmen versuchen, Urlauber zur Zahlung der Bußgelder im Zuge einer Verkehrskontrolle zu bewegen. Doch wie sieht das Vorgehen aus, wenn Sie stattdessen von einem Blitzer erwischt wurden?

Hilft die Ausreise, wenn Sie ein Bußgeld aus dem Ausland nicht bezahlen wollen?

Ohne den Strafzettel im EU-Ausland zu bezahlen, lässt sich dieser meist nicht aus der Welt schaffen.
Ohne den Strafzettel im EU-Ausland zu bezahlen, lässt sich dieser meist nicht aus der Welt schaffen.

Viele Autofahrer unterliegen dem Irrglauben, dass die Heimreise grundsätzlich ausreicht, um ein Bußgeld im Ausland nicht bezahlen zu müssen. Gerade in der Europäischen Union (EU) gilt dies allerdings nicht. Denn die Mitglieder der EU können durch den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) Bußgelder grenzüberschreitend durchsetzen und verschicken daher zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Bußgeldbescheide aus dem Ausland.

Damit die ausländischen Bußgeldstellen das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit der Vollstreckung der Bußgelder beauftragen können, müssen diese aber eine sogenannte Bagatellgrenze erreichen. Diese liegt in der Regel bei 70 Euro. Allerdings finden dabei nicht nur die reinen Bußgelder Beachtung, sondern auch Mahngebühren und Verfahrenskosten können zur Überschreitung des Grenzwertes beitragen.

Entschließen Sie sich dazu, dieses Bußgeld aus bzw. im Ausland nicht zu bezahlen, versendet die zuständige Behörde zunächst Mahnungen. Können auch diese den Verkehrssünder nicht dazu bewegen, die offenen Forderungen zu begleichen, kann sogar Erzwingungshaft drohen.

Achtung! Wer auf die Verjährung hofft, um ein offenes Bußgeld im Ausland nicht bezahlen zu müssen, muss sich teilweise in Geduld üben. So lassen sich zum Beispiel rechtskräftige Bußgeldbescheide in Italien innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vollstrecken. Reisen Sie erneut ein, können entsprechende Forderungen unter anderem bereits am Flughafen oder auch im Zuge einer Verkehrskontrolle geltend gemacht werden.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (37 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

3 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. P.P.M.de Boer
    Am 10. Mai 2023 um 15:31

    Ich habe 2 Buszen bezahlt, aber ich glaube dass es nocht ein gibt, Ich kann aber leider die Rechnung nicht mehr finden.
    Wass zu tun ?

  2. E. Abazi
    Am 13. September 2018 um 10:39

    Guten Tag,

    ich habe im Ungarn zwei Strafen wegen Falschparken bekommen. Nachdem ich zurück in Deutschland kamm, habe ich beide bezahlt. Es kann aber wohl möglich sein, dass meine Überweisung erst nach 15 Tagen angekommen ist und ich muss jetzt mehr zahlen. Ich habe diesbezüglich einen Brief bekommen, in dem ich verpflichtet bin 130 euro zu zahlen.

    Meine Frage lautet: mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen, wenn ich diese Summe nicht zahlen würde?

    Besten Dank im Voraus,
    E. A

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:56

      Hallo E. Abazi,

      ggf. sind Bußgelder EU-weit vollstreckbar. Ebenfalls kann die Wiedereinreise verweigert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar