Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist das möglich?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Erhöhtes Bußgeld statt Fahrverbot? Was Sie hierzu wissen müssen
Wer in Deutschland einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften begeht, muss damit rechnen, einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Dieser teilt ihm mit, welche Konsequenzen er für sein regelwidriges Verhalten im Straßenverkehr tragen muss.
Mögliche Sanktionen, die ein solcher Bescheid gemäß dem Bußgeldkatalog enthalten kann, sind ein Bußgeld, ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg. Während eine Geldbuße durchaus ärgerlich und zum Teil auch schmerzhaft sein kann und ein Punkt im Fahreignungsregister bei einer bereits bestehenden Anhäufung durchaus Probleme mit sich bringt, macht vielen Verkehrssündern insbesondere das Fahrverbot zu schaffen.
Wer etwa im Alltag auf das Auto angewiesen ist, fragt sich oft, ob nach dem Motto „Bußgeld statt Fahrverbot“ eine Umgehung dieser Sanktion möglich ist – unter Umständen auch mit der Zahlung einer deutlich höheren Geldbuße. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr dazu.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeld statt Fahrverbot
Nein, die Umwandlung ist nur ausnahmsweise möglich. Schließlich hat die Behörde das Fahrverbot aus guten Gründen verhängt. Die Sanktion für einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß soll für den Betroffenen auch spürbar sein. Ein “Freikaufen” davon ist nicht möglich.
Nein, denn in der Regel kann derjenige auf das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Und wer sein Auto wirklich braucht, muss sich im Straßenverkehr auch an die Regeln der StVO halten.
Der Betroffene muss glaubhaft machen können, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte für ihn darstellt. Selbst der durch das Fahrverbot drohende Verlust des Arbeitsplatzes reicht dafür nicht unbedingt aus. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt dazu beraten.
Keine Lust zu lesen? Umgehung des Fahrverbots im Video erklärt
Aus welchen Gründen kann ein Bußgeld statt Fahrverbot notwendig werden?
Es kann verschiedene Motive geben, die jemanden zu dem Wunsch bewegen können, eine Bußgelderhöhung zu bekommen, statt ein Fahrverbot zu erhalten. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, wird dies am dringendsten anstreben. Dabei sind verschiedene Szenarien bezüglich des Verkehrssünders denkbar:
- Er arbeitet als Fahrer
- Er muss sich aus beruflichen Gründen fortbewegen
Der erste Fall eines Berufsfahrers ist doppelt schwierig. Denn einerseits kann er bei einem Fahrverbot seinen Beruf nicht nur eingeschränkt, sondern tatsächlich gar nicht mehr ausüben, weil ihm hier die Grundlage für die Essenz seiner Tätigkeit entzogen wird.
Andererseits kann ihm der Verkehrsstoß noch schwerer angelastet werden als anderen Verkehrsteilnehmern. Denn als professioneller Fahrer müsste er eigentlich über die nötige Rücksicht und Sicherheit im Straßenverkehr verfügen. Ein Verstoß, der zu einem Fahrverbot führt, kann also seine Eignung im Beruf in Zweifel stellen. Ob er unter diesen Umständen ein Bußgeld zahlen kann, statt ein Fahrverbot ausgesprochen zu bekommen, ist zumindest fraglich.
Kein Fahrer, aber dennoch auf das Auto angewiesen
Wer in die zweite Kategorie fällt, also den Führerschein zwar benötigt, um seinen Beruf auszuüben, aber nicht als Fahrer tätig ist, bei dem gehört das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht zum Kern seiner Tätigkeit. Dies kann etwa bei Beschäftigten im Außendienst der Fall sein. Da ein solcher nicht notwendigerweise selbst fahren muss, kann bei einem Fahrverbot etwa ein Fahrer eingestellt werden, was aber natürlich mit Mehrkosten verbunden ist.
Ein weiterer möglicher Fall: Der Betroffene, der den Bußgeldbescheid erhalten hat, ist zwar nicht beruflich auf den Führerschein angewiesen, braucht aber dennoch unbedingt seinen Führerschein und möchte daher ein höheres Bußgeld zahlen, statt ein Fahrverbot zu bekommen. Der Grund hierfür kann sein, dass er Angehörige pflegen muss und dazu mit dem Auto fahren muss.
Mehr Bußgeld statt Fahrverbot möglich?
Wer sein Fahrverbot umwandeln möchte und stattdessen bereit ist, mehr zu bezahlen, sollte sich a priori nicht zu große Hoffnungen machen. Es gibt hierzu keine pauschale Regelung, Entscheidungen werden stets im Einzelfall getroffen.
Wer eine Erhöhung vom Bußgeld anstrebt, statt ein Fahrverbot verhängt zu bekommen, muss dies gegenüber der Behörde ausführlich begründen. Insbesondere muss eine unerträgliche Härte ersichtlich sein, die durch die kurzzeitige Abgabe des Führerscheins entstehen würde.
In der Regel muss ein einmonatiges Fahrverbot aber hingenommen werden. Eine solche Zeitspanne ist nach Ansicht der Gerichte kompensierbar, vor allem auch unter Berücksichtigung der Viermonatsfrist, innerhalb derer der Betroffene selbst entscheiden kann, wann er das Fahrverbot antritt. Somit besteht hier ein gewisser Gestaltungsspielraum.
Grundsätzlich müssen aber etwaige berufliche Einschränkungen und Nachteile, auch finanzieller Art, die durch diese Sanktion entstehen, in einem gewissen Maß akzeptiert werden. Schließlich liegt die negative Komponente in der Natur der Sanktion und ist durchaus auch so beabsichtigt.
Wie erhalte ich eine Geldbuße statt Fahrverbot?
Wer ein Bußgeld statt Fahrverbot haben möchte, sollte eine gute Argumentation vorweisen können. Nur bei nachweisbaren und unerträglichen Härten lassen sich die Behörden in der Regel auf eine solche Abweichung vom Regelfahrverbot ein. Zudem stehen die Chancen bei kürzeren Fahrverboten normalerweise schlechter.
Sollten Sie die Umwandlung erreichen, müssen Sie sich auf eine deutliche Kompensation der weggefallenen Sanktion durch eine entsprechende Geldbuße einstellen. Die Behörden sprechen in solchen Fällen zum Teil ein doppeltes Bußgeld aus, statt das Fahrverbot zu verhängen. Im Einzelfall kann es sich sogar um das drei- oder fünffache Bußgeld handeln.