Bußgeldbescheid aus Kroatien erhalten? Das passiert jetzt!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nach dem Urlaub in Kroatien einen Bußgeldbescheid im Briefkasten

Einen Bußgeldbescheid aus Kroatien erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie im Urlaub zu schnell gefahren sind.
Einen Bußgeldbescheid aus Kroatien erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie im Urlaub zu schnell gefahren sind.

Das blaue Meer, traumhafte Sandstrände und lebendige Küstenstädtchen – das alles macht einen Urlaub in Kroatien aus. Erinnerungen und Souvenirs bleiben den Reisenden, wenn sie von der Reise zurück nach Hause kommen. Was aber, wenn sie zusätzlich auch Post aus Kroatien erhalten und zwar in Form eines Bußgeldbescheids?

Sind Sie in Kroatien mit dem Auto unterwegs, müssen Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln halten. Dazu zählt unter anderem, die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten und nur dort zu parken, wo es auch tatsächlich erlaubt ist. Halten Sie sich nämlich nicht an die Vorschriften, kann das schnell teuer werden und das Urlaubsbudget sprengen.

Bei Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich auch in Kroatien ein Bußgeld fällig. Wurden Sie geblitzt oder haben falsch geparkt, erhalten Sie eventuell einen Bußgeldbescheid nach Hause. Doch darf ein Bußgeld auch über die Landesgrenzen hinaus eingetrieben werden? Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland einlegen und was passiert, wenn die Forderung nicht beglichen wird? Diese Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.

FAQ: Bußgeldbescheid aus Kroatien

Kann ein Bußgeldbescheid aus Kroatien in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten können Geldsanktionen aus dem Ausland ab 70 Euro auch noch im Heimatland eingetrieben werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus Kroatien einlegen?

Wollen Sie Einspruch gegen den kroatischen Bußgeldbescheid einlegen, weil Sie das Bußgeld beispielsweise bereits vor Ort oder nach der Rückkehr bezahlt haben oder der Bußgeldbescheid verjährt ist, sollten Sie sich hierzulande an einen Verkehrsanwalt wenden.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid aus Kroatien?

Ein Bußgeldbescheid aus Kroatien verjährt in der Regel nach fünf Jahren. Bezahlen Sie das Bußgeld nicht und Sie kehren nach Kroatien zurück, ist der Bußgeldbescheid immer noch rechtskräftig und kann immer noch vollstreckt werden.

Ist ein Bußgeldbescheid aus Kroatien vollstreckbar?

Seit dem Jahr 2010 gibt es zwischen den EU-Staaten ein Abkommen, welches es ermöglicht, dass Geldbußen über die Landesgrenzen hinaus eingetrieben werden dürfen. Ein Bußgeldbescheid aus Kroatien kann demnach auch hierzulande noch vollstreckt werden, da das Land Mitglied der EU ist, vorausgesetzt, es handelt sich bei den verhängten Sanktionen um:

  • Geldbußen über 70 Euro: Beachten Sie, dass hierbei auch Verfahrenskosten hinzu kommen können. Selbst wenn die Geldbuße also eigentlich unter 70 Euro liegt, kann die Sanktion zuzüglich Verfahrenskosten im eigenen Land vollstreckt werden.
  • Geldsanktionen im Allgemeinen: Hätte der Verstoß im Urlaubsland ein Fahrverbot oder den Führerscheinentzug zur Folge, kann dies nicht in Deutschland vollstreckt werden. Auch Punkte in Flensburg erhalten Sie nicht bei Ordnungswidrigkeiten im Ausland.

Wer ist für die Vollstreckung des ausländischen Bußgelds verantwortlich? Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist in Deutschland dafür zuständig. Es können allerdings deutsche oder ausländische Inkassobüros beauftragt werden. Es ist also möglich, dass sie von diesen Post erhalten und Zahlungsaufforderungen erhalten. Vollstrecken können diese die Bußgelder aber nicht.

Beachten Sie, dass durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien stets der Halter des Fahrzeugs ermittelt wird. Sie erhalten also den Bußgeldbescheid aus Kroatien auch dann, wenn Sie selbst nicht am Steuer saßen.

Tipps um keinen Bußgeldbescheid aus Kroatien zu erhalten:

Was passiert eigentlich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Kroatien nicht bezahlen?
Was passiert eigentlich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Kroatien nicht bezahlen?
  • Informieren Sie sich am besten vor Ihrem Urlaub über geltende Verkehrsregeln wie Geschwindigkeitsbegrenzungen.
  • Um sicherzugehen, dass Sie keinen Parkverstoß begehen und somit beispielsweise keine Parkkralle erhalten, sollten Sie im Zweifelsfall nachfragen, ob das Parken an einer bestimmten Stelle wirklich erlaubt ist.
  • Sollte es doch einmal dazu kommen, dass Sie mit einem Verstoß konfrontiert werden, versuchen Sie das Bußgeld möglichst vor Ort zu bezahlen, damit sich die Sache bereits im Tatortland geklärt hat und nach dem Urlaub keine böse Überraschung im Briefkasten auf Sie wartet.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Kroatien einlegen

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid aus Kroatien und wollen das Bußgeld aber nicht bezahlen, weil zum Beispiel

  • das Bußgeld bereits vor Ort bezahlt wurde,
  • der offene Betrag unmittelbar nach der Rückkehr überwiesen wurde oder
  • der Bußgeldbescheid verjährt ist,

können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

Forderung aus Bußgeldbescheid nicht nachgekommen? Das passiert jetzt!

Zahlen Sie nicht, bleibt der Bußgeldbescheid zunächst rechtskräftig. Kehren Sie also nach Kroatien zurück, kann das Bußgeld immer noch vollstreckt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Bescheid bereits verjährt ist. Die Verjährungsfrist von einem kroatischen Bußgeldbescheid beträgt in der Regel fünf Jahre.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid aus Kroatien, empfiehlt es sich, das darin geforderte Bußgeld zeitnah zu bezahlen, um zu vermeiden, dass Sie weitere Schreiben erhalten, sich die Kosten erhöhen oder rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden. Haben Sie tatsächlich berechtigte Einwände, sollte immer ein Anwalt zurate gezogen werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Siggi D
    Am 28. Mai 2024 um 19:47

    Zahlen und freundlich sein. Das ist in kroatien so üblich. Irgendwelche RA verdienen sich damit eine goldene Nase

  2. Richard
    Am 2. November 2023 um 7:39

    Ich bin auf der Durchreise in Kroatien und wurde geblitzt, eine Woche später fahre ich wieder durch Kroatien, wird das Geld an der Grenze eingefordert?

  3. Hans Gerd D
    Am 7. März 2021 um 13:56

    Habe heute von einem Anwalt ein Schreiben bekommen: Soll in 2018 eine Pargebühr von 4 € nicht gezahlt haben, jetzt soll ich 158 € überweisen. Das kann doch nicht rechtens sein – oder?

    • Thomas L
      Am 17. November 2021 um 17:19

      Das ist mir jetzt auch passiert. Die Parkzeit meines Parkscheins war überschritten und ich hatte eine Strafe mit einem Überweisungsschein in Höhe von ca. 13 € am Auto. Der Überweisungsschein war mir im Urlaub verlorengegangen, aber ich dachte, es wäre nicht so schlimm, es würde wohl eine Mahnung kommen. Aber nein, stattdessen kam jetzt eine Zahlungsaufforderung von 168 €! Ich versuche jetzt über meine Rechtsschutzversicherung eine angemessenes Bußgeld auszuhandeln. Musstest du am Ende dieses überhöhte Bußgeld bezahlen?

  4. Heike
    Am 30. März 2020 um 9:30

    In einer Art finde ich das o.k. ,wenn berechtigte Bußgeldbescheide aus EU-Staaten hier eingezogen werden können.
    Aber warum müssen Ausländer,auch aus EU Staaten, bei Verstößen in der BRD dann eine Sicherheitsleistung zahlen?

    Sind wir nicht berechtigt Bußgelder von Ausländern in ihrem Heimatland einzuziehen.? Warum werden z.B. Fahrzeuge von hier erst freigegeben,wenn die Sicherheitsleistung oder das Bußgeld hier vor Ort bezahlt wird?

  5. Josef
    Am 2. Mai 2019 um 9:46

    Guten Tag – Ich möchte von Slo. bis Slavonski Brod durch Kroatien. Wo muß ich Maut zahlen?

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