Bußgeldbescheid der Niederlande: Was tun beim Knöllchen aus Holland?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid aus den Niederlanden: Reiselust vs. Strafzettelfrust

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.

Neben Käse, Tulpen und Clogs sind Windmühlen eines der bekanntesten Symbole der Niederlande. Rund 1.000 dieser Bauwerke werden in Deutschlands Nachbarland nach wie vor betrieben.

Eine beachtliche Zahl also, die so manchen Touristen ins Staunen versetzt, wenn er auf einem der sich insgesamt über 15.000 Kilometer erstreckenden Radwege das Land erkundet.

Der größte Hafen der Welt in Rotterdam sowie die 1281 Brücken locken jährlich viele Reisende an. Insbesondere aus Deutschland lässt sich die Strecke problemlos mit dem Auto bewältigen, doch sollten hierbei bei holländischen Verkehrsregeln nicht außer Acht gelassen werden.

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann nämlich mit seinen hohen Summen die Urlaubsstimmung im Nu kippen. Was Sie bei einem Bußgeldbescheid aus Holland beachten sollten und welche Verstöße die Behörden aus dem Ausland auf einem solchen Strafzettel aus Holland ahnden können, erfahren Sie hier.

FAQ: Bußgeldbescheid der Niederlande

Muss ich einem Bescheid aus den Niederlanden nachkommen?

Es kann sinnvoll sein, den Bescheid direkt zu bezahlen. Denn müssen die Behörden der Niederland abmahnen, erhöht sich die Geldbuße. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung trotz zweimaliger Mahnung nicht nach, wir der Fall an das Bundesamt für Justiz übergeben.

Wie lange habe ich Zeit, um die Forderungen zu begleichen?

In der Regel muss das Bußgeld für Verstöße in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen bezahlt werden.

Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?

Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden.

Verkehrsverstöße im Nachbarland: Das sollten Sie wissen

Betört von dem Duft der abertausenden Tulpen und inmitten einer beschwingten Erkundungstour der holländischen Lande kann es geschehen, dass ein deutscher Tourist für einen Schnappschuss am Straßenrand einen Parkverstoß begeht.

Wird dieser nach niederländischen Recht geahndet, stellt das in Leeuwarden ansässige Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB; zu Deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) im Auftrag der Justizbehörde einen Bußgeldbescheid der Niederlande aus.

Teilweise können jedoch vereinzelte Gemeinden ebenso andere Inkassobüros mit dieser Aufgabe betrauen.

Eine Verjährung, wie sie in Deutschland üblich ist, gibt es nicht. Das heißt, dass ein Knöllchen auch noch mehrere Monate nach dem Verstoß als böse Überraschung im Briefkasten landen kann.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn ein deutscher Urlauber einen solchen Bußgeldbescheid der Niederlande erhält: Einspruch oder bezahlen.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.

Der Verkehrssünder sollte sich nicht zu lange bitten lassen, den Bußgeldbescheid aus Holland zu bezahlen. Wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass ein säumiger Verkehrssünder schließlich sogar mehr zahlen muss.

Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Fahrverbote oder Punkte gelten nur in dem Land, indem die Sanktion erteilt wurde.

Holländische Halterhaftung

Wenn sich der Spross das Familienauto für einen Holland-Trip leiht, sollte er sich besser keine Geschwindigkeitsübertretung leisten. Denn im Zweifel werden dann Vater oder Mutter zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zu Deutschland gilt bei einem Bußgeldbescheid der Niederlande nämlich die Halterhaftung. Es werden daher auch nicht die Fahrer, sondern die Kennzeichen der Autos von Radaranlagen auf einem Blitzerfoto festgehalten.

Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Ansonsten ist das Knöllchen durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger kann Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.

Wie hoch können Bußgelder in den Niederlanden sein?

Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.
Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.

Insgesamt sind die Bußgelder und Strafen in den Niederlanden recht drastisch, weshalb sich Touristen stets vorab über das geltende Recht informieren sollten. So können Halteverbote mit 100 Euro geahndet werden.

Geschwindigkeitsübertretungen können auf Summen von über 300 Euro ansteigen und auch das Parken auf einem Behindertenparkplatz sowie die Trunkenheit am Steuer ziehen mindestens 310 bzw. 300 Euro eine immense Summen nach sich.

Hat der Fahrzeugführer seinen Fahrzeug- oder Führerschein vergessen, muss er dies mit 45 Euro oder 100 Euro büßen.

Sehen Sie hier eine Übersicht über einige Bußgelder der Niederlande, die sündige Verkehrsteilnehmer außerdem treffen können:

VerstoßBußgeld
beim Abbiegen nicht geblinkt100 Euro
Missachtung der Gurtpflicht150 Euro
Missachtung eines Durchfahrverbotes250 Euro
Handy am Steuer350 Euro (bei Gefährdung bis zu 2.000 Euro)
Gefährdung von Fußgängern am Zebrastreifen410 Euro
Wendevorgang auf der Autobahn410 Euro

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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178 Kommentare

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  1. Georg
    Am 14. Mai 2018 um 13:01

    Hallo,

    ich war mit dem Firmenwagen in den Niederlanden. Angeblich mit Handy in der Hand was ein Busfahrer gesehen hat. Daraufhin hat mich ein Motorrad Polizist in zivil angehalten. 230 plus 9 €. Jetzt kam der Bußgeldbescheid direkt zu mir. Ist das Korrekt da ich ja nicht der Halter bin?
    Einspruch einlegen sinnvoll?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 13:12

      Hallo Georg,

      im Gegensatz zu Deutschland gilt in den Niederlanden grundsätzlich die Halterhaftung. Suchen Sie im Zweifelsfall Rat bei einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Seidel
    Am 11. Mai 2018 um 18:32

    Hallo, habe Mai 2016 in middleburg für minimales überziehen der Parkzeit ein Ticket über 62 € bekommen und nichts mehr gehört. Im Dezember 2017und Jan. 2018 wurde ich mehrmals angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert, welche ich nicht leistete, da alle Holländer um mich herum keine Tickets hatten. Wir sind damals sogar noch zur Stadtgemeinde gefahren und haben uns beschwert. Es würde uns nur lapidar gesagt ” zahlen sie einfach” . Nun bekam ich von Invoned (invorderungskantoor Nederland) Post mit der Aufforderung 110,30€ zu bezahlen. Ist diese Institution autorisiert, den Bußgeldbescheid in Deitschland einzutreiben und zu pfänden, wie mir angedroht wird. Vielen Dank im Voraus für Ihre Anwort. Grüße Horst

    • Andre
      Am 11. Juli 2018 um 18:45

      Ich wollte nachfragen, wie das Ganze ausgegangen ist? Habe im Urlaub in Veere einen ähnlichen Strafzettel erhalten.

  3. Timo
    Am 28. März 2018 um 13:36

    Hallo war vor einem Jahr in den Niederlanden.
    Habe dort in Den Haag falsch geparkt und hatte einen Zettel am Auto ( um die 56€) dachte mir aber in dem Moment nicht das ich so schnell nochmal dort hinfahre und siehe da der Urlaub ist für dieses Jahr gebucht.
    Habe keinen Brief oder sonst was nachhause bekommen. Erwartet mich bei meiner nächsten Einreise in die Niederlande etwas?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 15:57

      Hallo Timo,

      wenn Sie nichts erhalten haben, sollte grundsätzlich alles in Ordnung sein. Hundertprozentig können wir Ihnen das aber nicht sagen, da wir keine Kenntnis über konkrete niederländische Bußgeldverfahren haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Nata
    Am 22. März 2018 um 1:32

    Hallo!

    Ich habe eine erste Mahnung bekommen, dass ich in Holland das Schild c 12/20 überfahren habe. Ich habe dieses jedoch nicht gesehen und ich konnte dort auch nicht wirklich wenden. Wurde ich demnach auf Video aufgenommen wie ich das Schild überfuhr?
    Zudem habe ich keinen ersten Brief erhalten, lediglich die erste Mahnung ist bei mir angekommen.

    Ich bin diesen Weg gefahren, weil er mir von meinem Navi vorgeschlagen wurde, zudem war ich Anlieger, da ich dort Freunde abholen sollte.

    Ist dies nun alles egal und ich muss die Strafe trotzdem zahlen? Oder kann ich irgendwas tun, dass sich dies umgehen lässt?

    Mit freundlichen Grüßen!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:40

      Hallo Nata,

      innerhalb der EU haben die einzelnen Länder Vollstreckungsgewalt. Das bedeutet: Insofern Sie den Verstoß wirklich begangen haben, sollten Sie den Bußgeldbescheid auch begleichen. Solche Bescheide können nicht einfach “ausgesessen” werden, da ein Nicht-Zahlen erhöhte Mahngebühren nach sich zieht. Wie Ihr Bescheid im Konkreten zustande kamen, können wir Ihnen leider nicht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. WESTI78
    Am 8. Februar 2018 um 14:30

    Hallo,

    wurde in Venlo geblitzt. Das Foto ist von hinten gemacht worden. Es gild ja in Holland die Halterhaftung. Ich bin gefahren aber nicht der Halter. Soll man überhaupt reagieren? es geht vorerst um 140 Euro. Soweit ich weiss werden Bugelder dieser Art in Deutschland nicht vollstreckt wegen der Unschuldsvermutung. Richtig ?

    Grüße
    und Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:40

      Hallo WESTI78,

      eins vorweg: Es ist uns gesetzlich untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu Aktionen raten oder davon abraten.

      Grundsätzlich gilt, dass die Länder der EU untereinander Vollstreckungsgewalt besitzen und dementsprechend Bußgelder einziehen dürfen. Insofern kann ein “Aussitzen” zu höheren Strafen führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Dennis
    Am 11. Januar 2018 um 0:04

    Hallo,
    Ich habe von der CJIB ein Bußgeld Bescheid von 369€ bekommen.

    Ich wurde bei 50ziger mit 83 geblitzt. Also 33 zu schnell. Aber ich habe davon nichts gemerkt Bzw. Habe mich an die Regeln gehalten weil ich weiß das es in der Niederlande teuer ist so ein Bußgeld verfahren.

    Nun zu meiner Frage:
    Was soll ich tun?

    1. Einspruch einlegen und abwarten
    2. Könnte das ganze vollstreckt werden von den deutschen Behörden (es liegt ja kein Beweisfoto vom Fahrer)
    3. was könnte im schlimmsten Fall passieren?

    Im Internet hab ich fast überall gelesen das man Einspruch einlegen soll und das es sich danach erledigt. Verstehe iwie den Sinn nicht aber naja. Wollte mal die Leute mit Erfahrung fragen :)

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Lg Dennis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 12:10

      Hallo Dennis,

      wir dürfen hier keine individuelle Rechtsberatung erteilen. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann im Gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht geklärt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. David D.
    Am 8. Januar 2018 um 7:12

    Hi,

    ich habe meinen Wagen über eine Vermietungsplattform vermietet und die Fahrerin wurde wohl in dieses Zeit in den Niederlanden mit 12 kmh zu schnell geblitzt. Sie streitet dies jedoch ab und sagt, dass sie um diese Uhrzeit um 0:10 Uhr garnicht mehr unterwegs gewesen wäre. Nun hab ich einen Bußgeldbescheid von 106€ erhalten und zuerst einen Widerspruch eingelegt. Dieser wurde jedoch abgelehnt und Berufung eingelegt. Die Mieterin sieht es nicht ein, den Betrag zu zahlen und meint, da ich der Halter bin, sollte ich dafür haften. Jemand einen Tipp für mich was ich da noch machen kann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 12:25

      Hallo David,

      wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie kompetent beraten kann. Im Übrigen gilt in Deutschland die Fahrerhaftung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Andreas
    Am 27. November 2017 um 14:50

    Hallo, mein Auto wurde an roter Ampel geblitzt. Es war 4s Gelb und 0,7s Rot bei erlaubten 70km/h. Hier gelten 5s gelb, die Niederländer machen es einfach eine Sekunde kürzer. Der Hammer: Jetzt 239 Euro, nach 2. Erhöhung 699 Euro. Es ist unklar wer gefahren sein kann und es gibt kein Frontfoto. Widerspruch beim Staatsanwalt wurde ohne Begründung abgewiesen, für einen Widerspruch beim Richter soll erst bezahlt werden. Tendiere dazu die 32 Monate nach Rechtskraft einen Bogen um das Land zu machen.Risiko ist aber, dass man bei einer Flugreise mal über Amsterdam geleitet wird.

  9. Chris
    Am 6. November 2017 um 16:57

    Guten Tag,

    wir waren kürzlich in den Niederlanden und vor 3 Tagen flattert ein Brief ins Haus in dem 33€ für 4 kmh zu viel (108 in der 100er Zone abzüglich 4 Toleranz). Weder ist ein Bild beigefügt nur die Zahlungsaufforderung. Kann man dies ignorieren und wie legt man Berufung ein. Oder werden wie schon erwähnt 30€ nicht vollstreckt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:31

      Hallo Chris,

      Bußgelder aus anderen EU-Staaten können in Deutschland erst ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden. Reisen Sie jedoch erneut ein, kann das Bußgeld eingefordert werden. Ein Einspruch ist grundsätzlich möglich und muss an die ausstellende Behörde gerichtet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Frank K.
    Am 19. Oktober 2017 um 17:56

    Hallo Zusammen,

    ich habe im Sommer für meinen Sohn der in den USA lebt und zu Besuch war ein Auto gemietet. Er und seine Freunde sind damit u.a. nach Holland gefahren.
    Ich weiß nicht, wie diese Id…en es geschafft haben, aber heute kamen vier Strafzettel wegen zu schnellen fahrens.
    Insgesamt fast 500.-EURO.
    Da der Mietwagen ja auf meinen Namen lief, ich aber selber gar nicht dabei war, ist die Frage ob ich die Knollen bezahlen muss.
    MUSS ich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:55

      Hallo Frank,

      in den Niederlanden gilt zwar die Halterhaftung, in Deutschland dürfen solche Bußgelder jedoch nicht vollstreckt werden, da dort die Fahrerhaftung greift. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und anzugeben, wer tatsächlich hinter dem Steuer saß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Peter H.
    Am 4. Oktober 2017 um 20:59

    Hallo,
    bei mir geht es um eine angebliche Rotlichtübertretung in Holland. Der Sachverhalt ist mir absolut rätselhaft. Ich habe keine Beweismittel vorgelegt bekommen und mein Fahrzeug läuft auf eine GmbH.

    Sie schreiben:
    “Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Ansonsten ist das Knöllchen durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger kann Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.”

    Was ist denn damit gemeint? Eine “Fahrereigenschaft nachweisen”? Ich verstehe diesen Satz nicht. Der Halter ist in meinem Fall eine juristische Person, keine natürliche Person. Juristische Personen können keine Fahrer eines PKW sein.

    Muss ich den Busgeldbescheid bezahlen oder kann ich den ignorieren?

    Vielen Dank!

    MFG Peter H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 11:53

      Hallo Peter,

      das bedeutet, dass nur der jeweilige Fahrer, der den Verstoß auch wirklich begangen hat, dafür belangt werden kann. Weitere Fragen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten, da wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Nils
    Am 4. Oktober 2017 um 18:56

    Hallo,
    Ich war mit meinen Kumpels in Amsterdam feiern. Am frühen morgen sind traurigerweise alle im Auto für 20min eingeschlafen und dann wurden wir von 3 Polizisten geweckt.
    Auf welches Bußgeld müsse wir uns einstellen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 11:30

      Hallo Nils,

      das kommt darauf an, was Ihnen vorgeworfen wir. Für Trunkenheit am Steuer kann etwa ein Bußgeld von mindestens 360 Euro drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Bernd M.
    Am 21. September 2017 um 8:14

    Hallo, Ihr Lieben,
    Habe gestern auf einem öffentlichen Strandparkplatz der Gemeinde Sluis in Zeeland geparkt und auch einen Parkschein gezogen – zwei Stunden – bin aber sieben Minuten zu spät zurückgekehrt. Folge: Zettel mit 62 € am Fenster! Ich bin noch sprachlos. Soll ich warten auf offizielle Nachricht? Oder wird das dann noch teurer?
    Ich finde, dass das nicht unbedingt touristenfreundlich ist. Bin sauer! Damit kann man keine Touristen gewinnen. Da muss doch jemand gewartet haben, um mich zu “bestrafen”. Eine Sauerei!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:14

      Hallo Bernd,

      wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass Sie schließlich sogar mehr zahlen muss. Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Reisen Sie jedoch erneut ins Land ein, kann das Bußgeld dann eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Olaf T.
    Am 6. September 2017 um 17:52

    Hallo,
    auch wir sind in Holland geblitzt worden (12 km/h zu viel) und sollen jetzt 111 € zahlen. Mal abgesehen davon, dass auch wir finden, das ist Wucher, würde mich mal interessieren, ob es spezielle “Preise” für Touristen gibt, oder müssen die Einheimischen die gleichen Summen zahlen?

    Vielen Dank im Voraus….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:02

      Hallo Olaf,

      uns ist keine Regelung bekannt, nach welcher Touristen andere Bußgeldhöhen zu erwarten haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Sandra
    Am 5. September 2017 um 12:14

    Hallo, ich habe am 12.04.2017 einen Strafzettel in venlo über 63,- € an meinen Wagen bekommen. HEUTE am 05.09.2017 , also 4, 5 Monate später kam erst der Strafzettel mit der Post zu mir nach Hause. Gibt es da nicht eine Art Verjährung? Ist j ja schon eine recht lange Zeitspanne dazwischen… LG und Danke im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:00

      Hallo Sandra,

      nicht in den Niederlanden. In Deutschland verjährt der Bußgeldbescheid drei Monate nach Tattag bzw. nach Eingang des Anhörungsbogens oder Zeugenfragebogens, in den Niederlanden gibt es derartige Zeitspannen jedoch nicht. Das Schreiben ist also rechtens.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  16. Deniz Y.
    Am 26. August 2017 um 17:50

    Hallo.

    Mein Sohn wurde während seines Hollandtrips 5 mal geblitzt…. ☹… leider so passiert…. selber Schuld.
    Diese Verkehrswidrigkeit, die in Holland geschehen ist, “bleibt ” die auch in Holland? Oder bekommt unsere Behörde in Flensburg auch Bescheid darüber?
    Da er sich leider sehr viel in letzter Zeit geleistet hat…. und sich nun NIX mehr leisten darf….. würde mich das sehr interessieren. Bevor evtl. unangenehme Post kommt.

    Danke im voraus….
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 11:42

      Hallo Deniz,

      Verkehrsverstöße im Ausland ziehen keine Punkte in Flensburg oder ähnliches nach sich. Ihr Sohn muss jedoch die erhobenen Bußgelder zahlen. Diese liegen in den Niederlanden sehr viel höher als in Deutschland. Ab einer gewissen Grenze können diese auch in Deutschland vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Peter
    Am 23. August 2017 um 16:13

    Ich habe am 19.08. (Sa) in Haarlem in einer kleinen Seitenstrasse um 19.00 Uhr geparkt. Die niederländischen Autos vor und hinter mir hatten keinen Parkschein hinter der Autoscheibe. Anwohnerparken gab es nicht. Als ich 2 h später zurück kam, hatte ich einen Strafzettel von 61 EUR + 4,2 EUR. Die niederländischen Autos vor und hinter mir hatten keinen Strafzettel bekomen, ein weiteres deutsches Auto (ca. 5 Autos vor meinem Wagen) hatte auch einen Strafzettel von 65,2 EUR. Am Ende der Strasse stand der Kontrolleur. Ich habe ihn angesprochen und gefragt, wieso er nur an deutsche Autofahrer Strafzettel verteile. Da wurde er ganz kleinlaut und wollte sich rausreden (das stimme nicht und er habe “schon an holländische Autofahrer Strafzettel verteilt”…). Das Bußgeld hat er aber nicht zurück genommen. Da es sich um einen Firmenwagen handelt, ist mein Name nicht bekannt. Außerdem bekomme ich in 4 Wochen ein neues KFZ mit neuem Kennzeichen. Mein Arbeitgeber wird den Bogen ausfüllen mit “Fahrer unbekannt”. Kann der Arbeitgeber nun mit einer Strafe rechnen oder kann ein Fahrtenbuch über die deutsche Polizei auferlegt werden?
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 11:29

      Hallo Peter,

      im Normalfall sollten die deutschen Behörden kein Fahrtenbuch anordnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Annette
    Am 31. Juli 2017 um 13:39

    Was soll laut NL Busgeldkatalog das Einfahren in einen Kreisverkehr auf einer falschen (inneren) Bahn und ein Wechsel auf die richtige Seite (äußere Bahn bei gestrichelter, nicht durchgezogenener Linie) kosten? Mir wurde eben eine Rechnung von 239 Euro gestellt ohne Bild, Nachweis oder Sonstigem.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 11:20

      Hallo Annette,

      hierzu fehlen uns leider aktuelle Angaben. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass Verkehrsverstöße in den Niederlanden hohe Geldbußen nach sich ziehen. Für das Benutzen des Handys am Steuer werden etwa 230 Euro fällig. Sie können gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Thomas S.
    Am 25. Juli 2017 um 12:02

    Was immer noch nicht klar wird ist, wie die 70 Euro Grenze ermittelt wird. Sanktion und Gebühr ist klar. Aber was ist mit der Erhöhung zählt die auch, oder nur der erste Betrag des Bescheides?

    Aus eigener Erfahrung weiß ich zudem, dass der Einspruch grundsätzlich abgelehnt wird und im weiteren Verlauf nur Argumente gehört werden, wenn Sicherheit in Höhe des Bußgeldes hinterlegt wird.

    Was passiert, wenn man sich darauf nicht einlässt und dann ein Urteil ergeht? Gilt da immer noch die 70 Euro Grenze aus dem ersten Bescheid?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:23

      Hallo Thomas,

      sofern keine Staffelung der Bußgelder per se vorgesehen ist (wie z.B. in Spanien), gilt in der Regel die Höhe des ersten Bescheides als relevant. Legen Sie Einspruch ein, gelten diese Regelungen jedoch nicht mehr, da das Bußgeldverfahren durch ein Gerichtsverfahren abgelöst wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Daniel
    Am 23. Juli 2017 um 11:44

    Hallo!

    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten.
    Nach Abzug 3 Km/h zu viel und incl. Bearbeitungsgebühr 40,00€. (auferlegte Sanktion 31,00€, Verwaltungsgebühr 9,00€)

    Betrag nach der 1. Erhöhung 55,50€
    Betrag nach der 2. Erhöhung 102,00€.

    Ich finde diese Bußgelder schlichtweg Wucher und überlege aus diesem Grund keine “Touristengeld” mehr nach Holland zu fahren und dem Land für mehr als zwei Jahren fern zu bleiben. Einfach aus Prinzip.
    Ich habe hier von 20,00€ für 1 km/h gelesen…. unglaublich und leider sehr Touri-abschreckend.

    Da Bußgelder erst ab 70,00€ vollstreckbar sind interressiert mich nun, ob da der ursprüngliche Betrag gilt oder ob die Erhöhungen hier auch greifen?
    Mit 102,00€ nach der 2. Erhöhung wäre dies ja dann theoretisch vollstreckbar!

    Oder gilt hier gar “nur” der Betrag der auferlegten Sanktion (31,00€)?

    Danke und beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:01

      Hallo Daniel,

      die Bearbeitungsgebühren werden bei der 70-Euro-Grenze ebenfalls berücksichtigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Laura
    Am 22. Juli 2017 um 13:10

    Hallo
    Bei bekannten hat sich in nl mitten auf der Autobahn von ihrem Anhänger der standreifen gelöst welche Strafe kommt auf die zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:50

      Hallo Laura,

      leider liegen uns diesbezüglich keine Informationen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Michael W.
    Am 21. Juli 2017 um 19:22

    Ich bin kürzlich mit 108 km/h in den Niederlanden geblitzt worden, korrigiert – also unter Abzug der Toleranz – wird mir eine Geschwindikgeitsüberschreitung von 4 km/h (!) zur Last gelegt. Gefordertes Bußgeld: 24 EUR + 9 EUR Verwaltungskosten, ergibt 33 EUR!

    Ich habe die voranstehenden Einträge und Kommentare schon alle gelesen. Auf diesem Wege habe ich auch erfahren, dass Geschwindigkeitsübertretungen in den NL laut Verkehrsordnung erst ab 5 km/h geahndet werden. Mir ist aber bisher nicht ersichtlich geworden, ob sich dies auf den Brutto- oder den Nettowert bezieht, d.h. in meinem Fall auf die gemessenen 108 km/h oder die 104 km/h, die im Bescheid als “korrigierte Geschwindigkeit” bezeichnet werden.

    Im letzteren Fall werde ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und mich dabei auf die niederländische Verkehrsordnung beziehen.

    Für einen Hinweis zur “Bemessungsgrundlage”, die im Bescheid zum Ansatz kommt, wäre ich daher sehr dankbar.

    Vielen Dank im voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:35

      Hallo Michael,

      der niederländische Bußgeldkatalog ahndet seit 2017 ab einer Überschreitung von 4 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Tanja W.
    Am 21. Juli 2017 um 1:25

    Hallo hätte da mal eine Frage und zwar wir waren mit einem Mietwagen in Zandvoort und haben ein Strafzettel in Höhe von 99€ bekommen für falsch parken…..Wir wollen den auch bezahlen,aber es stehen keine Konto Daten drauf wo wir es hin überweisen können?!
    Was nun?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:41

      Hallo Tanja,

      wenden Sie sich am besten an die Stelle, die den Bescheid ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Frank
    Am 19. Juli 2017 um 21:04

    Hallo,
    waren heute in Lemmer mit dem Auto, als wir nach 2 Std. wiederkamen hatten wir ein Knöllchen über 90€ + 9€ Bearbeitung. Hatten weder Parkscheibe noch Parkschein im Fenster wobei auch kein Parkschein Automat da war. Und von Parkscheibe war auch nichts zu lesen. Was kann ich tun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:57

      Hallo Frank,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. horst
    Am 12. Juli 2017 um 14:50

    hallo thomas
    ich bin mit der gleichen Geschwindigkeit 112 gemessen korrigiert 108 geblitzt worden ist doch komisch ein schelm der schlechtes dabei denkt
    geblizt ort breukelen a2 rechts vor der abfahrt
    kosten mit gebühr 57 €
    reine abzocke ich werde Holland meiden

  26. Lena
    Am 5. Juli 2017 um 23:28

    Ich habe in Holland auf einem Parkplatz geparkt auf dem nicht ersichtlich war das er kostenpflichtig ist und der Parkautomat war auch superversteckt. Die Parkgebühr wäre unter 5€ gewesen, die ich auch bereitwillig gezahlt hätte. Als ich wieder zum Auto kam hatte ich einen Stafzettel an der Scheibe ca.63€ wird der verfolgt, muss ich das bezahlen oder warte ich ab?
    Ich finde das steht auch garnicht in Relation zu einander, keine 5€ zu 63€! DIE SPINNEN!!!
    Danke schonmal in voraus :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 12:38

      Hallo Lena,

      das Bußgeld kann ich Deutschland (vorausgesetzt es handelt sich um einen öffentlich verfolgten Verstoß) in nicht vollstreckt werden, weil es zu niedrig. Bei Ihrem nächsten Aufenthalt könnte es aber sein, dass bei einer Kontrolle das Bußgeld gezahlt werden muss. Handelt es sich aber um zivilrechtliche Ansprüche, könnte es auch per Inkasso-Unternehmen eingetrieben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Thomas
    Am 19. Juni 2017 um 14:58

    Hallo, hatte in Tilburg unseren Firmenwagen scheinbar auf einem kostenpflichtigen Parkplatz abgestellt, der für mich nicht ersichtlich war … laut Bescheid hätte er 1€ gekostet – die Gemeinde hat eine Gebühr von 61€ erhoben … somit wären 62€ fällig – das fällt doch unter die 70€-Grenze, die in Deutschland vollstreckt wird, oder gibt es einen Unterschied zwischen Polizei und kommunaler Verkehrsüberwachung? Danke für ihre Antwort und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 13:21

      Hallo Thomas,

      die deutschen Behörden vollstrecken nicht unter 70 Euro. Das bedeutet aber nicht, dass nicht ein Brief von einer Inkasso-Firma kommen kann. Außerdem könnten die Gebühr auch im nächsten Holland-Urlaub vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. E.E13
    Am 14. Juni 2017 um 15:11

    Hallo,
    Meine Schwester wurde Ende April mit (korrigiert)184km/h in einer 130er Zone erwischt. Also mit 54km/h zu viel. Sie ist noch in der Probezeit und wurde in Deutschland mehrmals auffällig, mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, falsch geparkt und zwei Unfälle(verschuldet). Sie hat schon 2 Punkte in Flensburg und musste ein Aufbauseminar machen und die Probezeit wurde verlängert.
    Meine Frage: womit müssen wir rechnen ? Wie hoch wird das Bußgeld etwa sein? Und kommt noch was dazu, also außer dem Bußgeld?

    Danke schon mal für ihre Antwort.

    Liebe Grüße :)

    • Andre
      Am 11. Juli 2018 um 18:28

      Vielleicht sollte sich Deine Schwester generell mal angewöhnen, sich an die Verkehrsregeln zu halten, egal ob in Deutschland oder im Ausland!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 9:09

      Hallo,

      wie hoch das Bußgeld in den Niederlanden ausfällt, können Sie der Tabelle auf https://www.bussgeldkatalog.org/niederlande/ entnehmen. Auswirkungen auf die Probezeit wird der in den Niederlanden begangene Verstoß in der Regel nicht haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Richard
    Am 25. Mai 2017 um 1:51

    Guten Tag, am 12.05.17 wurde ich in Holland mit 136 km/h erwischt, zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h nach Abzug der Toleranz 131km/h. Also 1 km. zu schnell, und habe von CJIB 20 Euro Bußgeldbescheid bekommen. Da ich im meinem Alter nicht mehr nach Holland reisen werde, möchte ich gerne wissen was passieren kann wenn ich nicht bezahle. Danke im voraus. MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 9:16

      Hallo Richard,

      auch Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland können in Deutschland vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Alex
        Am 26. September 2018 um 14:46

        EU-Ausland ?!?
        …in China könnten auch Reissäcke umfallen! (um im Zusammenhang zu bleiben)

  30. J.Schmidt
    Am 15. Mai 2017 um 13:44

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid von der CJIB Niederlande bekommen, weil ich am 30.04.2017 in Rotterdam ein Verkehrsdelikt begangen haben soll. Ich hätte die zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h mit 15 km/h überschritten, wäre also mit 95km/h nach Abzug der Toleranz gefahren und soll dafür 134,00 € zahlen.Ein Blitzfoto wurde dem Bescheid nicht zugefügt.
    Das Problem bei der Sache ist: Weder ich noch mein Fahrzeug (Motorrad) waren zu dem Zeitpunkt bzw. zu irgendeinem anderen Zeitpunkt jemals in den Niederlanden.
    Wie soll man sich da verhalten?
    Vielen Dank im Voraus für Antworten

    • A. Hinrichs
      Am 23. November 2017 um 19:25

      Hallo J. Schmidt,

      würden Sie mir verraten, was aus der Angelegenheit geworden ist? Ich habe gerade das gleiche Szenario. Herzlichen Dank für eine Antwort!

      • M.Jacobs
        Am 15. November 2018 um 13:54

        Hallo!

        Ich habe heute auch einen Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsübertretung in Venlo am 03.11.18 erhalten. Zu der angegebenen Zeit war ich aber definitiv nicht dort. Auch bei mir war kein Blitzfoto beigefügt.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. November 2018 um 17:11

          Hallo M.Jacobs,

          wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:04

      Hallo J.,

      Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht würde sich in diesem Fall anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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