Bußgeld nicht bezahlt – Welche Konsequenzen dafür drohen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeld nicht bezahlt: Warum Sie einen Bußgeldbescheid nicht ignorieren sollten

Wird ein Bußgeld nicht bezahlt, droht ein Vollstreckungsbescheid und eventuell auch Erzwingungshaft.
Wird ein Bußgeld nicht bezahlt, droht ein Vollstreckungsbescheid und eventuell auch Erzwingungshaft.

Haben Sie einen Strafzettel nicht bezahlt oder ein Verwarnungsgeld ignoriert? Ist eine Mahnung für einen Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen und Sie wissen nicht genau was zu tun ist? Was passiert eigentlich wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird?

Im nachfolgenden Ratgeber können Sie sich darüber informieren, welche Konsequenzen es haben kann, einen Bußgeld nicht zu bezahlen oder gar den Bußgeldbescheid zu ignorieren.

Wollen Sie ein Bußgeld rechtzeitig bezahlen, müssen Fristen beachtet werden. Halten Sie sich nicht an diese oder versäumen Einspruch einzulegen, können neben dem Bußgeld, der Mahnung und letztlich dem Vollstreckungsbescheid auch noch weitere Konsequenzen folgen.

Einen Bußgeldbescheid sollten Sie, zu der im Schreiben genannten Frist, meist sind das 14 Tage, und nach Eintritt der Rechtskraft bezahlen. Mit der Zustellung des Bescheids wird dieser rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Wann muss ein Bußgeld bezahlt sein?

Der im Bußgeldbescheid aufgeführte Betrag muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, wenn kein Einspruch eingelegt und die Rechtskraft eingetreten ist.

Was geschieht, wenn ein Bußgeld nicht beglichen wird

Ist die Zahlungsfrist verstrichen, erhalten Betroffene zunächst eine Mahnung für den Bußgeldbescheid. Wird diese ignoriert, wird ein Vollstreckungsbescheid zugestellt.

Welche weiteren Folgen hat ein Nichtbezahlen?

Ignorieren Betroffene auch den Vollstreckungsbescheid, kann dies zur Anordnung einer Erzwingungshaft führen.

Ist der Strafzettel nicht bezahlt, kann das Folgen haben

Es kann viele Gründe geben, warum ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde. Je nach Bundesland, werden Strafzettel unterschiedlich zugestellt. Daher kann es durchaus auch passieren, dass eine Zahlungsaufforderung verloren geht, sich nicht mehr am verwarnten Fahrzeug befindet oder schlichtweg nicht gesehen wurde. In diesem Fall versendet die zuständige Behörde, nach Verstreichen der ersten First, die Aufforderung zur Zahlung des Verwarnungsgeldes nochmals per Post.

Dies geschieht zunächst noch ohne zusätzliche Mahngebühren. Der Betroffene hat dann hier die Möglichkeit sich zum Vorgang zu äußern und eventuell auch darzulegen warum er das Knöllchen auch zukünftig nicht bezahlen wird. Sie sollten diesen Anhörungsbogen nicht ignorieren, wenn Sie denken, dass der Strafzettel ungerechtfertigter Weise ausgestellt wurde.

Möchten Sie hier einwenden, dass Sie nicht der Fahrer waren, sollte das gut überlegt sein. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird das Verfahren eingestellt, jedoch wird dem Halter nun der Verwaltungsaufwand in Höhe von 20 EURO in Rechnung gestellt. Zwar muss das Verwarnungsgeld nicht bezahlt werden, doch kann es durchaus sein, dass die Verwaltungsgebühr höher ausfällt als die eigentliche Strafe.

Reagiert der Halter, beziehungsweise der ermittelte Fahrer, nicht auf dieses Schreiben, wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Diesen Bußgeldbescheid sollten Sie dann nicht mehr ignorieren. Wird das Bußgeld nicht bezahlt oder innerhalb der folgenden Frist kein Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, erfolgt ein Vollstreckungsbescheid.

Erzwingungshaft wegen nicht bezahltem Bußgeld: Wann greifen Behörden zu diesem Schritt?

Sie wollen ein Bußgeld bezahlen? Hie sind Fristen zu beachten?
Sie wollen ein Bußgeld bezahlen? Hie sind Fristen zu beachten?

Wird ein Strafzettel nicht bezahlt oder eine Anhörung zum Bußgeldverfahren ignoriert, kann es für den Beschuldigten sehr schnell unangenehmen werden. Nämlich dann, wenn die Behörde einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Denn, unbezahlte Bußgelder können bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung zwangsvollstreckt werden. Auch die Anordnung von Erzwingungshaft ist möglich.

Dann kann es durchaus auch passieren, dass, wenn der Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde, der Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit prüft. Kann dann aus wirtschaftlichen Gründen das Bußgeld nicht bezahlt werden, muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

Sie sind jedoch in der Lage zu zahlen und entscheiden sich den Vollstreckungsbescheid und Bußgeldbescheid zu ignorieren, kann Ihnen dann Erzwingungshaft drohen. Das Bußgeld nicht zu bezahlen, ist in den Fällen in denen der Fahrer ermittelt werden kann, folgenreich.

Gemäß des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) § 96 kann eine angeordnete Erzwingungshaft bis zu sechs Wochen verhängt werden, bei Mehrfachvergehen dann bis zu drei Monate.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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70 Kommentare

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  1. Ronny
    Am 27. Mai 2024 um 11:06

    Hallo,

    mir hat die Behörde mitgeteilt dass ein aus 2019 stammender Busgeldbescheid angeblich nicht bezahlt wurde.
    Es gab keinerlei Mahnungen oder schriftliche Aufforderungen. irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen und bin sicher das ich ihn bezahlt habe.
    so langsam scheint mir das es eine Mode zu sein.
    in einem ähnlichen Fall hat es schon einmal eine Behörde versucht aus dem Jahr 2021Ggott sei dank hatte ich da die Zahlungsnachweis kopiert.
    mann hat sich dann entschuldigt und es auf eine Daten Problem geschoben. in dem fall aus dem Jahre 2019 habe ich leider keine Nachweise.
    muss ich jetzt trotzdem zahlen ?

  2. jasmin
    Am 25. Januar 2023 um 1:15

    hallo ,

    ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen aufgrund der Alkoholverbotsverordnung, mir wurde aber in diesem moment gesagt wenn ich den ort verlassen würde jetzt, was ich auch tat, gäbe es auch keine Anzeige. jetzt kam aber einen monat später aber ein Bußgelbescheid an. kann ich da irgendwie widerpruch einlegen und wenn ja wie? ausserdem ich bin momentan arbeitslos also auch schwierig wegen der zahlung bedanke mich schon mal im vorraus für eine antwort. mfg

  3. Shirley M
    Am 23. Januar 2023 um 15:24

    Hallo. Habe am 31. 05 einen Strafzettel erhalten. Diesen habe ich dann ein paar Tage später überweisen. Jetzt habe ich ein Forderungseinzug bekommen (8 Monate später) ich hab meine Überweisung kontrolliert und gesehen das dort,vor 7 Monaten, ein Zahlendreher war und dieses Geld nicht an kam. dürfen die mir, 8 Monate später nun diesen Einzug schicken? Muss ich das dann noch zahlen?

  4. Morad
    Am 20. Juli 2022 um 21:07

    HSehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe heute eine Strafe von Polizei Behörde bekommen.

    Der Parkplatz habe ich schon bezahlt ich bin nur 10 min zu spät gekommen,weil ich in Krankenhaus mit meiner Frau war. Was passiert dann

    Mit freundlichen Grüßen

    Morad

  5. Det
    Am 11. Juli 2022 um 13:18

    Hallo,
    ein wegen Arbeitslosigkeit (ist der Gemeinde bekannt) unbezahltes Bussgeld über ca. 700 € soll nun von einem P-Konto gepfändet werden. Die Bank hat die Aufforderung der Gemeinde bekommen den Freibetrag vom Grundfreibetrag auf Gesamt 390,00 Ersatzfreibetrag pro Monat herabzusetzen, bis die 700 € bezahlt sind, und die Bank macht das auch. Auf Anfrage nach einem gesetzlichen Hintergrund für diese Maßnahme konnte nur ausweichend geantwortet werden. Wird hier die ZPO ausgehebelt durch zusammenarbeit von Sparkasse und Gemeinde, oder ist das rechtens?
    Danke für eventuelle Antworten.

  6. Yilmaz
    Am 12. März 2022 um 15:18

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem, ich wurde im Jahr 2018 rechts rangezogen, weil mir vorgeworfen wurde, das ich eine Sprachnachricht mit meinem Handy verschickt haben soll, obwohl ich einen E-Dampfer geraucht habe. Wegen Unglaubwürdigkeit, kam dann 2 Monate später ein Bescheid, der ich schriftlich widersprochen habe.

    Dann die erste Reaktion im Jahr 2020 mit 2 Schreibenvon der Vollstreckungsabteilung:
    Beide Schreiben am selben Tag verfasst, beide Schreiben mit dem selben Kassenzeichen, jedoch unterschiedliche Summen (knapp 50€ Differenz) und natürlich Androhung der Pfändung.

    Ich habe umgehend schriftlich um eine Stellungnahme gebeten wie es zu Stande kommt, dass man zwei unterschiedliche Summen erhält und dann erst nach 2 Jahren. Auch habe ich die Bitte geäußert, dass wenn keine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden kann, sie mir bitte ein Termin zum persönlichen Termin nennen sollen. Keine Reaktion!

    Nun heute 2022 wieder ein Schreiben der Vollstreckungsabteilung mit der Androhung zu Pfändung falls ich nicht zahle.

    Jetzt meine Frage: Wie soll ich reagieren? Ist sowas nicht irgendwann verjährt oder ähnliches?

    Mit freundlichen Grüßen
    Yilmaz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2022 um 12:54

      Hallo Yilmaz,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Wolfgang B
    Am 10. Januar 2022 um 16:28

    Habe einen bußgeldbescheid bekommen habe auch Einspruch eingelegt. Kann ich das bußgeld auch in Raten zahlen? Und wie hoch muss die mindest Rate sein? In meinem Fall 500 Euro

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2022 um 14:05

      Hallo Wolfgang B.,

      dazu können wir leider keine pauschale Aussage tätigen, dies muss im Einzelfall geklärt werden. Wenden Sie sich am besten an die Bußgeldbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Georg
    Am 8. Januar 2022 um 23:29

    Hallo
    ich habe ein Bußgeld bekommen und kann es auf Grund meiner finanziellen Situation (Hartz) nicht bezahlen.
    Meine Frage: Ist nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das Bußgeld zumindest einstweilen damit erledigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2022 um 13:02

      Hallo Georg,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Wir haben keine Verbindung mit Bußgeldstellen, sondern bieten nur ein Ratgeberportal an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. michael
    Am 5. Januar 2022 um 2:41

    corona bussgeld wegen massen aufen halt in einer wohnung soll meine tochter die 70 prozent geistig schwerbehindert zahlen 277 euro werde die nicht zahlen weil die spd ein gruppen foto mit 206 leute dicht zusammen waren und keine maske in innenraum trucken auser herr lauterbach trug maske wenn die nicht zahlen brauch meine tochter die nur mit 11leute in einer wohnung waren wenn sie in haft soll gehe ich da für rein finde das ungercht das die vorbilder das dürfen und geistig behinderte abgezockt wird mit freundlichen gruss michael

  10. Ingmar W
    Am 3. Januar 2022 um 13:36

    Ein Verwarngeld von 10,- € ist vor Ort ausgesprochen und vom PKW – Fahrer akzeptiert. Er bietet den Polizeibeamten an, die Summe – sofort – am Ort des Geschehens in bar zu bezahlen. Die das Verwarngeld aussprechenden Beamten lehnen dieses Angebot aus unbekannten Gründen ab. Der Versuch, die 10,- € Verwarngeld vom Fahrer – eigenen Konto abzuheben, scheitert an der PIN.

    Der Fahrkartengroße Zettel zum Bussgeld geht leider verloren. 1 Std. später fragt der Fahrer bei der örtlichen Polizeidienststelle der aufnehmenden Beamten nach und bittet um die Überweisungsdaten für die o.a. 10,- € Verwarngeld, die der o.a. Fahrer gerne – sofort – überwiesen hätte.

    Der Polizeibeamte der örtlichen Polizeidienststelle äussert: Das Herausfinden der entsprechenden Überweisungs und weiterer Daten (für die zu überweisenden 10,- € Verwarngeld) wären viel zu kompliziert, er könne nicht weiterhelfen. Er beschwichtigt den Fahrer, er solle das ruhig auf sich zukommen lassen, das würde auch nicht teurer.

    Nach ca. 4 Wochen kommt dann plötzlich kein Verwarngeld, sondern ein Bußgeldbescheid der zuständigen Behörde des Landratsamtes von insgesamt 38,50 € – statt des zuvor festgesetzten Verwargeldes 10,- €. In dieser “Rechnung” sind 25,- € Verwaltungsgebühren enthalten, angeblich für Aufwendungen für Zeugenvernehmungen etc. Ob die tatsächlich stattgefunden haben, darüber führt die deer Öffentlichkeit verpflichtete – öffentliche – Behörde hier keinerlei Nachweis. 3,50 € werden für die Beförderung des Zustellbriefes berechnet. Macht 10,- Verwarngeld, 25,- € Verwaltungspauschale (für ggf. nicht erbrachte Leistungen) und 3,50 € für die Zustellung eines Bußgeldbescheides – insgesamt also 38,50 €.

    Hätte der Fahrer tatsächlich über die Überweisungsdaten nach seiner Intervention bei der örtlichen Polizeibehörde über die notwendigen und weitere zur Sache führende Daten verfügen können – der o.a. Bußgeldbescheid mit saftigen – in der eigenen Sache aber ggf. ungerechtfertigten Verwaltungsgebühren von 25,- € – und die Zustellgebühren von 3,50 € hätte vermieden werden können.

    So wie jetzt scheinbar von der Bußgeldstelle üblich – wird – leider oft fälschlich – angenommen, der mit einem Verwarngeld bedachte Fahrer hätte das o.a. Verwarngeld von 10,- € verweigern wollen. Das ist jedoch nicht der Fall (alle Bemühungen des Fahrers zur Vermeidung einer solchen Situation gingen ins Leere, s.o.).

    Die Folge: Der Fahrer und Staatsbürger fühlt sich ungerecht und willkürlich von der Behörde behandelt. Grund: Der schlichte Verlust eines winzigen Zettels mit den für die Überweisung notwendigen Daten wird von der Behörde gar nicht mit ins Auge gefaßt, und der so bedachte wird sofort pauschal wie jemand behandelt, der das Verwarngeld hätte verweigern wollen. Das ist Willkür !

    Durch eine tatsächliche – möglichweise telefonische o.a. Befragung der das Verwarngeld seinerzeit aussprechenden Polizeibeamten durch o.a. Bußgeldstelle hätte sich die Zahlungswilligkeit des o.a. Fahrers sehr leicht klären lassen. Zahlungswilligkeit war ja immer vorhanden – aber die Annahme von Banknoten wurde von den aufnehmenden Polizeibeamten aus dem Fahrer unbekannten Gründen leider verweigert.

    Dass die erhobenen Daten im Anschluss nicht von der örtlichen Polizeidienststelle abrufbar waren und auch ansonsten keine Hilfe geleistet wurde (z.B. die Anschrift der Bußgeldstelle, an die 4 Wochen später die Verwarnung aufgrund der Meldung der örtlichen Polzeidienststelle in einen teuren Bußgeldbescheid verwandelte), fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des – zunächst mit einem Verwarngeld von 10,- € – bedachten Fahrers.

    In einem staatlichen Gemeinschaftswesen wie dem unseren sind alle aufeinander angewiesen. Eine Behörde – welche auch immer – die offensichtlich eine Gleichstellung von Zahlungs – Willigen mit Zahlungs – Verweigerern und einer so angelegten pauschalen “Bestrafung” durch überhöhte Gebühren etc. vornimmt, wird vom Staatsbürger als ungerecht und willkürlich empfunden. Die Folgen solcher Willkür liegen auf der Hand … so erzeugter Frust führt oft zu Teilnahmslosigkeit und Desinteresse – und schadet allen. In der Sache fehlt hier lediglich ein Abruf – und Informationssystem, das seinen Namen wirklich verdient und keine Pauschal – Bestrafung, die in der Sache viel zu oft willkürlich ausfällt. Das kann sicherlich niemand wollen. Politik und Verwaltung sind hier – durch eine neue Informationspraxis sich positiv auswirkende Informationssysteme am Zuge. Dafür ist der bisher völlig allein gelassene und ungerecht behandelte Staatbürger dankbar …

  11. Gerda H
    Am 2. Januar 2022 um 20:14

    Meine Tante hat ein Bußgeldbescheid von 30€ wegen nicht angeschnallt sein bekommen.Sie hat Einspruch erhoben,da sie behauptet das sie angeschnallt war.Jetzt geht es soweit das sie einen Termin Amtsgericht hat.Welche Kosten kommen auf sie zu .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2022 um 11:03

      Hallo Gerda H.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Die Höhe der Strafe kann nicht pauschal angegeben werden, dies muss individuell geklärt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Aydemirel
    Am 24. Dezember 2021 um 21:38

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mein Anliegen betrifft mehrer Busgelder die vor länger als 3 Jahren entstanden sind.

    Die Forderungen sind über 500 Euro (Fahren unter Btm, Blutabnahme)

    Ist die Erzwingungshaft noch möglich oder gibt es Verjährungsfristen ?

    Über eine Antwort würde Ich mich freuen.

    Danke
    Grüße

  13. Daniel
    Am 1. Dezember 2021 um 23:32

    Moin,

    ich habe ein Bußgeld bekommen, was ich nicht bezahlen möchte und zwar geht es um einen sch… Corona Fall.
    Es ist verfassungswidrig und ich war gesund, keiner ist zu Schaden gekommen.

    Wie kann man mit dem Bußgeldbescheid vorgehen? Außerdem bin ich geschäftlich aktuell in England wohnhaft.

    Freue mich über eine Antwort.

    Grüße
    Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2021 um 11:59

      Hallo Daniel,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Klaus H
    Am 15. November 2021 um 19:39

    Hallo,

    es droht meiner Frau und mir ein Bußgeld aufgrund einer verweigerten Masernimpfung meines Kindes, das zur Schule geht. Ich will jedoch jetzt hier kein Fass aufmachen was das Thema Impfen angeht, das gibt es an allen Ecken und Enden mit Corona schon genug. Einen gesetzlichen Impfzwang gibt es nicht, jedoch bekanntlich drohendes Bußgeld. Nun beziehen wir Hartz IV, also SGB III Leistungen und könnten das nicht zahlen, selbst wenn wir wollten, auch nicht in Ratenzahlung, das Einkommen reicht einfach nicht. Die Abgabe der Vermögensauskunft, früher auch bekannt als “Eidesstattliche Versicherung” haben wir schon oft aufgrund von Schulden leisten müssen. Meine ist sogar noch gültig (sind heute immer 2 Jahre), wir würden die Vermögensauskunft bei Verlangen auch beim Bußgeld abgeben. Gerichtsvollzieher würde wie immer pfandlos vollstrecken. Das kennen wir also schon alles.

    Da ergeben sich ein paar Fragen:

    Kommt ein Gerichtsvollzieher oder da vom Staat (Deutschland) bzw. Kommune ausgelöst, der Zoll?
    Wäre das Bußgeld nach Abgabe der Vermögensauskunft sowie pfandloser Vollstreckung, zumindest einstweilen damit erledigt?

    Ein weiteres Mittel nach dem Bußgeld ist das Zwangsgeld bei Weigerung der Masernimpfung. Schaut die Sache bei Zahungsunfähigkeit da genauso aus? Also Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft usw.?

    Es geht bei der ganzen Sache darum, nicht in Haft zu kommen, man gibt dem Gerichtsvollzieher auch alle Auskünfte, da also keine Weigerung, ich kann aber Bußgeld und Zwangsgeld vom Einkommen her nicht entrichten. Pfändungen von Gläubigern verlaufen immer fruchtlos, habe auch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), wie der Staat sich da mit dem Bußgeld und Zwangsgeld verhielte.

    Danke für Rückmeldungen diesbezüglich.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2021 um 11:10

      Hallo Klaus H.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Birgit H
    Am 13. November 2021 um 9:40

    Hallo,
    mein Sohn wurde im Oktober geblitzt, letzte Woche kam ein Brief mit der Aufforderung 53.20 zu überweisen da er dem Bußgeldbescheid und auch der angeblichen zugestellten Mahnung nicht nachgekommen sei.
    Weder der Bußgeldbescheid, noch eine Mahnung kam per Post an.
    Trotzdem wird ihm nach einer Rückmeldung gesagt das er die Summe zu zahlen hat, ist das korrekt?

    LG
    Birgit

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2021 um 11:18

      Hallo Birgit H.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Alex
    Am 18. Februar 2021 um 12:58

    Guten Tag,
    bevor ich meinen mehrseitigen Ratenzahlungsantrag versende wäre ich über eine Kurze Einschätzung Ihrerseits sehr dankbar.
    Folgender Fall:
    Eine OWiG strafe(Paragraph 111 OWiG) in Höhe von 1000€ kann ich nicht zahlen. Auch eine angemessene Rate kann ich nicht anbieten. (Max10€mtl. ab Ende der Kurzarbeiterzeit, aktuell aber nicht mal diese)

    1. Wenn ich eine Vermögensauskunft abgebe wird keine Erzwingungshaft angeordnet?

    Ich bin nachweislich bis zur absoluten grenze Zahlungsunfähig (Einkommen 600€ Schulden über 30.000) Alle Forderungen tilge ich mit Teilweise sehr niedrigen Raten und entsprechend jahrzehntelangen Laufzeiten ab. Geldstrafen aus einer OWiG oder Straftaten können meiner Erfahrung nach nur mit einer Mindestrate von 15,-€ getilgt werden.

    2. Ist die Erfahrung so korrekt oder habe ich auch bei einer Geldstrafe aus einer OWiG Chancen auf eine sehr niedrige Rate(5,- bis 10,-€ mtl.) mit einer Laufzeit von dann 10 Jahren oder mehr?

    3. Haben Sie schon mal eine Erfahrung machen könne wo so eine niedrige Rate akzeptiert wurde?

    4. Gibt es Paragraphen die so etwas regeln, können Sie mir diese nennen wo ich diesbezüglich mehr nachlesen kann?

    5.. Nach einer 6 wöchigen Haft bleibt die Forderung in voller höhe bestehen?!

    6.. Falls ja wie wird weiter verfahren, habe ich ein paar Wochen frei und muss dann wieder für 6 Wochen in Käfig oder wie ist der nachfolgende Ablauf in meinem Fall? (Bei nichtzahlung)

    Über eine Antwort auf eine meiner sechs oder aller Fragen wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar!

    Viele Grüße
    Alex

  17. Mario
    Am 31. Oktober 2020 um 17:15

    Hallo habe 200€ bussgeld wegen Corona Bestimmung bekommen das kann ich nicht bezahlen und werde es auch nicht kann man deswegen mich im knast stecken

  18. Richard
    Am 4. Oktober 2020 um 21:43

    Hallo wurde mit fahrade angehalten mit handy am ohr und muss 55 euro bezahlen aber das gleiche ist mir vor paar tagen davor schon passiert und kann die neue nicht mejr bezahlen kann man das is sozialstunden machen;

  19. Gül
    Am 8. Juli 2020 um 18:25

    Hallo,
    ich habe ein Bußgeld mit Vollstreckung bekommen. Straftat soll im Februar 2017 gewesen sein. Was ich offensichtlich nicht bezahlt habe. Und jetzt in Juli 2020 kommt eine Mahnung mit Vollstreckung. Ist das zulässig? Muss das bezahlt werden oder ist das verjährt?
    Vielen Dank im voraus.

  20. S.Reinhold
    Am 9. Februar 2020 um 18:46

    Ich habe ein Knöllchen bekommen ausgestellt am 31.12.2019 zugestellt am 4.2.2020 muß ich das Zahlen ?

  21. Ricarda
    Am 22. November 2019 um 0:01

    Hallo,ich hab ein kleines Problem. Ich bin umgezogen von Dortmund nach Polen vor ca. 10monaten und hab mich dort vor ca.2 Monaten gemeldet ,da es Komplikationen gab. Ich hatte aber leider nicht die Chance mein Auto umzumelden.
    Ich wurde aber schon paar mal in Deutschland geblitzt ,das erste mal vor ca.4 Monaten. Ich will meine Strafen ausgleichen weiß aber nicht wie schon seit längerer Zeit.
    Könnten Sie mir bitte weiterhelfen.
    Ich danke Ihnen im Vorraus
    Ricarda L.

  22. Deef
    Am 8. Juli 2019 um 7:48

    Hallo,

    Ich bin gerade geblitzt worden. Ich wohne 2 km vorbei an der Grenze, in Holland. Ich fahre in 9 Tage im Urlaub für 4 Wochen. Sag mal, das schreiben kommt in 10 Tage bei mir zu Hause an. Ich bin dann nicht mehr da. Wie lange habe ich um das Bussgeld zu bezahlen ?

  23. Zemzari
    Am 11. Juni 2019 um 2:41

    Hallo, ich hatte eine Strafzettel im Wert von 55Euro wegen Handy und Fahrrad fahren, habe leider kein Geld für und möchte auf raten bezahlen ich habe leider keinen Job und habe die gesammte Summe nicht , was soll ich tun ??

  24. Laura N.
    Am 24. Mai 2019 um 17:10

    Hallo, ich habe meine 2. A Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit und jetzt eine VerWarnung bekommen mit einer 2 Monatigen frist. Was bedeutet diese Frist ? Darf ich in der Zeit auch nicht geblitzt werden ?

    Liebe Grüße

  25. Meyries
    Am 28. April 2019 um 22:14

    Hallo,
    Eine Bekannte von mir war in Deutschland unterwegs und hat falsch getankt. Benzin statt Diesel und hat diese einfach neben den Parkplatz ausgelassen. Polizei hat es gemerkt. Vor Ort hat er gleich 700€bezahlen müssen. Vor paar Tagen bekam er den Brief mit den restlichen Schulden, Bußgeld von 2500€ ca.
    Er wohnt in Serbien.
    Was passiert wenn er dieses Betrag nicht bezahlt?

    Lg.Meyries

    • Thomas
      Am 5. November 2021 um 11:32

      Das ist nicht ihr Ernst, oder?
      Wie asozial muss man sein, Benzin in die Umwelt zu kippen?
      Ich hoffe, der Typ wird hart bestraft!

  26. Silke
    Am 4. April 2019 um 15:18

    Hallo,

    ich habe einen Strafzettel (an der Windschutzscheibe) bekommen über 10 Euro. Habe jedoch vergessen diesen zu zahlen. Habe aber keine Mahnung per Post bekommen. Sondern jetzt direkt einen bußgelgbescheid über 38,50 Euro….ich bin ja auch nur ein Mensch und hab es einfach vergessen….kam ich Einspruch dagegen einlegen???? Ich möchte nur die 10 Euro zahlen….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2019 um 17:29

      Hallo Silke,

      wenn Sie einen Strafzettel nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, den Sie inkl. Gebühren zahlen müssen. Ob Sie bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit der Begründung, die Zahlung vergessen zu haben, erfolgreich sein werden, ist fraglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Thomas
    Am 21. März 2019 um 16:23

    Hallo, ich habe eine Weile meinen Briefkasten nicht geleert. Ich weiss nicht genau wie viele Blitzerfotos dabei sind, aber es sind höchsten drei. Bei denen war ich nicht mehr als 10 km/h ausserorts drüber. Ich vermute, dass schon ein Haftbefehl offen ist, da mir Bekannte zugetragen haben, dass die Polizei schon bei mir war. An wen kann ich mich wenden, um die Sache aus der Welt zu schaffen bzw um zu erfragen ob etwas offen ist? (ich lebe im Land Brandenburg)

  28. Sarina
    Am 26. Februar 2019 um 11:39

    Hallo,

    ich wurde in Österreich geblizt und habe vergessen den Strafzettel zu bezahlen.
    Jetzt habe ich Post bezüglich Lenker Auskunft bekommen.
    Muss ich mit weiteren Strafen rechnen.

  29. Phil S.
    Am 19. Februar 2019 um 11:19

    Hallo,
    ich habe auf einem Elektroparkplatz geparkt und dafür eine strafe von 10 Euro bekommen Zahlungsziel 10 Tage. Ich habe an Tag 11 überwiesen. Drei Tage später habe ich ein Aufforderung zum zahlen von Weiteren 38,50Euro Mahngebühr + Bearbeitung bekommen, muss ich das wirklich bezahlen?

  30. Di Se
    Am 5. Februar 2019 um 17:26

    Hallo, mein Vater hate einen Bußgeldbescheid bekommen. Wir haben einen Enspruch eingelegt, der leider von der Post zu spät ausgeliefert wurde. Was ist jetzt ratsam… `zahlen oder warten? Welche Konsequenz kann warten haben? Besten Dank für Eure info.

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