Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?
Letzte Aktualisierung am: 30. August 2024
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Der Bußgeldbescheid: Die Dauer der Zustellung kann variieren
Während eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr schnell passiert ist, kann beim Bußgeldbescheid die Dauer der Zustellung einige Zeit in Anspruch nehmen. Um die wichtigste Frage: „Wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid kommt?“ gleich vorweg korrekt zu beantworten: Das lässt sich nicht konkret sagen.
Da in aller Regel eine Verjährung nach drei Monaten einsetzt, kann die Zustellung vom Bußgeldbescheid von einer Dauer von acht Wochen und mehr sein. Auch eine spätere Verjährung ist denkbar, wenn die Frist einmalig unterbrochen wurde.
Wie lange dauert ein Blitzerbescheid? Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie lange beim Bußgeldbescheid die Zustellungsdauer beträgt. Der wohl wichtigste ist die Verjährungsfrist, welche bei den meisten Ordnungswidrigkeiten drei Monate beträgt. Laut § 26 Abs. 2 StVG greift diese Frist allerdings nur,
solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentlich Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Dauer des Bußgeldbescheides
Die Bußgeldstelle hat für den Bußgeldbescheid in der Regel drei Monate Zeit.
Wird der Bußgeldbescheid nach mehr als drei Monaten versandt, unterliegt dieser der Verjährung. Allerdings kann die Verjährung durch verschiedene Umstände unterbrochen werden.
Ist der Bußgeldbescheid verjährt, kann dies einen Einspruch rechtfertigen. Bedenken Sie aber, dass auch eine Unterbrechung der Verjährung stattgefunden haben kann.
Oberste Priorität der Behörde ist es also, diese Frist einzuhalten. Ein weiterer Faktor liegt in der Ermittlung des Fahrers. Ist dieser beispielsweise auf einem Blitzerfoto eindeutig erkennbar, ergeht der Bescheid schneller, als wenn die Polizei weitere Maßnahmen treffen muss.
Wie lange dauert der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen?
Die häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Daher werden sich viele Betroffene fragen: „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der der Bußgeldbescheid zugestellt wird?“ Jede Ordnungswidrigkeit führt zu einem Verwaltungsakt, insofern ist es irrelevant, welche vorliegt. Entscheidend ist in diesem Fall eher, wie viel Aufwand die Behörde betreiben muss, um den Fahrer ausfindig zu machen.
Verschiedene Maßnahmen führen allerdings zu einer Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (§ 33 OWiG). Dazu zählt die richterliche oder polizeiliche Vernehmung des Betroffenen und auch der Erlass des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung. Auch die Versendung des Anhörungsbogens setzt die Frist aus.
Wie lange dauert ein Strafzettel?
Im Volksmund wird das Verwarngeld auch „Strafzettel“ genannt. In vielen Fällen, wie beim Falschparken, befindet sich das „Knöllchen“ unter der Windschutzscheibe. Warten Sie auf Ihr Verwarngeld per Post, so gilt hier ebenfalls eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Bei einem Strafzettel kann die Dauer der Zustellung also ebenfalls mehrere Wochen betragen.
Für die Zahlung des Verwarngeldes bleibt Ihnen eine Woche, ansonsten bekommen Sie einen Bußgeldbescheid zugestellt und die Kosten steigen in die Höhe.
Ich hab eine frage!!
Hab ein knölchen wegen ein absoluten Halteverbot bekommen..
es steht man kann direkt mit QR code online zahlen !
Meine frage ist falls ich direkt online zahle, Kriege ich trotzdem post ??
Hallo ich wurde am 21.Oktober 2018 geblitzt und habe bis heute noch keine Post bekommen, daher ist es doch eigentlich schon verjährt ( nach 3 Moanten)?
Oder kann immernoch was kommen?
Mein Sohn wurde von Polizei zur Atemalkoholkontrolle aufgefordert ,obwohl sein Auto stand , der Blutwert ergab 1,3 Promille ,seine Fahrerlaubnis wurde eingezogen ,nun wartet er auf den Bußgeld bescheid ,wie lange muss er auf die Zustellung warten ,und was kommt auf ihn zu ,er ist auf seine Fahrerlaubnis angewiesen um seinen Job ausüben zu können.
Am 12.05.2018 wurde ich auf der Autobahn geblitzt, weil ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 21 km/h überschritten hatte.
Am 21.06.2018 erhielt ich den Anhörungsbogen.
Am 29.08.2018 wurde mir das Bußgeldbescheid vom 23.08.2018 zugestellt. Es wurde eine Geldbuße von € 70,00 festgesetzt + Auslagen (insgesamt € 98,50). Den Betrag habe ich sofort überwiesen.
Außerdem findet sich auf dem Bußgeldbescheid folgender Hinweis: “Der Bußgeldkatalog sieht 1 Punkt vor”.
Am 04.01.2019 habe ich beim Kraftfahrtbundesamt nachgefragt. Es wurde mir mitgeteilt, dass “im FAER am Tag der Auskunftserteilung keine Eitragung erfasst” ist.
Werde ich keine Punkte mehr bekommen oder soll ich in absehbarer Zeit nochmal beim KBA nachfragen?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Mein Sohn wurde von der Polizei zur Alkohol Feststellung (blasen)aufgefordert ,es wurde 1,3 Promille im Blut festgestellt ,
seine Fahrerlaubnis wurde eingezogen ,obwohl er nicht aus dem verkehr gezogen wurde ,sondern am stehenden Auto aufgefordert wurde ,nun zu meiner frage ,wie lange dauert es bis er den Bußgeldbescheid bekommt ,und was kommt auf ihn zu ,er kann seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nach kommen ,da er auf den Führerschein angewiesen ist ,
Hallo wurde am 03.10.2018 mit 28 kmh zuviel Ausserorts geblitzt.meine Frau (Fahrzeug Halter) bekam Mitte November einen Anhörungsbogen auf den wir nicht reagierten. Kurz danach bekam ich auch eine der blieb auch unbeantwortet.gestern 23.01.2019 bekam ich gegen Zustellurkunde ein Bußgeldbescheid 1pkt und 108 euro Strafe.
Meine Frage ist ob das alles so okay ist oder ob ich mich da auch die Verjährungsfrist von 3 Monaten berufen kann.
Hallo Johnny,
nach Zustellung des Anhörungsbogens hat die Behörde in der Regel drei Monate Zeit, einen Bescheid auszustellen. Wir sehen hier keinen Fehler.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde mit dem Dienstauto, welches auch von anderen gefahren wird, am 13.11.2018 geblitzt. In meinem Fall geht ja der Bescheid an den Arbeitgeber und dieser muss anhand des Fahrtenbuches ausfindig machen, wer zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug gefahren hat. Dann wird er an mcih weitergeleitet. Bis wann muss der Bescheid bei mir sein? Vielen Dank für eine Antwort.
Liebe Freunde.
Ich lebe in der Schweiz und bin in Deutschland geblitzt worden. Habe sofort auf den Tacho geschaut. Dieser zeigte ca. 60 km/h. Vorgeworfen werden mir 110 km/h anstatt 50 km/h. (Habe aber keine Lust und Zeit mich auf ein Beweisverfahren einzulassen, Akteneinsicht zu nehmen, Anwalt beauftragen etc.)
Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen und zugegeben, der Fahrer gewesen zu sein, aber bestritten die Tat begangen zu haben. (Messfehler). Das musste ich, da ich ansonsten die Schweizer Polizei bei mir auftaucht und das Foto vergleicht.
Frage:
Kann ich durch Nichtabholen des Bussgeldbescheides per Einschreiben/Rückschein bewirken, dass Verjährung eintritt, da die Zustellung nicht erfolgen konnte? Gehe in drei Wochen für ein halbes Jahr in Brasilien.
Beste Grüsse aus den Alpen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich wurde am 08.08.18 gelasert und von der Polizei angehalten. Innerorts 93 statt erlaubten 50 km/h.
Allerdings fuhr ich in einem Tunnel mit leichter Kurve und der Laser stand außerhalb des Tunnels.
Meine Daten wurden aufgenommen.
Bis heute habe ich nichts erhalten.
Kann ich von einer Verjährung ausgehen?
Danke für Ihre Antwort im Voraus!
Beste Grüße
Hallo Jennifer,
die Verjährung tritt nach drei Monaten ein, wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein Bußgeldbescheid verschickt wurde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich habe eine Frage, ich bin mit einem biometrischen kosovarischen Führerschein gefahren, und wurde von der Polizei angehalten. Dadurch habe ich erfahren das ich nicht fahren darf und habe mich sofort bei einer Fahrschule angemeldet, und auch alle Prüfungen bestanden. Wollte meinen Führerschein abholen bei der Fahrerlaubnisbehörde und habe es nicht bekommen weil dort eine Anzeige vorliegt das war vor ca 3 Monaten. Ich habe noch kein schreiben bekommen von der Polizei und wollte fragen wie lange es ca dauert bis was kommt und mit was für einer Strafe muss ich rechnen?
Vielen Dank
Hallo ihr libeben,
Dauert der Bescheid länger wenn ein Fahrverbot droht oder braucht es genau so lange wie üblich?
Und noch eine 2 Frage. Mich haben sie zuerst mit dem Handy rausgezogen das sind 120€ und 1 Punkt aben selben Tag wurde ich auch noch geblitzt, droht mir wegen 2 vergehen an einem Tag ein Fahrverbot? Bin dienstlich auf das Auto angewiesen um genau zu sein meine Tätigkeit besteht aus Auto fahren. ( beides mit einen dienstfahrzeug)
Hallo Tina,
in der Regel benötigt ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot nicht länger als sonst.
Die beiden Verstöße am gleichen Tag sollten üblicherweise unabhängig voneinander gewertet werden. Im Einzelfall kann die Behörde hier jedoch anders entscheiden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
war vor vier Monaten mit dem Auto meines Bruders unterwegs und wurde geblitzt als ich die 30er Zone um 26 überschritten habe. Nach einige Wochen hat mein Bruder einen Schreiben erhalten. Daraufhin hat er meine Daten angegeben und jetzt ungefähr 4 Monaten später habe ich ein Bußgeldbescheid erhalten. Ich würde gerne wissen ob das schon verirrt sei ?
Vielen danke
Lg
Hallo Bromand,
es gibt Umstände, durch die Verjährungsfrist unterbrochen werden kann. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob die Verjährung bereits eingetreten ist oder nicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde am 21.8 geblitzt. Heute ist der20.11 und habe noch nichts bekommen ist es dann verjährt
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Wurde in einer Schrittgeschwindigkeits Zone geblitzt. Meine Geschwindigkeit betrug ungefähr 35 Km/h. Mit was muss ich rechnen bzw. Gibt es ein Fahrverbot .??
Mein Bekannter wurde im Febr. 18 ohne KFZ Versicherung erwischt. Der Vorgänger hatte offenbar Zusagen gemacht und nicht eingehalten.(Beim Verkauf ) Er ist offenbar auch nicht mehr aufzufinden ! Nicht mehr mit Wohnsitz gemeldet.
Im Juni wurde der Strafbefehl ausgestellt und erhalten hat er ihn jetzt erst. ( Nach etlichen Monaten per EB )
kann das sein oder ist die Angelegenheit verjährt ? Zwischen Tat und Strafbefehl liegen viele Monate und die Zustellung
ist erst kürzlich erfolgt.
Hallo k.wolff,
Fragen der Verjährung können nur nach Akteneinsicht beantwortet werden.
Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
vor 40 Tage war ich auf der Autobahn und wurde einmal geblitz.Ich habe den Bußgeldbescheid heute bekommen. Kann das sein, dass man ohne Blitz Bußgeldbescheid bekommt? Weil ich nur einmal in diesem Tag geblitzt wurde.
Hallo,
Wurde heute wahrscheinlich in einer 30er Zone mit 50 geblitzt. Bin mir aber nicht sicher und habe seid gestern mein A2 Führerschein.
Mit welchen Folgen muss ich rechnen????
Mit freundlichen Grüßen
Stephan
Meine Frage konnte ich nicht finden.
Kann man Urlaubszeiten der Behörde melden, um eine Zahlungsfrist aktiv einhalten zu können?
Details: Vor 5 Wochen in 30 Zone geblitzt. Haben die Radarfalle im Auto gesehen und waren ohnehin langsam. Vor mir wurde niemand geblitzt, ich schon. Demnach allenfalls 8 Euro lt. Katalog. Würde ich einfach bezahlen und fertig.
Bis heute keine Post bekommen, bin nun verreist, Frist ist ja noch nicht um. Es kann sich leider niemand um die Post kümmern. Will vermeiden, dass es teurer wird als nötig. Denn wenn die Zustellung ungünstig erfolgt, kann ich die Frist nicht einhalten, weil ich schlicht nicht da bin.
Vielen Dank und Grüße
Hallo Hallo,
Ich wurde auf der Autobahn (erlaubt 120km/h gemessen 162km/h) habe den Anhörungsbogen erhalten und online beantwortet.
Bis Dato noch kein Bescheid, denke der kommt schon noch. Jetzt meine Frage, ich gehe davon aus das es kein Fahrverbot wird (keine Wiederholungstat) wird mein erster Punkt, nun wurde ich heute wieder geblitzt ca. 10-12 km/h zu viel, hat das einen Einfluss auf das “laufenden Verfahren”? Also kann jetzt doch eine Wiedetholungstat draus werden?
Hallo Jenny,
als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie zweimal innerhalb von zwölf Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde am 28. Juni auf der Autobahn von der Polizei angehalten, da ich einen LKW überholt habe im Überholverbot. Habe bis heute nichts bekommen. Gilt hier auch die Verjährungsfrist von 3 Monaten?
Lg
Guten Tag,
Ich wurde Anfang des Jahres 2017 (!) von einem Behindertenparkplatz abgeschleppt, gleich in einer dunklen Gasse vor einem Krankenhaus, als ich irrtümlich dort parkte um mein schwer krankes Kind nachts stationär einzuliefern.
Der Bescheid kam recht zügig, ich reichte Widerspruch ein.
Dieser wurde bis 27.08.2018 (!) nicht beantwortet. Nun wird sich entschuldigt, dass sich die Bearbeitung aufgrund innerbetrieblicher Überlastung und Krankheit verzögert habe und ich werde gebeten, die Kosten dennoch zu tragen.
Mein Widerspruch ging am 16.06.2017 dort ein. Muss ich wirklich zahlen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
S. Oswald
Guten Tag,
Ich wurde auf dem Weg in den Urlaub, der 4 Wochen dauert, geblitzt. Da ich in diesem Zeitraum nicht an meine Post kommen werde um den den Bescheid entgegen nehmeb zu können ,ist meine Frage , welche Nummer ich anrufen kann um ggf. Müllgebühren zu ersparen.
Vielen Dank!
MfG
Hallo Braun,
für Fragen zu Bußgeldbescheiden und ähnlichem können Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wurde in einem Mietwagen geblitzt (Geschwindigkeitsübertrettung) kann mich selbst daran nicht erinnern die mietwagenfirma hat ein bescheid erhalten und meine daten an die amtstelle weitergegeben…nach einem jahr kam nix an weder bei der firma noch bei mir nochmal was an…ist die sache verjährt?!
Hallo Michel,
nach einem Jahr kann von einer Verjährung ausgegangen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
Am 27.07.2018 war mein letzter Tag der Probezeit. Ich wurde am 26.07.2018 geblitzt durch einen Rotblitzer bzw. bei mir war die Ampel noch Orange, eng hinter mir war ein anderes Fahrzeug und der Blitzer hat 2mal geblitzt .
Meine Frage ist, wie erfahre ich ob ich geblitzt worden bin ? Ich bin mir nicht so sicher wieso der Blitzer 2 mal geblitzt hat .
MfG :)
am 3.4. wurde ich mit 21km/h zu viel außerorts geblitzt. Nun habe ich einen Bescheid erhalten der am 10.7. ausgestellt wurde. Also mehr als 3 Monate später. Verfällt nun der Bescheid? Muss ich Widerspruch einlegen da es verjährt ist, oder reicht es den Bescheid zu ignorieren? Was ist mit dem Punkt? bleibt dieser bestehen oder verfällt er ebenfalls wegen der Verjährung?
mit freundlichen Grüßen
Hallo Lena,
selbst wenn bereits eine Verjährung eingetreten ist, dürfen Sie den Bescheid nicht ignorieren. Sie müssen vielmehr mit dem Verweis auf die Verjährung Einspruch einlegen. Beachten Sie, dass die Verjährung verlängert werden kann, wenn etwa ein Anhörungsbogen ausgestellt wurde oder es zu anderen innerbehördlichen Vorgängen kam. So ist beispielsweise bereits der Erlass des Bescheides Anlass zur Unterbrechung, insofern er innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin am 25.05.2018 in 60 Zone ( Ausserhalbd Ortschaft ) ca. gegen 23:15 geblitz worden, hatte ungefährt 80 – 83 kmh – Bis heute 18.07.2018 habe ich noch kein Bescheid erhalten. Ab Wann gilt die VErjährungsfrist ? ab 25.05. am Tag an dem ich geblitzt worden bin ?
Hallo Engin G.,
in der Regel läuft die Verjährung ab dem Tattag.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Vielleicht kann man mir weiter helfen
Habe dort gesparkt, wo eine Parkscheibe benutzt werden musste
Leider übersehen und keine ins Auto gelegt…
Zudem kommt es , dass es schräge Parkplätze waren, ich bin vorne also nicht rein gekommen, deshalb bin ich rückwärts rein gefahren und habe so geparkt
Wie viele kosten kommen auf mich zu?
Hallo Jennifer,
entsprechende Informationen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wie lange dauert es bis die Punkte in Flensburg eingetragen sind? Habe bereits den Brief ausgefüllt dass ich schuldig bin und verschickt.
Vielen Dank
Hallo Eko,
die Punkte werden eingetragen, nachdem Rechtskraft eingetreten ist – also in der Regel, nachdem Sie das Bußgeld bezahlt und damit Ihre Schuld anerkannt haben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mir wurde am 26.11.2017 Verkehrsbehinderung vorgeworfen, am Volksparkstadion in Hamburg.
Auto wurde umgeparkt und nun habe ich einen Gebührenbescheid bekommen, Erstelldatum 30.05.2018.
Was soll ich tun ?
Hallo Andreas,
leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie juristischen Rat benötigen, können Sie sich jedoch gerne an einen Anwalt wenden.
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Hallo ich habe letztes Jahr mit mein Firmenwagen im Halteverbot gestanden das war am 15.6.2017 gewesen wo das Ordnungsamt auch ein abschlepper bestellt und dann storniert hat und habe angeblich 4 Wochen später Post bekommen mit ein Anhörungsbogen. Was ich aber nie bekommen habe.
Jetzt habe ich Post bekommen vor einer Woche und soll die Anfahrt und alles bezahlen ist das nicht etwas zu spät für den Bescheid?
Lg
Hallo Stpehan,
durch das Versenden des Anhörungsbogens beginnt die Verjährungsfrist für den Bußgeldbescheid von vorn zu laufen. Dies gilt auch, wenn Sie den Bogen nicht erhalten haben.
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