Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?
Letzte Aktualisierung am: 30. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Der Bußgeldbescheid: Die Dauer der Zustellung kann variieren
Während eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr schnell passiert ist, kann beim Bußgeldbescheid die Dauer der Zustellung einige Zeit in Anspruch nehmen. Um die wichtigste Frage: „Wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid kommt?“ gleich vorweg korrekt zu beantworten: Das lässt sich nicht konkret sagen.
Da in aller Regel eine Verjährung nach drei Monaten einsetzt, kann die Zustellung vom Bußgeldbescheid von einer Dauer von acht Wochen und mehr sein. Auch eine spätere Verjährung ist denkbar, wenn die Frist einmalig unterbrochen wurde.
Wie lange dauert ein Blitzerbescheid? Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie lange beim Bußgeldbescheid die Zustellungsdauer beträgt. Der wohl wichtigste ist die Verjährungsfrist, welche bei den meisten Ordnungswidrigkeiten drei Monate beträgt. Laut § 26 Abs. 2 StVG greift diese Frist allerdings nur,
solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentlich Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Dauer des Bußgeldbescheides
Die Bußgeldstelle hat für den Bußgeldbescheid in der Regel drei Monate Zeit.
Wird der Bußgeldbescheid nach mehr als drei Monaten versandt, unterliegt dieser der Verjährung. Allerdings kann die Verjährung durch verschiedene Umstände unterbrochen werden.
Ist der Bußgeldbescheid verjährt, kann dies einen Einspruch rechtfertigen. Bedenken Sie aber, dass auch eine Unterbrechung der Verjährung stattgefunden haben kann.
Oberste Priorität der Behörde ist es also, diese Frist einzuhalten. Ein weiterer Faktor liegt in der Ermittlung des Fahrers. Ist dieser beispielsweise auf einem Blitzerfoto eindeutig erkennbar, ergeht der Bescheid schneller, als wenn die Polizei weitere Maßnahmen treffen muss.
Wie lange dauert der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen?
Die häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Daher werden sich viele Betroffene fragen: „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der der Bußgeldbescheid zugestellt wird?“ Jede Ordnungswidrigkeit führt zu einem Verwaltungsakt, insofern ist es irrelevant, welche vorliegt. Entscheidend ist in diesem Fall eher, wie viel Aufwand die Behörde betreiben muss, um den Fahrer ausfindig zu machen.
Verschiedene Maßnahmen führen allerdings zu einer Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (§ 33 OWiG). Dazu zählt die richterliche oder polizeiliche Vernehmung des Betroffenen und auch der Erlass des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung. Auch die Versendung des Anhörungsbogens setzt die Frist aus.
Wie lange dauert ein Strafzettel?
Im Volksmund wird das Verwarngeld auch „Strafzettel“ genannt. In vielen Fällen, wie beim Falschparken, befindet sich das „Knöllchen“ unter der Windschutzscheibe. Warten Sie auf Ihr Verwarngeld per Post, so gilt hier ebenfalls eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Bei einem Strafzettel kann die Dauer der Zustellung also ebenfalls mehrere Wochen betragen.
Für die Zahlung des Verwarngeldes bleibt Ihnen eine Woche, ansonsten bekommen Sie einen Bußgeldbescheid zugestellt und die Kosten steigen in die Höhe.
hallo,
ab 12.12.17 wurde bei uns in der Straße eine Baustelle eröffnet, wobei die Schilder dafür ca. 11/2 Wochen vorher gestellt wurden. Als ich abends von der Arbeit kam wurden die Schilder verrückt und 2 PKW`s standen auf einmal mit drin, darunter ich. Außerdem entgegen zur Fahrtrichtung der eingerichteten Einbahnstraße.
Heute kam der Bußgeldbescheid.
Ist der noch rechtskräftig und habe ich eine Chance bei Widerspruch?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Frank,
in der Regel verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nach drei Monaten. Gewisse innerbehördliche Vorgänge – etwa das Versenden eines Anhörungsbogens – können die Frist jedoch um weitere drei Monate verlängern. Inwiefern sich ein Einspruch lohnt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!! Ich habe am 23.12.17 falsch geparkt (meiner Meinung nach zu Unrecht-egal) jedenfalls kam der Bußgeldbescheid erst am 31.3.18 an (einwurfsdatum der post). Auf dem Bescheid selbst steht das Datum 6.3.18… ist es nun verjährt oder nicht? Wenn ja wie verhalte ich mich?
Hallo N.o,
die Verjährung kann durch verschiedene Umstände unterbrochen werden, sodass eine pauschale Aussage nicht möglich ist. Im Einzelfall müssten Sie den Bescheid von einem Anwalt prüfen lassen. Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids haben Sie im Übrigen zwei grundsätzliche Möglichkeiten, sich zu verhalten: zahlen oder Einspruch einlegen.
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Hallo,
Ich war am 29.03 mit meinem freund unterwegs, er war der fahrer meines Autos, das auto ist auf mich angemeldet, jedoch lebe ich noch bei meinen Eltern, gibt es eine möglichkeit heraus zu finden ob wir geblitzt wirden bevor die Post kommt und das geld dann beim Ordnungsamt oder so zu bezahlen oder kann ich die Post zu einer anderen adresse zukommen lassen?
Vielen dank km Voraus
Hallo Lara,
der Anhörungbogen bzw. Bußgeldbescheid wird stets dem jeweiligen Halter zugeschickt, wenn im Vorhinein keine Personalien festgestellt wurden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde vor einiger Zeit geblitzt und bekam eine Strafe von 80 € und ein Punkt. Leider bin ich nun schon wieder geblitzt worden, abzüglich der Toleranz betrug es 75 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft bei erlaubten 50 km/h. Im ersten Bescheid stand wenn ich innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h Überschreitung geblitzt werde droht 1 Monat Fahrverbot.
Nun meine Frage zählt dies mit oder ohne Toleranz.
Danke für Ihre Antwort.
Hallo Methner,
die Toleranz wird bei Messungen stets berücksichtigt.
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Mein Mann ist LKW-Fahrer und soll am 17.05.2017 eine Zuwiderhandlung gegen das Bundesfernstrassenmautgesetz begangen haben. Am 11.12.2017 kam eine Verwarnung. Ist damit die Frist nicht abgelaufen nach fast 7 Monaten?
Hallo Andrea,
laut § 10 des Mautgesetzes können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 geahndet werden. Gemäß § 31 OWiG ist die Höhe des Bußgeldes für die Verjährung entscheidend: ” Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.”
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Hallo ,
ich wurde vor einem Monat mit 60 Zuviel auf der Autobahn geblitzt . Kann es sein , dass es eine Testmessung war oder das Kennzeichen nicht zu erkennen ist und daher ich keine Post bekommen werde ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Bartu y.,
es kann auch schon einmal länger dauern, bis der Bußgeldbescheid ankommt. Von einer Testmessung oder ähnlichem sollte eher nicht ausgegangen werden.
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Hallo
Ich wurde letztens von der Polizei rausgezogen da ich angeblich innerorts statt erlaubten 50km/h mit 95km/h gefahren bin. Ich nehme mal an die haben mich geläsert. Allerdings waren an der besagten Stelle vor kurzen noch 70 km/h erlaubt.
Was erwartet mich den jetzt und wie lange dauert es bis man Post erhält. Wurde das erste mal geläsert/geblitzt. Bin nicht mehr in der Probezeit.
Hallo Sandy,
die zu erwartende Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, weshalb wir keine pauschale Angabe machen können. Die zu erwartenden Sanktionen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/.
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Nur Bussgeldkatalog zustellen
Hallo H.R.Leu,
bei uns kann man keinen Bußgeldkatalog bestellen.
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am 14.11. wurde ich von einer kombinierten Anlage (laut Radarfallendatenbank) drei Mal geblitzt (Vorblitz und zwei Mal Hauptblitz, ich wäre beinahe von der Straße abgekommen, Zack!, Zack-Zack!!!, Wahnsinn!). Nun habe ich am 14.12. eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 11km/h außerorts an besagter Stelle bekommen. Ob die Ampel auch Rot war, weiß ich nicht mehr (war ein bisschen in Gedanken – kam vom Arzt). Kann da noch ein Rotllichtverstoß nachkommen? Müsste der nicht schon bei der Anhörung/Geschwindigkeitsverstoß dabei sein?
Hallo Martin,
wenn Sie bereits Ihren Bußgeldbescheid erhalten haben und dieser nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung enthielt, sollte es in der Regel damit erledigt sein.
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Ich habe vor über 3 Monaten eine Blutprobe abgeben müssen auf Grund anonymer hinweise (mein ex Freund war es). Polizei hielt mich einfach an und hat mich gebeten mit zukommen und Blut abzugeben. Habe es ( vll dummerweise) gemacht. Zuertst Urin,schlug auf Cannabis und Speed an. Danach Blut. Seitdem warte ich auf Post bzw Ergebnis. Gibt es in diesem Fall auch eine Verjährungsfrist?!
Hallo Katja,
die Verjährung kann aus verschiedenen Gründen ausgesetzt werden, weshalb hier keine pauschalen Aussagen möglich sind. Konsultieren Sie im Zweifel einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen weiterhelfen kann.
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am 17.08.2017 wurde ich geblitzt und bis jetzt noch nichts bekommen. wie lange kann und muss ich noch warten bis was kommt? und gibt es denn eigentlich die Verjährungsfrist noch? wurde die nicht abgeschafft?
Hallo Rita,
die Verjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel drei Monate. In Einzelfällen kann es aber zu einer Aussetzung der Frist kommen. Weitere Informationen zur Verjährung finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/
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Sehr geehrte Damen und Herren,
letztes Jahr im Mai 2016 hatte ich einen Verkehrsunfall und war schuld. Der Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da ich nicht gemeldet war. In der Stadtverwaltung hatte ich keine Wohnanschrift (lange und komplizierte Geschichte).
Seit mindestens dem 01.04.2017 diesen Jahres bin ich wieder gemeldet. Am 22.08.2017 habe ich den Bußgeldbescheid bekommen.
Tritt hier auch die Verjährungsfrist in Kraft? Das sind schließlich 4 Monate und 3 Wochen Bearbeitungszeit.
Hallo Daniel,
nähere Informationen zur Verjährung erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/.
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Hallo ich wurde vor ca. Zwei Wochen in Leipzig geblitzt nun ist meine Frage ob es vielleicht berücksichtigt wird das man noch nie auffällig war im Straßenverkehr? Oder ob man trotzdem hart bestraft wird?
MfG
Hallo Sabrina,
auch wer zum ersten Mal geblitzt wurde, muss mit den herkömmlichen Sanktionen rechnen.
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Hallo,
Mein Freund wurde heute in meinem Auto geblitzt (30er Zone 40km/h gefahren) Das Fahrzeug ist allerdings auf meinen Vater angemeldet. Da ich nicht möchte, dass meine Eltern das mitbekommen, möchte ich gerne wissen, ob es möglich ist, den Strafzettel direkt beim Ordnunsamt zu bezahlen oder eine andere Adresse anzugeben damit der Brief nicht mit seinem Foto in die Hände meiner Eltern gerät?
Lg
Ella
Hallo Ella,
grundsätzlich wird zunächst der Fahrzeughalter angeschrieben.
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Kommt die Busse mit einem Foto ?
Hallo ich bin LKW Fahrer und bin am 26.4.2017geblitzt worden bis heute hat meine Firma und ich noch nichts bekommen ist es nun vorbei oder wir noch was kommen. Mein Chef meint vielleicht war der Blitzer nicht richtig eingestellt so das sie keine LKW Nummer haben ist das möglich?
Hallo Martin,
in der Regel verjährt ein Bußgeldbescheid nach drei Monaten. Durch gewisse innerbehördliche Vorgänge – etwa die Anordnung eines Anhörungsbogens – kann die Verjährung jedoch auf maximal sechs Monate verlängert werden. Inwiefern in Ihrem Fall schon eine Verjährung eingetreten ist, ließe sich nur durch eine Akteneinsicht klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ich bin am 05.12.2016 in eine LKW Kontrolle gekommen und mir wurden nach Auslesen des Fahrtenschreibers mehrere Vergehen vorgewurfen. Fahrten auf “OUT” Einstellung sowie Überziehung der Tageslenkzeit.
der Bußgeldbescheid kam heute ( 23.06.2017)an. Hat die Bußgeldstelle Ihre Bearbeitungsfristen Eingehalten?
Mfg. Leitloff
Hallo Guido,
die Verjährung bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten beträgt zwei Jahre.
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Guten Tag
Vor 1 Monat ungefähr hat mich einen Blitzer auf Autobahn geblitzt. Ich habe noch nicht kein Strafzettel bekommen. Wiessen Sie wie lange dauert?
Hallo am 02.05.2018 hab ich den Zeugenfragebogen versendet an das ansässige Amt. Nun meine Frage falls der geblitzte Fahrer bis zum 03.08.2018 keinen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen bekommt, setzt dann die Verjährungsfrist ein?
Setzt eine Pause der Frist sobalt ich einen Anhörungsbogen oder jemand anderes bekommt der nicht der Verursacher der Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein?
mfg
Hallo T. Thiel,
ohne Akteneinsicht ist dies nicht pauschal zu beantworten. Wenden Sie sich an einen Anwalt.
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Hallo Dimitrios,
in der Regel erhalten Sie den Bescheid innerhalb von drei Monaten.
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