Auf dem Bußgeldbescheid steht ein falscher Name: Und nun?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Falscher Vor- oder Nachname – Bußgeldbescheid nicht gleich unwirksam

Auf dem Bußgeldbescheid steht ein falscher Name? Dieser Fehler führt nicht zur Unwirksamkeit.
Auf dem Bußgeldbescheid steht ein falscher Name? Dieser Fehler führt nicht zur Unwirksamkeit.

In Ihrem Briefkasten liegt ein gelber Brief? In diesem Fall kann es sich um einen Bescheid handeln. Nach dem Öffnen stellen Sie fest, dass auf dem Bußgeldbescheid ein falscher Name steht bzw. Ihr Name falsch geschrieben ist.

In diesem Fall sollten Sie den Bescheid allerdings nicht schon zu den Akten legen, denn mehrere Gerichte haben sich bereits mit falschen Namen auf dem Bescheid auseinander gesetzt.

Unter anderem das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hat beschlossen, dass

Bußgeldbescheide nur bei besonders schwerwiegenden Mängeln unwirksam sind, nämlich insbesondere dann, wenn die Identität des Betroffenen nicht festgestellt werden kann. (OLG Hamm, Beschluss vom 3.9.2012, Az. III-3 RBs 235/12).

Da aber auf dem Bescheid weitere Angaben zur Person zu finden sind, wie der Geburtsort und das –datum, ist in den meisten Fällen der Bescheid auch mit Schreibfehler gültig.

FAQ: Bußgeldbescheid mit falschem Namen

Ist ein Bußgeldbescheid mit falschem Namen gültig?

Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Sind noch weitere Angaben zur Person vorhanden, kann der Bußgeldbescheid auch bei falschem Namen gültig sein.

Ist ein Bußgeldbescheid ungültig, wenn ich nicht der Fahrer war?

Da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, müssen Sie als Halter nicht mit Sanktionen rechnen, wenn Sie nicht gefahren sind. Dementsprechend ist der Bußgeldbescheid ungültig, sofern Sie beweisen können, dass Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben.

Wie kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, wenn ich nicht gefahren bin?

Sie können innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Angaben des Betroffenen auf dem Bußgeldbescheid falsch

Weiter entschieden verschiedene Gerichte, dass auch ein falscher Zuname (OLG Hamm VA00,51) nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids führt. Gleiches gilt für den Vornamen, wenn die restlichen Angaben zur Identifizierung ausreichen (BayObLG DAR 79, 243 bei Rüth).

Selbst wenn das Geburtsdatum und der –ort der Person nicht korrekt, die anderen Angaben aber zutreffend sind, ist der Bescheid nicht ungültig (OLG Düsseldorf VRS 65, 455).

Ein Bescheid verliert erst seine Gültigkeit, wenn der Betroffene nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Ein falscher Name eines Betroffenen auf dem Bescheid reicht hierzu nicht aus. Gerade offensichtliche Schreibfehler führen nicht zur Unwirksamkeit. Wurden also zwei Buchstaben vertauscht, ist die Überweisung zu tätigen.

Erkundigen Sie sich bei einem Verkehrsanwalt, wie Sie vorgehen sollen, wenn Sie Fehler im Bescheid finden oder etwas falsch geschrieben ist.

Einspruch und Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid – das sagt das OWiG

Um Einspruch einzulegen, haben Betroffene nach der Zustellung zwei Wochen Zeit. Die Verjährung der Ordnungswidrigkeit setzt in aller Regel nach drei Monaten ein, wenn bis dahin kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid dem Täter zugestellt wurde. Verschiedene Punkte setzen die Verjährung allerdings aus. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Ratgeber zur Verjährung vom Bußgeldbescheid.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Kaiser
    Am 21. August 2021 um 18:32

    Wir haben ein Bußgeld bescheid bekommen, weil wir geheiratet haben u nicht denn neuen Namen gemeldet haben 15 Euro ist das rechtens?

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