Bußgeldbescheid-Frist: Welche Fristen gelten bei Einspruch & Co?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 30. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie sind die Fristen beim Bußgeldbescheid?

Zum Bezahlen vom Bußgeld gibt es Fristen.
Zum Bezahlen vom Bußgeld gibt es Fristen.

Wenn Sie im Straßenverkehr die Geschwindigkeit überschreiten oder über eine rote Ampel fahren, droht Ihnen häufig ein Bußgeld. Ein Bußgeldbescheid gibt in der Briefform Auskunft über Ihr Vergehen und wie viel Sie dafür zahlen müssen. Häufen werden dabei folgende Fragen gestellt: Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid? Oder welche Frist ist beim Bußgeldbescheid zu kennen? Wann tritt eine Verjährung ein?

Autofahrer, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, stellen sich meist diese Fragen. Die Antworten dazu und welche Frist für den Bußgeldbescheid eine große Rolle spielt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fristen beim Bußgeldbescheid

Wann gilt es beim Bescheid Fristen zu beachten?

Sowohl beim Versand der Bußgeldbescheide als auch beim Einlegen eines Einspruchs müssen Fristen eingehalten werden.

Wann tritt im Bußgeldverfahren die Verjährung ein?

Die Bußgeldstelle hatte in der Regel drei Monate Zeit, um dem Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid zu zustellen. Danach tritt die Verjährung ein. Allerdings gibt es verschiedene Umstände, die zur Unterbrechung der Verjährung führen.

Wie viel Zeit habe ich für einen Einspruch?

Möchten Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt möglich. Danach gilt der Bescheid als rechtskräftig.

Bußgeldbescheid und Frist: Die Zustellung ist wichtig

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, kann die Zeitspanne zwischen dem Verstoß und dem Erhalt des Bußgeldbescheids mit Nennung der Geldbuße nicht immer sicher genannt werden. Häufig schwankt der Zeitraum der genauen Zustellung.

In der Regel ist es jedoch so, dass der Anhörungsbogen zuerst ankommt und danach der Bußgeldbescheid, meist einen Monat nach der Tat. Allerdings kann die Zustellung auch zwei oder sogar drei Monate dauern. Die Frist nach einem Blitzer ist gesetzlich nicht verankert. Dennoch kann nach einer Dauer von länger als drei Monaten, die Frist der Ordnungswidrigkeit verjährt sein, sofern die Verjährungsfrist nicht unterbrochen wurde.

Frist beim Bußgeldbescheid für die Zustellung

Ist ein Brief mit einem Bescheid bei Ihnen zu Hause angekommen, müssen Sie eine Geldbuße zahlen. Diese sollte innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Ausgehend ist die Frist ab der Zustellung vom Bußgeldbescheid.

Die Behörden gehen davon aus, dass drei Tage nach der Absendung des Bescheids, die zweiwöchige Frist startet. Sollten Sie das geforderte Geld nicht gemäß der im Bußgeldbescheid genannten Frist zahlen und ist ein Einspruch nicht möglich, kann ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden.

Geblitzt und Strafzettel – Frist der Zustellung?

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Die Frist muss eingehalten werden.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Die Frist muss eingehalten werden.

Einen Strafzettel können Sie bekommen, wenn Sie geblitzt wurden, einen Rotlichtverstoß begangen haben oder falsch geparkt und gehalten haben. Häufig erhalten Sie dafür schon vor Ort einen Strafzettel, wodurch die Zustellung des Bußgeldbescheids erspart wird.

Sobald Sie allerdings diesen Zettel ignorieren, wird Ihnen von der Behörde ein Bußgeldbescheid mit genannten Fristen zugestellt.

Frist zum Einspruch beim Bußgeldbescheid

Sofern Sie bei der Überprüfung festgestellt haben, dass der Ihnen zugestellte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, können Sie dagegen Einspruch erheben. Bei dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist eine Frist von 14 Tagen festgelegt. Wenn andere Umstände anfallen, dass sie beispielsweise bei der Ankunft des Bescheids im Urlaub waren, können auch Ausnahmen geltend gemacht werden.

Tipp: Hierbei empfiehlt es sich, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen und die Zeitspanne für die Verkehrsordnungswidrigkeiten wieder zurückgesetzt.

Als Nachweis für den tatsächlichen Urlaubsaufenthalt müssen Reiseunterlagen bei der Behörde eingereicht werden. Es ist wichtig beim Bußgeldbescheid den Einspruch gemäß der Frist einzulegen.

Verjährung – Wann ist bei einem Bußgeldbescheid die Frist dafür?

Bei einem Bescheid existiert die Frist der Verjährung. Das bedeutet, dass vom Tattag an die Verjährungsfrist drei Monate läuft. Wenn in dieser Zeit weder Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid eingetroffen sind, gilt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr als verjährt.

Einige Möglichkeiten können aber die Verjährungsfrist unterbrechen. So zum Beispiel der Erhalt des Anhörungsbogens. Sobald dieser zugestellt wurde, beginnt die dreimonatige Frist von vorn.

In einigen Fällen ist jedoch auch der Einzelfall entscheidend. So kann sich der Zeitraum der Verjährung weiter als drei Monaten erstrecken, wenn mit Alkohol und Drogen am Steuer gefahren wurde, eine Fahrerflucht begangen wurde, sowie ohne Führerschein gefahren wurde.

Video: Was ist zu tun, wenn Sie den Bußgeldbescheid gar nicht erhalten?

Bußgeldbescheid nicht erhalten: Was ist jetzt zu tun?
Bußgeldbescheid nicht erhalten: Was ist jetzt zu tun?

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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31 Kommentare

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  1. Anna m
    Am 13. September 2024 um 15:40

    Hallo,

    kann ich Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 km/h (50 EURO) bezahlen, obwohl ich nicht der Fahrer war. Ich bin der Halter
    Wird das ok ?

  2. Michael
    Am 6. September 2024 um 20:14

    Ich habe mir am 3.6.2024 ein Auto gekauft, und bin bei der Überstellungsfahrt geblitzt worden.
    Natürlich, davon gehe ich jetzt aus, hat der Verkäufer den Fragebogen bekommen, und zurückgeschickt. Davon wusste ich nichts.
    Heute 6.9.2024 habe ich den Anhörungsbogen zu meiner Adresse zugestellt bekommen (Poststempel 3.9.2024 und Datum im Bogen 29.08.2024).
    Ist es jetzt verjährt da zwischen Tat und Zustellung mehr als 3 Monate liegen, oder gilt die Frist der Verjährung erneut vom Datum des Fragebogens an den damaligen Fahrzeughalter?
    Ich habe davon keine Kenntnis, und ich weiß auch kein Datum von dessen Fragebogen.
    Von dem Tathergang habe ich keine Erinnerung mehr, aber ein nettes Foto vom Blitzer existiert.
    Ich möchte wegen 21km/h in einer 80er Beschränkung (Aubinger Tunnel A99 bei München) keinen Punkt in Flensburg.

    • Bender
      Am 17. September 2024 um 7:43

      Hallo, bitte das Video ansehen. Akteneinsicht beantragen und die Daten neu nachrechnen. Ab dem Anhörungsbogen beginnt die 3-monats-Frist neu.

  3. M.Shefu
    Am 19. Juni 2024 um 11:14

    Hallo,ich hab am 20.02 einen Unfall gehabt und die Bußgeldstelle haben mir am 31.05 einen Bußgeldbescheid 188 Euro,1 Monat fahrverbot und einen punkt geschickt. gilt schon die 3 monatige verjährungsfrist?

  4. Siegfried S
    Am 7. Mai 2024 um 18:17

    Hallo, habe am 07.02.24 mit meinem Anhänger eine Geschwindigkeit auf der Autobahn um 27 km überschritten.
    ( 80 km erlaubt 107 km gefahren ) Die Frage ist allerdings wegen Verjährung . Zustellung des Bußgeldbescheid am 07.05.24 das sind 13 Wochen
    nachdem vergehen. 3 Monate ? sind 3 Monate 90 Tage oder 12 Wochen ?
    Siegfried S

    • Jan
      Am 23. Juli 2024 um 15:10

      Eigentlich müsste vor der Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. dem Erlass desselben Ihnen ein Anhörungsbogen zugegangen sein, in dem Sie die Möglichkeit gehabt hätten, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen = angehört wurden. Diese unterbricht die Verjährungsfrist und setzt eine neue solche in Gang. Wie sieht es damit aus?

  5. Ilona
    Am 11. März 2024 um 18:19

    Wurde im November letzten Jahres geblitzt. Innerhalb der Ortschaft ca. 20 bis 30 km/h zu viel. Bis heute, wir haben Mitte März noch keinen Bescheid erhalten. Ist der Blitzer jetzt verjährt?

    • Bender
      Am 17. September 2024 um 7:45

      Ja, der ist verjährt. Da wird nichts mehr kommen.

  6. olaf
    Am 28. Dezember 2023 um 15:55

    ich wurde am 28.9.. um 12.30 angehalten weil ich mein navihandy in der hand gehalten habe. am 28.12. gegen 13 uhr kam der zustellungsbescheid.. gilt schon die 3 monatige verjährungsfrist? und gibt es einen punkt? auf der zustellung steht nur die summe ,nichts von einem punkt

  7. Sarah
    Am 19. Juli 2023 um 19:07

    Hallo,
    Ich hab am 08.08.22 leider falsch geparkt also Ordnungswidrigkeit §24 StVG. Es war ein Abschleppdienst da, der gerade am verladen war als ich dann dazwischen kam.
    Bußgeldbescheid kam auch 1 moant später, habe diesen bezahlt im Wert von 70€ + 25€ + 3,50€ = 98,50€
    Allerdings habe ich heute 19.07.23 nun einen Gebührenbescheid bekommen im Wert von 225€. Ist das rechtskräftig? bzw in der vorgegeben Frist?
    Liebe Grüße

  8. Johann
    Am 23. April 2023 um 23:56

    Ich bin mit 50km/h gefahren und gleite dahin, als das 30km/h-Schild nur noch 50m entfernt ist. Leider gibt es 10 m dahinter einen Blitzer. Mein Auto war zu diesem Zeitpunkt noch 35km/h schnell und wurde geblitzt. Es ist in Baden-Württemberg und es gibt keine Vorschrift für den Mindestabstand zwischen Blitzer und Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Das ist sehr ungerecht und macht keinen Sinn.

  9. Katrin H
    Am 18. April 2023 um 9:43

    Hallo, ich habe am 28.03.2023 einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen, der auf den 21.03.2023 datiert/ausgestellt war.
    Tatvorwurf, am 24.11.2022 im absoluten Halteverbot geparkt. Ich habe dagegen Einspruch wg. Verjährung eingereicht.
    Am 22.12.2022 soll mir ein Anhörungsbogen zugesendet worden sein. Ist nun für die neue drei Monatsfrist das Ausstellungs-, oder das Zustellungsdatum entscheidend? Danke für eine Antwort

    • Sarah
      Am 19. Juli 2023 um 19:09

      Leider ja,
      Wenn einem ein Anhörungsbogen zugestellt wurde, verlängert sich das ganze auf weitere 3 Monate.

  10. MichaU
    Am 2. Dezember 2022 um 1:51

    Tattag 31.08.22 Geschwindigkeitsüberschreitung 29 kmh außerorts. Anhörung mit Datum 30.11.22 und Poststempel 30.11.22 sind am 01.12.22 im Briefkasten. Frage: verjährt oder nicht?

    • Manfred K.
      Am 24. April 2023 um 15:24

      Hallo zusammen,

      am 14.01.23 Außerorts geblitzt (70er Zone mit +27km/h). 19.01.23 kommt der erste Anhörungsbogen – ich hab nicht geantwortet. Paar Wochen später der zweite Bogen – wiederum keine Antwort. 13.04.23 Polizei vor der Tür wollen den Fahrer ermitteln (ich hatte keine Zeit). 21.04.23 wandert ein Bußgeld bescheid zum 18.04.23 datiert ein.

      Welches Datum gilt jetzt ist das Ding verjährt oder nicht?

      Grüße Manny!

      • Kiki
        Am 31. Juli 2023 um 20:07

        Mit jedem weiteren Anhörungsbogen wird die Verjährungsfrist unterbrochen und verlängert sich um weitere 3 Monate. Wenn du also schreibst, mehrere Wochen nach dem ersten Anhörungsbogen im Januar kam ein zweiter, dann fängt die 3-monatige Frist wieder von vorn an. Deine Ignoranz, auf diese zu reagieren, zögert den Bußgeldbescheid in der Hoffnung der Verjährung nicht heraus.

  11. U.
    Am 30. November 2022 um 11:57

    Hallo
    Ich habe wegen einer Gescheindigkeitsüberschreitung von 17 km/h am 29.08.22 einen bussgeldbescheid erhalten. Dieser wurde mir am 29.11.22 förmlich zugestellt. Greift hier die Verjährungsfrist?
    Danke

  12. Andrea
    Am 11. Februar 2022 um 19:06

    Ich bin am 30.10.2021 auf der Autobahn in einem anderen Bundesland geblitzt worden mit 23 km/h nach Abzug zuviel. Der Bußgeldbescheid wurde am 2.2.22 ausgestellt und am 4.2.22 zugestellt. Ist er verjährt? Ein Anhörungsbogen wurde genau wie das Foto nicht zugestellt.
    Bis wann kann ich Einspruch erheben bzw. Muss ich einen Anwalt hinzuziehen?
    Geht so etwas über Verkehrsrechtsschutzversicherung?

  13. Andre
    Am 8. Januar 2022 um 1:05

    Hallo
    meine Freundin würde am 17.12.21 geblitzt mit 24 zu schnell da war sie noch in der Probezeit diese endet am 23.12.21
    Jetzt haben wir den 07.01.22 und haben einen Zeugen Fragebogen bekommen die strafe wäre 115 Euro und 1 Punkt
    Die Frage ist nun wenn wir angeben das sie gefahren ist ob sie dann eine Probezeit Verlängerung bekommt da sie ja noch in der Probezeit war beim Vorfall jetzt aber nicht mehr ?

  14. Frank T
    Am 16. Juli 2021 um 5:37

    Hallo. Hätte da mal eine Frage. Ich wurde nach einem Disco besuch von der Polizei gestoppt. Hatte da etwas zu viel getrunken, so daß mir an Ort und Stelle der Führerschein entzogen wurde. Das ist jetz schon über zehn Jahre her. Jetz hab ich vom Kumpel erfahren dem das gleiche passiert, das er jetz wieder im Besitz seinen Führerschein ist, der ihm damals abgenommen wurde. Er musste keine mpu machen. Er hat nur 100 Euro zahlen müssen. Und dann würde ihm sein Führerschein zugesendet. Weiß aber nicht ob das de Wahrheit is und ich ihm es glauben sollte.

  15. Wünsch
    Am 13. Juli 2021 um 14:53

    Hallo, ich ärgere mich, weil ich einen Verwerfungsbescheid zurück bekommen habe. Laut Brief habe ich die Einspruchsfrist nicht eingehalten. Der Einspruch gegen Bußgeldbescheid (OWiG) vom 14.06.2021 Stuttgart, mir zugestellt am 17.06.2021 Kaufbeuren( 3Tage Postverkehr). Einspruch mit Einschreiben Rückschein am 28.7.2021 in Kaufbeuren weggeschickt,in Stuttgart erst am 02.07.2021 bestätigt.(4Tage Postverkehr). Also 1 Tag verspätet. Habe nachgelesen, dass die Behörden mit 3 Tagen Postweg rechnen. Was raten sie mir jetzt? Busgeld zahlen, Postweg mal anzweifeln? Danke Wünsch

  16. Siggi
    Am 18. September 2020 um 18:27

    mir ist am 16.9. ein Bußgeldbescheid zugestellt worden für eine Ordnungswidrigkeit begangen am 16.6. um 8:51 Uhr. Die Uhrzeit der Briefzustellung ist mir nicht bekannt.
    Ist die Zustellung noch im Rahmen der 3-Monatsfrist erfolgt oder ist die Ordnungswidrigkeit mit Beginn des 16.9. verjährt?
    Vielen Dank für die Hilfe.

  17. Mert
    Am 26. Mai 2020 um 9:41

    Moin,
    ich wurde am 07.05.2020 von Zivilpolizisten angehalten.
    Der Vorwurf: Ich sei 92 km/h innerorts statt 50 km/h gefahren.
    Sind die Polizisten verpflichtet, mir die Aufnahme zu zeigen ohne meine Rückfrage?
    Gibt es hier andere Fristen für die Zustellung des Bescheids (ich hörte mal von einer Frist von 2 Wochen)?
    Vielen Dank vorab!
    Viele Grüße
    Mert

  18. Knut W.
    Am 24. Januar 2020 um 11:39

    Ich bekam einen Bußgeldbescheid und schickte fristgerecht einen Einspruch und begründete diesen. Die Behörde wies darauf hin, dass zum Bußgeldbescheid nur eine gerichtliche Entscheidung zulässig wäre und der Einspruch so behandelt werden würde, wenn ich den Einspruch nicht rechtswirksam in einer Frist zurückziehen würde. Welche Rechtsvorschrift liegt der Verfahrensweise zugrunde? Entweder steht in Ihrem Artikel Quatsch oder die Behörde macht Ihre eigene Rechtsmittelfolge. Schön finde ich, dass ich als Betroffener nicht weiß, was die Behörde dem Gericht als Entscheidungsgrundlage reicht. Ich erfahre das auch nicht, selbst wenn ich nachfrage.
    Eine perfide Verfahrensweise einer Behörde in unserer rechtsstaatlichen Ordnung, um im Haushalt schon verplantes Geld auf jeden Fall zu generieren.

  19. Jan
    Am 10. September 2019 um 6:29

    Guten Morgen

    Ich habe mal eine frage ich wurde am 070.07.19 geblitzt außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h zu schnell 80kmH erlaubt.
    am 16.07.19 ist der anhörungsbogen eingegangen den ich online auch gleich beantwortet habe nun aber bis zum jetztigen Zeitpunkt nichts mehr gehört.
    Ist es richtig das die Bußgeld Stelle bis zum 16.10.19 zeit hat sonst die verjährung eintrifft???

    Vielen dank für eure hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:50

      Hallo Jan,
      grundsätzlich stimmt Ihre Rechnung, allerdings muss der Bußgeldbescheid spätestens am 16.10. erstellt werden und dann innerhalb von maximal zwei Wochen bei Ihnen eingehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Margitta
    Am 5. September 2019 um 10:28

    Ich habe am 21.06.19 ein Verwarnungsgeld von 20,00 € wegen verbotswidrigen Parkensauf dem Gehweg erhalten.
    Da der Gehweg überhaupt kein Gehweg ist habe ich dagegen fristgerecht Widerspruch mit Beweisfotos eingelegt. Ich hatte hatte um Prüfung gebeten.
    Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid am 30.08.19 bekommen und soll jetzt 48,50€ zahlen, 25,00€ für Kosten des Verfahrens??? und 3,50€ Auslagen.
    Ich war entsetzt! Ihre Einlassung ( heißt Widerspruch, oder??) wurde geprüft und konnte Sie nicht entlasten, heißt es da. Hat man als Bürger kein Recht Widerspruch einzulegen und hat das seine Richtigkeit ??? Ich konnte auch nirgens einen Hinweis darauf finden das durch eine Ablehnung des Widerspruchs solche Kosten entstehen können.

    MfG M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 17:18

      Hallo Margitta,

      bei einem Verwarnungsgeldbescheid handelt es sich um ein Angebot der Behörden, den Sachverhalt unbürokratisch zu erledigen. Erkennt der Betroffene das Verwarngeld nicht an, eröffnet die Behörde in der Regel ein Bußgeldverfahren, in dem weitere Auslagen und Gebühren entstehen (mindestens 28,50 €). Ein Einspruch gegen die Verwarnung kann als Nichtanerkenntnis gewertet werden.

      Wollen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben, können Sie dies innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Bescheids tun. Wie die Chancen stehen, kann ggf. ein Anwalt prüfen. Für dessen Beauftragung entstehen jedoch ebenfalls Kosten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Bernd W.
    Am 31. Dezember 2018 um 17:11

    Am 29.12. habe ich einen Bußgeldbescheid per Post erhalten. Der Vorwurf: überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 6 km/h. Der Tattag war der 08.09. Ich war mit einem Mietwagen unterweg.

  22. Günther R.
    Am 17. August 2018 um 17:41

    erhalte am 20. Juni 18 eine Anhörung im Bußgeldverfahren “überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 22 km/h” Tatzeit 15/5/18-13:41 Uhr- festgestellte Geschwindigkeit 82 km/h-
    Habe Widerspruch (20/6/18) eingelegt, daß ich bei der Messung auf der zweispurigen Strasse (B 27) rechts befuhr und nicht schneller als 60 Km/h, was aus Sichtweise meine Tachoanzeige und die Digitalanzeige des TomTom bestätigte. Zur gleichen Zeit wurde ich von einer Frau mit BL- Kennzeichen und hellem PKW, dieser schneller unterwegs war, von links überholt.
    Diese Erkenntnis habe ich im Widerspruch angegeben, was im Bußgeldbescheid- Eingang 17/08/18 mit “Ihre angaben wurden geprüft, führten jedoch zu keinem anderen Ergebnis” widersprochen und zusätzlich mit OWiG = € 70,00 + Gebühr= € 25,- + Auslagen = € 3,50 als Gesamtforderung + 1 Pkt Flensburg belegt.
    Ist dies gerechtfertigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 9:25

      Hallo Günther R.,

      das können wir aus der Ferne nur schlecht beurteilen, da wir die genauen Umstände und die Strecke nicht kennen. Haben Sie Zweifel, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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