Fallen beim Bußgeldbescheid Gebühren an?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Das Entgelt für den Verwaltungsaufwand
Viele Autofahrer versuchen, sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens auf den Straßen zu bewegen. Übertreten sie ausnahmsweise das Gesetz, möchten sie schnellstmöglich erfahren, was sie erwartet. Der Bußgeldkatalog 2024 gibt Auskunft über die drohenden Folgen.
Doch als wäre ein Verkehrsverstoß für Fahrer nicht ärgerlich genug: Zusätzliche Gebühren sind im Bußgeldbescheid vermerkt. So weicht die verlangte Geldsumme vom Strafbetrag laut Bußgeldkatalog ab. In manchen Fällen verdoppelt sich das erwartete Bußgeld wegen der Gebühren.
Doch wieviel Bearbeitungsgebühren dürfen die Verwaltungsbehörden verlangen? Welche zusätzlichen Kosten kommen auf Verkehrssünder zu? Dieser Artikel erklärt Ihnen die Rechtsgrundlagen zu den erhobenen Gebühren. So können Sie prüfen, ob die verlangten Beträge den rechtlichen Anforderungen genügen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Gebühren beim Bußgeldbescheid
Ja, neben dem Bußgeld werden zusätzlich noch Gebühren und Auslagen in Rechnung gestellt.
In der Regel beläuft sich die Gebühr beim Bußgeldbescheid auf 25 Euro.
Zu den Auslagen gehören unter anderem die Kosten, die für den Versand des Beischeids anfallen. Die Bußgeldstelle verlangt dafür in der Regel 3,50 Euro.
Bußgeldbescheid: Gebühren und Auslagen
Das Recht unterscheidet zwischen zwei Arten von zusätzlichen Kosten beim Bußgeldbescheid: die Gebühr und die Auslage. Für den Verkehrssünder ist der Unterschied eher semantischer Natur. Mit der Gebühr bezahlt er die geleisteten Dienste der Behördenmitarbeiter. Die Auslagen hingegen betreffen Geldbeträge, welche die Verwaltungsbehörde aufbringen musste.
Beim Bußgeldbescheid beträgt die Gebühr 25 Euro
§ 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelt die Höhe der Gebühren für Bußgeldbescheide:
(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. Wird gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung eine Geldbuße […] festgesetzt, so ist […] eine Gebühr zu erheben, die sich nach der gegen sie festgesetzten Geldbuße bemißt. Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.
Bei Verkehrsdelikten sind die Bußgelder meist derart niedrig, dass der Bußgeldbescheid eine 25-Euro-Gebühr erhebt, da die 5 %-Regelung nicht greifen kann. Das bedeutet, dass sie bei Parkverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder etwa Vorfahrtsdelikten in der Regel 25 Euro zusätzlich an die Behörde zahlen müssen.
Die Auslagen werden ebenfalls berechnet
§ 107 OWiG regelt ebenfalls die Erhebung von Auslagen. Darunter fallen jene Beträge, welche die Behörden beispielsweise für die Zustellung des Bescheides zahlen müssen.
Im Regelfall erfolgt diese über den Postweg. Das Recht legt fest:
(3) für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Bedienstete der Verwaltungsbehörde [werden]pauschal 3,50 Euro [erhoben];
Zusätzliche Kosten, etwa durch eine öffentliche Zustellung oder eine Erzwingungshaft, zählen ebenfalls als Auslagen. Doch diese werden erst in Sonderfällen relevant.
Erhöhen sich die Bußgeldbescheid-Gebühren beim Einspruch?
Entschließen Sie sich, gegen Ihren Bescheid Einspruch einzulegen, können zusätzliche Gebühren folgen. Kommt Ihr Fall vor Gericht weil die Behörde den Bescheid ablehnt, fallen nämlich Gerichtskosten an.
Diese sind ebenfalls gedeckelt und müssen zwischen 50 und 15.000 Euro betragen. Bei Bußgeldern über 500 Euro entstehen Gebühren in Höhe von 10 % des Bußgeldes.
Beachten Sie: Diese Gebühren sind nur zu bezahlen, wenn die Forderung des Bescheides gerichtlich bestätigt wird – in diesem Fall müssen Sie das Bußgeld entrichten und die eventuellen Zusatzstrafen wie Fahrverbot und Punkte treten in Kraft. Erwirken Sie einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens, trägt der Staat die Gerichtsgebühren.
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Darf das Ordnungsamt nach der Einstellung eines Bußgelverfahrens wegen falsch Parken trotzdem Gebühren verlangen. Eingestellt ist Eingestellt, also beendet
Würde mit Cannabis im Blut ,,das erste mal erwischt‘‘ ich sehe es ein 500€ Strafe zu Zählern dich warum muss ich 280€ Verfahrens kosten bezahlen ?
Warum Bearbeitungsgebühr Gebühren die bebekomm doch schon unsere Steuern und davon werden die doch bezahlt
oder sind die Ämter Ehrenamtlich und leben von Spenden? wohl kaum .
Ich finde es eigentlich eine zusätzliche Strafe wenn man ein Gebühr zahlen muss warum eigentlich die Behrde bekommt doch schon unsere Steuern und das ist doch deren Job .
Es ist eine Frechheit für 2-3 Dina vierseiten Papier soviel Geld zu nehmen
Wegen einem abgebrochenem Abschleppvorgang soll ich 120 Euro Abschlepokosten und 74 Euro Verwaltungsgebühr zzgl 12 Euro Aufwandsgebühr bezahlen.
Sind die Verwaltungsgebühren rechtens?
LG DeBie
Hallo, ich hatte das Bußgeld zwei Tage vor dem zweiten Brief mit 28,5 € Mahnkosten überwiesen. Das Einschreiben würde auch nicht von mir sondern von meine alte Nachbarin angenommen, da ich zwischenzeitlich umgezogen bin. Die Beamtin meinte, dass die zusätzlichen Kosten trotzdem noch überweisen muss. Hat sie recht oder kann da noch was machen?
Ich habe aus versehen falsch geparkt. Dabei wurde mein Auto abgeschleppt. Nun habe ich einen Strafzettel von 15 Euro bekommen aber die Verwaltungskosten betragen 50 Euro. Ist das rechtens? Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe müssten es 28,50 sein.
Hallo Anna,
in der Regel handelt es sich um Gebühren von 25 Euro plus Porto. Je nach Aufwand können aber auch andere Kosten anfallen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ein meine deutsche bekannte (ich bin holländerin) bekam kurzlich ein bussgeld von € 100,– plus 1 punkt, weil sie bei ein ampel, die von ein seperate, grüne pfeile vorgesehen war, ohne stoppen rechts abgebogen ist. Obwohl diese grüne pfeil als (Unbekannte Verkehrsregeln für Autofahrer) angegeben werd und bestimmt viele autofahrer dieses stoppgebot nicht kennen, fordert deutschland so ein hohes bussgeld und strafe.
Für mich ein primitieves verhalten von behörden, ihre bürgern gegenüber, die mann, grade bei so ein nicht normale verkehrs situation, men erst mahnen MUSS (nich kann).
Der Grünpfeil ist nichts anderes wie ein Stopp-Schild. Trotz der Genehmigung über Rot fahren zu dürfen muss angehalten werden, auch wenn man niemanden gefährdet. Das lernt man in jeder Fahrschule. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, auch wenn das hart klingt (& auch ist.) !