Bußgeldbescheid ignorieren: Hinweise zu den drohenden Folgen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid ignorieren: Das ist keine gute Idee

Den Bußgeldbescheid zu ignorieren, kann weitreichende Folgen haben.
Den Bußgeldbescheid zu ignorieren, kann weitreichende Folgen haben.

Wird das Bußgeld nicht bezahlt, ist es in den meisten Fällen eher unbeabsichtigt. Eine Frist kann vergessen werden oder der Bescheid ist verloren gegangen. Dass Fahrer oder Fahrzeughalter den Bußgeldbescheid ignorieren, kommt dennoch genauso häufig vor.

Doch was hat es für Konsequenzen den Bußgeldbescheid zu ignorieren oder den Strafzettel nicht zu bezahlen? Was geschieht, wenn Verkehrssünder die Anhörung zum Bußgeldverfahren ignorieren?

Rechtlich gesehen können diese Fragen relativ schnell beantwortet werden. Das Ignorieren eines Bußgeldverfahrens hat immer Folgen für den Betroffenen. Wie diese aussehen, hängt immer jedoch vom Einzelfall ab.

FAQ: Bußgeldbescheid ignorieren

Kann ein Bußgeldbescheid ignoriert werden?

Nein, dass sollten Betroffene besser nicht tun. Waren Sie nicht der Fahrer, ist ein Einspruch einzulegen.

Welche Folgen kann das Ignorieren haben?

Wird das Bußgeld nicht gezahlt, folgt auf die Mahnung ein Vollstreckungsbescheid. Wird dieser ebenfalls ignoriert, kann Erzwingungshaft drohen.

Muss ein Anhörungsbogen ausgefüllt werden?

Zumindest die persönlichen Daten müssen Angeschriebene den Behörden mitteilen. Ignorieren Sie die Aufforderung, wird der Bußgedblescheid an den Halter versandt.

Was sind die Folgen, wenn Verkehrsteilnehmer den Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen ignorieren?

Wird ein Autofahrer bei einer Ordnungswidrigkeit „erwischt“ und hat somit gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, muss er mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Bevor dieser zugestellt wird, erreicht den Betroffenen meist zuerst ein Anhörungsbogen. Dieser dient zur genauen Feststellung des Fahrers zur Tatzeit.

Nach Paragraph 111 des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist der Verkehrssünder zur Angabe der Personendaten verpflichtet. Im Formular wird auch die Möglichkeit geboten, Stellung zu nehmen und die Situation genau zu beschreiben. Angaben zur Tat muss der Beschuldigte jedoch nicht machen.

Den Anhörungsbogen zu ignorieren, hat meist Nachteile für den Beschuldigten. Wird der Anhörungsbogen nicht ausgefüllt, stellt die Behörde meist den Bußgeldbescheid dennoch zu. Hier wird dann der Fahrzeughalter angeschrieben, da eine genaue Ermittlung des Fahrers nicht möglich war und der Fahrzeughalter sich nicht geäußert hat.

Ist der Bußgeldbescheid zugestellt und wird kein Einspruch eingelegt, ist er rechtskräftig. Der Fahrzeughalter hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dies kann auch rein vorsorglich geschehen, wenn er diesen für ungerechtfertigt hält und den Strafzettel oder Verwarnungsgeld nicht bezahlen möchte.

Den Bußgeldbescheid zu ignorieren und das Bußgeld nicht zu bezahlen, kann dann auch einen Vollstreckungsbescheid, den Besuch eines Gerichtsvollziehers oder im schlimmsten Fall eine Haftstrafe bedeuten.

Was passiert wenn man das Bußgeld nicht bezahlt?

Bescheid oder Anhörung zum Bußgeldverfahren ignorieren: Erzwingungshaft als Konsequenz.
Bescheid oder Anhörung zum Bußgeldverfahren ignorieren: Erzwingungshaft als Konsequenz.

Ist die Frist abgelaufen und das Knöllchen beziehungsweise Bußgeld nicht bezahlt, erhält der Fahrzeughalter nach dem Bußgeldbescheid dann die Mahnung.

Sollte der Fahrzeughalter auch diese ignorieren, wird durch die Behörde im nächsten Schritt ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Dieser kann dann durch einen Gerichtsvollzieher oder den Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes ausgeführt werden.

Der letzte Schritt, den die Behörde gehen kann, ist die Erzwingungshaft. Wird ein Bußgeldbescheid ignoriert oder trotz Vollstreckungsbescheid nicht bezahlt, kann diese Form der Erzwingung angeordnet werden.

Bußgeld nicht bezahlt? Es droht Erzwingungshaft

Die Erzwingungshaft dient letztendlich dazu, den ausstehenden Betrag vom Bußgeld, das nicht bezahlt wurde, einzutreiben. Die Haft kann mit der Zahlung vermieden oder abgebrochen werden.

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, ist er unanfechtbar, Rechtsmittel gegen den Bescheid sind sehr begrenzt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass, wenn ein Strafzettel nicht bezahlt wird, die Folgen gravierend ausfallen können.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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24 Kommentare

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  1. Daniel
    Am 9. Januar 2024 um 20:29

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Name ist Daniel, und ich würde gerne Ihre Unterstützung in Bezug auf meinen Führerschein erbitten. Die deutschen Behörden haben mich zu einer MPU-Prüfung verpflichtet, die ich nicht ablegen konnte, da ich inzwischen nach Ungarn zurückgezogen bin. Die ungarischen Behörden wollen mir meinen ungarischen Führerschein nicht zurückgeben und behaupten, dass ich die MPU-Prüfung in Deutschland ablegen müsste. Da ich seit über einem Jahr nicht mehr in Deutschland lebe, kann ich die MPU-Prüfung jedoch nicht ablegen.
    Könnten Sie mir bitte dabei helfen, herauszufinden, wie ich wieder ein Fahrzeug führen kann?

    Mit freundlichen Grüßen:
    Daniel M

  2. Tony
    Am 1. Dezember 2022 um 14:21

    Hallo, wohin kann ich gehen, um die Strafe zu bezahlen, wenn der Zahlungsbrief nicht ankommt?

    Oder wo kann ich im Internet nachsehen, ob ich ein Bußgeld habe, um es bezahlen zu können?

    Die Benachrichtigung ist angekommen, aber das Bußgeld hat mich nicht erreicht …

    vielen dank!!

  3. MY
    Am 17. September 2022 um 9:09

    Hallo,

    Hab vor einem Jahr an ner Bushaltestelle geparkt und hab dafür ein Ticket am Scheibenwischer gesehen, hab’s aber weggeworfen. Ein Jahr später habe ich nun eine ‘Einladung’ zum Gericht bekommen, ohne irgendwelche Mahnungen vorher. Wie kann ich hier vorgehen? Sagen dass ich mich nicht an einen Strafzettel erinnere und auch keine Mahnung bekommen hab?

  4. TKreisel
    Am 13. September 2022 um 8:47

    Hallo,
    wenn ich einen Busgeldbescheid bekomme, aber nachweislich nicht gefahren bin, und vergessen habe innerhalb der 14 Tage Frist Einspruch einzulegen, ist der Bescheid dann vor Gericht dann auch unanfechtbar ?

  5. michael
    Am 8. Februar 2022 um 4:29

    werde für meiner tochter die 70 prozent geistig behindert ist kein buss geld von 277 euro nicht zahlen die politiker wie herr spahn und die ganze spd haben auch den gleischen gesetz verstossen und müss nicht zahlen her spahn macht mit vielen gäste party und die spd macht mit 206 leute ein gruppen bild ohne maske und dicht an dicht zusammen in einen raum die haben feiwild und behinderte zocken sie ab werde kein cent zahlen an der bussgeld stelle brandenburg

    • Veronika
      Am 20. Februar 2024 um 13:59

      Darf ich fragen was aus der Sache geworden ist, hier besteht eine massive und aggressive Abzocke nach meines Erachtens, bin auch nicht bereit für Knöllchen zu zahlen, nur weil ich nicht in Schräglage geparkt habe, das nächste Mal mit Lineal oder was????
      Gruß

  6. michael
    Am 31. Dezember 2021 um 8:10

    bussgeld wegen corona weil in der wohnung so viele leute da waren und die waren alle behindert die müssen 277 euro zahlen werde erst nicht zahlen weil die spd partei ein massen foto in ein innenraum über 200leute waren ohn maske auser herr lauterbach die müssten auch eine geldstrafe bekommen wenn die nicht zahlen werde ich auch nnicht zahlen baster mit freundlichen gruss michael

  7. Mike
    Am 18. Juni 2020 um 19:25

    Habe am 15. 06. Bußgeld bescheid beckommen, sollte 15 euro zahlen habe dies, heute am 18.06. überwiesen. Heute Nachmittag, Kamm Dan die Mahnung mit 25 euro Mahngebühren. Der Bußgeld bescheid, Kamm aber erst am 15.06. austellungs Datum laut Brief, war der 04.05 muss ich die 25 euro trotzdem noch zahlen?

  8. Nadine
    Am 13. November 2019 um 1:19

    hallo
    Bei mir klingelt seit Jahren ständig die Polizei, wegen für mich unzuordbaren Bußgeldern oder Ordnungswidrigkeiten. Ich habe mich schon auf psychische Krankheiten testen lassen, es ist alles in Ordnung. Die Polizei kommt direkt und klingelt Sturm, ohne dass vorher nochmal ein Hinweis im Briefkasten war. Es sind immer nur irgendwelche Aktenzeichen, meist ganz ohne nähere Bezeichnung, manchmal auch sehr kurioser weise mit dem Autokennzeichen meiner Mutter. Ich wurde schon manchmal mit ihrem Auto geblitzt, aber meine Mutter bezahlt sowas immer und holt sich dann das Geld bei mir, sie hat mich auch noch nie angegeben, da es nie so schnell war, dass ein Fahrer ermittelt hätte werden müssen. Das Problem ist, dass die sofort mit einem Haftbefehl kommen, also heißt es entweder sie bezahlen jetzt sofort, oder wir nehmen sie mit. Ich konnte nun schon 2 mal nachweisen, dass die Forderung bereits bezahlt ist. Das gleiche passiert meiner Schwester, auch sie konnte schon bezahlte Rechnungen nachweisen. Es ist immer der gleiche Dorf Polizist und er scheint auch noch nichts von Datenschutz gehört zu haben. Ich wohne mit meinen Geschwistern im Haus, das letzte mal war ich nicht zuhause und es wurde bei meinem Bruder Sturm geklingelt, ihm wurde dann ganz genau gesagt worum es geht und welche Summe ich zu bezahlen habe. Ein anderes Mal hat er mit seiner dramatischen Art meine Nachbarin aus der Dusche geklingelt, die dann vor Panik und schlotternden Knien fast die Treppe runter gestürzt wäre, da sie dachte ihrem Mann oder ihrem Kind wäre was schreckliches passiert. Es kommt etwa einmal im Quartal vor und es sind teilweise 5 Jahre alte Sachen. Ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll, jedes Mal denke ich „ so nun muss aber mal langsam alles bezahlt sein“ und dann klingelt es wieder Sturm.
    Was kann ich tun?
    Liebe Grüße

  9. N. Br.
    Am 24. Oktober 2019 um 11:20

    Hallo,
    Ich bin vor einiger Zeit mit dem Auto meines Vaters geblitzt worden. Mein Vater hat dann 5 Tage bevor die Verjährungsfrist eingetreten wäre einen Verwanrnungsbescheid mit 15€ Bußgeld und Anhörungsbogen bekommen und zurückgeschrieben dass nicht er mit dem Auto gefahren ist zu Tatzeitpunkt, sondern ich. Nun habe ich auch einen Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid erhalten allerdings nach mehr als 3 Monaten. Muss ich das Bußgeld jetzt noch begleichen? Auf Nachfrage bei der Stadt wurde mir gesagt, das sich durch die Personenänderung die Frist um weitere 3 Monate verlängert. In diesem Forum habe ich es allerdings so verstanden, dass ich in diesem Fall nicht mehr bezahlen müsste.
    Was ist nun richtig?

    Liebe Grüße.

  10. Fridolin
    Am 28. Dezember 2017 um 11:11

    Hallo,
    ich habe eine angebliche OWi begangen und dies dann angefechtet – gleich mit meinem rechtlichem Gehör, wie folgt:
    —– start—–
    Abs.:
    F…. S…
    Strasse, Hs Nr
    PLZ Ort
    Tel.: xxx
    E-Mail: xxx
    ————————————
    Empfänger:
    Landratsamt xxx
    -z.H. xxx-
    Str Hs Nr
    PLZ Ort
    ————————————-

    EINSPRUCH

    Sehr geehrte Frau xxx,
    hiermit Widerspreche ich der Darstellung des Sachverhaltes sowie der ihr zugrundelegenden Argumentation in der angelasteten Ordungswidrigkeit und lege hiermit Einspruch ein.

    Entsprechend meines Anspruches auf rechtliches Gehör welcher sich aus Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. §§ 33 ff. StPO ergibt strebe ich in der Sache mit dem

    AZ: XXX
    Bußgeldbescheid vom: 01.01.0001

    ein mündliches Verfahren an.
    Ich werde dementsprechend gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 OWiG dem schriftlichen Verfahren bindend widersprechen und auf eine mündliche Hauptverhandlung bestehen.

    Hochachtungsvoll,

    Ort, Datum, Unterschrift
    —– end —–

    Diesem Antrag wurde nun entsprochen, und ich muss nun natürlich auch davon ausgehen, dass ich vor Gericht verlieren könnte (es geht um die Bodenseeschifffahrtsverordnung, ich habe ein Segelboot mangels Wind vor mir hergeschoben, um ans Ufer zu gelangen. Die Owi: ich muss während der Fahrt an Bord sein….).
    Wenn ich nun verliere, sind sämtliche anfallenden Kosten dann wie normale Forderungen gegen mich zu bewerten, und nur die Strafe wegen der Owi (50 Euro) kann mit Erzwingungshaft usw. eingetrieben werden, der Rest (Gerichtskosten, Mahngebühren usw.) muss wie andere, normale Schulden auch via Gerichtsvollzieher mit Titel usw. versucht werden, von mir einzutreiben? (Ich bin kein Topverdiener und Unterhaltspflichtig – da bleibt nicht viel bis gar nix zum Eintreiben …)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 13:24

      Hallo Fridolin,

      über die Finanzierung eines Rechtsstreites sollten sich Betroffene schon im Vorhinein Gedanken machen. Unter Umständen ist es möglich, dass Betroffenen eine Ratenzahlung bewilligt wird. Menschen mit geringem Einkommen können Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Stefan
    Am 15. Dezember 2017 um 10:41

    Hallo. Also muss ich damit rechnen das der Gerichtsvollzieher kommen wird?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 16:07

      Hallo Stefan,
      grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein Gerichtsvollzieher hinzugezogen wird. Da dessen Tätigkeit mit weiteren Kosten einhergeht, kann es sinnvoll sein, mit der zuständigen Behörde in Kontrakt zu treten und eine entsprechende Lösung zu finden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Manfred
    Am 19. September 2017 um 14:11

    Ich habe die Verwarnung ignoriert und einen Bußgeldbescheid bekommen. Allerdings bin ich nicht der Fahrer. Muss nicht die Behörde anhand des Bildes den Fahrer ermitteln.
    Wass passiert wenn ich diesen ignoriere un später mitteile,das ich nicht der Fahrer bin sonder eine Person aus dem ZWR

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:39

      Hallo Manfred,

      Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Fahrer sofort anzugeben. Allerdings droht Ihnen in diesem Fall die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Stefan
    Am 9. August 2017 um 22:01

    Hallo

    Mir droht ein Bußgeld da ich zur Zeit meinen Personalausweis nicht beantragen kann da ich kein Einkommen habe und auch kein Arbeitslosengeld beziehe.

    Wenn ich das Bußgeld nicht zahlen kann da ich keinerlei Einkommen habe, kommt dann der Gerichtsvollzieher und bittet mich die Vermögensauskunft abzugeben oder kommt direkt die erzwingungshaft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 11:57

      Hallo Stefan,

      in der Regel ist die Erzwingungshaft das letzte Mittel, welches in einem solchen Fall angewendet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Fabian F.
    Am 23. Februar 2017 um 19:58

    Hallo, ich habe ein Verwarnungsgeld per Einschreiben bekommen. Insgesamt knapp 50 Euro, ca. 25 Euro die eigentliche Strafe und ca. 25 € Gebühren. Ich bin jedoch nicht bereit die Gebühren zu zahlen, da ich vorher keinen Bescheid bekommen habe und mir das Gegenteil ja auch nicht nachgewiesen werden kann da es ja kein Einschreiben war (scheinbar, sonst hätte ich es ja bekommen). Kann trotzdem auf einer Zahlung bestanden werden?

    Danke und viele Grüße
    Fabian F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Februar 2017 um 11:34

      Hallo Fabian,

      ein Bußgeldbescheid wird in der Regel mit Zustellungsurkunde und nicht per Einschreiben versendet. Das heißt, dass der Zusteller vermerkt, wann er den Bescheid zugestellt hat. Der Brief muss nicht persönlich abgegeben werden. Die Behörde weiß dann, dass eine Zustellung stattfand.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Wiebke
    Am 20. Januar 2017 um 17:19

    Hallo,
    Ich habe am 13.12.2016 eine Zahlunsaufforderung über 23,50 Euro für einen Bussgeldbescheid vom 15.12.10 erhalten.
    Muss ich das noch bezahlen?
    Vorher gab es mMn über 6 Jahre keine Mahnung hierzu?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 11:49

      Hallo Wiebke,
      in diesem Fall sollte die Verjährung bereits eingetreten sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Maria
    Am 27. August 2016 um 2:41

    Bekommt man bei mehreren Strafzettel wegen Falschparker oder überschritten der ParkZeit auch Punkte? Wenn ja, wie setzt sich das zusammen? Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. August 2016 um 9:27

      Hallo Maria,

      Punkte gibt es auch bei mehreren Strafzetteln nicht. Es können jedoch Zweifel an der Fahreignung des Verkehrsteilnehmers aufkommen. Ist dies der Fall, kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Nur bei Bestehen dieser Untersuchung darf der Führerschein behalten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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