Zum Bußgeldbescheid eine Mahnung erhalten: Das sollten Sie nun tun
Letzte Aktualisierung am: 30. August 2024
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Bußgeldbescheid nicht bezahlt – die Mahnung folgt
Sie waren zu schnell unterwegs und wurden dabei geblitzt? Dann bekommen Sie wohl bald einen Bußgeldbescheid auf förmlichem Wege zugestellt, welchen Sie zahlen müssen. Nun könnten Betroffene nach dem Sprichwort – aus den Augen, aus dem Sinn – in Versuchung kommen, diesen zu ignorieren und zu hoffen, dass sich das Verfahren im Sande verläuft. Dies ist allerdings kein guter Rat, denn das Problem wird sich damit nicht beheben lassen.
Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, welche von der Behörde auch verfolgt wird. Bleibt Ihre Überweisung aus, wird das Verfahren nicht eingestellt, wie manch einer nun hoffen mag.
Sie bekommen das Bußgeld mit einer Mahnung erneut zugestellt. Das Ärgerliche daran: Nun erhöht sich der zu zahlende Betrag, denn es sind weitere Kosten hinzugekommen, die Mahngebühren.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mahnung beim Bußgeldbescheid
Zahlen Sie das Bußgeld nicht fristgerecht, versendet die zustädnige Behörde eine Mahnung.
Ja, die Bußgeldstelle erhebt in diesem Fall Mahngebühren.
Ist Ihr Bußgeldbescheid verloren gegangen, können Sie den Versand ggf. mithilfe einer Akteneinsicht nachvollziehen.
So können sich Betroffenen gegen eine Mahnung wehren
Grundsätzlich haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem der Bescheid rechtskräftig wird, den Bescheid zu begleichen. In den ersten vierzehn Tagen nach Erhalt haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch einzureichen, ansonsten Tritt die Rechtskraft ein.
Außerdem kann es passieren, dass der Gerichtsvollzieher bei Ihnen zu Hause vorbeikommt. Dieser prüft dann, weswegen die Zahlung ausblieb. Können Betroffene den Betrag nicht aufwenden, müssen diese eine eidstattliche Versicherung unterschreiben.
Der Gerichtsvollzieher überprüft dann den Hausstand auf pfandbare Gegenstände. Kann dieser nichts Verwertbares finden, wird der Betroffene von der Zahlpflicht entbunden.
Suche Sie Hilfe bei einem Anwalt
Kommen Sie in die missliche Situation einen Bußgeldbescheid nicht erhalten zu haben, jetzt aber eine Mahnung so gibt es mehrere Optionen, wie Sie nun vorgehen können.
Sie können durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen, um die Postzustellungsurkunde zu prüfen. Auf dieser ist die Zustellung und das Datum dieser vermerkt. Sollten sich hier Fehler auftun, haben Sie vielleicht die Möglichkeit, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen, dürfte verstrichen sein, da hierzu die Frist bereits angelaufen ist.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen in diesem Fall helfen und Sie beraten.