Bußgeldbescheid ohne Punkte erhalten: Werden diese nicht eingetragen?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
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Die Punkte gelten nicht als Nebenfolge und werden eingetragen
Sie sind mit dem Auto zu schnell unterwegs gewesen und erwarten nach dem Bußgeldkatalog ein Bußgeld, Punkte und eventuell ein Fahrverbot? Nicht all diese Informationen können Sie unbedingt dem Bescheid entnehmen.
Folgende Angaben muss der Bescheid enthalten:
- Angaben zur Person,
- Angaben zum Verteidiger,
- die Tat, Zeit und Ort, gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewandten Bußgeldvorschriften,
- die Beweismittel,
- die Geldbuße und die Nebenfolgen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldbescheid ohne Punkte
Nein, Punkte in Flensburg können für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr auch folgen, wenn diese nicht im Bußgeldbescheid aufgeführt sind.
Das Fehlen eines solchen Hinweises stellt keinen Formfehler dar, der zur Ungültigkeit des Bußgeldbescheides führt.
Möglich ist dies zum Beispiel bei fehlenden oder falschen Angaben zur Tat. Zudem kann stellt das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung einen Formfehler dar.
Das sagt das OWiG zu den Nebenfolgen
Laut des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sind auf dem Bußgeldbescheid auch die Nebenfolgen anzugeben. Doch was gilt als Nebenfolge? Laut dem Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm DAR 97,29) gilt beispielsweise ein Fahrverbot als Nebenfolge. Eintragungen ins Verkehrszentralregister gelten jedoch nicht als Nebenfolge und müssen daher nicht auf dem Bußgeldbescheid angegeben werden.
Punkt in Flensburg erhalten? Aus dem Bußgeldbescheid geht dies nicht hervor
Das Gericht stellt klar, dass Punkte in Flensburg nicht zu den Nebenfolgen zählen. Selbst wenn Einspruch gegen den Bescheid erhoben wurde und ein Gericht das Urteil fällt, muss auch hier die Eintragung nicht unbedingt erwähnt werden. Die Vergabe von Punkten ist allein Sache des Kraftfahrt-Bundesamtes und liegt nicht im Aufgabenbereich der Bußgeldbehörden. Enthält Ihr Bußgeldbescheid also keine Punkte, ist dieser nicht ungültig.
Einige Behörden teilen jedoch dennoch Punkte, die zu erwarten sind, auf dem Bußgeldbescheid mit. Dies ist aber nicht verpflichtend.
Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid ohne Punkte zugestellt, bedeutet dies nicht, dass Ihnen keine Eintragungen drohen. Vielmehr ist die Behörde nicht dazu verpflichtet, diese auf den Bescheid anzugeben. Die Punkte werden also dennoch in Flensburg vermerkt.
Ob Sie mit Punkten rechnen müssen, können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen oder Sie suchen einen Verkehrsanwalt auf. Dieser kann Sie auch über einen Einspruch informieren und berät Sie zum Verkehrsrecht. Fehlt auf Ihrem Bußgeldbescheid ein Hinweis zu einem Fahrverbot, können Sie Rechtsmittel einlegen. Möchten Sie wissen, ob Sie bereits Punkte in Flensburg haben, so kontaktieren Sie das Kraftfahrt-Bundesamt.
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