Bußgeldbescheid prüfen (lassen): Was Sie beachten sollten
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Nicht immer sind Bußgeldbescheide korrekt!
Geblitzt. Schnell ist es passiert. Dann einige Wochen später finden Sie in Ihrem Briefkasten ein hochamtliches Dokument: Den Bußgeldbescheid. Die meisten Autofahrer in Deutschland zahlen das erhobene Bußgeld oft ohne zu murren und nehmen Strafen wie Fahrverbot oder Punkte in der Verkehrssünderdatei einfach hin.
Das Bußgeldverfahren unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Nicht selten schleichen sich Formfehler in den Bußgeldbescheid ein. In solch einem Fall ist die Chance auf einen erfolgreichen Einspruch vergleichsweise hoch. Durch sorgfältiges Prüfen der Daten und Angaben kann ein falscher Bußgeldbescheid enttarnt werden – das spart Geld und Nerven.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldbescheid prüfen
Da auch die Mitarbeiter in den Bußgeldstellen auch nur Menschen sind, können ihnen Fehler unterlaufen. Diese können ggf. dazu führen, dass ein Bescheid unwirksam wird.
Hierbei handelt es sich unter anderem um sogenannte Formfehler wie das Fehlen von wichtigen Informationen oder Belehrungen.
Enthält Ihr Bußgeldbescheid einen Formfehler, kann dies möglicherweise einen Einspruch rechtfertigen. Für eine Einschätzung der Erfolgsaussichten wenden Sie sich an einen Anwalt.
Welche Angaben müssen auf einem Bußgeldbescheid stehen?
Es ist immer eine gute Idee, einen Bußgeldbescheid auf seine Korrektheit zu prüfen. Stimmt das, was Ihnen vorgeworfen wird? Wurden Sie am besagten Tag am angegebenen Ort geblitzt? Ist vielleicht die Verjährungsfrist schon abgelaufen?
Gemäß § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) müssen auf einem korrekten Bußgeldbescheid folgende Daten stehen:
- Angaben zur Person und ggf. zu Nebenbeteiligten
- Name und Anschrift des Verteidigers (falls bekannt)
- Verstoß, der dem Betroffenen vorgeworfen wird
- Tatzeit und Tatort
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die entsprechenden Bußgeldvorschriften
- ggf. die Beweismittel
- die Geldbuße in Euro und ggf. weitere Strafen wie Punkte oder Fahrverbot
- Rechtsmittelbelehrung (korrekt und vollständig)
In der Rechtsmittelbelehrung muss es den Hinweis geben, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn der Betroffene keinen Einspruch eingelegt. Darüber hinaus muss darüber informiert werden, dass nach der Einspruchsfrist, das Einlegen von Rechtsmitteln nicht mehr möglich ist und dass ein Einspruch auch nachteilige Folgen für den Betroffenen haben kann. Auch die Hinweise zu Fristen (Bußgeld bezahlen, Einspruch einlegen) sowie auf die drohende Erzwingungshaft bei Zahlungsverweigerung sind obligatorisch. Ist wirklich alles enthalten?
Auf dem Bußgeldbescheid ist ein falscher Name oder ein falsches Kennzeichen?
Sind Bußgeldbescheide falsch bzw. haben falsche Angaben, können Sie diese anfechten. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie einen Bußgeldbescheid von einem Anwalt überprüfen lassen. Viele Verkehrsanwälte haben sich auf das Prüfen solcher Bescheide spezialisiert.
Oftmals sind die gesetzten Fristen fehlerhaft, denn ihre Berechnung birgt einige Hürden wie Feiertage oder Wochenenden. Obwohl die Briefe meist standardisiert sind, kommt es auch vor, dass die Rechtmittelbelehrung fehlt oder unvollständig ist. Ebenso kann ein Strafzettel ein falsches Kennzeichen ausweisen oder der Bußgeldbescheid ist völlig gegenstandslos, weil sie nicht der Täter sind. Anwälte stolpern oft über solche oder ähnliche Fälle, wenn sie einen Bußgeldbescheid prüfen. Immerhin sitzen in den Bußgeldstellen auch nur Menschen und die machen ja bekanntlich Fehler.
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Ich bin mir nicht sicher, ob ein Blitzerfoto von mir gemacht wurde. Ich weiß, ich sollte auf den Brief warten. Das Problem besteht darin, dass die Adresse auf dem Registrierungsdokument veraltet ist. Wie kann ich sonst überprüfen, ob ich ein Ticket zur Bezahlung erhalte?
Hope that the translation is correct and you can answer on my question.
The address on my document is in Poland and I live in France.
best regards Ewa
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe einen Bußgeld von 143,50 EUR (Geldbuße 115 EUR+ Gebühr 25 EUR+ Auslagen 3,50EUR) bekommen. Innerortsfahrt nach Abzug der Messtoleranz 72km/h bei zulässige Geschwindigkeit 50km/h. Kann man in Einspruch ein Fotobeweis anfordern da ich 66km/h statt gemessenen 75km/h gefahren bin.
Herzlichen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. A
HALLO
Wie kann ich überprüfen, wie viele Bußgelder ich in Deutschland mit einem bulgarischen Auto habe?
ich habe beim Einparken ein parkendes Auto touchiert und leicht verschrammt, da der Halter nicht vor Ort war, habe ich die Polizei informiert.
Außer dem anderen und meinem Fahrzeug wurde nichts beschädigt, auch niemand behindert.
Nun habe ich einen Bußgeld- Bescheid über 30.- €
deswegen bekommen- ist das Korrekt? Wäre der Halter vor Ort gewesen hätte die Polizei ja gar keine Kenntnis von dem Vorfall erhalten.
sollten jedoch 1000 Euro sein. 86 km/h Innerorts????? Geht´s noch.
Ich habe auch nicht korrekt e bußgeld erhalten
Innerorts 50kmh erlaubt
Mit 86kmh gefahren strafe 270 € und 2 Punkte das ist nicht richtig muss 160 € Strafe sein
Ist die Überprüfung wirklich kostenlos oder kommen doch irgendwelche Kosten auf mich zu??? Wenn es wirklich kostenlos ist, dann würde ich gerne wissen wie lange die Überprüfung dauert??
Hallo Alex,
die Überprüfung, ob sich ein Einspruch lohnt, ist kostenlos und erfolgt zeitnah, da die Einspruchsfrist nur zwei Wochen beträgt. Wenn Sie sich nach dieser Überprüfung dazu entscheiden, tatsächlich einen Einspruch einzulegen, ist dieser dann mit Kosten verbunden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org