Bußgeldbescheid trotz Zahlung bekommen – So gehen Sie nun vor
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes bekommen?
Haben Sie Ihr Auto widerrechtlich geparkt, haben Sie schnell einen Strafzettel, auch Knöllchen genannt, an der Windschutzscheibe hängen.
Wenn Sie mit weniger als 20 km/h geblitzt wurden, geht es Ihnen das Verwarngeld ebenfalls zu.
Es wird verhängt, wenn Betroffene weniger schwere Ordnungswidrigkeit begehen. Für Vergehen im Straßenverkehr sind die Verwarngelder im Bußgeldkatalog festgesetzt. Gebühren fallen hier nicht an.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldbeschied trotz Zahlung
Zahlen Sie das auf dem Strafzettel geforderte Verwarngeld, leiten die Behörden kein Bußgeldverfahren ein.
Ein Bußgeldbescheid wird unter anderem versandt, wenn Sie das Verwarngeld nicht fristgerecht überwiesen haben.
In der Regel müssen Sie in diesem Fall die Gebühren des Bußgeldbescheides bezahlen, denn Sie sind dafür verantwortlich, dass das Geld auch bei der zuständigen Behörde eintrifft.
Was hat es mit dem Verwarngeld auf sich?
Zahlen Betroffenen binnen einer Woche das Verwarnungsgeld, ist die Sache meist vom Tisch und es folgt kein Bußgeldbescheid. Durch eine Zahlung akzeptieren Betroffene das Verwarngeld.
Wie kann es nun passieren, dass trotz Zahlung ein Bußgeldbescheid eingeht? Denkbar sind drei Möglichkeiten:
- Sie haben die einwöchige Frist versäumt und zu spät bezahlt.
- Auf Ihrer Überweisung an die Bußgeldstelle hat sich ein Fehler eingeschlichen und die Zahlung ging nicht oder zu spät ein.
- Als letzte Möglichkeit ist in Betracht zu ziehen, dass der Bußgeldstelle ein Fehler unterlaufen ist. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Behörde und fragen Sie nach.
Auch wenn Sie zuerst Einspruch einlegten, dann aber doch zahlten, bekommen Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung.
Bereits Einspruch gegen das Verwarngeld eingelegt?
Haben Sie zunächst Einspruch gegen das Verwarnungsgeld eingelegt, dann aber doch das Verwarngeld beglichen, so kommen Sie nicht um ein Bußgeldverfahren herum. Die Bußgeldstelle wird trotz fristgerechtem Eingang ein Verfahren einleiten. Wenden Sie sich bei Fragen an einen Anwalt, dieser kann auch helfen, wenn Einspruch eingelegt werden soll. Auch hinsichtlich eines laufenden Verfahrens, steht Ihnen dieser mit seinem Rat zur Seite.
Fehler bei der Überweisung und dadurch die Frist versäumt
Aus dem § 56 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ergibt sich, dass für die Überweisung des Verwarngeldes eine Woche Zeit bleibt. Darüber hinaus muss der Betroffene hinsichtlich seines Weigerungsrechts belehrt werden, ansonsten ist das Verwarnungsgeld nicht rechtens. Nun kommt es allerdings immer wieder vor, dass ein Bußgeldbescheid trotz Zahlung im Briefkasten liegt. Worauf ist dies zurückzuführen?
Prüfen Sie den Überweisungsträger gründlich. Schleichen sich Fehler ein, ist die Frist schnell versäumt.
Zum einen ist ein Fehler auf der Überweisung möglich. Haben Sie hier einen Zahlendreher in der IBAN eingebaut, geht das Geld nicht rechtzeitig ein. Ist die Frist einmal versäumt, bekommen Sie einen Bußgeldbescheid zugesendet.
Auch das Aktenzeichen im Verwendungszweck muss korrekt angegeben sein, ansonsten kann die Bußgeldstelle den Geldeingang nicht zuweisen und vermerken, dass Sie bezahlt haben.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe die Überweisung von dem Verwahrnunggeld in Höhe von 15 E am 28.02 überwiesen und heute das Bußgeldbescheid in Höhe von 43,50 E zugestellt bekommen. Das Brief wurde am 01.03 erstellt. Meine Frage ist ob bei der Zahlung der Tag der Überweisung oder des Geldeingang es zählt. Vielen Dank im voraus
Julia