Bußgeldkatalog in Berlin: Welches Bußgeld droht?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wie hoch ist in Berlin das Bußgeld?
Mit rund 3,7 Millionen leben eine Menge Menschen in der Hauptstadt Berlin. Zwar verfügen die Berliner über ein vielseitiges Angebot im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, dennoch benutzen viele Hauptstädter ein eigenes Kfz, um von A nach B zu gelangen.
Da verwundert es wenig, dass die Polizei in Berlin immer wieder Verstöße gegen die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) registriert. Diese Ordnungswidrigkeiten werden dann mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg und teilweise auch mit einem Fahrverbot bis zu drei Monaten sanktioniert.
Doch gibt es eigentlich einen eigenen Bußgeldkatalog für Berlin? Was kosten Parken ohne Parkschein, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße in der Hauptstadt? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldkatalog für Berlin
Die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Deutschland einheitlich sanktioniert. Demnach hat Berlin keinen eigenen Bußgeldkatalog für Tempoverstöße. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen bei der jeweils gefahrenen Geschwindigkeit drohen.
Seit dem 9. November 2021 gilt sowohl in Berlin als auch in den übrigen Bundesländern der neue Bußgeldkatalog.
Nicht alle Bußgeldkataloge sind in Deutschland aufgrund des Föderalismus einheitlich gestaltet. So hat Berlin zum Beispiel einen eigenen Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße, das Angeln ohne Angelschein, illegales Grillen oder für Verstöße gegen den Naturschutz.
Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Berlin
Um die größtmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, gelten für Fußgänger, Radler und Kfz-Fahrer in Deutschland einheitliche Regeln gemäß StVO. Wer gegen diese Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Während im ruhenden Verkehr dafür häufig „nur“ ein Verwarnungsgeld fällig wird, können Verstöße im fließenden Verkehr ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kfz-Fahrer geblitzt wird.
Ist der Fahrer von der Bußgeldstelle ermittelt worden, bekommt dieser einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Der Bußgeldkatalog für Berlin und die anderen Bundesländer sieht für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und in einigen Fällen auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten vor.
Gut zu wissen: In Deutschland gilt grundsätzlich die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass der Halter für eine Ordnungswidrigkeit, die mit seinem Fahrzeug begangen wurde, nicht belangt werden kann, wenn er eindeutig nachweist, dass er das Kfz zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren ist.
Bußgeldkatalog für Berlin: Wenn der Blitzer Raser überführt
In Berlin gibt es aktuell 22 stationäre Blitzer. Den Einheimischen sind deren Standorte natürlich bekannt, wenn sie sich zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit befinden. Dennoch werden immer wieder Tempoverstöße registriert.
Auch mobile Blitzer sorgen dafür, dass viele Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Hauptstadt täglich aufgedeckt werden. Doch welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog in Berlin kommen dann auf die Raser zu? Unserer Tabelle können Sie die aktuell geltenden Bußgelder entnehmen:
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 50 € | Hier prüfen ** | ||
... 16 - 20 km/h | 70 € | Hier prüfen ** | ||
... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Interessant: Unser Ratgeber liefert Ihnen weitere ausführliche Informationen zum Einsatz von Blitzern in Berlin.
Bußgeldkatalog für Berlin: Rote Ampel überfahren
Nicht nur Tempoverstöße sorgen für einen erhöhten Arbeitsaufwand in den Bußgeldstellen Berlins. Auch das Überfahren einer roten Ampel ist eine Ordnungswidrigkeit, welche dazu führt, dass Bußgeldbescheide ausgestellt werden.
Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Verstößen unterschieden:
- Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war weniger als eine Sekunde rot)
- Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war länger als eine Sekunde rot)
Unsere nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, mit welchen Sanktionen Sie in den beiden genannten Fällen rechnen müssen:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Sachschaden verursacht | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
Welche Bußgelder für Verstöße beim Halten und Parken fällig werden können
In Berlin bietet sich dasselbe Bild wie in vielen großen Städten in Deutschland: Die Parkflächen werden immer knapper und es gibt immer mehr Parkraumbewirtschaftung. Das bedeutet, dass Sie ein Parkticket ziehen müssen, wenn Sie Ihr Fahrzeug abstellen.
Tun Sie das nicht, drohen gemäß Bußgeldkatalog in Berlin die nachfolgenden Sanktionen:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
an einem der folgenden Orte geparkt: - weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung - im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten - vor einem abgesenkten Bordstein - in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen - außerorts auf einer Vorfahrtsstraße - über Schachtdeckeln - innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 15 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
... über 1 Stunde | 25 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 35 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor - im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone - innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - im Bereich von Taxiständen - links von der Fahrbahnbegrenzung - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
... über 1 Stunde | 40 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 50 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - enge oder unübersichtliche Straßenstellen - im Bereich einer scharfen Kurve | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... über 1 Stunde | 55 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 55 € | |
... dadurch war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet | 100 € | 1 |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf einer Verkehrsinsel - auf einem Grünstreifen - auf dem Seitenstreifen - auf einer Fahrradstraße | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 1 Stunde | 70 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | |
vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 |
in zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
bei erlaubtem Gehwegparken: - nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt bzw. - in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ... | ||
... bis zu 30 Minuten | 20 € | |
... bis zu 1 Stunde | 25 € | |
... bis zu 2 Stunden | 30 € | |
... bis zu 3 Stunden | 35 € | |
... über 3 Stunden | 40 € | |
in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 105 € | 1 |
unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | |
unzulässig auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € |
Und auch Halteverstöße sind in der Hauptstadt an der Tagesordnung. Vor allem das Halten in zweiter Reihe stellt immer wieder ein Problem dar. Da ein neuer Bußgeldkatalog in Berlin noch immer auf sich warten lässt, gelten aktuell die nachfolgenden Sanktionen:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite bzw. dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte: - an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle - im Bereich einer scharfen Kurve - auf einem Fußgängerüberweg bzw. näher als 5 Meter vor diesem - innerhalb einer Grenzmarkierung - im absoluten Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - auf Ein- bzw. Ausfädelungsstreifen - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 20 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
unzulässiges Halten auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße | 30 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
unzulässiges Halten vor einer gekennzeichneten Feuerwehreinfahrt bzw. -zufahrt | 20 € | |
... mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz | 35 € | |
unzulässiges Halten in zweiter Reihe | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
verbotswidriges Halten auf einem Gehweg, Radweg oder auf einer Fahrradstraße | 50 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... mit Gefährdung | 70 € | |
... mit Sachbeschädigung | 90 € | |
unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
unzulässiges Halten auf Bussonderstreifen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 20 € | |
... mit Behinderung | 30 € | |
unzulässiges Halten im Bereich eines Taxistandes | 20 € | |
... mit Behinderung des Taxenverkehrs | 35 € | |
nicht platzsparendes Halten | 10 € | |
unzulässiges Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt | 20 € |
Weitere Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Berlin
Wie können Sie gegen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog in Berlin vorgehen?
Wie unsere Tabellen zeigen, können die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog in Berlin bei schwerwiegenden Verstößen auch dazu führen, dass der Verkehrsteilnehmer ein Fahrverbot auferlegt bekommt.
Viele Betroffene fragen sich dann, wie sie dagegen vorgehen können. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Schreibens bei der Bußgeldstelle eingehen.
Doch welche Gründe können dazu führen, dass ein solcher Einspruch auch tatsächlich die Aussicht auf Erfolg bietet? Blitzer und Radarfallen gelten zwar als zuverlässig, allerdings sind Fehlmessungen nie ganz ausgeschlossen.
Daher kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aufgrund einer Fehlmessung durchaus erfolgreich verlaufen. Enthalten die Sanktionen auch ein Fahrverbot, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht damit zu beauftragen, gegen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog in Berlin vorzugehen.
Dieser kann eine Akteneinsicht beantragen und aufgrund des Messprotokolls vom Blitzer etwaige Messfehler aufdecken. Zudem kann der Rechtsbeistand eine Argumentation ausarbeiten, die zeigt, dass ein Fahrverbot für Sie eine besondere Härte bedeuten würde, wenn dies der Fall ist.
Wichtig: Die Verjährung der Ordnungswidrigkeit kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ebenfalls begründen. Die Bußgeldstelle muss nämlich innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß einen Bußgeldbescheid erlassen. Allerdings kann diese Verjährungsfrist auch unterbrochen werden. Das geschieht zum Beispiel, wenn der Verkehrssünder einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommt.
Gibt es weitere Bußgeldkataloge in Berlin?
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht einiger anderer Bußgeldkataloge, welche in Berlin für unterschiedliche Regelmissachtungen außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr Anwendung finden.
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