Bußgeldkatalog in Berlin: Welches Bußgeld droht?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie hoch ist in Berlin das Bußgeld?

Neuer Bußgeldkatalog für Berlin: Da dieser ungültig ist, gilt wieder der alte.
Neuer Bußgeldkatalog für Berlin: Da dieser ungültig ist, gilt wieder der alte.

Mit rund 3,7 Millionen leben eine Menge Menschen in der Hauptstadt Berlin. Zwar verfügen die Berliner über ein vielseitiges Angebot im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, dennoch benutzen viele Hauptstädter ein eigenes Kfz, um von A nach B zu gelangen.

Da verwundert es wenig, dass die Polizei in Berlin immer wieder Verstöße gegen die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) registriert. Diese Ordnungswidrigkeiten werden dann mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg und teilweise auch mit einem Fahrverbot bis zu drei Monaten sanktioniert.

Doch gibt es eigentlich einen eigenen Bußgeldkatalog für Berlin? Was kosten Parken ohne Parkschein, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße in der Hauptstadt? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Bußgeldkatalog für Berlin

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog in Berlin bei hoher Geschwindigkeit vor?

Die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Deutschland einheitlich sanktioniert. Demnach hat Berlin keinen eigenen Bußgeldkatalog für Tempoverstöße. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen bei der jeweils gefahrenen Geschwindigkeit drohen.

Welcher Bußgeldkatalog gilt aktuell in Berlin?

Seit dem 9. November 2021 gilt sowohl in Berlin als auch in den übrigen Bundesländern der neue Bußgeldkatalog.

Wofür hat Berlin einen eigenen Bußgeldkatalog?

Nicht alle Bußgeldkataloge sind in Deutschland aufgrund des Föderalismus einheitlich gestaltet. So hat Berlin zum Beispiel einen eigenen Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße, das Angeln ohne Angelschein, illegales Grillen oder für Verstöße gegen den Naturschutz.

Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Berlin

Laut Bußgeldkatalog für Berlin erwarten Raser Sanktionen, wenn sie geblitzt werden.
Laut Bußgeldkatalog für Berlin erwarten Raser Sanktionen, wenn sie geblitzt werden.

Um die größtmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, gelten für Fußgänger, Radler und Kfz-Fahrer in Deutschland einheitliche Regeln gemäß StVO. Wer gegen diese Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Während im ruhenden Verkehr dafür häufig „nur“ ein Verwarnungsgeld fällig wird, können Verstöße im fließenden Verkehr ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kfz-Fahrer geblitzt wird.

Ist der Fahrer von der Bußgeldstelle ermittelt worden, bekommt dieser einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Der Bußgeldkatalog für Berlin und die anderen Bundesländer sieht für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und in einigen Fällen auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten vor.

Gut zu wissen: In Deutschland gilt grundsätzlich die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass der Halter für eine Ordnungswidrigkeit, die mit seinem Fahrzeug begangen wurde, nicht belangt werden kann, wenn er eindeutig nachweist, dass er das Kfz zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren ist.

Bußgeldkatalog für Berlin: Wenn der Blitzer Raser überführt

In Berlin gibt es aktuell 22 stationäre Blitzer. Den Einheimischen sind deren Standorte natürlich bekannt, wenn sie sich zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit befinden. Dennoch werden immer wieder Tempoverstöße registriert.

Auch mobile Blitzer sorgen dafür, dass viele Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Hauptstadt täglich aufgedeckt werden. Doch welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog in Berlin kommen dann auf die Raser zu? Unserer Tabelle können Sie die aktuell geltenden Bußgelder entnehmen:

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Interessant: Unser Ratgeber liefert Ihnen weitere ausführliche Informationen zum Einsatz von Blitzern in Berlin.

Bußgeldkatalog für Berlin: Rote Ampel überfahren

Bußgeldkatalog Berlin: Wer eine rote Ampel überfährt, muss ggf. mit einem Fahrverbot rechnen.
Bußgeldkatalog Berlin: Wer eine rote Ampel überfährt, muss ggf. mit einem Fahrverbot rechnen.

Nicht nur Tempoverstöße sorgen für einen erhöhten Arbeitsaufwand in den Bußgeldstellen Berlins. Auch das Überfahren einer roten Ampel ist eine Ordnungswidrigkeit, welche dazu führt, dass Bußgeldbescheide ausgestellt werden.

Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Verstößen unterschieden:

  • Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war weniger als eine Sekunde rot)
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war länger als eine Sekunde rot)

Unsere nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, mit welchen Sanktionen Sie in den beiden genannten Fällen rechnen müssen:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Welche Bußgelder für Verstöße beim Halten und Parken fällig werden können

In Berlin bietet sich dasselbe Bild wie in vielen großen Städten in Deutschland: Die Parkflächen werden immer knapper und es gibt immer mehr Parkraumbewirtschaftung. Das bedeutet, dass Sie ein Parkticket ziehen müssen, wenn Sie Ihr Fahrzeug abstellen.

Tun Sie das nicht, drohen gemäß Bußgeldkatalog in Berlin die nachfolgenden Sanktionen:

BeschreibungBuß­geldPunk­te
an einem der folgen­den Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
- im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
- vor einem abge­senkten Bord­stein
- in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
- außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
- über Schacht­­deckeln
- innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €
... mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
an einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €
... mit Behin­derung25 €
... über 1 Stunde25 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 35 €
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
- innerhalb eines Kreis­verkehrs
- im Bereich von Taxi­­­ständen
- links von der Fahr­bahn­begren­zung
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
25 €
... mit Behin­derung40 €
... über 1 Stunde 40 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 50 €
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
35 €
... mit Behin­derung55 €
... über 1 Stunde 55 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 55 €
... dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet100 €1
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf einer Ver­kehrs­insel
- auf einem Grün­streifen
- auf dem Seiten­streifen
- auf einer Fahr­rad­straße
55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung 80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
... über 1 Stunde 70 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €
vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt55 €
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €1
in zweiter Reihe geparkt55 €
... mit Behin­derung80 €1
... mit Gefähr­dung90 €1
... mit Sachbe­schädigung110 €1
... länger als 15 Minuten85 €1
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung 80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
... über 1 Stunde 70 €1
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1
bei erlaubtem Gehweg­­parken:
- nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung 80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
... über 1 Stunde 70 €1
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1
ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €
... bis zu 1 Stun­de25 €
... bis zu 2 Stun­den30 €
... bis zu 3 Stun­den35 €
... über 3 Stun­den40 €
in Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... über 3 Stunden70 €
im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1
... mit Gefähr­dung85 €1
... mit Sachbe­schädigung105 €1
unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
... über 3 Stun­den70 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €
... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung100 €
unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €
unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €
unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €

Und auch Halteverstöße sind in der Hauptstadt an der Tagesordnung. Vor allem das Halten in zweiter Reihe stellt immer wieder ein Problem dar. Da ein neuer Bußgeldkatalog in Berlin noch immer auf sich warten lässt, gelten aktuell die nachfolgenden Sanktionen:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­te
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt
- auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
10 €
... mit Behin­derung15 €
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung
- im abso­luten Halte­verbot
- inner­halb eines Kreis­ver­kehrs
- auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
20 €
... mit Behin­derung35 €
unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße30 €
... mit Behin­derung35 €
unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt20 €
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz35 €
unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße50 €
... mit Behin­derung55 €
... mit Gefähr­dung70 €
... mit Sachbe­schädigung90 €
unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €
... mit Behin­derung30 €
unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des20 €
... mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs35 €
nicht platz­sparendes Halten 10 €
unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 20 €

Weitere Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Berlin

Wie können Sie gegen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog in Berlin vorgehen?

Sie können gegen ein in Berlin ausgesprochenes Bußgeld Einspruch einlegen.
Sie können gegen ein in Berlin ausgesprochenes Bußgeld Einspruch einlegen.

Wie unsere Tabellen zeigen, können die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog in Berlin bei schwerwiegenden Verstößen auch dazu führen, dass der Verkehrsteilnehmer ein Fahrverbot auferlegt bekommt.

Viele Betroffene fragen sich dann, wie sie dagegen vorgehen können. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Schreibens bei der Bußgeldstelle eingehen.

Doch welche Gründe können dazu führen, dass ein solcher Einspruch auch tatsächlich die Aussicht auf Erfolg bietet? Blitzer und Radarfallen gelten zwar als zuverlässig, allerdings sind Fehlmessungen nie ganz ausgeschlossen.

Daher kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aufgrund einer Fehlmessung durchaus erfolgreich verlaufen. Enthalten die Sanktionen auch ein Fahrverbot, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht damit zu beauftragen, gegen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog in Berlin vorzugehen.

Dieser kann eine Akteneinsicht beantragen und aufgrund des Messprotokolls vom Blitzer etwaige Messfehler aufdecken. Zudem kann der Rechtsbeistand eine Argumentation ausarbeiten, die zeigt, dass ein Fahrverbot für Sie eine besondere Härte bedeuten würde, wenn dies der Fall ist.

Wichtig: Die Verjährung der Ordnungswidrigkeit kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ebenfalls begründen. Die Bußgeldstelle muss nämlich innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß einen Bußgeldbescheid erlassen. Allerdings kann diese Verjährungsfrist auch unterbrochen werden. Das geschieht zum Beispiel, wenn der Verkehrssünder einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommt.

Gibt es weitere Bußgeldkataloge in Berlin?

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht einiger anderer Bußgeldkataloge, welche in Berlin für unterschiedliche Regelmissachtungen außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr Anwendung finden.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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