Bußgeldkatalog für Binnengewässer: Sanktionen auf Seen und Flüssen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Bußgeldkatalog Binnengewässer

Gibt es gesetzlich bestimmte Verkehrsregeln für Binnengewässer?

Ja. Grundsätzlich sind auch auf Binnengewässern gesetzliche Vorschriften zu befolgen. In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) sind alle wichtige Regelungen zur Nutzung und zum Verhalten auf den Gewässern enthalten. Zusätzlich gelten auch regionale Vorschriften der zuständigen Kommunen oder Landesverordnungen.

Ist die Höchstgeschwindigkeit für Binnengewässer geregelt?

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind sowohl in der BinSchStrO als auch in den Landesschifffahrtsverordnungen festgehalten. Außerhalb der Bundeswasserstraßen auf Binnengewässern in der Regel höchstens zwischen 5 und 15 km/h erlaubt. In Ausnahmefällen sind auch bis zu 25 km/h zulässig. Bestimmte Beschränkungen werden durch Verkehrszeichen der Binnenschifffahrt angezeigt.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln?

Im Bußgeldkatalog Binnenschifffahrt (BVKatBin-See) sind die Bußgeldbestimmungen für Binnengewässer zu finden. Bei Verstößen müssen Sie mit Sanktionen bis zu 12.500 Euro rechnen. Die Tabelle bietet einen Überblick zu möglichen Bußgeldern.

Bußgeldkatalog für Binnengewässer

Missachten Sie auf Binnengewässern die Geschwindigkeitsbeschränkungen oder die geltende Promillegrenze, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Wann welche Sanktionen greifen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

VerstoßBuß­gelder in
Euro
ohne Fahr­erlaubnis ge­fahren250 - 5.000
gegen 0,5-Promille­-Grenze ver­stoßen350 - 2.500
Ge­schwindig­keit nicht an­gepasst250 - 1.500
Ge­schwindig­keits­über­schreitung100 - 500
mit einge­schränkter Sicht ge­fahren100 - 200
Schiff­fahrts­zeichen miss­achtet55- 350
falsch ange­wandte Schall- oder Licht­zeichen250
Warte­pflicht bei Vor­fahrt anderer miss­achtet25 - 250
vor­geschriebene Unter­lagen nicht an Bord100

Binnengewässer: Allgemeine Verkehrsregeln auf Flüssen und Seen

Bußgeldkatalog für Binnengewässer: Verstöße gegen Vorschriften können teuer werden.
Bußgeldkatalog für Binnengewässer: Verstöße gegen Vorschriften können teuer werden.

Um Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für Binnengewässer zu vermeiden, sollten Schiffsführer die geltenden Verkehrsregeln kennen. Diese sind sowohl in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) als auch in den Landesschifffahrtsverordnungen festgehalten. Neben den allgemeingültigen Vorschriften gibt es also auch regionale Vorgaben, die beim Befahren der Gewässer zu beachten sind.

Benötigen Sie eine Fahrerlaubnis oder nicht? Wie schnell dürfen Sie auf dem Wasser sein und gilt eine Promillegrenze? Bevor Sie sich hinter das Steuer setzen und los schippern, sollten Sie sich also mit den Fragen zum Bootsfahren auseinandersetzen. Die entsprechenden Verkehrsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer, die auf dem Gewässer unterwegs sind. Darüber hinaus sind oftmals auch spezielle Vorschriften für bestimmt Wasserfahrzeuge zu beachten. So kann beispielsweise ein Befahrungsverbot des Uferbereichs für motorbetriebene Fahrzeuge bestehen oder Paddelbooten das Befahren der Fahrrinnen untersagt sein. Verstöße werden dann entsprechend sanktioniert.

Wer darf überhaupt ein Schiff oder Boot führen? Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da je nach Schiffstyp, Schiffsgröße und Antriebsart verschiedene Fahrerlaubnisse bzw. Schiffspatente notwendig sind. Zudem gibt es Wasserfahrzeuge, die ohne einen Führerschein geführt werden dürfen. Über die Voraussetzungen sollten Sie sich jedoch immer informieren, da das Befahren von Gewässern ohne die notwendige Fahrerlaubnis mit bis zu 12.500 Euro geahndet werden kann.

Promillegrenze, Geschwindigkeiten, Vorfahrtsregeln: Verstöße können teuer werden

Empfindliche Bußgelder gemäß dem Bußgeldkatalog für Binnengewässer sind auch zu erwarten, wenn das Fahrzeug betrunken oder unter Drogeneinfluss steuern. Wie an Land gilt allgemein eine Promillegrenze von 0,5. Mit Sanktionen müssen Sie allerdings bereits ab 0,3 Promille rechnen und zwar dann, wenn Sie Ausfallerscheinungen zeigen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den Promillegrenzen auf deutschen Gewässern:

GewässerPromillegrenze
grundsätzlich auf dem Wasser0,5
Bundeswasserstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen0,5
alle anderen Binnengewässer (Seen, Flüsse)0,5
Seeschifffahrtsstraßen0,5
Bodensee0,8
auf allen Wasserstraßen bei Ausfallerscheinungen0,3
Passagierschifffahrt und Gefahrguttransport0,0
Verkehrsregeln für Binnengewässer: Es gelten in der Regel Tempolimits.
Verkehrsregeln für Binnengewässer: Es gelten in der Regel Tempolimits.

Was passiert, wenn man betrunken Boot fährt? Zunächst schlagen Verstöße dieser Art mit 350 bis 2.500 Euro zu Buche. Darüber hinaus ist auch der Verlust des Führerscheins oder gar der Fahrerlaubnis möglich. Darüber hinaus kann dieses Verhalten auch Auswirkungen auf den Kfz-Führerschein haben. Denn eine Alkoholfahrt auf dem Wasser kann der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden und dann auch die Entziehung dieser Fahrerlaubnis zur Folge haben. Machen Sie sich durch den Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem Wasser strafbar, drohen wie im Straßenverkehr Geld- und Freiheitsstrafen.

Neben der Promillegrenze sind auf dem Wasser auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gültig. Zunächst kommen die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zum Tragen. Schreiben Verkehrszeichen allerdings eine andere Geschwindigkeit vor, haben diese auch auf dem Wasser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen. Grundsätzlich gelten folgende Geschwindigkeiten:

  • Bundeswasserstraßen: max. 25 km/h
  • Landesschifffahrtsstraßen: max. 12 km/h

Regionale Bestimmungen können allerdings auch bedeuten, dass es keine Beschränkungen gibt. Eine Übersicht zu den jeweiligen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnengewässern ist beim Elektronischer Wasserstraßen Informationsservice (ELWIS) hier zu finden.

Kann man mit einem Boot geblitzt werden? Die Antwort lautet hier: Ja. Auch auf dem Wasser gibt es Geschwindigkeitskontrollen, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung festhalten und einen entsprechenden Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Gemäß Bußgeldkatalog für Binnengewässer liegen die möglichen Sanktionen zwischen 100 und 1.500 Euro.

Verkehrszeichen: In der Binnenschifffahrt haben sie Vorrang..
Verkehrszeichen: In der Binnenschifffahrt haben sie Vorrang.

Im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit ist auf Gewässern auch wichtig, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr Verhalten nicht dazu zwingen dürfen, die Geschwindigkeit zu ändern oder vom Kurs abzuweichen. Beim Wenden und Überholen ist also ausreichend Platz zu lassen. Vorfahrtsregeln im eigentlichen Sinne gibt es nicht, allerdings ist festgelegt, wer wem wann ausweichen muss. Zudem gilt bei sich kreuzenden Wasserstraßen ebenfalls rechts-vor-links. Bis zu 250 Euro kostet es, wenn Sie beim Fahren die Vorfahrtsregeln der Binnenschifffahrt missachten und die Wartepflicht nicht einhalten.

Verkehrszeichen, Sichtzeichen und Schallsignale auf Binnengewässern

Mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für Binnengewässer müssen Sie auch rechnen, wenn Sie Verkehrszeichen oder sonstige Signale missachten. Wie bereits erwähnt, können Zeichen beispielsweise andere Geschwindigkeiten vorschreiben, als es die allgemeinen Regelungen tun. In diesem Fall haben die Verkehrszeichen Vorrang und müssen beachtet werden.

Das Verkehrszeichen, welches ein Tempolimit im Schiffsverkehr anzeigt, ist in der Regel viereckig und rot umrandet. Auf dem weißen Hintergrund ist in Schwarz eine Ziffer angezeigt, welche die maximal zulässige Geschwindigkeit darstellt. Ähnlich sehen die Schilder zum Festmach- oder Ankerverbot aus, hier kommt allerdings ein roter Querbalken auf dem Schild hinzu.

Verkehrszeichen: Tempolimit in der Schifffahrt
Verkehrszeichen: Tempolimit in der Schifffahrt
Verkehrszeichen: Ankerverbot
Verkehrszeichen: Ankerverbot
Verkehrszeichen: Festmachverbot
Verkehrszeichen: Festmachverbot

Allgemein gilt, dass die Missachtung von Verkehrszeichen auf dem Wasser mit mindestens 55 Euro geahndet wird. Möglich sind jedoch auch Bußgelder bis zu 350 Euro.

Neben den Verkehrszeichen sind auch Sichtzeichen sowie die Lichterführung in der Binnenschifffahrt von Bedeutung und dienen der Verkehrssicherheit auf dem Wasser. Die Missachtung von Sichtzeichen auf Binnen- und Landeswasserstraßen sowie die Nichtbeachtung der richtigen Lichtführung kostet Sie 25 bis 100 Euro. Gleiches gilt, wenn Sie diese falsch einsetzen. Auch bei falsch angewandten Schallsignalen in der Binnenschifffahrt liegen die Bußgelder zwischen 25 und 100 Euro.

Bußgeldbescheid: Ist ein Einspruch möglich?

Verstoßen Sie auf einem Binnengewässer gegen die Verkehrsregeln, droht ein Bußgeldbescheid.
Verstoßen Sie auf einem Binnengewässer gegen die Verkehrsregeln, droht ein Bußgeldbescheid.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist auf dem Wasser die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zuständig. Die Durchsetzung der Vorschriften und somit auch das Verhängen der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Binnengewässer läuft dann über die Wasserschutzpolizei.

Die Beamten nehmen Verstöße sowie Mängel an den Fahrzeugen genauso auf, wie es ihre Kollegen an Land tun und bringen diese zur Anzeige bzw. ziehen das Verwarngeld ein.

Die Bearbeitung der Anzeige bei einem Bußgeld läuft dann über die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), welche den Bußgeldbescheid erstellt und verschickt. Ist bei den Sanktionen im Bußgeldkatalog für die Binnengewässer nur ein Rahmen vorgegeben, entscheidet die Behörde nach Sachlage über die Höhe des Bußgeldes.

Gegen diesen Bescheid können Betroffene Einspruch einlegen. Das kann unter anderem dann sinnvoll sein, wenn der Bescheid Fehler aufweist. Für einen solchen Einspruch besteht eine Frist von 14 Tagen nach Eingang des Schreibens.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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