Bußgeldkatalog von Bremen: Was droht im Zwei-Städte-Staat?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
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FAQ: Bußgeldkatalog von Bremen
Ob ein Bundesland selbst über die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten entscheiden darf, hängt von der Zuständigkeit ab. Diese liegt zum Beispiel bei Verkehrsverstößen beim Bund, weshalb bei diesen der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog greift. Beim Schulrecht oder dem Angeln ohne Angelschein gilt in Bremen ein eigener Bußgeldkatalog.
Wer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht die geltenden Vorschriften und Verkehrsregeln beachtet, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür neben einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor.
Der neue Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten trat in Bremen und den anderen Bundesländern am 9. November 2021 in Kraft. Bußgeldvorschriften werden immer wieder überarbeitet und dabei unter anderem an Veränderungen innerhalb der Gesellschaft angepasst. So entstand 2020 zum Beispiel ein Corona-Bußgeldkatalog für Bremen.
Bußgeldrechner für Bremen: Was droht für Verkehrsverstöße?
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog von Bremen: Ist Verkehr Ländersache?
In Deutschland teilen sich Bund und Länder die Kompetenzen bei der Gesetzgebung und somit auch bei der Sanktionierung von Gesetzesverstößen auf. Die Belange des öffentlichen Straßenverkehrs fallen dabei in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, was zur Folge hat, dass bei Verkehrsordnungswidrigkeiten der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog Anwendung findet. Es spielt demnach keine Rolle, wo sich die Tat in Deutschland ereignet, da Verstöße gemäß Bußgeldkatalog in Bremen, Berlin und Baden-Württemberg einheitlich geahndet werden.
Der Tatbestands- oder Bußgeldkatalog definiert dabei insbesondere die Höhe der Geldsanktion und bestimmt dadurch, ob es sich um ein Bußgeld oder ein Verwarnungsgeld handelt. Zudem lässt sich aus dem Dokument entnehmen, ob Verkehrssünder für ihr Fehlverhalten mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen müssen. Nicht zuletzt beinhaltet der Tatbestandskatalog auch spezielle Informationen für Fahranfänger in der Probezeit, denn A- und B-Verstöße sind in diesem entsprechend gekennzeichnet.
Doch was droht Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern gemäß Bußgeldkatalog, die in Bremen und dem Rest der Republik gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen? Nachfolgend haben wir Informationen zu wichtigen Verkehrsverstößen zusammengestellt.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Was laut Bußgeldkatalog Rasern in Bremen droht
Wer sich nicht an die gesetzlichen Tempolimits oder durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, muss für eine solche Ordnungswidrigkeit mit Sanktionen rechnen. Welche Konsequenzen eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der für Bremen und die restlichen 15 Bundesländer gilt.
Ausschlaggebend für die Bemessung der Sanktionen ist neben dem Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung auch die Art des Fahrzeugs. So müssen Lkw oder Gefahrguttransporte in der Regel mit weitreichenderen Konsequenzen rechnen als Pkw. Darüber hinaus ist auch der Tatort von Bedeutung, denn innerhalb geschlossener Ortschaften wiegen Tempoverstöße schwerer als außerhalb geschlossener Ortschaften.
Doch was droht laut Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit in Bremen überschritten wird, konkret? Die nachfolgenden Bußgeldtabellen geben Auskunft darüber, mit welchen Sanktionen Verkehrssünder rechnen müssen.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit einem Pkw
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 50 € | Hier prüfen ** | ||
... 16 - 20 km/h | 70 € | Hier prüfen ** | ||
... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit einem Pkw
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 40 € | Hier prüfen ** | ||
… 16 - 20 km/h | 60 € | Hier prüfen ** | ||
… 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit einem Lkw oder Gespann
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 40 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 60 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 160 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 21 - 25 km/h | 175 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 235 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 340 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit einem Lkw oder Gespann
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 50 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 140 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 21 - 25 km/h | 150 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 175 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 255 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Übrigens! Auch wenn der Gesetzgeber für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland einheitliche Sanktionen vorsieht, gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben bei der Messung der Verstöße und somit bei der Anwendung vom Bußgeldkatalog. In Bremen müssen Blitzer zum Beispiel einen Mindestabstand von 150 m zum Verkehrsschild der Geschwindigkeitsbegrenzung aufweisen. Im Saarland oder Schleswig-Holstein ist eine Messung hingegen bereits nach 100 m zulässig. Ungeachtet dessen ist es auch sinnvoll, sich über den Standort der festen Blitzer in Bremen zu informieren und dort die geltenden Tempolimits besonders zu beachten.
Rotlichtverstoß in Bremen: Wenn es an der Ampel blitzt
Um an vielbefahrenen Kreuzungen für mehr Sicherheit zu sorgen und allen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Fahrtrichtung zu ändern oder die Straßenseite zu wechseln, kommen häufig Ampeln zum Einsatz. Autofahrer, welche die Lichtzeichen nicht beachten und unerlaubt über Rot fahren, müssen daher mit Sanktionen rechnen.
Laut Bußgeldkatalog wird in Bremen und dem Rest der Republik bei entsprechenden Ordnungswidrigkeiten zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden. Für diese Differenzierung ist ausschlaggebend, wie lange die Rotphase der Ampel beim Fehlverhalten bereits andauerte. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war dies für maximal eine Sekunde der Fall. Zeigte die Ampel das Rotlicht bereits länger als eine Sekunde an, drohen die weitreichenderen Konsequenzen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.
Einen Überblick zu den möglichen Sanktionen und wann Autofahrer neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch mit einem Fahrverbot rechnen müssen, liefert die nachfolgende Bußgeldtabelle:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Sachschaden verursacht | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
Bußgeldkatalog von Bremen: Sanktionen beim Parken und Halten
Gerade in Städten kann sich die Suche nach einem geeigneten Parkplatz häufig schwierig gestalten. Auch im Bundesland Bremen, welches aus den Städten Bremen und Bremerhaven besteht, ist dieses Problem nicht unbekannt. Damit dennoch möglichst viele Fahrzeuge einen Stellplatz finden können und auch der fließende Verkehr nicht unnötig behindert wird, schreibt der Gesetzgeber Vorschriften zum Halten und Parken vor. Autofahrer die diese missachten, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Womit in Bremen bei solchen Verstößen zu rechnen ist, verraten die nachfolgenden Tabellen.
Halteverstöße in Bremen
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite bzw. dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte: - an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle - im Bereich einer scharfen Kurve - auf einem Fußgängerüberweg bzw. näher als 5 Meter vor diesem - innerhalb einer Grenzmarkierung - im absoluten Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - auf Ein- bzw. Ausfädelungsstreifen - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 20 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
unzulässiges Halten auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße | 30 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
unzulässiges Halten vor einer gekennzeichneten Feuerwehreinfahrt bzw. -zufahrt | 20 € | |
... mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz | 35 € | |
unzulässiges Halten in zweiter Reihe | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
verbotswidriges Halten auf einem Gehweg, Radweg oder auf einer Fahrradstraße | 50 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... mit Gefährdung | 70 € | |
... mit Sachbeschädigung | 90 € | |
unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
unzulässiges Halten auf Bussonderstreifen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 20 € | |
... mit Behinderung | 30 € | |
unzulässiges Halten im Bereich eines Taxistandes | 20 € | |
... mit Behinderung des Taxenverkehrs | 35 € | |
nicht platzsparendes Halten | 10 € | |
unzulässiges Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt | 20 € |
Parkverstöße in Bremen
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
an einem der folgenden Orte geparkt: - weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung - im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten - vor einem abgesenkten Bordstein - in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen - außerorts auf einer Vorfahrtsstraße - über Schachtdeckeln - innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 15 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
... über 1 Stunde | 25 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 35 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor - im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone - innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - im Bereich von Taxiständen - links von der Fahrbahnbegrenzung - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
... über 1 Stunde | 40 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 50 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - enge oder unübersichtliche Straßenstellen - im Bereich einer scharfen Kurve | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... über 1 Stunde | 55 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 55 € | |
... dadurch war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet | 100 € | 1 |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf einer Verkehrsinsel - auf einem Grünstreifen - auf dem Seitenstreifen - auf einer Fahrradstraße | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 1 Stunde | 70 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | |
vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 |
in zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
bei erlaubtem Gehwegparken: - nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt bzw. - in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ... | ||
... bis zu 30 Minuten | 20 € | |
... bis zu 1 Stunde | 25 € | |
... bis zu 2 Stunden | 30 € | |
... bis zu 3 Stunden | 35 € | |
... über 3 Stunden | 40 € | |
in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 105 € | 1 |
unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | |
unzulässig auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € |
Weitere Verkehrsverstöße in Bremen
Durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert der Gesetzgeber praktisch zu allen Aspekten der Verkehrsteilnahme Vorschriften. Aus diesem Grund kann es sich bei den zuvor aufgeführten Verstößen auch lediglich um eine kleine Auswahl handeln. So drohen ebenso Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn in Bremen gegen die Vorgaben folgender Aspekte des Verkehrsrecht verstoßen wird:
Übrigens! Die Errichtung der Umweltzonen fällt üblicherweise in den Aufgabenbereich der Bundesländer. Droht allerdings ein Bußgeld in einer Umweltzone in Bremen, weil das Fahrzeug zum Beispiel nicht über die notwendige grüne Plakette verfügt, drohen Sanktionen gemäß des Tatbestandskataloges. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro vor.
Kompetenzen der Länder: Eigener Bußgeldkatalog für Bremen
Die Kompetenzen des Verkehrsrechts liegen zwar beim Bund, nichtsdestotrotz haben aber auch die Länder weitreichende Befugnisse und können über Vorschriften und Sanktionen bestimmen. Ein eigener Bußgeldkatalog existiert in Bremen zum Beispiel beim Schulrecht oder zahlreichen Aspekten des Natur- und Umweltschutzes. Mehr dazu hier:
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde ein Bußgeldkatalog in Bremen eingeführt, mit dem sich Verstöße gegen den Infektionsschutz ahnden lassen. Denn auch in diesem Fall liegen die weitreichenden Kompetenzen größtenteils auf der Länderebene.