Bußgeldkatalog von Bremen: Was droht im Zwei-Städte-Staat?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Bußgeldkatalog von Bremen

Wer bestimmt das Bußgeld in Bremen?

Ob ein Bundesland selbst über die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten entscheiden darf, hängt von der Zuständigkeit ab. Diese liegt zum Beispiel bei Verkehrsverstößen beim Bund, weshalb bei diesen der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog greift. Beim Schulrecht oder dem Angeln ohne Angelschein gilt in Bremen ein eigener Bußgeldkatalog.  

Was sieht der Gesetzgeber als Sanktion für eine Verkehrsordnungswidrigkeit in Bremen vor?

Wer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht die geltenden Vorschriften und Verkehrsregeln beachtet, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür neben einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor.

Kommt bald ein neuer Bußgeldkatalog für Bremen?

Der neue Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten trat in Bremen und den anderen Bundesländern am 9. November 2021 in Kraft. Bußgeldvorschriften werden immer wieder überarbeitet und dabei unter anderem an Veränderungen innerhalb der Gesellschaft angepasst. So entstand 2020 zum Beispiel ein Corona-Bußgeldkatalog für Bremen.

Bußgeldrechner für Bremen: Was droht für Verkehrsverstöße?

Bußgeldkatalog von Bremen: Ist Verkehr Ländersache?

Was droht laut dem Bußgeldkatalog von Bremen, wenn im Verkehr die geltenden Vorschriften missachtet werden?
Was droht laut dem Bußgeldkatalog von Bremen, wenn im Verkehr die geltenden Vorschriften missachtet werden?

In Deutschland teilen sich Bund und Länder die Kompetenzen bei der Gesetzgebung und somit auch bei der Sanktionierung von Gesetzesverstößen auf. Die Belange des öffentlichen Straßenverkehrs fallen dabei in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, was zur Folge hat, dass bei Verkehrsordnungswidrigkeiten der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog Anwendung findet. Es spielt demnach keine Rolle, wo sich die Tat in Deutschland ereignet, da Verstöße gemäß Bußgeldkatalog in Bremen, Berlin und Baden-Württemberg einheitlich geahndet werden.   

Der Tatbestands- oder Bußgeldkatalog definiert dabei insbesondere die Höhe der Geldsanktion und bestimmt dadurch, ob es sich um ein Bußgeld oder ein Verwarnungsgeld handelt. Zudem lässt sich aus dem Dokument entnehmen, ob Verkehrssünder für ihr Fehlverhalten mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen müssen. Nicht zuletzt beinhaltet der Tatbestandskatalog auch spezielle Informationen für Fahranfänger in der Probezeit, denn A- und B-Verstöße sind in diesem entsprechend gekennzeichnet.

Doch was droht Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern gemäß Bußgeldkatalog, die in Bremen und dem Rest der Republik gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen? Nachfolgend haben wir Informationen zu wichtigen Verkehrsverstößen zusammengestellt.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Was laut Bußgeldkatalog Rasern in Bremen droht

Beachten Autofahrer die geltenden Tempolimits nicht, droht ein Bußgeld in Bremen.
Beachten Autofahrer die geltenden Tempolimits nicht, droht ein Bußgeld in Bremen.

Wer sich nicht an die gesetzlichen Tempolimits oder durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, muss für eine solche Ordnungswidrigkeit mit Sanktionen rechnen. Welche Konsequenzen eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der für Bremen und die restlichen 15 Bundesländer gilt.

Ausschlaggebend für die Bemessung der Sanktionen ist neben dem Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung auch die Art des Fahrzeugs. So müssen Lkw oder Gefahrguttransporte in der Regel mit weitreichenderen Konsequenzen rechnen als Pkw. Darüber hinaus ist auch der Tatort von Bedeutung, denn innerhalb geschlossener Ortschaften wiegen Tempoverstöße schwerer als außerhalb geschlossener Ortschaften.  

Doch was droht laut Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit in Bremen überschritten wird, konkret? Die nachfolgenden Bußgeldtabellen geben Auskunft darüber, mit welchen Sanktionen Verkehrssünder rechnen müssen.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit einem Pkw

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit einem Pkw

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit einem Lkw oder Gespann

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h40 €eher nicht
… 11 - 15 km/h60 €eher nicht
… 16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 31 - 40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit einem Lkw oder Gespann

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €eher nicht
… 11 - 15 km/h50 €eher nicht
… 16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Übrigens! Auch wenn der Gesetzgeber für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland einheitliche Sanktionen vorsieht, gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben bei der Messung der Verstöße und somit bei der Anwendung vom Bußgeldkatalog. In Bremen müssen Blitzer zum Beispiel einen Mindestabstand von 150 m zum Verkehrsschild der Geschwindigkeitsbegrenzung aufweisen. Im Saarland oder Schleswig-Holstein ist eine Messung hingegen bereits nach 100 m zulässig. Ungeachtet dessen ist es auch sinnvoll, sich über den Standort der festen Blitzer in Bremen zu informieren und dort die geltenden Tempolimits besonders zu beachten.

Rotlichtverstoß in Bremen: Wenn es an der Ampel blitzt

Rotlichtverstoß in Bremen: Der Bußgeldkatalog sieht unter Umständen auch ein Fahrverbot vor.
Rotlichtverstoß in Bremen: Der Bußgeldkatalog sieht unter Umständen auch ein Fahrverbot vor.

Um an vielbefahrenen Kreuzungen für mehr Sicherheit zu sorgen und allen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Fahrtrichtung zu ändern oder die Straßenseite zu wechseln, kommen häufig Ampeln zum Einsatz. Autofahrer, welche die Lichtzeichen nicht beachten und unerlaubt über Rot fahren, müssen daher mit Sanktionen rechnen.

Laut Bußgeldkatalog wird in Bremen und dem Rest der Republik bei entsprechenden Ordnungswidrigkeiten zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden. Für diese Differenzierung ist ausschlaggebend, wie lange die Rotphase der Ampel beim Fehlverhalten bereits andauerte. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war dies für maximal eine Sekunde der Fall. Zeigte die Ampel das Rotlicht bereits länger als eine Sekunde an, drohen die weitreichenderen Konsequenzen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.

Einen Überblick zu den möglichen Sanktionen und wann Autofahrer neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch mit einem Fahrverbot rechnen müssen, liefert die nachfolgende Bußgeldtabelle:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Bußgeldkatalog von Bremen: Sanktionen beim Parken und Halten

Gerade in Städten kann sich die Suche nach einem geeigneten Parkplatz häufig schwierig gestalten. Auch im Bundesland Bremen, welches aus den Städten Bremen und Bremerhaven besteht, ist dieses Problem nicht unbekannt. Damit dennoch möglichst viele Fahrzeuge einen Stellplatz finden können und auch der fließende Verkehr nicht unnötig behindert wird, schreibt der Gesetzgeber Vorschriften zum Halten und Parken vor. Autofahrer die diese missachten, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Womit in Bremen bei solchen Verstößen zu rechnen ist, verraten die nachfolgenden Tabellen.

Halteverstöße in Bremen

Beschrei­bungBuß­geldPunk­te
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt
- auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
10 €
... mit Behin­derung15 €
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung
- im abso­luten Halte­verbot
- inner­halb eines Kreis­ver­kehrs
- auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
20 €
... mit Behin­derung35 €
unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße30 €
... mit Behin­derung35 €
unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt20 €
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz35 €
unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße50 €
... mit Behin­derung55 €
... mit Gefähr­dung70 €
... mit Sachbe­schädigung90 €
unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €
... mit Behin­derung30 €
unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des20 €
... mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs35 €
nicht platz­sparendes Halten 10 €
unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 20 €

Parkverstöße in Bremen

BeschreibungBuß­geldPunk­te
an einem der folgen­den Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
- im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
- vor einem abge­senkten Bord­stein
- in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
- außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
- über Schacht­­deckeln
- innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €
... mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
an einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €
... mit Behin­derung25 €
... über 1 Stunde25 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 35 €
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
- innerhalb eines Kreis­verkehrs
- im Bereich von Taxi­­­ständen
- links von der Fahr­bahn­begren­zung
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
25 €
... mit Behin­derung40 €
... über 1 Stunde 40 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 50 €
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
35 €
... mit Behin­derung55 €
... über 1 Stunde 55 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 55 €
... dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet100 €1
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf einer Ver­kehrs­insel
- auf einem Grün­streifen
- auf dem Seiten­streifen
- auf einer Fahr­rad­straße
55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung 80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
... über 1 Stunde 70 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €
vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt55 €
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €1
in zweiter Reihe geparkt55 €
... mit Behin­derung80 €1
... mit Gefähr­dung90 €1
... mit Sachbe­schädigung110 €1
... länger als 15 Minuten85 €1
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung 80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
... über 1 Stunde 70 €1
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1
bei erlaubtem Gehweg­­parken:
- nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung 80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
... über 1 Stunde 70 €1
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1
ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €
... bis zu 1 Stun­de25 €
... bis zu 2 Stun­den30 €
... bis zu 3 Stun­den35 €
... über 3 Stun­den40 €
in Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... über 3 Stunden70 €
im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1
... mit Gefähr­dung85 €1
... mit Sachbe­schädigung105 €1
unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
... über 3 Stun­den70 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €
... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung100 €
unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €
unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €
unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €

Weitere Verkehrsverstöße in Bremen

Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Bremen, bestimmt der Bund die Sanktionen.
Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Bremen, bestimmt der Bund die Sanktionen.

Durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert der Gesetzgeber praktisch zu allen Aspekten der Verkehrsteilnahme Vorschriften. Aus diesem Grund kann es sich bei den zuvor aufgeführten Verstößen auch lediglich um eine kleine Auswahl handeln. So drohen ebenso Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn in Bremen gegen die Vorgaben folgender Aspekte des Verkehrsrecht verstoßen wird:

Übrigens! Die Errichtung der Umweltzonen fällt üblicherweise in den Aufgabenbereich der Bundesländer. Droht allerdings ein Bußgeld in einer Umweltzone in Bremen, weil das Fahrzeug zum Beispiel nicht über die notwendige grüne Plakette verfügt, drohen Sanktionen gemäß des Tatbestandskataloges. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro vor.

Kompetenzen der Länder: Eigener Bußgeldkatalog für Bremen

Die Kompetenzen des Verkehrsrechts liegen zwar beim Bund, nichtsdestotrotz haben aber auch die Länder weitreichende Befugnisse und können über Vorschriften und Sanktionen bestimmen. Ein eigener Bußgeldkatalog existiert in Bremen zum Beispiel beim Schulrecht oder zahlreichen Aspekten des Natur- und Umweltschutzes. Mehr dazu hier:

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde ein Bußgeldkatalog in Bremen eingeführt, mit dem sich Verstöße gegen den Infektionsschutz ahnden lassen. Denn auch in diesem Fall liegen die weitreichenden Kompetenzen größtenteils auf der Länderebene.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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