Bußgeldkatalog von NRW: Was zahlen Sie zwischen Aachen und Bielefeld?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Bußgeldkatalog in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Welcher Bußgeldkatalog gilt in NRW?

Das hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet ab. Im Verkehrsrecht wird bundesweit ein einheitlicher Bußgeldkatalog angewendet. In anderen Bereichen wie zum Beispiel im Schulrecht und im Umweltrecht kann wiederum jedes Bundesland – und somit auch NRW – seinen eigenen Bußgeldkatalog festlegen. Und für manche Ordnungswidrigkeiten (z. B. Tauben füttern) werden die Bußgelder von der jeweiligen Gemeinde bestimmt und können sich selbst innerhalb eines Bundeslandes voneinander unterscheiden. Ein allumfassender Bußgeldkatalog für NRW mit den Sanktionen für sämtliche Ordnungswidrigkeiten und Rechtsgebiete existiert somit nicht.

Welcher Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog wird in NRW aktuell angewendet?

Wie alle anderen Bundesländer hat auch Nordrhein-Westfalen am 9. November 2021 den neuen Bußgeldkatalog in Kraft gesetzt.

Welcher Bußgeldkatalog gilt in NRW während der Probezeit vom Führerschein?

Für Fahranfänger gelten die gleichen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote wie für alle anderen Fahrzeugführer auch. Ein spezieller Bußgeldkatalog – ob in NRW oder sonst wo in Deutschland – kommt hier somit nicht zur Anwendung. Unter Umständen müssen Fahranfänger allerdings zusätzlich zu den üblichen Sanktionen mit Probezeitmaßnahmen (z. B. Verlängerung der Probezeit) rechnen.

Bußgeldrechner: So teuer sind Verkehrsverstöße in NRW

Aktueller Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog für NRW

Gilt der neue Bußgeldkatalog in NRW? Welche Sanktionen drohen im Verkehrsrecht?
Gilt der neue Bußgeldkatalog in NRW? Welche Sanktionen drohen im Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht ist in Deutschland bundesweit einheitlich geregelt. Das bedeutet auch, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten in jedem Bundesland nach dem gleichen Bußgeldkatalog geahndet werden. NRW bildet da natürlich keine Ausnahme. Die Sanktionen, die hier für Verkehrsverstöße anfallen, unterscheiden sich somit nicht von denen, die beispielsweise in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern oder Berlin verhängt werden.

Doch wie sehen diese Sanktionen konkret aus? Im Folgenden haben wir die Bußgeldtabellen zu einigen der bekanntesten Verkehrsordnungswidrigkeiten für Sie zusammengetragen: Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Handyverstoß und Alkohol am Steuer. Außerdem finden Sie hier weiterführende Links zu weiteren Verkehrsrechtsthemen.

Möchten Sie nicht erst lange in den Tabellen suchen, kann Ihnen auch unser Bußgeldrechner weiterhelfen.

Bußgeldkatalog von NRW: Überhöhte Geschwindigkeit

Der Bußgeldkatalog zur überhöhten Geschwindigkeit sieht in NRW (und dem Rest der Bundesrepublik) Bußgelder zwischen 20 und 800 Euro vor. Die folgenden Tabellen zeigen die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote, die bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Nordrhein-Westfalen verhängt werden können.

Bußgeldkatalog NRW: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit Pkw

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog NRW: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit Pkw

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog NRW: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit Lkw oder Pkw mit Anhänger

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €eher nicht
… 11 - 15 km/h50 €eher nicht
… 16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog NRW: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit Lkw oder Pkw mit Anhänger

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h40 €eher nicht
… 11 - 15 km/h60 €eher nicht
… 16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 31 - 40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **

Sie möchten ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit in Nordrhein-Westfalen vermeiden? Dann verraten wir Ihnen hier, an welchen Orten Blitzer in NRW auf Sie warten!

Bußgeldkatalog von NRW: Rote Ampel überfahren

Wurden Sie dabei erwischt, wie Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind, müssen Sie auch in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 90 Euro Bußgeld und wenigstens einem Punkt in Flensburg rechnen. Je nach Situation können aber auch strengere Sanktionen drohen. Welche das sind, zeigt die folgende Übersicht:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Bußgeldkatalog von NRW: Handy am Steuer

Ein Handyverstoß liegt vor, wenn Sie hinterm Steuer eines Fahrzeugs sitzen und gleichzeitig mit Ihrem Mobiltelefon oder einem anderen elektronischen Gerät hantieren, während der Motor läuft. Für einen solchen Verstoß sieht der Bußgeldkatalog in NRW (und in den anderen Bundesländern) folgende Sanktionen vor:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Hier prüfen **

Bußgeldkatalog von NRW: Alkohol am Steuer

In Deutschland und somit auch in Nordrhein-Westfalen gilt für die meisten Führer von Kraftfahrzeugen eine Promillegrenze von 0,5. Allerdings können Sie auch schon bei Werten ab 0,3 Promille belangt werden, falls Sie sich fahrauffällig verhalten und beispielsweise in Schlangenlinien fahren. Mit welchen Sanktionen Sie bei Alkoholverstößen rechnen müssen, zeigt die folgende Tabelle:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Bußgeldkatalog von NRW: Weitere Verkehrsverstöße

Natürlich gibt es neben den bisher genannten noch viele weitere Zuwiderhandlungen, die Sie als Fahrzeugführer im Straßenverkehr begehen können. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unseren verschiedenen Ratgebern:

Bußgeldkatalog von NRW: Umwelt- und Naturschutz

Was besagt der Bußgeldkatalog in NRW zum Thema Umwelt- und Naturschutz?
Was besagt der Bußgeldkatalog in NRW zum Thema Umwelt- und Naturschutz?

Nicht in jedem Rechtsgebiet gelten bundesweit einheitliche Regelungen. Dazu gehören unter anderem auch die Bereiche Umwelt-, Tier-, Wasser- und Klimaschutz. So gibt es zum Beispiel neben dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auch noch die Landesnaturschutzgesetze der Bundesländer, deren Vorschriften eben nur für das entsprechende Bundesland Gültigkeit besitzen.

Ebenso kann jedes Bundesland selbst festlegen, welche Bußgelder es bei Verstößen gegen die landeseigenen Vorschriften verhängt. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog in NRW für die verschiedenen Bereiche und Verstöße vorsieht, können Sie in den folgenden Ratgebern nachlesen:

Der Corona-Bußgeldkatalog in NRW

Im März 2020 begann in Deutschland die erste Infektionswelle mit dem Corona-Virus. Seitdem gelten in allen Bundesländern mal mehr, mal weniger einschneidende Infektionsschutzmaßnahmen, wobei hier jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften festlegen kann. Das gilt auch für die Bußgelder.

Was der Bußgeldkatalog in NRW bei Missachtung der Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht, zeigt die folgende Tabelle:

VerstoßBußgeld
Nichtanzeige oder verspätete Anzeige von Zusammenkünften mit mehr als 10 Teilnehmenden500 €
Zusammentreffen im öffentlichen Raum in nicht zulässigen Gruppen250 €
Nichttragen einer medizinischen Maske bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen150 € (ohne Maske)
50 € (Alltagsmaske)
Nichttragen einer Atemschutzmaske, medizinischen Maske bzw. Alltagsmaske trotz bestehender Verpflichtung50 €
Durchführung eines Angebotes unter Verwendung eines fremden oder gefälschten Tests1.000 €
Nutzung eines Angebotes unter Verwendung eines fremden oder gefälschten Tests1.000 €
Angabe unrichtiger Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) als anwesende Person (Gast, Mieter, Teilnehmer, Besucher, Kunde, Nutzer und so weiter)250 €
Betrieb ohne Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zur Erschwerung des Vireneintrags, zum Schutz von Patienten, Bewohnern oder Personal2.000 €
Durchführung von Bildungsangeboten und Prüfungen, ohne die besonderen Regelungen zu beachten1.000 €
Betrieb von Kultureinrichtung bzw. Durchführung von Kulturveranstaltungen, ohne die besonderen Regelungen zu beachten 5.000 €
Durchführung von Wettkämpfen und sonstigen Sportveranstaltungen, ohne die besonderen Regelungen zu beachten1.000 €
Teilnahme am Sportbetrieb, ohne die besonderen Regelungen zu beachten250 €
Zulassen des Betretens der Wettbewerbsanlage durch Zuschauer, ohne die besonderen Regelungen zu beachten10.000 €
Betrieb von Freizeiteinrichtungen, ohne die besonderen Regelungen zu beachten5.000 €
Erbringung von sexuellen Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen1.000 €
Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, Wochenmärkten, Einrichtungen zum Vertrieb von
Reiseleistungen oder Einrichtungen des Großhandels, ohne die besonderen Regelungen zu beachten
1.000 bis 2.500 €
Durchführung einer Messe, einer Ausstellung, eines Jahrmarkts, eines Spezialmarkts oder einer ähnlichen Veranstaltung, ohne die besonderen Regelungen zu beachten5.000 €
Betrieb von Einrichtungen des Handwerks oder des Dienstleistungsgewerbes oder Durchführung von Handwerks- oder Dienstleistungen, ohne die besonderen Regelungen zu beachten500 bis 1.000 €
Durchführung von Veranstaltungen oder Versammlungen, ohne die besonderen Regelungen zu beachten1.000 bis 5.000€
Teilnahme an Veranstaltungen oder Versammlungen, ohne die besonderen Regelungen zu beachten250 €
Betreiben einer gastronomischen Einrichtung, ohne die besonderen Regelungen zu beachten5.000 €
Durchführung von Übernachtungsangeboten, touristischen Busreisen oder sonstigen touristischen Angeboten, ohne die besonderen Regelungen zu beachten5.000 €
Wahrnehmung von Übernachtungsangeboten, touristischen Busreisen oder sonstigen touristischen Angeboten, ohne die besonderen Regelungen zu beachten250 €

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der unregelmäßigen Anpassung der Verordnungen nicht dauerhaft die Aktualität der oben stehenden Bußgeldtabelle garantieren können. Die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Rechtsverordnung des Landes NRW finden Sie auf dem landeseigenen Internetportal.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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1 Kommentar

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  1. Stein
    Am 11. Dezember 2021 um 16:11

    Harte Zahlen

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