Bußgeldkatalog in Thüringen: Im Verkehr gelten einheitliche Sanktionen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Bußgeldkatalog von Thüringen

Welcher Bußgeldkatalog gilt in Thüringen?

Das kommt darauf an, welches Rechtsgebiet betroffen ist und welcher Tatbestandskatalog herangezogen wird. Es können sowohl ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog in Thüringen gelten als auch landesspezifische Vorgaben.

Welcher Bußgeldkatalog kommt in Thüringen aktuell bei Verkehrsverstößen zur Anwendung?

Wie auch im Rest von Deutschland gilt in Thüringen seit dem 9. November 2021 der neue Bußgeldkatalog.

Gibt es Bußgelder, die Ländersache sind?

Ja, für die Ahndung von Verstößen in bestimmten Rechtsgebieten sind die Bundesländer verantwortlich. So gibt es beispielsweise im Schulrecht, beim Infektionsschutz oder im Naturschutz Landesverordnungen- bzw. Landesgesetze, die eigene Bußgelder beinhalten können. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Bußgeldrechner in Thüringen: So hoch können Sanktionen laut Verkehrsrecht ausfallen

Alter oder neuer Bußgeldkatalog für Thüringen: Welcher gilt im Verkehrsrecht?

Aktueller Bußgeldkatalog: In Thüringen können bundeseinheitliche oder landeseigene Vorgaben gelten.
Aktueller Bußgeldkatalog: In Thüringen können bundeseinheitliche oder landeseigene Vorgaben gelten.

Je nachdem, um welches Rechtsgebiet es sich handelt, sind unterschiedliche Institutionen für die Ahndung von Verstößen verantwortlich. So gibt es Themenbereiche, bei denen der Bund einen einheitlichen Bußgeldkatalog verabschiedet und andere, in denen die Länder zuständig sind. Zu Letzteren zählen zum Beispiel das Schulrecht oder der Umweltschutz. Bundeseinheitlich hingegen sind die Sanktionen bei Verkehrsverstößen.

Im Verkehrsrecht findet also der einheitliche Bußgeldkatalog auch in Thüringen Anwendung, sodass Geschwindigkeitsverstöße, Parksünden oder Alkohol am Steuer in jedem Bundesland gleich geahndet werden. Eine Übersicht von Ratgebern zu den häufigsten Verkehrsverstößen inklusive möglicher Bußgelder haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wichtig ist, dass in Thüringen sowie im Rest der Bundesrepublik seit dem 9. November 2021 ein neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Kraft ist. Dadurch haben sich für manche Verstöße die Sanktionen erhöht.

Bußgeldkatalog für Thüringen: Blitzer können Konsequenzen bedeuten

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören weiterhin zu den häufigsten Verkehrsverstößen. Laut Bußgeldkatalog sind in Thüringen bei überhöhter Geschwindigkeit sowohl Bußgelder als auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote möglich. Wie viel Bußgeld muss ich zahlen, wenn ich in Thüringen geblitzt werde? Wann Sie mit welcher Sanktion rechnen müssen bzw. wie hoch diese dann ausfällt, hängt davon ab, wie viel zu schnell Sie unterwegs fahren.

Den nachfolgenden Tabellen können Sie entnehmen, wie die Bußgelder und weiteren Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen aussehen können.

Bußgeldkatalog in Thüringen: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit PKW

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog in Thüringen: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit PKW

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog in Thüringen: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit LKW oder Gespann

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h40 €eher nicht
… 11 - 15 km/h60 €eher nicht
… 16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 31 - 40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **

Bußgeldkatalog in Thüringen: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit LKW oder Gespann

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €eher nicht
… 11 - 15 km/h50 €eher nicht
… 16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Um keine Geschwindigkeitsüberschreitung zu riskieren, sollten Sie sich an die allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben der StVO halten und die entsprechenden Verkehrszeichen beachten. Einen Überblick zu Blitzern in Thüringen finden Sie hier.

Bußgeldkatalog von Thüringen: Falsches Parken bedeutet Verwarn- oder Bußgelder

Der Bußgeldkatalog greift in Thüringen bei StVO-Verstößen wie z. B. dem Falschparken.
Der Bußgeldkatalog greift in Thüringen bei StVO-Verstößen wie z. B. dem Falschparken.

Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog gilt in Thüringen beim Auto zum Beispiel auch, wenn Sie dieses falsch abstellen. Halten Sie ordnungswidrig oder parken Sie dort, wo dies nicht zulässig ist, drohen Verwarn- oder Bußgelder.

Darüber hinaus können auch weitere Kosten auf Sie zukommen und zwar dann, wenn Sie abgeschleppt werden.

Je nach Regelungen in den Kommunen müssen Sie ihr Fahrzeug dann von einer Verwahrstelle abholen oder den alternativen Abstellplatz suchen. Die Kosten fürs Abschleppen und eventuelle Standkosten werden dann Ihnen zur Last gelegt.

Den Tabellen können Sie entnehmen, welche Sanktionen beim Falschparken drohen.

Halteverstöße:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­te
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt
- auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
10 €
... mit Behin­derung15 €
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung
- im abso­luten Halte­verbot
- inner­halb eines Kreis­ver­kehrs
- auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
20 €
... mit Behin­derung35 €
unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße30 €
... mit Behin­derung35 €
unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt20 €
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz35 €
unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße50 €
... mit Behin­derung55 €
... mit Gefähr­dung70 €
... mit Sachbe­schädigung90 €
unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €
... mit Behin­derung30 €
unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des20 €
... mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs35 €
nicht platz­sparendes Halten 10 €
unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 20 €

Parkverstöße:

BeschreibungBuß­geldPunk­te
an einem der folgen­den Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
- im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
- vor einem abge­senkten Bord­stein
- in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
- außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
- über Schacht­­deckeln
- innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €
... mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
an einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €
... mit Behin­derung25 €
... über 1 Stunde25 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 35 €
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
- innerhalb eines Kreis­verkehrs
- im Bereich von Taxi­­­ständen
- links von der Fahr­bahn­begren­zung
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
25 €
... mit Behin­derung40 €
... über 1 Stunde 40 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 50 €
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
35 €
... mit Behin­derung55 €
... über 1 Stunde 55 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 55 €
... dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet100 €1
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf einer Ver­kehrs­insel
- auf einem Grün­streifen
- auf dem Seiten­streifen
- auf einer Fahr­rad­straße
55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung 80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
... über 1 Stunde 70 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €
vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt55 €
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €1
in zweiter Reihe geparkt55 €
... mit Behin­derung80 €1
... mit Gefähr­dung90 €1
... mit Sachbe­schädigung110 €1
... länger als 15 Minuten85 €1
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung 80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
... über 1 Stunde 70 €1
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1
bei erlaubtem Gehweg­­parken:
- nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung 80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
... über 1 Stunde 70 €1
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1
ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €
... bis zu 1 Stun­de25 €
... bis zu 2 Stun­den30 €
... bis zu 3 Stun­den35 €
... über 3 Stun­den40 €
in Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... über 3 Stunden70 €
im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1
... mit Gefähr­dung85 €1
... mit Sachbe­schädigung105 €1
unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
... über 3 Stun­den70 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €
... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung100 €
unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €
unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €
unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €

Bußgeldkatalog in Thüringen: Alkoholverstöße werden teuer

Thüringen: Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog werden auch bei Alkoholverstößen verhängt.
Thüringen: Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog werden auch bei Alkoholverstößen verhängt.

Neben Geschwindigkeitsverstößen gehören Fahrten unter Alkoholeinfluss zu den gefährlicheren Verkehrsverstößen und werden daher auch entsprechend streng geahndet. Auch in Thüringen beträgt die allgemeingültige Promillegrenze 0,5.

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot. Sanktionen können bereits ab einem Wert von 0,3 Promille drohen, nämlich dann, wenn Sie auffällig fahren oder anderen dadurch gefährden.

Wann bei einem Alkoholverstoß laut Bußgeldkatalog in Thüringen welche Bußgelder oder sogar Strafen drohen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Bußgeldkatalog in Thüringen: Häufige Verkehrsverstöße

Nicht nur Tempo- und Parksünden oder Alkoholverstöße finden sich im Bußgeldkatalog, der in Thüringen gilt, wieder. Auch für weitere Zuwiderhandlungen, wie beispielsweise Überladungen, falsche Ladungssicherung, Handy hinterm Steuer oder die Missachtung eines Rotlichts finden sich Sanktionen im aktuellen Bußgeldkatalog.

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie Links zu den jeweiligen Ratgebern, die auch Informationen zu den drohenden Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten beinhalten:

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und diesbezüglich Fragen, kann es hilfreich sein, die Kontaktdaten der zuständigen Behörden parat zu haben. Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht zu den Bußgeldstellen in Thüringen. Darüber hinaus kann auch die zentrale Bußgeldstelle von Thüringen zuständig sein. Wollen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat zur Anzeige bringen, geht das in Thüringen nun auch online. Die Online-Wache ist unter folgenden Link erreichbar: verwaltung.thueringen.de/

Landeseigene Bußgelder: Auf welchen Gebieten ist der Freistaat zuständig?

Wie erwähnt, gibt es auch Rechtsgebiete, in denen die Bundesländer für die Erhebung von Bußgeldern zuständig sind. Der Infektionsschutz ist unter anderem eines von diesen. Im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen hat auch Thüringen eine eigene Rechtsverordnung erstellt, die landesspezifische Bußgelder beinhaltet.

Informationen zur Verordnung finden Sie in unserem Ratgeber zum Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen. Die aktuellste Version der Regelungen sowie den derzeit gültigen Bußgeldkatalog für Thüringen sind auf dem landeseigenen Portal corona.thueringen.de hinterlegt.

Einen landeseigenen Bußgeldkatalog für Thüringen gibt es z. B. im Schulrecht.
Einen landeseigenen Bußgeldkatalog für Thüringen gibt es z. B. im Schulrecht.

Das Schulrecht unterliegt ebenfalls der Entscheidungsgewalt der Bundesländer. Die jeweiligen landeseigenen Schulgesetze definieren, wann ein Verstoß gegen die Regelungen vorliegt und auf welche Art bzw. wie hoch dieser geahndet wird. Auch hier kann es daher zu durchaus großen Unterschieden zwischen den Bundesländern kommen. So sieht der Bußgeldkatalog von Thüringen beispielsweise Bußgelder bis zu 1.500 Euro vor, während in Niedersachsen bis zu 1.000 und in Berlin bis zu 2.500 Euro möglich sind.

Ein weiteres wichtiges Rechtsgebiet auf denen die Länder Entscheidungshoheit besitzen, ist der Naturschutz. Zwar gibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den groben Rahmen für Tier-, Wasser- oder Umweltschutz vor, dennoch ist es den Bundesländern freigestellt, auch eigene Landesnaturschutzgesetze zu erlassen. In diesen können sie die Bestimmungen des Bundesgesetzes erweitern bzw. präzisieren und für Verstöße eigene Sanktionen festlegen. Je nachdem, welche Flora und Fauna im Bundesland heimisch sind, kann der Fokus der Gesetze anders gelagert sein. Regionale Unterschiede bei den Sanktionen sind daher keine Seltenheit.

So liegen zum Beispiel die Sanktionen fürs Wildcampen gemäß dem Bußgeldkatalog von Thüringen zwischen 10 und 500 Euro. In Rheinland-Pfalz hingegen kostet das ordnungswidrige Campen zwischen 10,23 Euro und 204,52 Euro.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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