Bußgeldkatalog in Thüringen: Im Verkehr gelten einheitliche Sanktionen
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
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FAQ: Bußgeldkatalog von Thüringen
Das kommt darauf an, welches Rechtsgebiet betroffen ist und welcher Tatbestandskatalog herangezogen wird. Es können sowohl ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog in Thüringen gelten als auch landesspezifische Vorgaben.
Wie auch im Rest von Deutschland gilt in Thüringen seit dem 9. November 2021 der neue Bußgeldkatalog.
Ja, für die Ahndung von Verstößen in bestimmten Rechtsgebieten sind die Bundesländer verantwortlich. So gibt es beispielsweise im Schulrecht, beim Infektionsschutz oder im Naturschutz Landesverordnungen- bzw. Landesgesetze, die eigene Bußgelder beinhalten können. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Bußgeldrechner in Thüringen: So hoch können Sanktionen laut Verkehrsrecht ausfallen
Inhaltsverzeichnis:
Alter oder neuer Bußgeldkatalog für Thüringen: Welcher gilt im Verkehrsrecht?
Je nachdem, um welches Rechtsgebiet es sich handelt, sind unterschiedliche Institutionen für die Ahndung von Verstößen verantwortlich. So gibt es Themenbereiche, bei denen der Bund einen einheitlichen Bußgeldkatalog verabschiedet und andere, in denen die Länder zuständig sind. Zu Letzteren zählen zum Beispiel das Schulrecht oder der Umweltschutz. Bundeseinheitlich hingegen sind die Sanktionen bei Verkehrsverstößen.
Im Verkehrsrecht findet also der einheitliche Bußgeldkatalog auch in Thüringen Anwendung, sodass Geschwindigkeitsverstöße, Parksünden oder Alkohol am Steuer in jedem Bundesland gleich geahndet werden. Eine Übersicht von Ratgebern zu den häufigsten Verkehrsverstößen inklusive möglicher Bußgelder haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Wichtig ist, dass in Thüringen sowie im Rest der Bundesrepublik seit dem 9. November 2021 ein neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Kraft ist. Dadurch haben sich für manche Verstöße die Sanktionen erhöht.
Bußgeldkatalog für Thüringen: Blitzer können Konsequenzen bedeuten
Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören weiterhin zu den häufigsten Verkehrsverstößen. Laut Bußgeldkatalog sind in Thüringen bei überhöhter Geschwindigkeit sowohl Bußgelder als auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote möglich. Wie viel Bußgeld muss ich zahlen, wenn ich in Thüringen geblitzt werde? Wann Sie mit welcher Sanktion rechnen müssen bzw. wie hoch diese dann ausfällt, hängt davon ab, wie viel zu schnell Sie unterwegs fahren.
Den nachfolgenden Tabellen können Sie entnehmen, wie die Bußgelder und weiteren Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen aussehen können.
Bußgeldkatalog in Thüringen: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit PKW
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 50 € | Hier prüfen ** | ||
... 16 - 20 km/h | 70 € | Hier prüfen ** | ||
... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Bußgeldkatalog in Thüringen: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit PKW
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 40 € | Hier prüfen ** | ||
… 16 - 20 km/h | 60 € | Hier prüfen ** | ||
… 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Bußgeldkatalog in Thüringen: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit LKW oder Gespann
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 40 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 60 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 160 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 21 - 25 km/h | 175 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 235 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 340 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Bußgeldkatalog in Thüringen: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit LKW oder Gespann
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 50 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 140 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 21 - 25 km/h | 150 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 175 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 255 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Um keine Geschwindigkeitsüberschreitung zu riskieren, sollten Sie sich an die allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben der StVO halten und die entsprechenden Verkehrszeichen beachten. Einen Überblick zu Blitzern in Thüringen finden Sie hier.
Bußgeldkatalog von Thüringen: Falsches Parken bedeutet Verwarn- oder Bußgelder
Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog gilt in Thüringen beim Auto zum Beispiel auch, wenn Sie dieses falsch abstellen. Halten Sie ordnungswidrig oder parken Sie dort, wo dies nicht zulässig ist, drohen Verwarn- oder Bußgelder.
Darüber hinaus können auch weitere Kosten auf Sie zukommen und zwar dann, wenn Sie abgeschleppt werden.
Je nach Regelungen in den Kommunen müssen Sie ihr Fahrzeug dann von einer Verwahrstelle abholen oder den alternativen Abstellplatz suchen. Die Kosten fürs Abschleppen und eventuelle Standkosten werden dann Ihnen zur Last gelegt.
Den Tabellen können Sie entnehmen, welche Sanktionen beim Falschparken drohen.
Halteverstöße:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite bzw. dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte: - an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle - im Bereich einer scharfen Kurve - auf einem Fußgängerüberweg bzw. näher als 5 Meter vor diesem - innerhalb einer Grenzmarkierung - im absoluten Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - auf Ein- bzw. Ausfädelungsstreifen - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 20 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
unzulässiges Halten auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße | 30 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
unzulässiges Halten vor einer gekennzeichneten Feuerwehreinfahrt bzw. -zufahrt | 20 € | |
... mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz | 35 € | |
unzulässiges Halten in zweiter Reihe | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
verbotswidriges Halten auf einem Gehweg, Radweg oder auf einer Fahrradstraße | 50 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... mit Gefährdung | 70 € | |
... mit Sachbeschädigung | 90 € | |
unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
unzulässiges Halten auf Bussonderstreifen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 20 € | |
... mit Behinderung | 30 € | |
unzulässiges Halten im Bereich eines Taxistandes | 20 € | |
... mit Behinderung des Taxenverkehrs | 35 € | |
nicht platzsparendes Halten | 10 € | |
unzulässiges Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt | 20 € |
Parkverstöße:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
an einem der folgenden Orte geparkt: - weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung - im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten - vor einem abgesenkten Bordstein - in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen - außerorts auf einer Vorfahrtsstraße - über Schachtdeckeln - innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 15 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
... über 1 Stunde | 25 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 35 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor - im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone - innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - im Bereich von Taxiständen - links von der Fahrbahnbegrenzung - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
... über 1 Stunde | 40 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 50 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - enge oder unübersichtliche Straßenstellen - im Bereich einer scharfen Kurve | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... über 1 Stunde | 55 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 55 € | |
... dadurch war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet | 100 € | 1 |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf einer Verkehrsinsel - auf einem Grünstreifen - auf dem Seitenstreifen - auf einer Fahrradstraße | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 1 Stunde | 70 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | |
vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 |
in zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
bei erlaubtem Gehwegparken: - nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt bzw. - in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ... | ||
... bis zu 30 Minuten | 20 € | |
... bis zu 1 Stunde | 25 € | |
... bis zu 2 Stunden | 30 € | |
... bis zu 3 Stunden | 35 € | |
... über 3 Stunden | 40 € | |
in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 105 € | 1 |
unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | |
unzulässig auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € |
Bußgeldkatalog in Thüringen: Alkoholverstöße werden teuer
Neben Geschwindigkeitsverstößen gehören Fahrten unter Alkoholeinfluss zu den gefährlicheren Verkehrsverstößen und werden daher auch entsprechend streng geahndet. Auch in Thüringen beträgt die allgemeingültige Promillegrenze 0,5.
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot. Sanktionen können bereits ab einem Wert von 0,3 Promille drohen, nämlich dann, wenn Sie auffällig fahren oder anderen dadurch gefährden.
Wann bei einem Alkoholverstoß laut Bußgeldkatalog in Thüringen welche Bußgelder oder sogar Strafen drohen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |
Bußgeldkatalog in Thüringen: Häufige Verkehrsverstöße
Nicht nur Tempo- und Parksünden oder Alkoholverstöße finden sich im Bußgeldkatalog, der in Thüringen gilt, wieder. Auch für weitere Zuwiderhandlungen, wie beispielsweise Überladungen, falsche Ladungssicherung, Handy hinterm Steuer oder die Missachtung eines Rotlichts finden sich Sanktionen im aktuellen Bußgeldkatalog.
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie Links zu den jeweiligen Ratgebern, die auch Informationen zu den drohenden Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten beinhalten:
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und diesbezüglich Fragen, kann es hilfreich sein, die Kontaktdaten der zuständigen Behörden parat zu haben. Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht zu den Bußgeldstellen in Thüringen. Darüber hinaus kann auch die zentrale Bußgeldstelle von Thüringen zuständig sein. Wollen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat zur Anzeige bringen, geht das in Thüringen nun auch online. Die Online-Wache ist unter folgenden Link erreichbar: verwaltung.thueringen.de/
Landeseigene Bußgelder: Auf welchen Gebieten ist der Freistaat zuständig?
Wie erwähnt, gibt es auch Rechtsgebiete, in denen die Bundesländer für die Erhebung von Bußgeldern zuständig sind. Der Infektionsschutz ist unter anderem eines von diesen. Im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen hat auch Thüringen eine eigene Rechtsverordnung erstellt, die landesspezifische Bußgelder beinhaltet.
Informationen zur Verordnung finden Sie in unserem Ratgeber zum Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen. Die aktuellste Version der Regelungen sowie den derzeit gültigen Bußgeldkatalog für Thüringen sind auf dem landeseigenen Portal corona.thueringen.de hinterlegt.
Das Schulrecht unterliegt ebenfalls der Entscheidungsgewalt der Bundesländer. Die jeweiligen landeseigenen Schulgesetze definieren, wann ein Verstoß gegen die Regelungen vorliegt und auf welche Art bzw. wie hoch dieser geahndet wird. Auch hier kann es daher zu durchaus großen Unterschieden zwischen den Bundesländern kommen. So sieht der Bußgeldkatalog von Thüringen beispielsweise Bußgelder bis zu 1.500 Euro vor, während in Niedersachsen bis zu 1.000 und in Berlin bis zu 2.500 Euro möglich sind.
Ein weiteres wichtiges Rechtsgebiet auf denen die Länder Entscheidungshoheit besitzen, ist der Naturschutz. Zwar gibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den groben Rahmen für Tier-, Wasser- oder Umweltschutz vor, dennoch ist es den Bundesländern freigestellt, auch eigene Landesnaturschutzgesetze zu erlassen. In diesen können sie die Bestimmungen des Bundesgesetzes erweitern bzw. präzisieren und für Verstöße eigene Sanktionen festlegen. Je nachdem, welche Flora und Fauna im Bundesland heimisch sind, kann der Fokus der Gesetze anders gelagert sein. Regionale Unterschiede bei den Sanktionen sind daher keine Seltenheit.
So liegen zum Beispiel die Sanktionen fürs Wildcampen gemäß dem Bußgeldkatalog von Thüringen zwischen 10 und 500 Euro. In Rheinland-Pfalz hingegen kostet das ordnungswidrige Campen zwischen 10,23 Euro und 204,52 Euro.
Wann mit welchen Sanktionen bei Verstößen gegen die landeseigenen Gesetze zu rechnen ist, können Sie in den folgenden Ratgeber nachlesen: