Bußgeldrechner 2024: Bußgelder auf einen Blick

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Aktueller Bußgeldrechner für Verkehrsverstöße mit Pkw oder Lkw


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FAQ: Bußgeldrechner 2024

Wie viel Toleranzabzug gibt es im Bußgeldrechner?

Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h erfolgt ein Toleranzabzug von 3 % von der gefahrenen Geschwindigkeit.

Was kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Innerorts kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen 30 bis 800 Euro. Ab 21 km/h zu schnell gibt es außerdem 1 Punkt. Ab 31 km/h zu viel droht Ihnen innerorts ein Fahrverbot.
Außerorts kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen 20 bis 700 Euro. Ab 21 km/h mehr als erlaubt droht auch hier 1 Punkt. Ein Fahrverbot gibt es außerorts jedoch erst ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h.

Zeigt der Bußgeldrechner Bußgelder für alle Verkehrsteilnehmer an?

Der Bußgeldrechner auf dieser Seite zeigt Ihnen die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Pkw-Fahrer und je nach Rechner auch für Lkw-Fahrer. Motorradfahrer können diesen Rechner jedoch ebenfalls nutzen, da die Bußgelder die gleichen wie für Pkw-Fahrer sind. Ähnlich ist es bei Fahrern von Wohnmobilen: Je nach Zulassung gelten entweder die Sanktionen für Pkw- oder Lkw-Fahrer. Für Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer finden Sie hier eigene Bußgeldrechner:
Fahrrad-Bußgeldrechner
E-Scooter-Bußgeldrechner

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Verkehrsverstöße laut Bußgeldrechner 2024

Was ist ein Bußgeldrechner?
Was ist ein Bußgeldrechner?

„Du sollst Buße tun“, so steht es in der Bibel. Religiöse Gedanken kommen aber sicher den wenigsten, wenn sie plötzlich mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit und dem damit in Zusammenhang stehenden Bußgeld konfrontiert werden.

Tatsächlich haben die hinter dem Begriff stehenden Konzepte auch wenig miteinander gemein. Denn im theologischen Sinn beschreibt die Buße eher eine Um- bzw. Rückkehr zu Gott. Es ist also mehr eine kritische Selbstreflektion, denn eine Bestrafung, wie es bei einem Bußgeld der Fall ist. Kommen bei diesem dann noch weitere Sanktionen dazu, zum Beispiel Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, trifft den Verkehrssünder diese Lektion besonders hart.

Bevor er die konkreten Maßnahmen anhand des Bußgeldbescheides erfährt, muss er sich zunächst in Unsicherheit darüber wiegen, was auf ihn zukommen wird. Doch diesem Unwissen kann Abhilfe geschaffen werden. Mit einem Bußgeldrechner, der online verfügbar ist, lassen sich je nach Verstoß die entsprechenden Sanktionen vorhersagen.

In unserem Ratgeber erklären wir ihnen, was ein Bußgeldrechner ist und auf welcher Grundlage er funktioniert. Zusätzlich erfahren Sie, was es mit dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog auf sich hat und was zum Bußgeld, den Punkten und dem Fahrverbot wichtig ist.

Vorab: Die wichtigsten Bußgeldtabellen aus dem Bußgeldrechner 2024

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts:

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Mehr über Geschwindigkeitsverstöße

Zu dichtes Auffahren:

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1 Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1 Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1 Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

Mehr zur Abstandsunterschreitung

Rotlichtverstoß:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Mehr zum Rotlichtverstoß

Was ist ein Bußgeldrechner?

Das Internet bietet heutzutage für fast jede Lebenslage ein passendes Online-Tool. Ob Reservierungen in Hotels, Anträge bei Behörden oder Shopping bei der Lieblingsmarke – mit nur wenigen Klicks gelangt der Nutzer schnell und komfortabel zu seinem Ziel. Berechnungsmasken sind ein weiteres praktisches Hilfsmittel. Damit lassen sich nicht nur Arbeitslosengeld und das Nettogehalt ermitteln, sondern auch verkehrsrechtliche Sanktionen.

Der Bußgeldrechner hilft Verkehrssündern dabei, herauszufinden, mit welchen Strafen sie nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder Verstößen gegen die Ladungssicherung rechnen müssen. In der Regel finden sich je nach Themengebiet von A wie Abstand bis V wie Vorfahrt online entsprechende Bußgeldrechner.
In erster Linie dient ein Bußgeldrechner dazu, sich Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten  anzeigen zu lassen.
In erster Linie dient ein Bußgeldrechner dazu, sich Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten anzeigen zu lassen.

Wie es der Name schon verrät, dient ein Bußgeldrechner dazu, ein Bußgeld zu berechnen. Der Benutzer trägt nur die wesentlichen Eckdaten seines Verstoßes ein und erhält dann sofort einen Überblick über die möglichen Folgen.

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß über mehrere km/h können je nach Bußgeldrechner beispielsweise folgende Informationen eingetragen werden:

  • gefahrene und zugelassene km/h
  • Probezeit: ja/nein
  • Tatort: innerorts/außerorts
  • Fahrzeug: Pkw/Lkw
  • Toleranz abziehen: ja/nein

Was aus dem Namen „Bußgeldrechner“ nicht hervorgeht, ist die Tatsache, dass dieser nicht nur ein Bußgeld ausrechnen, sondern auch auf ein eventuelles Fahrverbot oder Punkte hinweisen kann. Es handelt sich im Prinzip also eher um einen verkehrsrechtlichen Sanktionsrechner.

Bei einem Strafzettel oder einem Knöllchen ist der Rechner nicht mehr nötig, da Sie die wesentlichen Informationen über die Höhe des Bußgeldes bereits erhalten haben. Wurden Sie aber beispielsweise von einem Blitzer mit mehr als den erlaubten km/h erwischt, müssen Sie nicht bis zum Bußgeldbescheid warten. Der Rechner zeigt Ihnen vorab auf, mit welchen Konsequenzen Sie belegt werden.

Bußgeldkatalog: Bezugsgröße vom Rechner

Unabhängig von der Ordnungswidrigkeit oder der Straftat selbst kann ein solcher Bußgeldrechner nur dann funktionieren und vor allem rechtlich angemessene Daten ausgeben, wenn eine einheitliche, verbindliche Bezugsgröße vorhanden ist. Diese findet sich im Bußgeldkatalog wieder.

Diese – teilweise auch „Strafenkatalog im Verkehr“ genannte – Übersicht wurde vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) erlassen. Sie stellt eine Rechtsverordnung dar, die gemäß § 26a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Regelsätze für Verwarnungen und Geldbußen aufstellt. Erfasst werden Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24, 24a und 24c StVG sowie Anordnungen über Fahrverbote im Sinne von § 25 StVG.
Der Bußgeldrechner weist auch Punkte oder Fahrverbote aus.
Der Bußgeldrechner weist auch Punkte oder Fahrverbote aus.

Was ist konkret in den zugrunde liegenden Vorschriften geregelt?

  • § 24 StVG definiert eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Allgemeinen
  • § 24a StVG erklärt Alkohol und Drogen am Steuer als ordnungswidrig
  • § 24c StVG regelt das Alkoholverbot für Fahranfänger
  • § 25 StVG legt die Anwendbarkeit eines Fahrverbotes fest
Der Bußgeldkatalog bestimmt, wann und wie hoch Verwarnungsgeld und Geldbuße anzusetzen sind bzw. wie lange das Fahrverbot gilt. Auf dieser Grundlage generiert ein Bußgeldrechner dann bei einer Nutzeranfrage die jeweiligen Sanktionen. Im Falle einer finanziellen Konsequenz übernimmt er weniger die Aufgabe, mittels einer Formel eine Geldstrafe zu berechnen, als dass er vielmehr lediglich die passende Bestimmung wiedergibt.

Eine weitere wichtige Rechtsquelle dieser Übersicht ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Diese legt genau fest, wie sich Straßenverkehrsteilnehmer verhalten müssen. Zuwiderhandlungen stellen dann nach dem Straßenverkehrsgesetz Ordnungswidrigkeiten dar, die der Bußgeldrechner erfasst.

Außerdem werden vom Bußgeldkatalog Verstöße gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Ferienreiseverordnung erfasst. Im Bußgeldkatalog fließen also verschiedene Rechtsvorschriften ineinander.

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV): Die Sanktionsdatenbank

Im Jahr 2013 wurde die sogenannte „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“, kurz die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) oder auch schlichtweg der Bußgeldkatalog, erlassen.

In der dort enthaltenen Anlage finden sich Ordnungswidrigkeiten, denen konkrete Geldbußen zugewiesen sind. Dabei handelt es sich um Regelsätze, die auf gewöhnliche Tatumstände angepasst sind. Besondere Gegebenheiten können daher abweichende Summen rechtfertigen. Im Bußgeldrechner werden üblicherweise die Regelsätze angezeigt.

Die Anlage ist zweitgeteilt und enthält einen Abschnitt zu fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeiten und eine Passage, die vorsätzliche Taten behandelt. Dabei wird jeweils der konkrete, mit einer laufenden Nummer (Lfd. Nr.) versehene Tatbestand beschrieben und diesem der entsprechende Paragraph aus dem verletzten Gesetz sowie der Regelsatz zugewiesen.

Damit Sie eine Vorstellung davon gewinnen, wie das konkret aussieht, haben wir ein Beispiel der BKatV für Sie:

Lfd. Nr.Tat­be­standRegel­satz
32An eine bevorrechtigte Straße heran gefahren, ohne das Tempo entsprechend zu drosseln

§ 8 Abs. 2 S. 1 und § 49 Abs. 1 Nr. 8 StVO
10 €
83.3Auf einer durchgehenden Fahrbahn gewendet und sich entgegen der Fahrtrichtung fortbewegt

§ 18 Abs 7, § 2 Abs. 1 und § 49 Abs. 1 Nr. 2,
18 StVO
200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
119Entgegen des Verbots an einem Sonntag oder Feiertag gefahren

§ 30 Abs. 3 S. 1 und § 49 Abs. 1 Nr. 25 StVO
120 €
203bIn einem Pkw einen Rollstuhlbenutzer befördert, ohne dass das Fahrzeug mit dem nötigen Rollstuhlstellplatz versehen war

§ 35a Abs. 4a und § 69a Abs. 3 Nr. 7 StVZO
35 €
229Unter Verstoß der Vorschrift über die Einrichtungen zu den Schallzeichen ein Fahrrad in Betrieb genommen

§ 64a und § 69a Abs. 4 Nr. 4 StVZO
15 €
241Mit einem Promillewert von 0,5 oder mehr ein Fahrzeug geführt

§ 24a Abs. 2 StVG
500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
246.1Handy am Steuer benutzt

§ 23 Abs. 1a und § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO
100 €, 1 Punkt
Im Wesentlichen generiert der Bußgeldrechner seine Daten aus dem offiziellen Bußgeldkatalog.
Im Wesentlichen generiert der Bußgeldrechner seine Daten aus dem offiziellen Bußgeldkatalog.

Wie Sie sehen, sind die Zuwiderhandlungen verschiedenster Art. Alle Verkehrsteilnehmer, also auch Rad- und Lkw-Fahrer, finden die Regelsätze zu typischen Verstößen. Während hier alle Bereiche vereint sind, existieren zumeist getrennte Bußgeldrechner. Verstöße von Lkw, zu Abstandsbestimmungen oder auf der Autobahn werden üblicherweise in separaten Suchmasken generiert.

Aufgrund des Umfangs sind Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bußgeldkatalog in gesonderten Tabellen, je nach km/h, aufgeführt. Auch Abstandsverstöße sowie Überschreitungen der zulässigen Achslast oder des Gesamtgewichtes werden von der Haupttabelle abgetrennt aufgeführt.

Schließlich werden noch Erhöhungen der Regelsätze definiert, die immer dann zutage treten, wenn die Verwirklichung vom Grundtatbestand zusätzlich zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung geführt hat. Dies betrifft ausschließlich Geldbußen, die mehr als 55 Euro betragen. Beispiel: Aus einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro kann dann beim Hinzutreten einer Sachbeschädigung eine Summe von 90 Euro werden.

Derartige „Qualifizierungen“ werden vom Bußgeldrechner teilweise auch erfasst. So wird hier manchmal nach dem Vorhandensein eines solchen beitragerhöhenden Merkmals gefragt.

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog: Alles auf einen Blick

Wie eingangs bereits erwähnt, ist ein Bußgeldrechner nicht nur dazu in der Lage, auf bestimmte Zuwiderhandlungen anzuwendende Geldbeträge aufzuzeigen, sondern auch Fahrverbote und Punkte auszuweisen.

Letztere sind in der BKatV nicht aufgeführt. Es existiert neben dieser quasi eine Art Punktekatalog. Konkret handelt es sich bei diesem um Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Hierin wird eine Dreiteilung vorgenommen und jeweils aufgeführt, welche Verstöße drei, zwei oder einen Punkt nach sich ziehen.

Beispielsweise kann bei einem Abstandsverstoß der Rechner auf Grundlage dieser Bestimmung dann nicht nur das zu zahlende Bußgeld, sondern auch die anfallenden Punkte ermitteln.

Sie haben eine rote Ampel überfahren? Die Geldbuße zeigt der Rechner an.
Sie haben eine rote Ampel überfahren? Die Geldbuße zeigt der Rechner an.

Was hat das aber nun mit dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zu tun?

Ähnlich wie der Bußgeldrechner, der alle Sanktionsformen bündelt, vereint auch der Tatbestandskatalog die verschiedenen Rechtsverordnungen, die bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Anwendung finden. Denn wenngleich der oben dargestellte Bußgeldkatalog durchaus auch für Laien praktikabel ist, lassen sich diesem keine Angaben zu Punkten entnehmen. Dafür muss die FeV herangezogen werden.

Um die Handhabung der verschiedenen Verordnungen und vor allem die behördliche Bearbeitung und Sicherung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu erleichtern, hat das Kraftfahrt-Bundesamt den sogenannten Tatbestandskatalog veröffentlicht. Dieser basiert auf einer Vereinbarung der Bundesländer und ist dem offiziellen Bußgeldkatalog untergeordnet.

Merke: Die BKatV ist für die Verwaltung und die Rechtsprechung bindend und entfaltet so für den Verkehrssünder eine direkte Außenwirkung in Form verhängter Geldbußen oder Fahrverbote.

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog stellt eine Verwaltungsvorschrift dar, die einzig der Praktikabilität der BKatV dient. Die darin aufgeführten Tatbestandsnummern sollen dann die Eintragungen an das Fahreignungsregister (FAER) vereinheitlichen.

Es handelt sich also um eine Ergänzung des Bußgeldkataloges, welche

  • wesentliche Vorschriften der BKatV integriert,
  • die dort aufgeführten Tatbestände in typische Begehungsvarianten unterteilt,
  • generelle Erhöhungsregurlarien der BKatV umsetzet und
  • weitere Tatbestände aufführt, die im Bußgeldkatalog nicht enthalten sind.

Für den Verkehrsteilnehmer ist demnach der Bußgeld- und nicht der Tatbestandskatalog ausschlaggebend. Letzterer kann aber zur Orientierung herangezogen werden. Der Bußgeldrechner generiert seine Daten in der Regel ebenfalls aus der offiziell gültigen Verordnung.

Angaben im Bußgeldrechner 2024: Geldbuße/Verwarnung, Punkte und Fahrverbot

Während Sie auf den Bußgeldbescheid warten, können Sie sich im Bußgeldrechner Ihre Sanktionen anzeigen lassen.
Während Sie auf den Bußgeldbescheid warten, können Sie sich im Bußgeldrechner Ihre Sanktionen anzeigen lassen.

Nachdem geklärt wurde, woher der Bußgeldrechner die Informationen bezieht, soll nun näher auf diese Parameter eingegangen werden.

Die folgenden Abschnitte setzen sich mit der Unterscheidung vom Verwarnungs- und Bußgeld auseinander, erläutern die wesentlichen Aspekte zu der Vergabe von Punkten im Verkehrsrecht und stellen das Fahrverbot vor.

Verwarnungs- oder Bußgeld: Wo liegt der Unterschied?

Insbesondere bei Verkehrskontrollen durch die Polizei kann es vorkommen, dass ein Beamter lediglich ein sogenanntes Verwarnungsgeld gegen den Verkehrssünder erhebt. Sind Fahrer beispielsweise beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen, kommt ein Regelsatz von 10 Euro in Betracht. Dieser kann dann als Verwarnungsgeld erfolgen. Doch was ist das überhaupt?

Nach § 2 der BKatV und § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ein Verwarnungsgeld (manchmal auch „Verwarngeld“ genannt) erfolgen. Dieses liegt immer zwischen 5 und 55 Euro.

Über 55 Euro handelt es sich formal immer um ein Bußgeld.

Spuckt der Bußgeldrechner einen Wert bis 55 Euro aus, kann es sein, dass der Betroffene nur verwarnt wurde. Auch hier ist die Bezeichnung „Bußgeldrechner“ als nicht allzu eng auszulegen, da auch Verwarnungsgelder angezeigt werden.

Mögliche Anwendungsfälle für ein Verwarnungsgeld sind:

  • Verstoß gegen Rechtsfahrgebot (ab 15 Euro)
  • Missachtung des Abstandes (ab 25 Euro)
  • Abbiegeverstoß (ab 10 Euro)
  • Falschparken (ab 10 Euro)

Eine Verwarnung kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Sie ist ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem der Betroffene den geforderten Betrag bezahlt. Dies kann bei einer Verwarnung durch den Beamten vor Ort sofort oder binnen einer Woche per Überweisung geschehen. Weigert sich der Verkehrssünder, die Summe zu zahlen, oder unterlässt dies aus anderen Gründen, so führt dies zur Berechnung vom entsprechenden Bußgeld. Dieses ist üblicherweise höher, weil hier zusätzlich Verwaltungsgebühren anfallen.

Tipp: Um eine Umwandlung der Verwarnung in eine Geldbuße zu verhindern, achten Sie bei der Überweisung darauf, dass diese rechtzeitig stattfindet, den korrekten Betrag aufweist und das richtige Aktenzeichen aufführt. Etwaige Fehler hierbei können sonst dazu führen, dass die Zahlung nicht anerkannt wird.
Ein Bußgeldrechner unterscheidet nicht zwischen Verwarnungs- und Bußgeld.
Ein Bußgeldrechner unterscheidet nicht zwischen Verwarnungs- und Bußgeld.

Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise das Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke (laut BKatV: 700 €, 3 Monate Fahrverbot), werden umgehend mit einem Bußgeld belegt. Auch ein Fahrverbot oder Punkte kommen hier in Betracht.

Gemäß § 17 OWiG liegt die finanzielle Spannbreite einer Geldbuße zwischen fünf und 1.000 Euro. Der Rechner unterscheidet nicht zwischen Verwarnung und Bußgeld. Ob die Behörde ersteres ausspricht, bestimmt sich an den Tatumständen. Im Unterschied zur Verwarnung zieht die Geldbuße ein Verfahren mit sich und ist daher mit größerem behördlichen Aufwand verbunden.

Bußgeldverfahren bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten

Ein Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit einem ersten Verdacht. Dieser ist eindeutig, wenn ein Verkehrsteilnehmer beispielsweise eine rote Ampel überfahren hat. Im Anschluss an den Verdacht folgt die Ermittlung des Verkehrssünders. Die zuständige Bußgeldstelle stellt dazu eine Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt, um den Halter des Fahrzeuges zu ermitteln.

Der Halter erhält dann nach ein paar Tagen üblicherweise einen Anhörungsbogen, um zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Bleibt eine Gegendarstellung aus, folgt dann der Bußgeldbescheid, auch Strafzettel genannt. Im Rechner kann der Betroffene nachprüfen, ob die gegen ihn verhängte Geldbuße mit dem Bußgeldkatalog übereinstimmt. Treten drastische Abweichungen zutage oder empfindet der Betroffene den Vorwurf generell als unbegründet, hat er das Recht, Einspruch einzulegen. Dieser muss fristgerecht binnen 14 Tagen erfolgen, um Bestand zu haben.

Die Bußgeldstelle ist dann verpflichtet, sämtliche Voraussetzungen erneut zu prüfen. Bleibt sie bei ihrer Auffassung, überträgt sie das Verfahren an die örtliche Staatsanwaltschaft. Dort wird die Akte schließlich an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, wo gerichtlich über die Sanktion entschieden wird.

Punkte im Fahreignungsregister: Weniger ist mehr

Es gibt Bußgeldrechner für verschiedene Themenbereiche, zum Beispiel für Verstöße auf der Autobahn.
Es gibt Bußgeldrechner für verschiedene Themenbereiche, zum Beispiel für Verstöße auf der Autobahn.

Während zu Schulzeiten eine hohe Punktzahl bei Klausuren zu guten Noten führte, gilt für Autofahrer: je weniger, umso besser. Denn die gefürchteten Eintragungen im Fahreignungsregister sind Archivare begangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten von Verkehrssündern. Beim Bußgeldrechner für Alkohol werden häufig Punkte ausgewiesen.

Auch bei der Benutzung von einem Bußgeldrechner spielt diese Sanktionsform eine wichtige Rolle. Immerhin können weitere Konsequenzen folgen, wenn durch mehrere Einzeltaten eine bestimmte Gesamtanzahl erreicht wird.

Seit 2014 finden die Eintragungen Einzug ins sogenannte Fahreignungsregister (FAER). Bis dahin wurden die Daten noch im Verkehrszentralregister (VZR) gespeichert.

Wann derartige Speicherungen erfolgen, ist genau festgelegt. So werden Zuwiderhandlungen, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV enthalten sind, sowie Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro geahndet werden, mit Punkten belegt.

Das Fahreignungs-Bewertungssystem speichert einen bis drei Punkte für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die Vergabe erfolgt dabei folgendermaßen:

Punkteerfasste Zuwider­handlungen allgemeinKonkrete Beispiele
ein PunktOrdnungs­widrigkeiten, welche die Verkehrs­sicherheit gefährden- Verstöße gegen die Ladungs­sicherung
- Fahren ohne Zulassung
- Falsche Bereifung
zwei Punk­teStraftaten, welche die Verkehrs­sicherheit gefähr­den, und erheblich verkehrs­sicherheitsbeein­trächtigende Ordnungs­widrigkeiten- Verstoß gegen das Überhol­verbot
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfall­ort
- Teilnahme an Auto­rennen
drei Punk­teStraftaten, welche die Verkehrs­sicherheit gefähr­den, sofern die Ent­ziehung der Fahrer­laubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetz­buches (StGB) oder eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 StGB ange­ordnet worden ist- Nötigung
- Unterlassene Hilfe­leistung
- Fahrlässige Tö­tung

Auch wenn also verschiedenste Informationen von dem FAER erfasst werden, führt nicht automatisch jeder Verstoß mit dem Fahrzeug zu einem Eintrag. Der Bußgeldrechner wird nur bei derartigen Taten Punkte ausweisen, die mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs einhergehen.

Im Bußgeldrechner fließen verschiedene Gesetze ein, welche die jeweiligen Verstöße regeln.
Im Bußgeldrechner fließen verschiedene Gesetze ein, welche die jeweiligen Verstöße regeln.

So kann auch bei einem Themengebiet die Sanktionierung variieren. Beim Bußgeldrechner zur Autobahn beispielsweise finden sich je nach Tatbestand nicht nur unterschiedliche Bußgelder, sondern auch variable Punkte. Während das Betreten der Autobahn als Fußgänger mit 10 Euro zu Buche schlägt, wird das Wenden in Ein- und Ausfahrten mit einer Unfallfolge mit 195 Euro und einem Punkt geahndet.

Für den Betreffenden problematisch sind vor allem die sich auf seinem Konto summierenden Punkte. Ab einer gewissen Anzahl kann die Fahrerlaubnisbehörde über die Sanktion der Einzeltat hinaus weitere Maßnahmen ergreifen:

  • vier bis fünf Punkte: Ermahnung (Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar)
  • sechs bis sieben Punkte: Verwarnung (Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar)
  • acht und mehr Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis

Entfällt beispielsweise nach einer Abstandsmessung ein Bußgeld, ist die Berechnung eventuell angeordneter Punkte nicht zu vernachlässigen. Beträgt der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes, erwartet den Betreffenden neben dem Bußgeld in Höhe von 180 Euro auch die Eintragung eines Punktes. Befinden sich auf dem Konto desjenigen bereits sieben Punkte, verliert er in der Regel seine Fahrerlaubnis.

Um derartig drastische Folgen zu vermeiden, steht es Verkehrsteilnehmern offen, an Fahreignungsseminaren teilzunehmen und so einen Punkt abzubauen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn aktuell nicht mehr als fünf Punkte im FAER eingetragen sind. Außerdem darf der Punkteabbau nur alle fünf Jahre einmal stattfinden.

Bei der Benutzung vom Bußgeldrechner spielt das Fahreignungsregister also insofern eine Rolle, als dass die im Tool angezeigten Punkte den im FAER gespeicherten Kontostand erhöhen. Für manch einen Verkehrssünder kann der eine Punkt zu viel das Zünglein an der Waage sein. Wurden bereits mehrere Verstöße begangen, ist es daher sinnvoll, einen Auszug aus dem Register anzufordern, um sich über den individuellen Punktestand Klarheit zu verschaffen und spätestens dann seine Fahrweise entsprechend anzupassen.

Dabei sollte berücksichtigt werden, welche Daten alle in diese Datenbank eingespeist werden. Denn das FAER bündelt Entscheidungen über:

  • Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
  • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (z.B. Entziehung bei acht Punkten oder mehr)
  • Ordnungswidrigkeiten, die in Anlage 13 zu § 40 FeV enthalten sind und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro oder ein Fahrverbot verursacht haben
  • Straftaten gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, die von einem Strafgericht gefällt wurden

Fahrverbot: Die befristete Mobilitätssperre

Auch ein Fahrverbot kann durch einen Bußgeldrechner vor Eintreffen des Bescheides vorhergesagt werden.
Auch ein Fahrverbot kann durch einen Bußgeldrechner vor Eintreffen des Bescheides vorhergesagt werden.

Das Fahrverbot ist für viele die härteste Sanktionsform im Verkehrsrecht. Es handelt sich hierbei um einen zeitlich befristeten Verlust der Fahrberechtigung. Das heißt, die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen besteht grundsätzlich fort. Sie wird lediglich für ein bis drei Monate temporär aufgehoben und anschließend wieder reaktiviert, ohne dass der Betreffende die Führerscheinprüfung erneut ablegen muss.

Viele Bußgeldrechner weisen auch Fahrverbote aus. Diese sind in der Regel fällig, wenn sich die Betreffenden besonders gravierende Verstöße haben zu Schulden kommen lassen.

Der Beginn des Fahrverbotes wird durch die amtliche Verwahrung des Führerscheins markiert. Nach Ablauf der angeordneten Zeitspanne erhält der Delinquent seine Papiere zurück und kann sich direkt wieder hinter das Steuer setzen. Wann genau der Verkehrssünder seinen „Lappen“ abgeben muss, kann er innerhalb gewisser Grenzen zumeist selbst entscheiden. Üblicherweise weist der Bußgeldbescheid eine Schonfrist von vier Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung aus, um das Fahrverbot anzutreten.

Das Aufteilen des zeitlich begrenzten Fahrberechtigungsverlustes ist indessen nicht möglich. Wem also ein Fahrverbot von zwei Monaten angeordnet wurde, der darf nicht mit einer Unterbrechung jeweils einen Monat seinen Führerschein abgeben.

Trotz eines Fahrverbotes ein Kraftfahrzeug zu führen, ist eine denkbar schlechte Idee. Denn in diesem Fall greift das Strafrecht, welches hier eine Geldstrafe und häufig auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate vorsieht.

Wer aus beruflich-existenziellen Gründen nicht auf das Autofahren verzichten kann, für den besteht unter Umständen die Möglichkeit, als Härtefall anerkannt zu werden und so das Fahrverbot zu umgehen. Eine solche Entscheidung liegt jedoch immer im Ermessen des zuständigen Gerichtes.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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