Bußgeldstelle Bielefeld – Aufgaben, Adresse und Kontakt
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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In Bielefeld ist die Bußgeldstelle für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig
In der Stadt Bielefeld ist die Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes die zuständige Bußgeldstelle. Wie Sie die Bußgeldstelle in Bielefeld erreichen, können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen.
Das Ordnungsamt in Bielefeld ist für Ordnungswidrigkeitenverfahren jeglicher Art zuständig. Bei folgenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Bußgeldstelle in Bielefeld z. B. tätig:
- Geschwindigkeitsverstoß
- Abstandsverstoß
- Rotlichtverstoß
- Parkverstoß
Inhaltsverzeichnis:
Wie kann ich die Bußgeldstelle in Bielefeld erreichen?
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Bußgeldstelle im Ordnungsamt Bielefeld:
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr
Adresse:
Ordnungsamt
Bußgeldstelle
Nikolaus-Dürkopp-Straße 16
33602 Bielefeld
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Wie wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle in Bielefeld gehandhabt?
Haben Sie also eine der oben genannten Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen, erhalten Sie von der Bußgeldstelle in Bielefeld einen Bußgeldbescheid. Je nach Art und Schwere des Verstoßes müssen Sie entweder ein Verwarngeld oder ein Bußgeld zahlen. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Summe können Sie dem entsprechenden Bußgeldkatalog entnehmen. Sie sollten jedoch beachten, dass der Betrag von dem im Bußgeldkatalog festgesetzten Wert abweichen kann, da beispielsweise Voreintragungen dazu führen, dass sich das Verwarn- oder Bußgeld erhöht.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt als abgeschlossen, wenn Sie die Zahlung innerhalb der festgesetzten Frist getätigt haben. Nach Eingang des Bescheides von der Bußgeldstelle in Bielefeld haben Sie in der Regel eine Woche Zeit, um den offenen Betrag zu überweisen. Beachten Sie, dass Ihnen weitere Kosten entstehen können, wenn Sie der Forderung durch die Bußgeldstelle zu spät oder gar nicht nachkommen.