Bußgeldstelle Bonn – Kontakt & Öffnungszeiten
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
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Bußgeldstelle in Bonn – Für welche Verstöße ist sie zuständig?
Für die Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr ist in Bonn die Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Diese Bußgeldstelle gehört zum Dezernat I – Dezernat für allgemeine Verwaltung und Ordnung.
Die Bußgeldstelle Bonn wird sowohl bei Verstößen im ruhenden Verkehr als auch im fließenden Verkehr tätig. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden. Am Ende des Textes finden Sie außerdem Kontaktinformationen wie Telefonnummer und Adresse der Bußgeldstelle der Stadt Bonn.
Inhaltsverzeichnis:
Wie kann ich die Bußgeldstelle in Bonn erreichen?
Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Bonn:
- Montag: 8.00 bis 18:00 Uhr
- Dienstag: 8.00 bis 13:00 Uhr
- Mittwoch: 8.00 bis 13:00 Uhr
- Donnerstag: 8.00 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 8.00 bis 13:00 Uhr
Zusätzlich telefonische Sprechzeit:
- Dienstag und Mittwoch: 13.00 bis 16.00 Uhr
Adresse:
Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Telefon: 0228 776077 (Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten)
E-Mail: stvo@bonn.de
Homepage: bonn.de
Um welche Anliegen kümmert sich die Bußgeldstelle in Bonn?
Die Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bonn ist für verschiedene Angelegenheiten zuständig. Folgende Verstöße werden hier beispielsweise bearbeitet:
- Geschwindigkeitsverstöße
- Parkverstöße
- Rotlichtverstöße
Die Bußgeldstelle Bonn stellt bei solchen Verstößen Knöllchen aus oder verschickt Zeugenfragebögen, Anhörungsbögen oder den Bußgeldbescheid. Außerdem ist sie auch für die Verhängung von Sanktionen wie Fahrverboten oder Fahrtenbuchauflagen zuständig.
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Ahndung von Parkverstößen durch den Stadtordnungsdienst Bonn
Bei Parkverstößen ist es häufig der Fall, dass Sie anhand eines Knöllchens darauf hingewiesen werden. Ist dies der Fall, können Sie dem an der Windschutzscheibe befestigten Zettel entnehmen, was Ihnen vorgeworfen wird und welchen Betrag Sie wohin überweisen müssen. Haben Sie Zweifel an dem Tatvorwurf, können Sie sich aber auch dazu äußern. Im Anschluss wird der vorliegende Sachverhalt durch die Bußgeldstelle Bonn noch einmal geprüft.