Bußgeldstelle im Kreis Coesfeld: Standort und Aufgaben
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
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Bei welchen Verstößen wird die Bußgeldstelle in Coesfeld aktiv?
Für die Teilnahme am Verkehr auf deutschen Straßen gelten Regeln, die für alle Verkehrsteilnehmer bindend sind. Festgehalten sind die Vorschriften unter anderem in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer gegen die Gesetze verstößt, macht sich der Ordnungswidrigkeit schuldig und kann entsprechend sanktioniert werden. Dies gilt auch in der westfälischen Kreisstadt Coesfeld, weshalb die Bußgeldstelle vor Ort besteht, um in Zusammenarbeit mit der Polizei eingreifen zu können. Zum Bundesland Nordrhein-Westfalen gehörend, liegt die Kreisstadt etwa 35 km westlich von Münster und besteht aus den Stadtteilen Coesfeld und Lette.
Inhaltsverzeichnis:
Wie können Sie die Bußgeldstelle in Coesfeld erreichen?
Adresse:
36 – Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Homepage: www.kreis-coesfeld.de
Die Bußgeldstelle gehört dem Ordnungsamt in Coesfeld an. Konkret ist die Abteilung “36 – Straßenverkehr” dem “Dezernat 1 – Sicherheit, Bauen und Umwelt” unterstellt. Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger sowohl per Telefon als auch schriftlich auf postalischem Weg.
Neben der Bußgeldstelle gibt es auch ein Straßenverkehrsamt im Kreis Coesfeld. Hier können Sie Fahrzeuge je nach Bedarf an-, ab- und ummelden. Zukünftig können entsprechende Anträge zur An-, Ab- und Ummeldung im Kreis Coesfeld beim Straßenverkehrsamt auch online gestellt werden. Dadurch versprechen sich die zuständigen Beamten verkürzte Wartezeiten. Informationen zur Online-Zulassung erhalten Sie vor Ort oder telefonisch.
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Aufgaben der Bußgeldstelle Coesfeld
Wenn es darum geht, die von den Beamten der Polizei festgestellten Delikte zu ahnden, dann wird die Bußgeldstelle in Coesfeld aktiv. Zu den am häufigsten vorliegenden Ordnungswidrigkeiten zählen u. a.
- Geschwindigkeitsverstöße,
- Rotlichtverstöße sowie die
- Missachtung der Anschnallpflicht.