Bußgeldstelle Dortmund: Aufgaben und Kontakt
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
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Zuständigkeiten der Bußgeldstelle in Dortmund
Die Bußgeldstelle in Dortmund gehört offiziell dem dortigen Rechtsamt an, zu dem unter anderem auch die Abteilung für Haftpflicht- und Versicherungsfragen und das Schiedsamt zählen.
Die Mitarbeiter der Abteilung für Bußgeldangelegenheiten ahnden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), welche in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Dazu zählen überwiegend Verkehrsordnungswidrigkeiten, aber auch allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie etwa unerlaubte Abfallentsorgung oder das Nichterfüllen der Meldepflicht.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldstelle der Stadt Dortmund: Anschrift und Öffnungszeiten
Wenden Sie sich am besten an die Bußgeldstelle Dortmund unter der Telefonnummer, die in der Tabelle unten angegeben ist, falls Sie von der Behörde einen Bußgeldbescheid erhalten und Fragen dazu haben. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie die Mitarbeiter der Bußgeldstelle in Dortmund auch per E-Mail oder Fax kontaktieren. Für Punkte, die ins Verkehrszentralregister eingetragen werden, ist die Bußgeldstelle der Stadt Dortmund allerdings nicht zuständig. Verantwortlicher Ansprechpartner hierfür ist das Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg.
Adresse:
Stadt Dortmund – Rechtsamt
Bußgeldstelle Dortmund
Markt 6-8
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00–12:00
13:00–15:30
Mittwoch
08:00–12:00
Donnerstag
08:00–12:00
13:00–17:00
Freitag
08:00–12:00
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Aufgaben der Bußgeldstelle Dortmund im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten
Sollten Sie einmal innerhalb der Stadt Dortmund gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen haben und infolgedessen einen Bußgeldbescheid erhalten, überweisen Sie den entsprechenden Betrag an das im Schreiben angegebene Konto. Bei der Bußgeldstelle der Stadt Dortmund können Sie darüber hinaus:
- Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid stellen
- bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein abgeben
- falls Sie damit einverstanden sind, bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten statt des Bußgeldes ein Verwarnungsgeld zahlen
- bei einem drohenden Bußgeld gegebenenfalls Ratenzahlung beantragen (Nachweis über wirtschaftliche Verhältnisse erforderlich)
Die Bußgeldstelle in Dortmund ist – wie alle Bußgeldbehörden in Deutschland – bei der Höhe der ausgesprochenen Bußgelder an die im Bußgeldkatalog genannten Beträge gebunden.