Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis in Gummersbach: Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis: Adresse, Kontakt und Aufgaben

Hier finden Sie Informationen zur Bußgeldstelle des Oberbergischen Kreises in Gummersbach.
Hier finden Sie Informationen zur Bußgeldstelle des Oberbergischen Kreises in Gummersbach.

Zentral im Oberbergischen Kreis – welcher sich im Süden von Nordrhein-Westfalen befindet – liegt Gummersbach. Inmitten des Naturparkes „Bergisches Land“ bietet die Stadt idyllische Wälder- und Seenlandschaften und ist zudem Standort des zweitgrößten hinduistischen Tempels in Deutschland. Handballfans dürfte zudem der VfL Gummersbach bekannt sein, der bis heute in der ersten Handball-Bundesliga spielt.

Da der Ort gleichzeitig der Verwaltungssitz für den Oberbergischen Kreis ist, findet sich hier auch die zentrale Bußgeldstelle für Gummersbach und Umgebung.

Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis: Kontaktinformationen

Das Kreisordnungsamt Gummersbach ist neben den typischen Verkehrsordnungswidrigkeiten – also Bußgeldbescheiden, Verwarnungen et cetera – auch für allgemeine Ordnungswidrigkeiten verantwortlich. Deshalb: Haben Sie Anliegen zu einer Verkehrssache, dann achten Sie bei einem Briefverkehr darauf, Ihre Schreiben an die korrekte Adresse zu senden! Generell gilt: Ist auf Ihrem Schreiben eine Aktennummer oder dergleichen vermerkt, dann sollte diese stets bei Rückfragen angegeben werden. Das vereinfacht eine Zuordnung und beschleunigt die Bearbeitung.

Adresse:

Kreisordnungsamt
Stahlstraße 5
51645 Gummersbach

Zentrale Bußgeldstelle
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

Fax: 02261 88-3200

E-Mail: amt32@obk.de (Adresse des Kreisordnungsamtes)

Homepage: obk.de

Wann kann ich mich an eine Bußgeldstelle wenden?

Grundlegend dann, wenn ein Bußgeldverfahren gegen Sie läuft und Sie Fragen rund um den Prozess und Ihren Bußgeldbescheid haben. Haben Sie im Oberbergischen Kreis gegen das Verkehrsrecht verstoßen, dann ist im Regelfall die Bußgeldstelle in Gummersbach für Sie verantwortlich – gesetzt dem Fall, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Auch wenn Sie einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid erwägen, ist dies an die bearbeitende Behörde zu richten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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