Bußgeldstelle Hamm: Öffnungszeiten und Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Stadt Hamm: Bußgeldstelle

Die Bußgeldstelle Hamm bearbeitet u.a. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und verschickt Bußgeldbescheide.
Die Bußgeldstelle Hamm bearbeitet u.a. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und verschickt Bußgeldbescheide.

Wer in Nordrhein-Westfalen unterwegs ist, kommt früher oder später – und zwar nicht nur mit dem Zug – an der elephantastischen Stadt Hamm nicht vorbei. Diese hat nämlich nicht nur für Eisenbahner etwas zu bieten.

So beherbergt beispielsweise das Gustav-Lübcke-Museum eine der größten ägyptologischen Sammlungen Deutschlands. Auch die Paulskirche als Wahrzeichen der Stadt ist äußerst sehenswert und sollte nicht verpasst werden.

Doch wie in allen Großstädten fällt auch in Hamm viel Verkehr an. Wo viele Menschen unterwegs sind, sind Verstöße gegen die Verkehrsregeln nicht weit. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist hier die Bußgeldstelle Hamm zuständig. Was Sie über diese wissen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Die Zentrale Bußgeldstelle Hamm kontaktieren

Manchmal bietet es sich an, Probleme im direkten Kontakt zu lösen. Wer dieses Bedürfnis bei der Bußgeldstelle Hamm hat, kann sich mithilfe der in der Tabelle zusammengetragenen Informationen direkt mit ihr in Verbindung setzen.

Die Öffnungszeiten sind dabei wie folgt:

  • Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
  • Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr

Adresse und Telefonnummer der Bußgeldstelle Hamm:

Adresse:

Verwaltungsgebäude Caldenhofer Weg 2
Cal­den­ho­fer Weg 2
59065 Hamm

Tele­fon: 02381/ 17-7034

Fax: 02381/ 17-107034

E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de

Homepage: serviceportal.hamm.de

Die Bußgeldstelle Hamm kontaktieren: Fragen zu Bescheiden können so vielleicht geklärt werden.
Die Bußgeldstelle Hamm kontaktieren: Fragen zu Bescheiden können so vielleicht geklärt werden.

Was macht die Bußgeldstelle Hamm?

Die Bußgeldstelle Hamm ist im Rechtsamt angesiedelt. Sie übernimmt die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die mit Ordnungswidrigkeiten zu tun haben. Hierzu gehören zum Beispiel auch Verstöße im Straßenverkehr.

Mögliche Verstöße sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und Falschparken. Die betreffenden Verkehrssünder werden von der Behörde angeschrieben und erhalten einen Bußgeldbescheid, der sie über die genauen Sanktionen in Kenntnis setzt – möglich sind ein Bußgeld, ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg.

Doch auch Behörden unterlaufen Fehler. Sollten Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie darüber beraten, ob in Ihrem konkreten Fall ein solcher Einspruch sinnvoll und aussichtsreich wäre.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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