Bußgeldstelle Hamm: Öffnungszeiten und Kontakt
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
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Stadt Hamm: Bußgeldstelle
Wer in Nordrhein-Westfalen unterwegs ist, kommt früher oder später – und zwar nicht nur mit dem Zug – an der elephantastischen Stadt Hamm nicht vorbei. Diese hat nämlich nicht nur für Eisenbahner etwas zu bieten.
So beherbergt beispielsweise das Gustav-Lübcke-Museum eine der größten ägyptologischen Sammlungen Deutschlands. Auch die Paulskirche als Wahrzeichen der Stadt ist äußerst sehenswert und sollte nicht verpasst werden.
Doch wie in allen Großstädten fällt auch in Hamm viel Verkehr an. Wo viele Menschen unterwegs sind, sind Verstöße gegen die Verkehrsregeln nicht weit. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist hier die Bußgeldstelle Hamm zuständig. Was Sie über diese wissen müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis:
Die Zentrale Bußgeldstelle Hamm kontaktieren
Manchmal bietet es sich an, Probleme im direkten Kontakt zu lösen. Wer dieses Bedürfnis bei der Bußgeldstelle Hamm hat, kann sich mithilfe der in der Tabelle zusammengetragenen Informationen direkt mit ihr in Verbindung setzen.
Die Öffnungszeiten sind dabei wie folgt:
- Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
- Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr
Adresse und Telefonnummer der Bußgeldstelle Hamm:
Adresse:
Verwaltungsgebäude Caldenhofer Weg 2
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
Telefon: 02381/ 17-7034
Fax: 02381/ 17-107034
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
Homepage: serviceportal.hamm.de
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Was macht die Bußgeldstelle Hamm?
Die Bußgeldstelle Hamm ist im Rechtsamt angesiedelt. Sie übernimmt die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die mit Ordnungswidrigkeiten zu tun haben. Hierzu gehören zum Beispiel auch Verstöße im Straßenverkehr.
Mögliche Verstöße sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und Falschparken. Die betreffenden Verkehrssünder werden von der Behörde angeschrieben und erhalten einen Bußgeldbescheid, der sie über die genauen Sanktionen in Kenntnis setzt – möglich sind ein Bußgeld, ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg.