Bußgeldstelle Herne: Aufgaben, Öffnungszeiten und Kontakt
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
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Stadt Herne: Aufgaben der Bußgeldstelle
Ob in Herne, Wanne-Eickel oder Sodingen: Wer im Gebiet der Stadt Herne eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, also gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss damit rechnen, mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot belegt zu werden.
Zuständig für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren ist die Bußgeldstelle Herne. Hier wird die genaue Sanktion im Einzelfall gemäß dem Bußgeldkatalog festgesetzt. Anhörungen und Bußgeldbescheide werden von dieser Behörde verschickt.
In einigen Fällen ist der Betroffene daran interessiert, die Bußgeldstelle direkt zu kontaktieren. Dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn er Fragen zum Verfahren hat oder aber nicht mit dem Bescheid einverstanden ist. Die nötigen Informationen, um mit der Bußgeldstelle Herne in Kontakt zu treten, finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Herne
Sollten Sie wegen Fragen zum Bußgeldverfahren oder wegen eines Einspruchs die Bußgeldstelle Herne direkt kontaktieren wollen, so können Sie dies über die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Kontaktdaten tun.
Die Öffnungszeiten der Bußgeldstelle sind wie folgt geregelt:
- Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch und Freitag: 8:30 bis 12 Uhr
Kontakt zur Bußgeldstelle Herne: Adresse, E-Mail und Telefonnummer
Postanschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungsangelegenheiten
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Hausanschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungsangelegenheiten
Verwaltungsgebäude
Südstraße 8-10
44625 Herne
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Was die Bußgeldstelle in Herne macht
Die Bußgeldstelle Herne (Nordrhein-Westfalen) tritt dann in Aktion, wenn es zu einer Ordnungswidrigkeit kommt. Was heißt das genau? Wenn zum Beispiel Autofahrer gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, so liegt in der Regel keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann im Verkehrsrecht mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet werden.
Wenn Sie mit einem verhängten Bußgeld oder anderen Sanktionen, welche die Bußgeldstelle festsetzt, nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Hierbei kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten und unterstützen.
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