Bußgeldstelle Leverkusen: Kontakt und Öffnungszeiten
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
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Stadt Leverkusen: Bußgeldstelle ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten
Mit dem Bayer-Konzern oder dem Fußball-Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen verbinden viele die kreisfreie Stadt, welche zum Regierungsbezirk Köln gehört und über 166.000 Einwohner hat. Wo viele Menschen leben, da ist stets viel los im Alltagsgeschehen. Auch Ordnungswidrigkeiten werden mitunter begangen, weshalb es die Bußgeldstelle in Leverkusen gibt, die an deren Verfolgung und Ahndung beteiligt ist.
Bei insgesamt drei Stadtbezirken und 13 Stadtteilen ist die Zusammenarbeit von Polizei und Bußgeldstelle in Leverkusen stets gefragt, um im Sinne der Bevölkerung für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Im Folgenden informieren wir Sie über die Tätigkeiten der Einrichtung sowie Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldstelle der Stadt Leverkusen: Anschrift und Öffnungszeiten
Was die Kontaktmöglichkeiten betrifft, können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt verschiedene Wege wählen. Einerseits kann die Bußgeldstelle in Leverkusen per Telefon, Fax, Email oder postalisch kontaktiert werden, andererseits können Sie diese auch persönlich aufsuchen. Folgende Öffnungszeiten gelten:
- Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr
- außerhalb dieser Zeiten nach Terminvereinbarung
Adresse:
Zentrale Bußgeldstelle Stadt Leverkusen
Miselohestr. 4
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Dienstleistungen der Bußgeldstelle in Leverkusen
Wem untersteht die Bußgeldstelle in Leverkusen? Zur Stadtverwaltung gehört unter anderem das Dezernat II (Finanzen, Recht und Ordnung), zu dem auch der Fachbereich 30 (Recht und Ordnung) gehört. Folglich gehören Ordnungs-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten zu den Tätigkeitsbereichen der Leverkusener Bußgeldstelle. Den meisten Verbrauchern ist die Institution vermutlich wegen Anliegen aus dem Straßenverkehr ein Begriff. Worum sich die Stelle diesbezüglich kümmert, ist nachfolgend aufgelistet:
- Geschwindigkeitsüberwachung
- Verfolgung allgemeiner Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Polizeianzeigen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
Welcher Sachbearbeiter in Ihrem Fall der Ansprechpartner ist, steht auf dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Er steht Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Verfügung.
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