Bußgeldstelle Münster: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
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Stadt Münster: Bußgeldstelle ist Teil des Ordnungsamtes
Wo viele Menschen unterwegs sind, werden viele Verkehrsverstöße begangen. Die mehr als 300.000 Einwohner der Stadt Münster bilden hierbei keine Ausnahme.
Verstößt ein Autofahrer in Münster gegen die gesetzlich festgeschriebene Ordnung auf den Straßen, riskiert er einen Bußgeldbescheid. In der Stadt Münster beherbergt das Ordnungsamt die örtliche Bußgeldstelle, die diese Bescheide ausstellt.
Zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten zählen unter anderem:
Inhaltsverzeichnis:
Kontakt zur Bußgeldstelle der Stadt Münster
Benötigen Sie Informationen zum Ordnungswesen oder zur Sicherheit im Straßenverkehr, können Sie die Mitarbeiter in der Bußgeldstelle in Münster persönlich, telefonisch oder postalisch kontaktieren. Auch wenn Sie Zusatzinfos zu Ihrem Bußgeldbescheid benötigen, helfen die Beamten Ihnen gerne weiter.
Adresse:
Ordnungsamt
Klemensstraße 10
(Stadthaus 1)
48143 Münster
Postanschrift
Stadt Münster
Ordnungsamt
48127 Münster
Homepage: stadt-muenster.de
Telefon:
Parkverstöße
Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: -32 42, -32 43, -32 45 oder -32 67
Abschleppmaßnahmen
Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: -32 46, -32 47 oder -32 41
Vorabinformationen im Rahmen der Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung
Tel. 02 51/4 92-32 78
Polizeianzeigen nach der StVO, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße
Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: -32 33, -32 31, -32 53, -32 32, -32 71, -32 37, -32 34, -32 48
Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Zusammenhang mit Unfällen
Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: -32 44, -32 39, -32 51, -32 36
Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz oder Gefahrgutrecht
Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: -32 35, -32 52
Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 121 SGB XI
Tel. 02 51/4 92-
Durchwahlen: -32 73, -32 55
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Was macht die Bußgeldstelle in Münster?
Die Bußgeldstelle in Münster stellt Bußgeldbescheide aus, die dem Täter sein Fehlverhalten im Straßenverkehr und die darauf folgenden Sanktionen mitteilen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um ein Bußgeld und eventuell Punkte in Flensburg. In besonders schwerwiegenden Fällen kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Erhebt ein beschuldigter Fahrer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, bearbeitet die Bußgeldstelle in Münster auch diesen. Wird ein Führerschein entzogen, ist die Behörde, die das Dokument verwahrt und nach Ablauf der Sperrfrist wieder ausgibt, ebenfalls die Bußgeldstelle Münster.
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