Bußgeldstelle in Solingen: Kontakt und Öffnungszeiten
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
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Städtische Bußgeldstelle: Wer in Solingen Ansprechpartner ist
Solingen gehört als kreisfreie Großstadt zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Bekannt ist diese als Zentrum der deutschen Schneidwarenindustrie, denn insbesondere in der Herstellung von Klingen ist Solingen weltweiter Marktführer.
Was die Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Bereich des Straßenverkehrsrechts anbelangt, gibt es eine wichtige Institution: Die Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Solingen. Als eine von vielen Bußgeldstellen in Nordrhein-Westfalen ist die Behörde in verschiedenen Gebieten tätig. Dem dritten Resort der Stadt angehörend, betreut sie konkret folgende Bereiche:
- Bürgerservice
- Recht
- Ordnung
- Soziales
Die Bußgeldstelle in Solingen kümmert sich im Resort 3 – im Bereich Ordnung – u.a. um Verkehrsangelegenheiten. Hierbei besteht ein reger Austausch mit der Polizeibehörde vor Ort, denn die Kollegen der Polizei müssen Ordnungswidrigkeiten erst melden, damit die Bußgeldstelle in Solingen aktiv werden kann.
Bußgeldstelle in Solingen: Kontakt
Adresse:
Bußgeldstelle
Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Telefon: 0212/ 290-6408
Fax: 0212/ 290-6492
E-Mail: bussgeldstelle@solingen.de
Homepage: www.solingen.de
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag
zusätzlich 14:00 – 17:00 Uhr
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Konkrekte Tätigkeiten der Bußgeldstelle in Solingen
Einige Verbraucher fragen sich: Wofür ist eine Bußgeldstelle überhaupt konkret zuständig bzw. welche Tätigkeiten übernehmen die Mitarbeiter einer solchen Institution? Das Interesse der Bürger gilt häufig dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Hierbei gehört es u.a. zu den Aufgaben der Bußgeldstelle in Solingen, Anhörungsbogen und Bußgeldbescheide zu verschicken, wenn Fahrzeugführern Verstöße im Parkraum oder im fließenden Straßenverkehr zur Last gelegt werden.
Das können zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße sein, oder auch die Missachtung von Parkverboten. Der Anhörungsbogen kann vom Verkehrssünder ausgefüllt und zurückgeschickt werden, sofern dieser sich zur Tat äußern will oder Fehler im Schreiben vorliegen. Andernfalls müssen Sie auf den Anhörungsbogen nicht reagieren.
Bei Fragen können sich Solinger Auskunft geben lassen. Zum Beispiel, wenn Fehler im Bußgeldbescheid vorliegen und zu Unrecht Punkte in Flensburg angekündigt worden sind.
Die Bußgeldstelle in Solingen ist zu diesem Zweck per Telefon, E-Mail und auf postalischem Weg erreichbar. Außerdem können Sie die Behörde bei Bedarf persönlich aufsuchen, allerdings nur im Rahmen der geltenden Öffnungszeiten.
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