Bußgeldstelle in Ulm: Adresse und Kontaktdaten
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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Bei welchen Verstößen ist die Bußgeldstelle in Ulm zuständig?
Ob im fließenden oder ruhenden Verkehr, jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung kann für den Fahrer des Wagens unangenehme Konsequenzen haben. Dabei fallen einem zunächst die typischen Ordnungswidrigkeiten wie Tempo- oder Rotlichtverstöße ein, aber auch Falschparken oder die Missachtung der Gurtpflicht können Sanktionen nach sich ziehen, wenn der Fahrer dabei erwischt wird.
Über die Einhaltung der Verkehrsregeln wachen die Polizei und die kommunalen Ordnungsämter. Registrieren Sie einen Verstoß, können Sie diesen an die zuständige Bußgeldstelle weitergeben. Doch welche Behörde ist für Sie zuständig?
Das kommt ganz darauf an, wo die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde. In Baden-Württemberg gibt es eine Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe. Allerdings werden hier nicht alle Verstöße untersucht, sondern nur jene, die sich auf der Autobahn ereignet haben.
Daneben gibt es regionale Stellen wie die Bußgeldstelle in Ulm. Diese wären für Sie zuständig, wenn Sie auf Landstraßen oder in Ortschaften eine Ordnungswidrigkeit begehen. Werden Sie bspw. wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt in der Stadt Ulm, übernimmt die Bußgeldstelle vor Ort.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Aufgaben übernimmt die Bußgeldstelle in Ulm?
In Ulm ist die Bußgeldstelle dafür zuständig, bei geringen Vergehen Verwarnungen aufzusetzen oder bei ernsteren Verstößen ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Anhand des geltenden Bußgeldkatalogs ermitteln die Angestellten der Bußgeldstelle Ulm, welches Bußgeld, wie viele Punkte oder ob sogar ein Fahrverbot gegen den Fahrer verhängt werden kann. Die Bußgeldstelle in Ulm ist also hauptsächlich für die angemessene Sanktionierung der hier begangenen Verkehrssünden zuständig.
Die Bußgeldstelle Ulm übernimmt z.B. folgende Aufgaben:
- Ausstellung von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden
- Aufbewahrung abgegebener Führerscheine
- Ausgabe eingezogener Führerscheine
- Entgegennahme und Prüfung der Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid
Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Ulm
Natürlich kann es gut sein, dass Sie nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids Kontakt zur Bußgeldstelle in Ulm aufnehmen wollen, weil Sie Nachfragen haben oder Ihnen Fehler aufgefallen sind. Haben Sie berechtigten Zweifel an der Korrektheit des Bescheids können Sie binnen 14 Tagen Einspruch gegen diesen bei der Bußgeldstelle Ulm einlegen. Wir zeigen Ihnen in der untenstehenden Tabelle, wie Sie die Bußgeldstelle per Fax, Telefon oder E-Mail kontaktieren können.
- Montag: 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00-12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00-12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00-12:30 und 14:00-18:00 Uhr
- Freitag: 08:00-12:30 Uhr
Abteilung Verkehr und Bußgeld
Olgastraße 66
89073 Ulm
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Postfach
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Fax: 0731/ 161-3262
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