Bußgeldstelle Viersen: Öffnungszeiten und Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Zwischen dem Rhein und den Niederlanden

Was Sie zur Bußgeldstelle in Viersen beachten sollten, ist hier zusammengefasst
Was Sie zur Bußgeldstelle in Viersen beachten sollten, ist hier zusammengefasst

Die Stadt Viersen in Nordrhein-Westfalen existiert in ihrer heutigen Form erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit. Im Jahr 1970 schlossen sich die bis dato eigenständigen Städte Dülken, Süchteln und Viersen zusammen. Dies spiegelt sich in den drei weißen Mispelblüten wieder, welche das Stadtwappen zieren. Heute legt die Stadt im Niederrhein viel Wert auf die Verbindung von Urbanität und Natur. Die zunehmende Erschließung von Baugrundstücken lockt immer mehr Menschen nach Viersen.

Sind Sie in der Region ansässig und haben sich beim Autofahren etwas zu Schulden kommen lassen, dann müssen Sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bußgeldstelle Viersen auseinandersetzen. Dabei gibt es sowohl im Kreis als auch in der Stadt Viersen eine Bußgeldstelle.

Bußgeldstellen Viersen: Kontaktinformationen

Bußgeldstelle Stadt Viersen:

Adresse:

Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen

Homepage: viersen.de

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr

Bußgeldstelle Kreis Viersen:

Adresse:

32/2 Verkehrssicherung
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Fax: 02162/39-1364

Homepage: kreis-viersen.de

Servicezeiten:

Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 16:00 Uhr

Ihre Ansprechpartner bei der Verkehrssicherung

Die Bußgeldstellen Viersen sind für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Neben der Ausstellung von Bußgeldbescheiden respektive Verwarngeldern wird hier auch über Sanktionen wie Fahrverbote oder Fahrtenbuchauflagen entschieden. Während die Bußgeldstelle des Kreis Viersen keine Park- oder Halteverstöße bearbeitet, kümmert sich die Bußgeldstelle der Stadt Viersen um alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Haben Sie Fragen zu den Ihnen verhängten Sanktionen, dem Ablauf Ihres Bußgeldverfahrens oder möchten Sie einen Einspruch einlegen, dann finden Sie dort Sachbearbeiter vor Ort. Informieren Sie sich vorher auf der Internetpräsenz der Behörde, wer Ihnen zu welchen Themenbereichen helfen kann.

Halte- und Parkverstöße bilden eine Ausnahme

An dieser Stelle sein noch angemerkt, dass die Bußgeldstelle in Viersen zwar grundlegend für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist; handelt es sich jedoch um ein Verstoß gegen das Halte- oder Parkverbot, dann wird dies von einem zuständigen Ordnungsamt bearbeitet! Solche lokalen Unterschiede bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten sind durchaus möglich.

Wenn Sie also mit der jeweiligen Behörde in Kontakt treten möchten, dann kontrollieren Sie auf Ihrem Bescheid, wer wirklich für Sie zuständig ist und fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal nach.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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