Bußgeldstelle Viersen: Öffnungszeiten und Kontakt
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Zwischen dem Rhein und den Niederlanden
Die Stadt Viersen in Nordrhein-Westfalen existiert in ihrer heutigen Form erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit. Im Jahr 1970 schlossen sich die bis dato eigenständigen Städte Dülken, Süchteln und Viersen zusammen. Dies spiegelt sich in den drei weißen Mispelblüten wieder, welche das Stadtwappen zieren. Heute legt die Stadt im Niederrhein viel Wert auf die Verbindung von Urbanität und Natur. Die zunehmende Erschließung von Baugrundstücken lockt immer mehr Menschen nach Viersen.
Sind Sie in der Region ansässig und haben sich beim Autofahren etwas zu Schulden kommen lassen, dann müssen Sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bußgeldstelle Viersen auseinandersetzen. Dabei gibt es sowohl im Kreis als auch in der Stadt Viersen eine Bußgeldstelle.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldstellen Viersen: Kontaktinformationen
Bußgeldstelle Stadt Viersen:
Adresse:
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Homepage: viersen.de
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Bußgeldstelle Kreis Viersen:
Adresse:
32/2 Verkehrssicherung
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Fax: 02162/39-1364
Homepage: kreis-viersen.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 16:00 Uhr
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Ihre Ansprechpartner bei der Verkehrssicherung
Die Bußgeldstellen Viersen sind für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Neben der Ausstellung von Bußgeldbescheiden respektive Verwarngeldern wird hier auch über Sanktionen wie Fahrverbote oder Fahrtenbuchauflagen entschieden. Während die Bußgeldstelle des Kreis Viersen keine Park- oder Halteverstöße bearbeitet, kümmert sich die Bußgeldstelle der Stadt Viersen um alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Haben Sie Fragen zu den Ihnen verhängten Sanktionen, dem Ablauf Ihres Bußgeldverfahrens oder möchten Sie einen Einspruch einlegen, dann finden Sie dort Sachbearbeiter vor Ort. Informieren Sie sich vorher auf der Internetpräsenz der Behörde, wer Ihnen zu welchen Themenbereichen helfen kann.
Halte- und Parkverstöße bilden eine Ausnahme
Wenn Sie also mit der jeweiligen Behörde in Kontakt treten möchten, dann kontrollieren Sie auf Ihrem Bescheid, wer wirklich für Sie zuständig ist und fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal nach.
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