Bußgeldstelle Wesel: Aufgaben und Kontakt
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
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Bußgeldstelle Stadt und Kreis Wesel: Für welche Bereiche sind sie zuständig?
Die Stadt Wesel liegt am Niederrhein und gehört zum gleichnamigen Kreis. Wie in fast jeder Großstadt und jedem Kreis gibt es hier auch eine Bußgeldstelle, die die Verkehrsordnungswidrigkeiten der Bürger in Wesel ahndet und entsprechend sanktioniert.
Ziel der Bußgeldstellen Wesel ist es, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Daher ist sowohl im Kreis als auch in der Stadt die Bußgeldstelle Wesel z. B. für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in diesen Bereichen zuständig: Geschwindigkeitsverstöße, falsches Parken und Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes.
Des Weiteren kümmert sich die Bußgeldstelle in Wesel um andere Hauptunfallursachen wie Nichtbeachten der Vorfahrt bzw. des Vorranges, Fehler beim Abbiegen, Fehler beim Überholen, Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes oder falsches Verhalten von und gegenüber Fußgängern und Fahrradfahrern.
Inhaltsverzeichnis:
Wie können Sie die Bußgeldstelle Wesel kontaktieren?
Die Bußgeldstelle in Wesel können Sie bei Bedarf auf unterschiedlichen Wegen kontaktieren. In der Regel ist es ratsam, alle Briefe per Einschreiben zu versenden, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie beispielsweise einen Einspruch bei der Bußgeldstelle Wesel erhoben haben.
Bußgeldstelle Stadt Wesel:
Adresse:
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Bußgeldstelle Kreis Wesel:
Adresse:
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Telefon: 0281 207-2177
Homepage: kreis-wesel.de
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Welche Aufgaben haben die Bußgeldstellen in Wesel?
In der Regel haben alle Bußgeldstellen die gleichen Aufgaben, nämlich Bußgeldbescheide versenden, Einsprüche bearbeiten, Führerscheine im Falle eines Fahrverbotes einsammeln und nach Ablauf der Sperrfrist wieder herausgeben.
Wenn Sie von der Bußgeldstelle in Wesel einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie prüfen, ob folgende Angaben enthalten sind:
- Angaben über die Person
- der Tatgegenstand
- die Tatzeit
- der Tatort
- die gesetzliche Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit
- die einschlägigen Bußgeldvorschriften
- das Beweismittel
- die Geldbuße und ggf. andere Sanktionen.
Ohne die genannten Angaben der Bußgeldstelle Wesel kann der Bußgeldbescheid ggf. unwirksam sein. Darüber hinaus muss der Bußgeldbescheid eine Belehrung enthalten.
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