Zentrale Bußgeldstelle in Wuppertal

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Stadt Wuppertal: Welche Bußgeldstelle ist hier zuständig?

Bußgeldstelle Wuppertal: Per Telefon, Fax oder E-Mail kann ein Mitarbeiter der zuständigen Bußgeldstelle kontaktiert werden.
Bußgeldstelle Wuppertal: Per Telefon, Fax oder E-Mail kann ein Mitarbeiter der zuständigen Bußgeldstelle kontaktiert werden.

In der Stadt Wuppertal ist die zuständige Bußgeldstelle die zentrale Bußgeldstelle Wuppertal. Wie Sie zu der Bußgeldstelle in Wuppertal Kontakt aufnehmen können, können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen. Die Bußgeldstelle hat von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Die Bußgeldstelle in Wuppertal bearbeitet unter anderem Fälle zu:

  • Parkverstößen
  • Geschwindigkeitsverstößen
  • Rotlichtverstößen
  • Überholverstößen
  • Abstandverstößen
  • Fahrzeugangelegenheiten (TÜV-Gültigkeiten, abgefahrene Reifen, Veränderungen am Fahrzeug)
  • Verkehrsunfällen

Wie kann ich die Bußgeldstelle in Wuppertal erreichen?

Öffnungszeiten der zentralen Bußgeldstelle Wuppertal:

  • Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
  • zusätzlich nach Vereinbarung

Adresse:

Zentrale Buß­geld­stel­le (302.21)
Jo­han­nes-Rau-Platz 1
42275 Wup­per­tal

Telefon: 0202 563-0

E-Mail: bussgeldstelle@stadt.wuppertal.de

Homepage: wuppertal.de

Wann werde ich von der Bußgeldstelle in Wuppertal kontaktiert?

Begehen Sie einen Verstoß im Straßenverkehr, erhalten Sie entweder einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid. Ein Anhörungsbogen wird in der Regel verschickt, wenn der Täter nicht eindeutig identifiziert werden kann. Wurde beispielsweise eine Person geblitzt und auf dem Blitzerfoto ist eine weibliche Person zu erkennen, bei dem Halter des Fahrzeugs handelt es sich aber um einen Mann, erhält dieser einen Anhörungsbogen. In diesem kann der Halter den eigentlichen Fahrer angeben und den Anhörungsbogen im Anschluss zurück an die Bußgeldstelle in Wuppertal schicken.

Einen Bußgeldbescheid erhalten Sie, wenn Sie vor Ort unmittelbar nach dem Verstoß entweder durch die Polizei oder durch das Ordnungsamt angehört wurden und somit klar ist, wer für den Verstoß verantwortlich ist. Wurde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet, müssen Sie entweder den fälligen Betrag überweisen oder Sie legen innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Die Höhe des zu entrichtenden Betrags richtet sich nach der Art und Schwere der Vekehrsordnungswisdrigkeit. Außerdem ist entscheidend, ob es sich dabei um Ihren ersten Verstoß dieser Art handelt oder Sie ein Wiederholungstäter sind. Es fällt außerdem eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro und eine Zustellungsgebühr von 3,50 Euro an.

Fristen für die Zahlung von Verwarnungs- und Bußgeldern:

  • Verwarnungsgeld (zwischen 5 Euro und 55 Euro): Eine Woche nach Erhalt des Bescheides
  • Bußgeld (ab 60 Euro): Zwei Wochen nach Eintreten der Rechtskraft

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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