Zentrale Bußgeldstelle in Wuppertal
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
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Stadt Wuppertal: Welche Bußgeldstelle ist hier zuständig?
In der Stadt Wuppertal ist die zuständige Bußgeldstelle die zentrale Bußgeldstelle Wuppertal. Wie Sie zu der Bußgeldstelle in Wuppertal Kontakt aufnehmen können, können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen. Die Bußgeldstelle hat von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Die Bußgeldstelle in Wuppertal bearbeitet unter anderem Fälle zu:
- Parkverstößen
- Geschwindigkeitsverstößen
- Rotlichtverstößen
- Überholverstößen
- Abstandverstößen
- Fahrzeugangelegenheiten (TÜV-Gültigkeiten, abgefahrene Reifen, Veränderungen am Fahrzeug)
- Verkehrsunfällen
Inhaltsverzeichnis:
Wie kann ich die Bußgeldstelle in Wuppertal erreichen?
Öffnungszeiten der zentralen Bußgeldstelle Wuppertal:
- Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
- zusätzlich nach Vereinbarung
Adresse:
Zentrale Bußgeldstelle (302.21)
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Wann werde ich von der Bußgeldstelle in Wuppertal kontaktiert?
Begehen Sie einen Verstoß im Straßenverkehr, erhalten Sie entweder einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid. Ein Anhörungsbogen wird in der Regel verschickt, wenn der Täter nicht eindeutig identifiziert werden kann. Wurde beispielsweise eine Person geblitzt und auf dem Blitzerfoto ist eine weibliche Person zu erkennen, bei dem Halter des Fahrzeugs handelt es sich aber um einen Mann, erhält dieser einen Anhörungsbogen. In diesem kann der Halter den eigentlichen Fahrer angeben und den Anhörungsbogen im Anschluss zurück an die Bußgeldstelle in Wuppertal schicken.
Einen Bußgeldbescheid erhalten Sie, wenn Sie vor Ort unmittelbar nach dem Verstoß entweder durch die Polizei oder durch das Ordnungsamt angehört wurden und somit klar ist, wer für den Verstoß verantwortlich ist. Wurde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet, müssen Sie entweder den fälligen Betrag überweisen oder Sie legen innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Fristen für die Zahlung von Verwarnungs- und Bußgeldern:
- Verwarnungsgeld (zwischen 5 Euro und 55 Euro): Eine Woche nach Erhalt des Bescheides
- Bußgeld (ab 60 Euro): Zwei Wochen nach Eintreten der Rechtskraft