Bußgeldverfahren – Verlauf, Kosten & Verjährung
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Allgemeine Informationen zum Bußgeldverfahren
Laut hierzulande existierendem Verkehrsrecht gibt es eine Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Straftaten zeichnen sich dadurch aus, dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Bei Ordnungswidrigkeit ist dies nicht der Fall und der Prozess folgt einem standardisierten Ablauf. Wenn gegen die Verkehrssicherheit verstoßen wird, dann werden gemäß dem deutschen Bußgeldkatalog Strafmaßnahmen verordnet, wie z.B. Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Tatbestände wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung und unerlaubte Fahrweisen im Straßenverkehr ziehen daher einige Konsequenzen nach sich.
Die genaue Ordnungswidrigkeit wird dann im Bußgeldbescheid genannt, welcher per Brief zugesendet wird. Zuerst wird der Anhörungsbogen verschickt, worauf der Bußgeldbescheid folgt. Bis zu 14 Tage danach, kann der Betroffene Einspruch einlegen.
Oft stellen sich die Betroffenen bei Erhalt des Bußgeldbescheids die Fragen, wie genau ein Bußgeldverfahren abläuft. Auch wird oft gefragt, ob es eine Frist für einen Einspruch gibt oder welche Kosten dadurch entstehen können. In dem folgenden Ratgeber wird auf diese Fragen genauer eingegangen und Sie erhalten detaillierte Informationen, wie ein Bußgeldverfahren abläuft.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldverfahren
Einen Überblick zum Ablauf vom Bußgeldverfahren verschafft Ihnen unsere Grafik.
Für eine Ordnungswidrigkeit können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten verhängt werden.
Die Gebühren betragen mindestens 25 Euro. Hinzu kommt eine Versandpauschale für die Zustellung vom Bußgeldbescheid (3,50 Euro).
Ablauf vom Bußgeldverfahren – im Video erklärt
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Wie läuft das Bußgeldverfahren genau ab?
Der folgenden Grafik können Sie entnehmen, wie sich der Ablauf eines Bußgeldverfahrens im Detail gestaltet:
Wenn Sie der Bußgeldbescheid per Post erreicht hat, ist nun das Bußgeldverfahren schon in gang gesetzt worden. Generell gibt es zwei Möglichkeiten wie Sie nun nach einer Ordnungswidrigkeit weiter verfahren können:
- Sie können Ihre Schuld zu der Ordnungswidrigkeit eingestehen. Dann müssen Sie das Bußgeld bezahlen. Genauso können zusätzlich noch Punkte in Flensburg, wie auch Fahrverbote folgen. In diesem Fall findet kein Bußgeldverfahren mehr statt.
- Sie können Einspruch einlegen, womit sich die Dauer des Bußgeldverfahrens verlängert. Zu empfehlen ist dieser Weg nur dann, wenn der Bußgeldbescheid einen Fehler aufweist oder schlicktweg inkorrekt ist. In manchen Fällen kann das passieren, wie z.B. ein undeutliches bzw. unscharfes Foto eines Blitzers.
Der Ablauf des Bußgeldverfahrens nach einem Verkehrsdelikt ist generell immer der gleiche. Nach einem Verstoß beim Parken wird in der Regel nur ein Verwarngeld verordnet. Wird dieses Geld allerdings nicht bezahlt, kommt auch hier ein Anhörungsbogen bzw. ein Bußgeldbescheid auf dem Postweg zu Ihnen. Gegen diesen Bescheid ist es dann möglich Einspruch einzulegen. Von der verantwortlichen Behörde her wird als Erstes ein Anhörungsbogen verschickt.
Was passiert bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren?
Das Bußgeldverfahren startet mit der Anhörung (Anhörungsbogen), welche dem Beschuldigten die Möglichkeit geben soll, sich zur Tat selbst noch einmal zu äußern. Diese Chance muss allerdings nicht von dem Betreffenden genutzt werden, da dies der Regel nach unter ein Schweigerecht fällt. Bei der Anhörung selbst müssen Sie dann ausschließlich Angaben zu Ihrer Person machen.
Weiterführende Ratgeber zur Anhörung im Bußgeldverfahren:
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Ist es möglich, dass ein Bußgeldverfahren verjährt?
Nachdem die Tat begangen wurde, hat die verantwortliche Bußgeldbehörde drei Monate Zeit, sich zu melden und den Anhörungsbogen zu verschicken. Die Verjährungsfrist ist dazu da, dass die Behörden abklären können, ob der Fahrer zur Tatzeit mit dem Halter des Fahrzeuges übereinstimmt. Da in Deutschland keine generelle Halter-Haftung existiert, sondern nur der eigentliche Fahrer bei dem Delikt zu Verantwortung gezogen werden soll, muss dieser vorher genau ermittelt werden.
Der Anhörungsbogen wird also immer dann zugesendet, wenn die Verwaltungsbehörde unsicher ist, wer der Fahrer ist. Sollte dazu der Anhörungsbogen nicht in der vorgegebenen Zeit ankommen, ist die Frist dafür abgelaufen und der Bußgeldbescheid gilt als verjährt. Verjährung bedeutet, dass Sie für die Tat nun nicht mehr bestraft werden können.
Der Anhörungsbogen sieht in der äußeren Form, egal um welches Verkehrsdelikt es sich handelt, immer gleich aus. Dabei spielt es keine Rolle um welche Ordnungswidrigkeit es dabei geht. Ob diese nun bei einer Geschwindigkeitsübertretung stattfand oder beim Überfahren einer roten Ampel.
Wie ist der darauffolgende Ablauf im Bußgeldverfahren?
Nachdem nun der Betreffende einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, findet der Hauptteil des Bußgeldverfahrens statt. Der weitere Ablauf zeichnet sich durch den Start des Zwischenverfahrens ab. Bei diesem prüft die Behörde, ob der Einspruch ordentlich erfolgte und fristgerecht erfolgte. Als beschuldigter Verkehrsteilnehmer haben Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit einen Einspruch zu erheben und müssen diesen in der vorgesehenen Frist bei der verantwortlichen Behörde einreichen.
Danach folgen weitere für Sie wichtige Schritte, die meist nach ein und demselben Schema ablaufen:
- Die Behörde sichtet alle vorliegenden Beweise und sammelt evtl. neues Beweismaterial, welches zur Klärung des Falls notwendig ist.
- Wenn durch dieses Material die Schuld des Täters bewiesen werden kann, findet die Hauptverhandlung statt.
- Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht können Sie dann Ihre Aussage zur Tat abgeben.
- Darauf folgt das Urteil, gegen welches Sie in manchen Fällen auch eine Rechtsbeschwerde einlegen können.
Welche Kosten bei einem Bußgeldverfahren möglich sind
Der Ablauf im Bußgeldverfahren bei einer Ordnungswidrigkeit folgt einer strikten Reihenfolge. Sofern die Hauptverhandlung noch nicht begonnen hat, haben Sie allerdings die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzuziehen. Bei einem in die Wege geleiteten Bußgeldverfahren könnten folgende Kosten auf Sie zukommen:
- Die Gebühren und Auslagen für den Bußgeldbescheid betragen 28,50 €, wobei die Kosten für den Versand des Bescheids 3,50 € betragen
- Wenn Sie eine Einsicht in Ihre Akten wünschen, kostet dies nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OwiG) 12 €
- Sobald ein Gutachten erstellt werden soll, können mehrere 100€ fällig werden
- Kommt es zum Hauptverfahren vor dem Amtsgericht, fallen Kosten, die sich an ungefähr 10 Prozent des Bußgeldes orientieren, an
- Wenn eine Gerichtsverhandlung stattfindet, gibt es Kosten von mindestens 7 €, für den Versand des Urteils
Hallo, ich bin Slowake, ich arbeite in Göntingen und wir waren mit dem Auto in der Nähe der Stadt Nörten-Hardenberg unterwegs. Das Radar hat mich ins Visier genommen. Ich habe ca. 10 km überquert. Ich fahre in zwei Monaten in die Slowakei, was muss ich tun, um die Strafe bezahlen zu können?
03.06.2023 13:30—13:40Uhr
Ich gebe den Rotlichtverstoß zu.
Mit freundlichem Gruß
E. Gebbert
guten tag
hiermit teile ich ihnen mit das ich den wagen eben übernommen habe, aber noch nicht dazu gekommen bin die plakette auszutauschen. ich habe an diesem tag eine freundin aus israel (ashdot) zum bahnhof gefahren weil sie noch ihre eltern in frankfurt besuchen wollte, bevor sie wieder zurückfliegt. die plakette habe ich auf das amaturen brett gelegt, muß es beim öffnen der tür aber runter gestoßen haben. sie lag dann auf dem fahrer sitz. ich habe die plakette dann sofort als ich nach hause kam ausgewechselt. ich bin also nicht mit einem auto unterwegs gewesen welches keine berechtigung hatte. inzwischen ist alles wieder im grünen bereich und das wird mir nicht noch einmal passieren.
mfg.