Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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Die verschiedenen Stadien eines Bußgeldverfahrens nach einem Tempoverstoß
Wer beispielsweise zu einem wichtigen Termin nicht zu spät kommen möchte oder so schnell wie möglich die nächstgelegene Toilette aufsuchen muss, nimmt es mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit wohl meist nicht allzu genau. Wird der betroffene Fahrer allerdings bei seinem Geschwindigkeitsverstoß geblitzt, kann ihm diese im Verkehrsrecht verankerte Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden.
Auf eine solche folgt in Deutschland in der Regel ein Bußgeldverfahren. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im deutschen Straßenverkehr ist dies demnach der Fall. Doch wie sieht der weitere Verlauf nun aus? Wann kann beispielsweise Einspruch eingelegt werden und wie geht es danach weiter?
Antworten auf diese Fragen sowie wichtige Informationen zur Verjährung in einem Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Ja, dieser ergibt sich aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Welche Schritte dabei durchlaufen werden, erfahren Sie hier.
Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides gegen diesen Einspruch einlegen.
In der Regel hat die Bußgeldstelle drei Monate Zeit, um den Temposünder einen Bußgeldbescheid zukommen zu lassen. Danach gilt der Tatbestand als verjährt. Allerdings können verschiedene Vorgänge zu einer Unterbrechung der Verjährung führen.
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Wie läuft ein Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab?
Den Startschuss für das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt normalerweise bereits das Erfassen des Verstoßes an sich. In diesem Fall geschieht dies meist durch einen Blitzer. Der Ablauf des Verfahrens ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgehalten und gestaltet sich wie folgt:
- Zunächst wird ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter verschickt, mit dem der Tempoverstoß begangen wurde. Da Fahrzeughalter und Verkehrssünder nicht immer ein und dieselbe Person sind, hat Ersterer lediglich die Pflicht, sich zu seinen Personalien zu äußern. Er kann den wahren Täter zwar benennen, muss dies jedoch nicht tun. Auch sich selbst muss er bei dieser Anhörung nicht belasten.
- Der nächste Schritt im Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung besteht darin, einen Bußgeldbescheid an den Fahrer zu versenden, der zu schnell unterwegs war. Es müssen dann jedoch die Infos im Anhörungsbogen dazu geführt haben, dass dieser identifiziert werden konnte. War dies nicht der Fall, steht der verantwortlichen Behörde im Regelfall ein Zeitfenster von drei Monaten zu, um diesen ausfindig zu machen.
- Ein Bußgeldbescheid enthält beispielsweise Informationen zum auffällig gewordenen Kraftfahrer, zur Ordnungswidrigkeit an sich (inkl. Zeit und Ort) sowie zu den Ahndungen, die laut Bußgeldkatalog drohen. Bei einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung können diese aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot bestehen.
- Der betroffene Fahrer hat nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids zwei Möglichkeiten: Er kann das Bußgeld überweisen, womit er zugibt, die ihm vorgeworfene Tat begangen zu haben. Mit dieser Zahlung gilt das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung als beendet.
- Nachdem der Bescheid seine Rechtskraft erhalten hat, muss das Bußgeld innerhalb von zwei Wochen gezahlt werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Wann können Betroffene Einspruch einlegen?
Empfindet die betroffene Person das Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung als ungerecht – etwa, weil sie die ihr vorgeworfene Ordnungswidrigkeit überhaupt nicht begangen hat – so besteht die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Gemäß § 67 OWiG hat sie dazu zwei Wochen Zeit:
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.“
Es ist durchaus eine Überlegung wert, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wenn Sie sich dazu entscheiden, Einspruch im Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung einzulegen. Dieses Vorhaben sollte gut durchdacht sein, denn die zuständige Behörde verlangt handfeste Gründe, die einen Einspruch rechtfertigen.
Ist beispielsweise das sogenannte „Blitzerfoto“ verschwommen oder die Angaben zum Fahrer sind so fehlerhaft, dass eine zweifelsfreie Identifizierung dessen nicht mehr möglich ist, könnten Sie Erfolg haben. Es handelt sich dabei jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung, ob dem Einspruch stattgegeben wird oder nicht.
Was passiert nach dem Einspruch im Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Nachdem der Einspruch bei der betroffenen Behörde einging, wird diese den Vorfall in einem sogenannten Zwischenverfahren erneut prüfen. Das Gleiche gilt für die Einhaltung der entsprechenden Form sowie der vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen. Das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung dauert daher länger, wenn Einspruch eingelegt wurde.
Nachdem alle Beweise noch einmal überprüft wurden, sind zwei Optionen möglich:
- Stellt sich heraus, dass Sie den Verstoß nachweislich begangen haben, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Im Zuge dieser können Sie zu den Vorwürfen Stellung beziehen. Es ist ebenfalls möglich, Zeugenaussagen zu hören. Nach Vorlage aller Beweise wird ein Urteil gesprochen, welches in diesem Fall die Ahndungen aus dem Bußgeldbescheid erneut bestätigt.
- Kommt bei der abermaligen Überprüfung heraus, dass Sie wirklich unschuldig sind, wird das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt.
Wie sieht es mit der Verjährung aus?
Nicht nur der betroffene Verkehrssünder muss sich an gewisse Fristen halten, sondern auch die Behörde, die den jeweiligen Verstoß ahndet. So hat sie beispielsweise nur eine gewisse Frist lang Zeit, um dem Fahrer mitzuteilen, dass ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung gegen ihn eingeleitet wurde.
Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten gestaltet sich gemäß § 26 StVG (Straßenverkehrsgesetz) wie folgt:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“
Vergehen mehr als drei Monate, bis der Bußgeldbescheid beim jeweiligen Kraftfahrer eintrifft, gilt dieser in der Regel als verjährt. Betroffene sollten dann Einspruch einlegen – mit der Begründung, dass bei der besagten Ordnungswidrigkeit längst eine Verjährung eingetreten ist.
Greift die 3 monatige Verjährungsfrist wenn der Anhörungsbogen erst nach über 3 Monaten versandt wurde und somit auch kein Bussgeldbescheid
innerhalb von 3 Monaten versandt wurde ? (Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 Km/h ausserorts)