Bußgeldverfahren – Der Ablauf ist gesetzlich geregelt
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
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Der Bußgeldbescheid ist nur ein Bestandteil des Verfahrens
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden in Deutschland nach dem Verkehrsrecht in einem Bußgeldverfahren geahndet. Autofahrer gehen üblicherweise davon aus, dass solch ein Verfahren erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt.
Das dem nicht so ist, wird deutlich, wenn der für ein Bußgeldverfahren vorgesehene Ablauf näher betrachtet wird.
Denn bereits mit der Erfassung der Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht, wird der Prozess des Bußgeldverfahrens in Gang gesetzt.
Was der Ablauf von einem Bußgeldverfahren beinhaltet und welche Möglichkeiten Betroffenen während eines laufenden Verfahrens haben, soll im nachstehenden Ratgeber näher betrachtet und erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Ablauf eines Bußgeldverfahrens
Wir haben den Ablauf eines Bußgeldverfahrens in unserer Infografik für Sie vereinfacht dargestellt.
Das Verfahren beginnt, sobald die Polizei die Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit aufnimmt. Bei einer Straftat hingegen wird ein Strafverfahren eingeleitet, welches gewöhnlich ebenfalls mit den Ermittlungen der Polizei beginnt.
Zunächst prüft die Behörde, ob sie den Bescheid zurücknehmen oder bei ihrer Entscheidung bleiben will. Hierfür kann sie weitere Ermittlungen vornehmen oder veranlassen. Bleibt sie bei ihrem bisherigen Bußgeldbescheid, so landen die Akten letztendlich vor Gericht, das nun über den Sachverhalt zu entscheiden hat.
Ablauf vom Bußgeldverfahren – im Video erklärt
Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens vereinfacht dargestellt
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die unterschiedlichen Schritte in einem Bußgeldverfahren vereinfacht auf einen Blick:
Was beinhaltet ein Bußgeldverfahren?
Nach einem erfassten Verstoß, sei es ein falsch geparktes Fahrzeug, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer oder das Überfahren einer roten Ampel, ist der Ablauf des Bußgeldverfahrens generell immer gleich. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, folgt ein Bußgeldverfahren. Bei einer Straftat findet in der Regel auch eine gerichtliche, strafrechtliche Verfolgung statt.
Bei geringfügigen Verstößen, wie bei einem Parkverstoß, wird üblicherweise ein Verwarngeld angeordnet. Ein Verwarngeld beinhaltet keine zusätzlichen Gebühren und hat für das Bußgeldverfahren und dessen weiteren Ablauf nur dann eine Bedeutung, wenn es nicht bezahlt wird.
Wird nicht gezahlt, versendet die zuständige Behörde entweder einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid. Im Anhörungsbogen und auch im Bescheid findet, gemäß des angewendeten Gesetzes zu Ordnungswidrigkeiten (OWiG), die Benennung des Verstoßes statt. Ein Anhörungsbogen dient der Ermittlung des Fahrers zum Zeitpunkt des Verstoßes und wird immer an der Halter des betroffenen Fahrzeugs gesandt.
Hier müssen Halter, falls dies nicht bereits geschehen ist, korrekte Angaben zu ihren Personalien machen und diese an die zuständige Behörde zurücksenden. Angaben zum Tatvorwurf oder zum Ablauf müssen nicht gemacht werden.
Wird gleich ein Bußgeldbescheid per Post zugesandt, hat der Beschuldigte nun zwei Möglichkeiten auf diesen Bescheid zu reagieren. Er kann die Schuld anerkennen und das veranschlagte Bußgeld bezahlen sowie eventuelle Punkte in Flensburg akzeptieren. In diesem Fall ist das Bußgeldverfahren mit der Anerkennung und Zahlung der Geldbuße abgeschlossen.
Betroffene haben zwei Wochen nach Eingang des Bescheids Zeit, Einspruch einzulegen. Dieser muss in der genannten Frist bei der Behörde eingehen. Geschieht dies nicht, wird der Bescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Hier hat der Fahrer wiederum zwei Wochen Zeit, das Bußgeld zu bezahlen.
Ist drei Monate nachdem der Verstoß begangen wurde, kein Bescheid eingetroffen, hat die Verjährung eingesetzt und es kann kein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
So sieht der Ablauf von einem Bußgeldverfahren nach einem Einspruch aus
Wurde Einspruch eingelegt, beeinflusst dies das Bußgeldverfahren und dessen Ablauf insofern, als dass es die Dauer des Verfahrens verlängert und die Rechtskraft des Bescheids hinauszögert. Nach dem Einspruch beginnt das sogenannte Zwischenverfahren, während dem die Behörde den Einspruch an sich prüft und kontrolliert, ob dieser ordentlich sowie fristgerecht erfolgte.
Es werden alle vorliegenden Beweise ausgewertet oder auch neue Beweise ermittelt, sodass sie zur Klärung des Falls herangezogen werden können. Kann durch diese Beweise die Schuld des Betroffenen dargelegt werden, kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung.
Während dieser Verhandlung kann der Beschuldigte, zum zweiten Mal im Bußgeldverfahren und dessen Ablauf, Stellung zu Tat beziehen und eine Aussage machen. Sind alle Beweise vorgelegt und alle Aussagen aufgenommen, erfolgt ein Urteil.
Hi,
ich habe einen Bußgeldbescheid bzgl Gehwegparken und zu geringem Abstand zum angrenzenden Gelände bekommen.
Dieser Vorfall war am 07.07.
ich habe 3 Tage nach Erhalt beim zuständigen Ordnungsamt angerufen und das Beweisfoto verlangt.
Dieses ist nun 9 Wochen danach noch nicht angekommen, dafür allerdings eine Fahrerfeststellung.
Darauf hin habe ich noch einmal angerufen und ich bekomme das Bild erneut zugeschickt.
ist mein Initialer Anruf als Einspruch zu werten?
Werde ich nun definitiv zahlen müssen?
Was wenn bis 7.10. dieses Foto nun wieder nicht bekomme, werde ich dann einen erneuten Bußgeldbescheid bekommen?
Werde ich dem widersprechen können?
Viele Grüße
Sven
Foto zu sehen
Am 7.9 18 habe ich die Vorfahrt missachtet. Die Polizei hat diesen Unfall aufgenommen Heute am 11.12.18 habe ich einen gelben Brief mit Unterschrift des Postzusteller erhalten. Der Bußgeldbescheid hat das Datum vom 6.12.18.
Ist dieses nun verjährt?
Wie lange kann die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids erfahrungsgemäß durch einen Einspruch hinausgezögert werden, bzw. wie lange dauert ein Zwischenverfahren in der Regel?
Hallo Timmo S.,
das kommt ganz auf den Fall drauf an. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ich wolten zahlen maar der iban nummer stimt nicht
bitte gerne die richtige nummer
Hallo M.J. S.,
wir sind nicht die Bußgeldstelle. Bitte kontaktieren Sie diese, um die richtige IBAN-Nummer zu bekommen.
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