Gilt ein Verschlechterungsverbot im Bußgeldverfahren?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldverfahren und Verschlechterungsverbot

Gilt das Verschlechterungsverbot auch in einem Bußgeldverfahren, wenn Einspruch eingelegt wurde?
Gilt das Verschlechterungsverbot auch in einem Bußgeldverfahren, wenn Einspruch eingelegt wurde?

Hat ein Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, so wird dieses Vergehen mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog sanktioniert. Bei einigen Verstößen können zusätzlich Punkte in Flensburg eingetragen oder ein Fahrverbot verhängt werden.

Die Betroffenen erhalten einen Bußgeldbescheid, in welchem Sanktionen UM Beispiel Punkte oder Fahrverbote) aufgeführt sind. Entscheidet sich ein Betroffener, Einspruch gegen diesen einzulegen, so kann es zu einem Bußgeldverfahren kommen. Dazu wird in der Regel ein Anwalt für Verkehrsrecht konsultiert.

Kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht, stellt sich die Frage, ob das Verschlechterungsverbot auch in einem Bußgeldverfahren gilt. Die Antwort und eine Definition des Begriffs lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Verschlechterungsverbot

Was ist das Verschlechterungsverbot?

Das Verschlechterungsverbot besagt, dass ein Urteil nicht zum Nachteil des Beschuldigten geändert werden darf. Grundsätzlich kommt es bei Straftaten zur Anwendung, wenn Rechtsmittel eingelegt wurden.

Gilt das Verbot auch bei einer Ordnungswidrigkeit?

Ja, allerdings nur bedingt. Bei einer Ordnungswidrigkeit kann nach einem Einspruch im Verfahren höhere Sanktionen als das Bußgeld verhängt werden.

Gibt es für das Bußgeldverfahren gesetzliche Vorgaben diesbezüglich?

Ja, unter § 66 Absatz 1 b des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist bestimmt, dass im Bußgeldbescheid der Hinweis auf mögliche höhere Sanktionen enthalten sein muss.

Das Verschlechterungsverbot in der Rechtsprechung

Grundsätzlich wird das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) im Strafrecht angewendet. Es besagt dabei, dass ein Urteil nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden darf. Dies gilt allerdings nur, sofern er ein Rechtsmittel (zum Beispiel einen Einspruch) eingelegt hat.

Allerdings gibt es bei dieser Regelung auch einige Ausnahmen. So kann zum Beispiel im Steuerrecht eine Strafe nach einem Einspruch auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden. Wichtig ist in diesem Fall, dass der Beschuldigte vorab auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.

Das Verschlechterungsverbot besagt, dass ein Urteil, nachdem der Beschuldigte Einspruch eingelegt hat, nicht zu dessen Ungunsten geändert werden darf.

Verschlechterungsverbot: Beispiel Prüfung

Das Verbot erstreckt sich auch auf Prüfungen in deutschen Schulen: Klausuren dürfen nicht nachträglich schlechter bewertet werden. Ist die Note einmal festgesetzt und dem Schüler ausgehändigt worden, kann keine Verschlechterung dieser vorgenommen werden.

Umgedreht funktioniert das allerdings. Bemerkt der Schüler, dass der Lehrer einen Fehler gemacht hat, so ist es möglich, dass die Note im nachträglich verbessert wird. Es verhält sich also wie folgt: Eine Aufwertung der Note ist möglich, eine Verschlechterung hingegen nicht.

Gilt das Verschlechterungsverbot im Bußgeldverfahren?

Im Bußgeldverfahren kann ohne Verschlechterungsverbot eine höhere Strafe verhängt werden.
Im Bußgeldverfahren kann ohne Verschlechterungsverbot eine höhere Strafe verhängt werden.

In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (wie dem Bußgeldverfahren) kann das Verschlechterungsverbot nur bedingt angewendet werden. Generell kann in einem gerichtlichen Verfahren eine höhere Strafe als im Bußgeldbescheid beschrieben verhängt werden.

Dies ist der Fall, wenn im laufenden Prozess noch weitere Vergehen des Beschuldigten zu Tage treten. Im Bußgeldbescheid wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Einspruch mit anschließender Gerichtsverhandlung zu einer Verschlechterung führen kann. Dies ist in § 66 Absatz 1 b des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) festgeschrieben:

Der Bußgeldbescheid enthält ferner den Hinweis, daß […] bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann[.]

Daher sollten Sie vorab immer abwägen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dahingehend beraten und unterstützen.

In einem Bußgeldverfahren ist das Verschlechterungsverbot nicht wirksam, wenn eine Hauptverhandlung erfolgt.

Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sollten Sie stets bedenken, dass dieser zusätzliche Kosten verursachen kann. Durch die Beauftragung eines Anwalts und die Prozesskosten kann schnell eine hohe Summe zusammenkommen. Seien Sie sich also vorab darüber im Klaren, welche zusätzlichen Gebühren beim Bußgeldverfahren auftreten können.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen, Durchschnitt: 4,39 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Verfassen Sie einen neuen Kommentar