Busspur – So verhalten Sie sich richtig

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Busspur

VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbot
Verbotswi­drig auf Bus­spur fahren15 €
... mit Behin­derung des Linien­verkehrs35 €
Abbiegen, ohne ei­nen in entgegen­kommender/gleicher Richtung gerade­aus weiter­fahrenden Benutzer der Busspur durch­fahren zu lassen40 €
... mit Gefähr­dung anderer Verkehrs­teilnehmer140 €1 Punkt1 Monat
... mit daraus resul­tieren­dem Unfall170 €1 Punkt1 Monat
Hal­ten auf der Bus­spur55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Sachbeschädigung100 €
Parken auf der Busspur55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Sachbeschädigung100 €
... über 3 Stunden70 €
... über 3 Stunden mit Behinderung80 €
... über 3 Stunden mit Sachbeschädigung100 €

Video: Wer darf die Busspur nutzen?

Video zum Befahren der Busspur
Wer die Busspur tatsächlich nutzen darf, erfahren Sie hier in diesem Video.

Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Busspur

Die Busspur ist laut StVO nur für Linienbusse freigegeben.
Die Busspur ist laut StVO nur für Linienbusse freigegeben.

Immer mehr Autos, Lkw und andere Fahrzeuge sind in Deutschland unterwegs – vor allem in den Großstädten sind die Straßen oft verstopft. Abhilfe soll unter anderem der öffentliche Nahverkehr schaffen. Wo keine U- oder S-Bahnen fahren, ist der Bus als Personenbeförderungsmittel ganz besonders wichtig.

Während die Schienenfahrzeuge meist freie Bahn haben, müssen sich Busse jedoch die Straße mit vielen anderen Fahrzeugen teilen – Verspätungen sind häufig die Folge. Um diese möglichst zu vermeiden, gibt es in vielen deutschen Städten mit hohem Verkehrsaufkommen sogenannte Busspuren.

Doch wie erkennen Sie eine Busspur und welche Verkehrsregeln gelten hier? Wer darf eine Busspur benutzen? Welche Strafe droht, wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird? Der folgende Ratgeber beantwortet diese und weitere Fragen, damit Sie sich im Stadtverkehr zurecht finden.

FAQ: Busspur

Welche Bußgelder drohen, wenn ich die Regeln für Busspuren missachte?

Unsere Tabelle zeigt Ihnen, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, wenn Sie beispielsweise unerlaubt eine Busspur befahren.

Wer darf die Busspur befahren?

Grundsätzlich ist die Busspur für Fahrzeuge des öffentlichen Linienverkehrs reserviert. Ob diese von Taxifahrern befahren werden darf, lesen Sie hier.

Werde ich abgeschleppt, wenn ich auf einer Busspur parke?

Es ist durchaus möglich, dass Sie für verbotswidriges Parken auf der Busspur abgeschleppt werden. Hier lesen Sie mehr dazu.

Weitere Ratgeber zum Thema “Busspur”

Wer darf den Bussonderfahrstreifen befahren?

Einen Sonderfahrstreifen für Busse erkennen Sie am Verkehrszeichen mit der Nummer 245: Dieses runde Schild zeigt die Seitenansicht eines Busses in weiß auf blauem Grund. Nur folgenden Fahrzeugen ist es erlaubt, die Busspur, welche außerdem mit Fahrbahnmarkierungen auf der Straße gekennzeichnet sein kann, zu befahren:

  • Omnibusse des Linienverkehrs
  • Fahrzeuge des Schüler und Behindertenverkehrs, solange diese mit dem Schulbus-Schild gekennzeichnet sind

Für alle anderen Fahrzeuge gilt im Normalfall ein Fahrverbot auf der Busspur. Dies soll Störungen des Linienverkehrs vermeiden und einen zügigen sowie geordneten Betriebsablauf ermöglichen. Des Weiteren soll durch diese Maßnahme die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs aufrechterhalten und der öffentliche Personenverkehr gegenüber dem Individualverkehr gefördert werden.

Vielerorts kann das Fahrverbot auf der Busspur jedoch zeitweise aufgehoben werden. Dies wird dann durch Zusatzschilder angezeigt. Meist wird das Befahren des Bussonderfahrstreifens in Zeiträumen erlaubt, in denen mit wenig Verkehr zu rechnen ist, also beispielsweise nachts.

Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Herkömmliche Reisebusse dürfen die Busspur laut StVO – im Gegensatz zum Linienverkehr – nicht benutzen. Für diese gilt auf dem Bussonderfahrstreifen – wie für Pkw oder Lkw – also auch ein Fahrverbot.

Sonderregelungen für Taxen und Fahrräder

Dürfen Radfahrer die Busspur nutzen, sind die speziellen Ampeln zu beachten.
Dürfen Radfahrer die Busspur nutzen, sind die speziellen Ampeln zu beachten.

Das Verbot, die Busspur zu befahren, kann für einige Fahrzeugarten jedoch aufgehoben werden.

Hiervon können Taxen, Fahrräder, Krankenfahrzeuge sowie Busse im Gelegenheitsverkehr profitieren.

Zeigt ein Zusatzzeichen (zum Beispiel mit der Aufschrift „Taxi frei“) an, dass eines oder mehrere dieser Fahrzeugtypen den Sonderfahrstreifen benutzen dürfen, so können auch diese die Busspur befahren.

Hierbei ist jedoch Folgendes zu beachten: Busspuren sind meist mit speziellen Lichtzeichen ausgestattet, die dem Verkehr auf diesem Fahrstreifen Vorrang gewähren. Benutzen Sie beispielsweise als Taxifahrer die spezielle Spur, gelten für sie diese Lichtzeichen und nicht die normalen Ampeln.

Der Radverkehr darf auf der Busspur nur dann zugelassen werden, wenn der Fahrstreifen über keine besonderen Lichtzeichen verfügt bzw. für den Radverkehr eigene Ampeln eingerichtet werden. Radfahrer müssen sich im letzten Fall also an die eigens für sie eingerichteten Ampeln halten.

Taxen, die auf der Busspur fahren dürfen, müssen darauf achten, dass sie den Linienverkehr nicht stören. Aus diesem Grund ist das Halten auf dem Sonderfahrstreifen verboten. Jedoch darf ein Taxi an einer freien Bushaltestelle kurz stehenbleiben, um es den Fahrgästen zu erlauben, ein- bzw. auszusteigen.

Das ist für Fahrzeugführer bezüglich der Busspur zu beachten

Als Fahrer eines Autos oder eines anderen Kfz dürfen Sie die Busspur also in der Regel nicht befahren. In diesem Zusammenhang ist jedoch noch mehr zu beachten. Was viele Autofahrer nicht wissen: Der Bussonderfahrstreifen hat auch Einfluss auf die Vorfahrtsregelungen.

Ein Bus, der sich auf der speziellen Spur befindet, hat nämlich Durchfahrtvorrang vor dem sowohl von links als auch von rechts kommenden, abbiegenden Individualverkehr. Sind Sie also auf einer Straße unterwegs, die mit Busspuren versehen ist, müssen Sie beim Abbiegen zunächst Linienbusse oder Taxen vorlassen.

Der erste Bussonderfahrstreifen wurde im Jahr 1968 in Wiesbaden eingerichtet. Zwei Jahre später gab es auch in Berlin die ersten für Busse reservierten Fahrspuren. Für viele Länder – beispielsweise Japan – diente Deutschland in diesem Zusammenhang als Vorbild.

Auf der Busspur fahren – Welche Strafe droht?

Für das Fahren auf der Busspur droht eine Strafe in Form eines Bußgelds.
Für das Fahren auf der Busspur droht eine Strafe in Form eines Bußgelds.

Auf manch einen Autofahrer, der es ganz besonders eilig hat, übt die freie Busspur eine ganz besondere Wirkung aus, verspricht sie doch die Möglichkeit, zügig am dichten Verkehr vorbeizuziehen. Doch für das verbotswidrige Befahren des Sonderfahrstreifens drohen laut dem Bußgeldkatalog Sanktionen.

Fahren Sie auf einer Busspur, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Behindern Sie außerdem den Linienverkehr, wird die Geldbuße auf 35 Euro erhöht.

Doch nicht nur das Fahren auf der speziellen Spur hat Folgen. Auch wenn Sie die besonderen Vorfahrtsregeln missachten, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Biegen Sie ab, ohne einen Benutzer der Busspur durchfahren zu lassen, erwartet Sie ein Bußgeld von 40 Euro.

Kommt eine Gefährdung hinzu, steigt dieses auf 140 Euro. Außerdem müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Lösen Sie in einer solchen Situation sogar einen Unfall aus, fällt eine Geldbuße von 170 Euro an und auch hier wird ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot angesetzt.

Parken auf der Busspur – Ist das erlaubt?

Die freie Busspur ist nicht nur für Personen, die es eilig haben, interessant. Auch für Parkplatzsuchende kann sie einen besonderen Reiz darstellen. Viele vergessen dabei jedoch, dass ein dort abgestelltes Auto zu Störungen im Linienverkehr führen und sogar Staus auslösen kann.

Das Halten und Parken ist auf einer Busspur natürlich verboten, da dies ja voraussetzt, dass Sie den Fahrstreifen befahren müssen – und dies ist eben nicht erlaubt. Parken Sie unrechtmäßig auf einem Bussonderfahrstreifen, müssen Sie damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Die Kosten, die für diese Maßnahme anfallen, müssen Sie selbst tragen.

Auch wenn der Abschleppdienst schon bestellt wurde, Sie jedoch vor seiner Ankunft wieder am Auto ankommen, kommen Kosten auf Sie zu. In einem solchen Fall müssen Sie mindestens den Betrag, der für die Leerfahrt berechnet wird, übernehmen.

Parken auf dem Radweg

Nicht nur das Parken auf der Busspur ist verboten. Auch auf einem Radweg dürfen Sie weder halten noch parken – egal, ob dieser mit dem Verkehrszeichen 237 (weißes Fahrrad auf blauem Grund) gekennzeichnet oder unbeschildert ist.

Halten Sie auf dem Radweg, fallen 50 Euro Bußgeld an, während dieses für das Parken 55 Euro beträgt. Stellen Sie Ihr Fahrzeug länger als eine Stunde ab, droht eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt. Kommt zum Halte- oder Parkverstoß noch eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer dazu, kostet das Bußgeld 70 Euro (80 Euro, wenn zusätzlich länger als 1 Stunde).

Bildnachweise: fotolia.com/© Petair, istockphoto.com/aerogondo, fotolia.com/© autofocus67

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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