Unterlassen der Beistandsleistung nach einem Schiffszusammenstoß
250
Unbefugtes Fortsetzen der Fahrt nach einem Schiffszusammenstoß
100
Unterlassen des Mitführens der Seetagebücher
150
Überschreiten der amtlich zugelassenen Anzahl von Fahrgästen oder auszubildenden Personen
100 bis 2.500
FAQ: Bußgeldkatalog Seeschifffahrt
Gibt es gesetzliche Vorschriften für das Befahren von Seewasserstraßen?
Ja. Welche Vorschriften bei der Nutzung von Seewasserstraßen zu beachten sind, legt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) fest. Sie bildet auch die Grundlage für den Bußgeldkatalog der Seeschifffahrt. Mehr zu diesen rechtlichen Grundlagen erfahren Sie hier.
Welche Aufgaben hat der Bußgeldkatalog der Seeschifffahrt?
Der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) dient als Basis für die Ahndung von Verstößen gegen die geltenden Verkehrs- und Nutzungsregeln auf Seewasserstraßen. In welchem Geltungsbereich der Katalog zur Anwendung kommt, lesen Sie hier.
Mit welchen Bußgeldern ist bei der Seeschifffahrt zu rechnen?
Halten Sie sich nicht an die Vorschriften der SeeSchStrO, können Bußgelder von bis zu 2.500 Euro auf Sie zukommen. Wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen, zeigt die Tabelle hier.
Inhaltsverzeichnis:
Ein Bußgeldkatalog regelt auf See die Sanktionen
In Deutschland ist nicht nur der Verkehr auf der Straße durch Gesetze und Verordnungen wie der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt, sondern auch der auf Gewässern.
Um Verstöße ahnden zu können, wurde für diesen Verkehr ebenfalls ein Bußgeldkatalog verfasst. Der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) beinhaltet Tatbestände, die in Deutschland auf dem Wasser verhängt werden. Ähnlich wie im Straßenverkehr enthält auch dieser Bußgeldkatalog eine Vielzahl an Situationen, die zu Bußgeldern führen können. Sowohl Verstöße auf Binnengewässern als auch auf See werden auf Basis dieses Bußgeldkataloges sanktioniert.
Auf welchen rechtlichen Grundlagen der BVKatBin-See beruht, welche Verstöße unter anderem geahndet werden und wie hoch Bußgelder ausfallen können, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Der vollständige BVKatBin-See kann auf der offiziellen Seite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eingesehen und über den Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) hier auch heruntergeladen werden.
Regelung des Verkehrs auf See durch Gesetze und Verordnungen
Das deutsche Schifffahrtsrecht regelt als Teil des Seerechts den Verkehr auf Gewässern sowie den Gebrauch von Schiffen und Wasserfahrzeugen. Sowohl die Vorschriften für den Verkehr auf Binnengewässern als auch für den auf offener See sind durch das Schifffahrtsrecht definiert. Des Weiteren sind hier auch die Vorgaben für denBußgeldkatalog der Schifffahrt zu finden.
Diese Vorgaben finden in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen Verwendung, die im Einzelnen auch die rechtlichen Grundlagen für den BVKatBin-See bilden. Zu diesen Grundlagen zählen unter anderem das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) sowie das Binnenschifffahrtsgesetz, welches die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung(BinSchStrO) und das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) enthält.
Wie auch im Straßenverkehr können auf dem Wasser Fehler passieren, Unfälle geschehen oder durch Unaufmerksamkeit bzw. Unkenntnis Regeln verletzt werden. Ist dies der Fall, kommen die im Bußgeldkatalog definierten Sanktionen zum Tragen.
Der BVKatBin-See stellt den gesamten Tatbestandskatalog für Gewässer dar, beinhaltet also sowohl Bußgelder für die Binnenschifffahrt, die Seeschifffahrt, Sportboote, Umweltverstöße oder Gefahrguttransporte auf dem Wasser. Verstöße, die unter anderem geahndet werden, können beispielsweise das Fahren ohne Fahrterlaubnis bzw. Führerschein, das Fahren unter Alkoholeinfluss, die Missachtung von Verkehrszeichen, Vorfahrten oder Überholregelungen sein. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen oder die Missachtung der zulässigen Maße eines Fahrzeugs für die Nutzung einer Wasserstraße werden durch den BVKatBin-See sanktioniert.
Neben dem Seeaufgabengesetz bildet die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung die zweite wichtige Grundlage für den Teil des BVKatBin-See, der sich mit den Verstößen auf offener bzw. in den Küstengewässern befasst. Dieser Teil wird daher auch oft als Bußgeldkatalog für die See bezeichnet.
Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) ist eine Ergänzung bestehender internationaler Vorschriften. Insbesondere die Kollisionsverhütungsregelungen (KVR) sind hier von Bedeutung. Somit werden die KVR durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung präzisiert und auch erweitert. Darüber hinaus wird die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung an sich ebenfalls durch weitere Verordnungen und Gesetze ergänzt, wie zum Beispiel die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
Das Seeaufgabengesetz definiert die SeeSchStrO als Rechtsverordnung und bildet daher auch die rechtliche Grundlage für diese. Daher können Tatbestände, die im BVKatBin-See aufgeführt sind, meist auf Bestimmungen der Rechtsverordnung bzw. des Aufgabengesetzes zurückgeführt werden.
Es ist nicht selten, dass ein Tatbestand durch Angaben der jeweiligen Bestimmung im Bußgeldkatalog präzisiert wird und dementsprechend auch die Bußgelder sich oft auf die Abgaben in der SeeSchStrO oder dem SeeAufgG beziehen.
Die wesentlichen Bestandteile der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sind die Fahrregeln, die es auf den Gewässern des Geltungsbereiches zu beachten gilt. Darüber hinaus sind auch die Vorschriften zu den zu verwendenden bzw. zu beachtenden Sichtzeichen und Schallsignalen ein wichtiger Teil der SeeSchStrO.
Alle Verkehrsteilnehmer, die auf den Gewässern, die im Geltungsbereich liegen, unterwegs sind, müssen sich an die Vorschriften der Verordnung halten. Dies trifft also nicht nur auf Containerschiffe, Frachter oder Segelboote zu, sondern auch auf Sportboote. Dies dient sowohl dem Verkehrsfluss als auch der Verhinderung von Unfällen undVerkehrshindernissen.
Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und dem Bußgeldkatalog
In § 1 SeeSchStrO ist definiert, in welchen Bereichen die Vorschriften der Rechtsverordnung gültig sind und somit auch der BVKatBin-See angewandt wird. Zum einen zählen die Küstengewässer und –bereiche Deutschlands bis zu drei Seemeilen seewärts dazu. Hier sind sowohl Seewasserstraßen als auch Flussmündungen (mit Ausnahme der Emsmündung, für die eine eigene Verordnung gilt) inbegriffen.
Zum anderen kann der Geltungsbereich der Verordnung über die drei Seemeilen hinausgehen, wenn das Fahrwasser im Küstenmeer wie die Mündung der Jade oder der Unterweser mit Lateraltonnen gekennzeichnet ist. In diesen Bereichen behält auch der BVKatBin-See seine Gültigkeit.
Des Weiteren gelten die Vorschriften der SeeSchStrO auf Binnenwasserstraßen, wenn diese in § 1 SeeSchStrO benannt sind. Diese sind in der Regel begrenzt und sollte es nach dieser Grenze schiffbare Fahrwasser geben, setzt der Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ein. Der BVKatBin-See ist in beiden Fällen bei Verstößen anzuwenden, allerdings immer nur die jeweils zutreffenden Teile des Bußgeldkatalogs.
Für andere Bereiche des deutschen Küstenmeeres gelten mitunter nur ausgewählte Paragraphen der Verordnung. Diese sind ebenfalls in § 1 Abs. 2 SeeSchStrO benannt.
Sowohl die Verordnung als auch die Vorgaben vom BVKatBin-See sind ebenfalls auf bundeseigenen Schifffahrtsanlagen wie Schleusen und öffentlichen Häfen, sofern diese sich im Geltungsbereich befinden, anzuwenden. Im Anhang zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung findet sich eine Karte, die den Geltungsbereich genau darstellt und bezeichnet. Schiffsführer und Besatzungen sollten diese bei Fahrten am besten immer griffbereit haben.
BVKatBin-See: Wichtigste Aufgaben
Um in Deutschland Verstöße gegen die Vorschriften des Schifffahrtsrechts einheitlich verfolgen zu können, ist der Bußgeldkatalog für die Binnen- und Seeschifffahrt (BVKatBin-See) auf dem gesamten Bundesgebiet sowie in den deutschen Hoheitsgebieten auf See gültig.
Laut der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes enthält der BVKatBin-See Vorgaben für die Ahndung von „Zuwiderhandlungen gegen strompolizeiliche Vorschriften“ sowie auch „ schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt“. Die Vorgaben werden regelmäßig angepasst und diese Veränderungen durch Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt veröffentlicht.
Diese Bekanntmachungen werden ebenfalls als Grundlage für die Ahndung von Verstößen herangezogen, da es sich um Ergänzungen bzw. Neuerungen im BVKatBin-See handelt.
Wie bereits erwähnt, besteht der Bußgeldkatalog für die Schifffahrt aus verschiedenen Teilen, die sich jeweils mit unterschiedlichen Bereichen der Schifffahrt befassen. Der Abschnitt 3 behandelt die „Zuwiderhandlungen gegen die Ordnung in der Seeschifffahrt“. Des Weiteren enthält der Bußgeldkatalog auch Vorschriften zur Schiffssicherheit, Regelungen zum Natur- und Umweltschutz und den Transport gefährlicher Güter sowie weitere schifffahrtpolizeiliche Vorgaben.
Was wird durch den BVKatBin-See geahndet
Wie sein Pendant im Straßenverkehr ahndet der BVKatBin-See Verstöße gegen die gültigen Verkehrsregeln und vorgeschriebenen Verhaltensweisen. Das können, wie zuvor erwähnt, Geschwindigkeitsverstöße, Alkoholverstöße oder Verstöße gegen die Vorgaben bezüglich der Berechtigung ein Wasserfahrzeug zu führen, sein.
In der Regel handelt es sich bei den sanktionierten Verstößen um Ordnungswidrigkeiten, die gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) durch den Bußgeldkatalog geahndet werden. Dabei kann der BVKatBin-See bei Tatbeständen festgesetzte Bußgelder vorsehen oder Spannen festlegen.
In letzterem Fall entscheidet in der Regel die zuständige Behörde über die angemessene Höhe der Sanktion. Daher ist es nicht selten, dass Bußgelder je nach Einzelfall festgelegt werden.
Je nach Gewässer können auch unterschiedliche Vorgaben zum Tragen kommen, was bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Bedeutung sein kann. Allgemein gültig ist allerdings die Promillegrenze von 0,5 sowie die Vorschriften bezüglich der Fähigkeit, ein Wasserfahrzeug zu führen.
Sind Schiffsfrüher oder Besatzungsmitglieder zum Beispiel körperlich oder geistig nicht in der Lage das Fahrzeug sicher zu führen oder Tätigkeiten an Bord auszuführen, ist ihnen dies untersagt. Führen sie das Wasserfahrzeug dennoch oder erledigen die Tätigkeiten, wird das gemäß BVKatBin-See geahndet. Gleiches gilt, wenn dies mit einem Promillewert von über 0,5 geschieht.
Kontrollen gemäß BVKatBin-See
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie für die Durchsetzung der Sanktionen des BVKatBin-See ist in Deutschland die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zuständig. Welche Aufgaben und Ermächtigungen die WSV hat, ist in den §§ 55 bis 60 SeeSchStrO festgelegt. Dies WSV überwacht den Schiffsverkehr und lässt durch die Strom- und Schifffahrtspolizeibehörden regelmäßig Kontrollen durchführen.
Diese ähneln den Polizeikontrollen im Straßenverkehr und können alle Verkehrsteilnehmer auf den Gewässern im Geltungsbereich betreffen. Bei den Fahrten sind daher immer alle wichtigen Dokumente mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder der Küstenwache vorzuzeigen.
Neben der allgemeinen Kontrollen der Berechtigungen und der Fähigkeit ein Wasserfahrzeug zu führen, steht oft auch die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge im Mittelpunkt. Des Weiteren werden meist auch die Sicherung der Ladung bzw. der beförderten Personen sowie auch etwaige Überladungen kontrolliert.
Bei Mängeln oder festgestellten Verstößen gegen die Geschwindigkeitsvorgaben, die Vorfahrt oder die Regelungen zum Überholen sowie bei Missachtungen von Verkehrszeichen oder einer falschen Nutzung von Lichtzeichen bzw. Schallsignalen, wird in der Regel eine Anzeige durch die Polizeibehörde gefertigt.
Die Anzeige wird üblicherweise an die verantwortliche Person gerichtet. Das kann der Bootsführer, der Besitzer oder der Ausrüster der Fahrzeuge sein. Diese sowie etwaige Zeugen erhalten die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Anzeige sowie eventuelle Angaben werden von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) untersteht, bearbeitet.
Die Entscheidung über ein Bußgeld wird aufgrund der Vorgaben im BVKatBin-See gefällt, und wie beschrieben, oft auch je nach Einzelfall getroffen. Die Betroffenen erhalten dann einen Bußgeldbescheid, der den zu zahlenden Betrag ausweist. Ist der Verstoß geringfügig oder kann die Schuld nicht eindeutig belegt werden, ist die Behörde berechtigt das Verfahren einzustellen.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Bei einem Bußgeldbescheid, der gemäß BVKatBin-See erstellt wurde, besteht die Möglichkeit, gegen diesen Einspruch einzulegen. Sind sich Betroffene sicher, dass sie einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln begangen haben oder weist der Bescheid formelle Fehler auf, kann ein solcher Einspruch sinnvoll sein.
Nach Zustellung des Schreibens haben Betroffene 14 Tage Zeit, einen Einspruch an die ausstellende Behörde zu richten. Dort wird geprüft, ob der Einspruch berechtigt ist und wenn ein Grund besteht, das Verfahren aufrecht zu halten, wird dies dem Amts- und Schifffahrtsgericht inklusive einer Begründung mitgeteilt. Dem Richter obliegt dann die Entscheidung über ein Bußgeld und dessen Höhe. Stellt sich im Verfahren heraus, dass Umstände den Verstoß mildern oder rechtfertigen, kann ein Bußgeld verringert oder das Verfahren eingestellt werden.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.