Camping-Schilder: Welche Schilder Sie kennen sollten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Camping-Schilder

Welches Verkehrsschild erlaubt Campen?

Private Campingplätze werden durch das Schild 366 (blaues Hinweisschild mit Zelt und Wohnwagen auf weißem Grund) ausgewiesen. Auf diesen Campingplätzen dürfen Sie Ihr Wohnmobil oder Zelt abstellen und dort übernachten.

Welche Camping-Schilder sind besonders wichtig?

Es gibt einige Park- und Überholverbote, auf denen Lkw zu sehen sind, die aber auch für Wohnmobile, Wohnwagen und Camper gelten. Solche Schilder gelten nämlich für alle schweren Fahrzeuge und somit auch für Wohnmobile.

Was bedeutet das Schild mit dem Wohnmobil?

Wenn sich das weiße Zusatzschild “Wohnwagen” unter einem Parkzeichen befindet, dann ist die Parkfläche nur für Wohnwagen und Wohnmobile gedacht. Sie können Ihren Wohnwagen hier abstellen. Campen dürfen Sie auf dem Parkplatz deshalb jedoch nicht.

Camping-Schilder: Diese drei Schilder sind wichtig

Welche Verkehrszeichen sollte ich beim Campen unbedingt beachten? Welche Camping-Schilder gibt es überhaupt? Wir fassen zusammen, was es zu beachten gibt, wenn Sie Ihr mobiles Zuhause für mehrere Tage abstellen müssen.

Campingplatz-Schild: Dieses Schild weist einen Zeltplatz aus

Ein solches Camping-Schild weist auf einen nahegelegenen Wohnmobilstellplatz hin.
Ein solches Camping-Schild weist auf einen nahegelegenen Wohnmobilstellplatz hin.

Wir alle kennen Schilder, die eine Tankstelle oder eine Gaststätte ausweisen. Camping-Schilder bzw. Campingplatz-Schilder sieht man jedoch seltener.

Tatsächlich gibt es jedoch das Verkehrszeichen 366, das auf einen Campingplatz in der Nähe hinweist.

Das Schild ist rechteckig und zeigt ein Zelt und einen Wohnwagen auf weißem Grund mit blauem Rand. Bei den Schildern 359-378 handelt es sich um Hinweisschilder, die anzeigen, wo sich ein WC, eine Tankstelle, ein Autobahnhotel oder eben einen Campingplatz befinden.

Wohnwagen-Schild: Wo darf ich mit meinem Wohnwagen parken?

Dieses Zusatzschild erlaubt das Abstellen von einem Wohnwagen.
Dieses Zusatzschild erlaubt das Abstellen von einem Wohnwagen.

Die meisten Wohnmobile, Wohnwagen und Camper dürfen Sie legal am Straßenrand und auf Parkplätzen abstellen, solange es nicht ausdrücklich verboten ist.

Das gilt jedoch nur für Wohnmobile, die ein Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten. Wenn Ihr Wohnmobil also nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegt, können Sie es normalerweise auf herkömmlichen Parkplätzen abstellen. Es braucht kein explizites “Wohnwagen-Schild”, das Ihnen das Parken gestattet.

Die Lage ist eindeutig, wenn sich unter dem Parkschild das weiße Zusatzschild mit dem Wohnwagen befindet. In diesem Fall handelt es sich um eines der wichtigen Camping-Schilder für Wohnwagen, Camper und Wohnmobile, also auch für solche, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen.

Aber Achtung: Nur weil Sie Ihren Wohnwagen hier abstellen können, heißt das nicht, dass Sie darin auch übernachten dürfen. Im Wohnmobil zu übernachten, ist nur dann erlaubt, wenn Sie Ihre Fahrtüchtigkeit wiederherstellen müssen. Camping ist deswegen aber nicht gestattet. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Ratgeber “Wohnmobil parken”.

Ein Wohnmobil-Parkplatz ist kein Campingplatz. Sie dürfen bei einem Wohnmobil-Zusatzschild parken, aber nicht tagelang campen. Auf Falschparken mit dem Wohnwagen können diese Sanktionen folgen:

VerstoßVerwarnungsgeld
Parken mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz10 €
… mit Behinderung15 €
… länger als drei Stunden20 €
… länger als drei Stunden mit Behinderung30 €
Parken mit einem Wohnmobil auf dem Gehweg, obwohl der Camper mehr als 2,8 Tonnen wiegt15 €
… mit Behinderung25 €
… länger als eine Stunde25 €
… länger als eine Stunde mit Behinderung30 €
Parken mit einem Wohnmobil über 7,5 Tonnen im Wohngebiet, obwohl das zu dieser Zeit verboten war30 €

Auch Verkehrszeichen mit Lkw gelten für Wohnwagen und Wohnmobile

Viele wissen nicht, dass das Verkehrszeichen 253 auch für Wohnmobile gilt.
Viele wissen nicht, dass das Verkehrszeichen 253 auch für Wohnmobile gilt.

Auch Verkehrszeichen, die keine Wohnwagen und Zelte abbilden, können für das Camping wichtige Schilder sein, die Sie kennen sollten. Zum Beispiel gelten Verkehrsschilder, auf denen ein Lkw zu sehen ist, auch für Wohnwagen und Wohnmobile.

Das Verkehrszeichen 253 ist ein Lkw-Durchfahrtsverbot und gilt ebenso für Wohnmobile und Anhänger. Übersteigt Ihr Wohnmobil die Gesamtmasse von 3,5t Grenze, dürfen Sie hier nicht weiterfahren. Zudem gelten alle Überholverbotsschilder für Kraftfahrzeuge auch für Sie und Ihren Camper.

Gut zu wissen: Die meisten Campingplätze werden von Privatpersonen geführt. Auf einem Zeltplatz gibt es daher normalerweise viele weitere Camping-Schilder wie zum Beispiel ein Camping-Regeln-Schild oder ein Wohnmobil-Stellplatz-Schild. Das sind meist jedoch keine offiziellen Verkehrszeichen, sondern private Camping-Schilder, die von den Betreibern angefertigt werden.

Gibt es ein Camping-Schild, das Wildcampen erlaubt?

Wildcampen ist in in Deutschland verboten. Es gibt kein spezielles "Wildcampen verboten"-Schild.
Wildcampen ist in in Deutschland verboten. Es gibt kein spezielles “Wildcampen verboten”-Schild.

Wildcampen ist in Deutschland normalerweise nicht erlaubt. Zwar haben die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regeln, grundsätzlich ist wildes Camping aber verboten! Es braucht daher auch kein Schild, das Wildcampen explizit verbietet.

Es kann aber sein, dass sich auf einer freien Fläche ein “No Camping”-Schild oder ein Schild mit einer ähnlichen Aussage befindet. Dann ist das Campen natürlich ausdrücklich verboten.

Wenn Sie dennoch im Freien campen, begehen Sie normalerweise eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall wird die Ausrede “Es gab aber kein Verbotsschild” nicht funktionieren: Wenn Camping-Schilder das Wildcampen nicht ausdrücklich erlauben, dann ist es immer verboten!

Mehr dazu, welche Bußgelder auf Wildcamping folgen können, lesen Sie hier.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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