Carsharing in Deutschland: Möglich Bußgelder mit dem Mietauto

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Carsharing – Wie funktioniert das?

Carsharing ist in Deutschland sehr beliebt
Carsharing ist in Deutschland sehr beliebt

Carsharing ist die neue kostengünstige Alternative zum eigenen Auto. Während das eigene Auto, besonders in der Stadt, oftmals auf dem Parkplatz steht und dennoch Kosten verursacht, fällt beim Carsharing-Anbieter ein deutlich geringerer Preis an.

Sie sparen also laufende Kosten, wie beispielsweise die Versicherung oder die Kfz-Steuer, und finden immer einen Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge. Gerade in großen Städten wie Berlin, Hamburg oder München ist das Carsharing besonders beliebt.

Der Begriff leitet sich aus „Car“ und „Sharing“, also „Auto“ und „Teilen“ ab. Umgangssprachlich wird das Verfahren auch „Auto-Sharing“ oder „Auto-Teilen“ genannt. Carsharing bezeichnet auch die Methode, Autos privat zu teilen. Es muss also nicht immer auf kommerzieller Ebene ablaufen, zumal sich privates Carsharing großer Beliebtheit erfreut und oft kostengünstiger ist.

Um sich ein Auto mit anderen teilen zu können, müssen Sie zuerst Mitglied in einem Verein oder bei einem Anbieter sein. Nach der Registrierung erhalten Mitglieder ein Zugangsmedium, welches beispielsweise ein Code oder eine Karte sein kann, mit der sich die Fahrzeuge öffnen lassen.

Das Auto kann im Vorfeld per Smartphone-App, per Telefon oder online gebucht werden. Das variiert jedoch je nach Carsharing-Anbieter.

FAQ: Carsharing

Was bedeutet Carsharing?

Übersetzt bedeutet der Begriff, dass sich ein Auto (car) geteilt (sharing) wird. Sowohl kommerzielles als auch privates Carsharing sind möglich.

Welche Kosten können beim Carsharing entstehen?

Neben den Mietgebühren, den Anmeldekosten und den Benzinausgaben, können weitere Kosten entstehen. Welche das sind, zeigt unsere Übersicht hier.

Wer zahlt bei einem Unfall mit einem Carsharing-Auto?

In der Regel ist die Versicherung durch die Gebühren beim Carsharing abgedeckt. Wichtig ist, dass sich Fahrer vorher über die Höhe der Selbstbeteiligung informieren.

Spezifische Themen zum Carsharing

Die folgenden Ratgeber befassen sich mit besonderen Aspekten, die mit der Thematik des Carsharing zusammenhängen. Ein Klick auf das jeweilige Thema führt Sie direkt zum passenden Text.

  • Carsharing: Ob günstig oder preisintensiv – die Leih-Autos sind eine praktische Alternative für Leute ohne eigenen Wagen.

    Zahlreiche Fahrzeuge brauchen heute keine festen Besitzer mehr. Auto, Fahrrad und Co. können einfach ausgeliehen und anch der Fahrt wieder abgestellt werden. Hier lesen Sie, wie sich die Kosten beim Carsharing im Einzelnen zusammensetzen und was ein Leih-Auto kostet. » Weiterlesen...

  • Privates Carsharing ermöglicht spontane Ausflüge mit dem Wunschauto.

    Privates Carsharing erfreut sich großer Beliebtheit. Bietet es doch die Möglichkeit, schnell und kostengünstig ein passendes Auto zu mieten. In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu den Vorteilen des privaten Carsharing und der Art und Weise, wie diese Autovermietung über Internetportale abläuft. » Weiterlesen...

  • Was ist bei einem Charsharing-Unfall zu beachten?

    Carsharing erfreut sich großer Beliebtheit, denn es ist praktisch und kostengünstig. Daher greifen immer mehr Nutzer auf diese Form der Kurzzeitmiete zurück. Unsicherheiten entstehen jedoch, wenn es beim Carsharing zu einem Unfall kommt. Alles zum Versicherungsschutz beim Carsharing-Unfall hier! » Weiterlesen...

Was kostet Carsharing und welche Bußgelder sind möglich?

Auch hier gibt es Unterschiede von Anbieter zu Anbieter. Beim Carsharing bezahlt der Fahrer entweder pro gefahrener Minute, pro Stunde oder Kilometer. Einige Unternehmen verlangen eine jährliche Gebühr. Zusätzlich müssen Sie noch Anmeldekosten einkalkulieren. Diese betragen zwischen 10 und 50 Euro.

Jedoch kommen noch mehr Kosten auf den Carsharing-Kunden zu. Diese sind in den AGB versteckt. So kann eine „unerlaubte Auslandsfahrt“ rund 250 Euro kosten. Weitere Carsharing-Kosten haben wir nachfolgend für Sie aufgeschlüsselt (sie variieren stark je nach Anbieter):

TatbestandGebühren
Serviceeinsatz vor Ort (bei Reifenpanne etc.)ab 25 Euro je Stunde
Sonderreinigung (bei Rauchen im Auto etc.)ab 25 Euro
Fahrzeugreparaturab 50 Euro
Bearbeitung bei Eingang eines Bußgeldbescheides (Ordnungswidrigkeiten)5 - 20 Euro
Bearbeitung eines Parkverstoßes10 Euro
Bearbeitung eines Sonderfalles (Straftaten wie Alkohol am Steuer)150 Euro
Unerlaubt in das Ausland gefahren250 Euro
Umparken von wiederrechtlich abgestellten Fahrzeugen50 Euro
Abschleppen von einer fremden FirmaRechnung erfolgt durch Fremdfirma, etwa 80 - 100 Euro
Bearbeitungsgebühr für das Abschleppen (wird noch einmal vom Carsharing-Anbieter erhoben)25 - 50 Euro
Verlust der Tank-/Parkkarte oder des Fahrzeugschlüsselsab 25 Euro (bis etwa 350 Euro)
Beim Carsharing läuft die Polizeikontrolle so ab, als wäre es das eigene Auto
Beim Carsharing läuft die Polizeikontrolle so ab, als wäre es das eigene Auto

Wer sich ein Auto mit anderen teilen möchte, sollte sich vorher die AGB ganz genau durchlesen. Hier finden Sie alle Informationen, wann etwas wie viel kostet. Werden Sie beispielsweise mit dem Carsharing-Auto geblitzt, leitet Ihnen der Anbieter den Bußgeldbescheid weiter. Erfahrungsgemäß dauert dies sehr lange, sodass die Widerspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid in der Zeit schon längst erloschen sein kann.

Wer dennoch dagegen vorgehen möchte, kann eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen. Hierbei ist ein Anwalt zu empfehlen, der Sie beraten kann. Den Antrag kann jedoch auch jede natürliche Person stellen; hierfür benötigen Sie also nicht zwingend einen Rechtsbeistand.

Liegt ein Unverschulden Ihrerseits an der Versäumnis der Frist vor, kann die Wiedereinsetzung beantragt werden. Dann gilt die zweiwöchige Frist zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid von vorn.

Eine Verkehrskontrolle mit einem Carsharing-Auto läuft zum Beispiel genauso ab, wie mit einem „normalen“ Fahrzeug. Der Anbieter wird in der Regel darüber informiert. Aber Achtung: Wollen Sie hinterher behaupten, dass jemand anderes gefahren ist, können Sie hohe Strafen seitens des Carsharing-Anbieters bekommen. In den Verträgen steht in der Regel, dass lediglich der Vertragspartner fahren darf. Werden Sie also von der Polizei angehalten und diese notiert einen anderen Fahrer, kann es teuer werden.

Das sind die größten Carsharing-Anbieter

Aufgeschlüsselt nach der Anzahl der Kunden, sind dies die größten Anbieter von Carsharing:

  • DriveNow, Car2Go (zusammen ShareNow)
  • Flinkster
  • Cambio
  • Stadtmobil

Mit dem Carsharing-Auto einen Unfall verursachen: Was kommt auf mich zu?

In der Regel ist jedes der Carsharing-Fahrzeuge durch eine Versicherung geschützt. Je nach Modell handelt es sich um eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung. Bei den Carsharing-Kosten sind diese Gebühren bereits enthalten.

Was aber viele Mitglieder nicht wissen: Die Versicherung beim Carsharing hat meist eine hohe Selbstbeteiligung. Oftmals beträgt sie 750 Euro. Zahlt der Kunde aber einen jährlichen Beitrag, kann sich die Selbstbeteiligung reduzieren.

Aufgrund schwerer Unfälle in der Vergangenheit mit Carsharing-Fahrzeugen in Deutschland überlegen die Anbieter nun, den Stand der Punkte in Flensburg bei einer Registrierung abzufragen und die Person gegebenenfalls abzulehnen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Bernhard S
    Am 28. Mai 2022 um 13:37

    Erwähnt werden sollte auch das Bußgeld, das auf Falschparker auf carsharing-Parkplätzen zukommt.
    Bisher 35 Euro künftig 55 Euro.
    Wie bitter notwendig die Verfolgung dieses Fehlverhaltens ist, habe ich mehrfach selbst erfahren. Die Situation: carsharing-Miete am Bahnhof,
    Carsharing-Fahrzeitende kurz vor Abfahrt des Zuges zur weiteren Reise. Carshring-Platz durch Fremdfahrzeug blockiert.
    Man kann sich nicht einfach hinter das Fremdfahrzeug stellen, noch den Abschleppwagen rufen: im schlimmsten Fall muß man einen späteren Zug nehmen und dafür nachzahlen.
    Ob das Bußgeld auch Carsharing-Nutzer treffen kann, die mit einem eigenen /fremden Fahrzeug anfahren und dies an die Stelle des carsharing Fahrzeug parken (wegen größerem oder kleineren Fahrzeug )weiß ich nicht. (Vielleicht kommt das Problem von der Zahl der Plätze nicht vor? )

  2. Y.
    Am 1. Oktober 2019 um 21:47

    Es würde mich Interessieren was es für ein Bußgeld geben würde, wenn man jemand anderen mit seinem Car-sharing account fahren lässt.

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