Carsharing-Unfall: Was tun beim Schaden am Kurzzeitmietwagen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Carsharing: Beliebtheit vom “Autoteilen”

Was ist bei einem Charsharing-Unfall zu beachten?
Was ist bei einem Charsharing-Unfall zu beachten?

Egal wie ausgebaut das Verkehrsnetz der öffentlichen Transportmittel ist, wenn mitten in der Nacht Busse und Bahnen gar nicht oder nur sporadisch fahren, das Auto zu Hause steht und das Geld für das Taxi nicht reicht, ist Carsharing eine gute Variante – vorausgesetzt zuvor fand eine erfolgreiche Registrierung bei einem der zahlreichen Anbieter statt.

Allein am 1. Januar 2016 wurden 830.000 Nutzer dieser Form der kurzzeitigen Autovermietung registriert. Darin zeigt sich die große Beliebtheit vom „Autoteilen“, welches sich nicht nur nach langen Nächten, sondern auch im normalen Alltag als praktische und vor allem kostengünstige Alternative für viele Kunden erweist.

Doch was ist zu tun, wenn es beim Carsharing zu einem Unfall kommt? Muss der Fahrer die Kosten allein tragen oder greift hier eine Versicherung? Der folgende Ratgeber informiert Sie genau über diese Fragen und erklärt das Versicherungsmodell in der Carsharing-Branche.

FAQ: Unfall mit Carsharing-Fahrzeug

Welche Versicherung kommt bei einem Unfall mit einem Carsharing-Auto auf?

Hat das Carsharing-Fahrzeug den Unfall verursacht, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Anbieters auf.

Wann zahlt die Versicherung des Carsharing-Autos nicht?

Wenn der Fahrer sich vor Fahrtantritt nicht überzeugt hat, dass das Fahrzeug gesetzeskonform war, er alkoholisiert war oder den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

Was ist mit der Selbstbeteiligung beim Carsharing?

Oft müssen Fahrer beim Anbieter einer Selbstbeteiligung in Falle eines Unfalls mit dem Carsharing-Fahrzeug zustimmen. In diesem Fall können sie dazu verpflichtet werden, einen Teil der Schadenssumme aus eigener Tasche zu bezahlen,

Carsharing-Unfall: Das A und O des Versicherungsschutzes

Viele Anbieter von Carsharing locken Führerscheinbesitzer mit preiswerten Angeboten und einer großen Autoflotte. Die Entscheidung, welches das passende Unternehmen ist, fällt da manchmal schwer. Ein Entscheidungskriterium, welches dabei nicht vernachlässigt werden sollte, ist der Versicherungsschutz für das gemietete Auto. Spätestens, wenn es beim Carsharing zu einem Unfall kommt, gewinnt der nämlich extrem an Bedeutung.

Grundsätzlich sind auch Carsharing-Fahrzeuge in der Regel haftpflicht- oder kaskoversichert. Dies gilt sowohl für gewerbliche Unternehmen als auch für private Plattformen. Während jedoch bei der ersten Variante die Versicherungskosten Teil des Mietpreises für das Auto sind, ist es bei privaten Anbietern üblich, dass Nutzer im Vorfeld eine Zusatzversicherung abschließen und bezahlen.

Kommt es zu einem Carsharing-Unfall, muss die jeweilige Versicherung des Unternehmens bzw. Privatanbieters den Schaden regulieren. Dadurch wird der Fahrzeugnutzer also in seiner Schadensfreiheitsklasse nicht hochgestuft. Einige Plattformen, die nicht-gewerbliches Autoteilen anbieten, sehen auch für die Vermieter eine Versicherungsvariante vor, die diese im Falle eines Schadens nicht zusätzlich belastet.
Bei einem Carsahring-Unfall können dem Fahrer wegen hoher Selbstbeteiligung hohe Kosten entstehen.
Bei einem Carsahring-Unfall können dem Fahrer wegen hoher Selbstbeteiligung empfindliche Kosten entstehen.

Entscheidend für das Greifen der Versicherung bei einem Carsharing-Unfall ist jedoch immer, dass der Fahrzeugführer vor Fahrtantritt die Gesetzeskonformität vom Auto überprüft hat und er weder alkoholisiert noch grob fahrlässig unterwegs war und dadurch die Kollision verursacht hat. Ansonsten zahlt die Versicherung nicht und der Fahrer muss alle Kosten selbst tragen.

Neben dem Versicherungsschutz bieten einige Unternehmen auch einen Schutzbrief. Bei einem Carsharing-Unfall können Nutzer diese Form der Pannenhilfe dann in Anspruch nehmen. Diese finanziert das Abschleppen des Autos ebenso wie ein möglicherweise notwendiges Ersatzfahrzeug und Übernachtungskosten.

Die Tücke steckt im Detail: Selbstbeteiligung beim geteilten Auto

Was trotz Versicherungsschutz bei einem Carsharing-Unfall für den Fahrer zu einer verhängnisvollen finanziellen Belastung werden kann, ist die Selbstbeteiligung. Diese ist bei den verschiedenen Anbietern, von Flinkster, Stadtmobil über car2go bis hin zu DriveNow, nämlich ganz unterschiedlich geregelt.

Die Höhe der Selbstbeteiligung rangiert zwischen den unterschiedlichen Anbietern teilweise enorm. Die Spannbreite reicht von 1.500 bis 500 Euro.

Allerdings besteht mehrheitlich die Möglichkeit, sich vorab finanziell gegen derartige Zahlungen bei einem Carsharing-Unfall abzusichern, indem durch die Begleichung einer Gebühr die Selbstbeteiligungssumme reduziert und sogar auf 0 Euro heruntergeschraubt werden kann.

Carsharing-Unfall: Das ist zu tun

Werden Sie in einen Carsharing-Unfall verwickelt, sollten Sie Ruhe bewahren und folgende Schritte beherzigen:

  • Unfallstelle absichern
  • bei Personenschäden Krankenwagen rufen
  • gegebenenfalls Polizei rufen (manche Carsharing-Anbieter verpflichten ihre Nutzer zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall)
  • Vermieter/Kundenservice informieren
  • Unfallprotokoll und -skizze anfertigen (in der Regel befindet sich beim Carsharing der Vordruck eines Unfallprotokolls im Auto)
Wichtig: Geben Sie niemals ein schriftliches Schuldanerkenntnis ab, auch wenn die Polizei sie darum bittet. Ein solches Anerkenntnis lässt im Ernstfall den Versicherungsschutz bei einem Carsharing-Unfall erlöschen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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