Carsharing-Unfall: Was tun beim Schaden am Kurzzeitmietwagen?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
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Carsharing: Beliebtheit vom “Autoteilen”
Egal wie ausgebaut das Verkehrsnetz der öffentlichen Transportmittel ist, wenn mitten in der Nacht Busse und Bahnen gar nicht oder nur sporadisch fahren, das Auto zu Hause steht und das Geld für das Taxi nicht reicht, ist Carsharing eine gute Variante – vorausgesetzt zuvor fand eine erfolgreiche Registrierung bei einem der zahlreichen Anbieter statt.
Allein am 1. Januar 2016 wurden 830.000 Nutzer dieser Form der kurzzeitigen Autovermietung registriert. Darin zeigt sich die große Beliebtheit vom „Autoteilen“, welches sich nicht nur nach langen Nächten, sondern auch im normalen Alltag als praktische und vor allem kostengünstige Alternative für viele Kunden erweist.
Doch was ist zu tun, wenn es beim Carsharing zu einem Unfall kommt? Muss der Fahrer die Kosten allein tragen oder greift hier eine Versicherung? Der folgende Ratgeber informiert Sie genau über diese Fragen und erklärt das Versicherungsmodell in der Carsharing-Branche.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall mit Carsharing-Fahrzeug
Hat das Carsharing-Fahrzeug den Unfall verursacht, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Anbieters auf.
Wenn der Fahrer sich vor Fahrtantritt nicht überzeugt hat, dass das Fahrzeug gesetzeskonform war, er alkoholisiert war oder den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.
Oft müssen Fahrer beim Anbieter einer Selbstbeteiligung in Falle eines Unfalls mit dem Carsharing-Fahrzeug zustimmen. In diesem Fall können sie dazu verpflichtet werden, einen Teil der Schadenssumme aus eigener Tasche zu bezahlen,
Spezifische Ratgeber zu Verkehrsunfällen nach Fahrzeug & Art der Verkehrsbeteiligung
Carsharing-Unfall: Das A und O des Versicherungsschutzes
Viele Anbieter von Carsharing locken Führerscheinbesitzer mit preiswerten Angeboten und einer großen Autoflotte. Die Entscheidung, welches das passende Unternehmen ist, fällt da manchmal schwer. Ein Entscheidungskriterium, welches dabei nicht vernachlässigt werden sollte, ist der Versicherungsschutz für das gemietete Auto. Spätestens, wenn es beim Carsharing zu einem Unfall kommt, gewinnt der nämlich extrem an Bedeutung.
Grundsätzlich sind auch Carsharing-Fahrzeuge in der Regel haftpflicht- oder kaskoversichert. Dies gilt sowohl für gewerbliche Unternehmen als auch für private Plattformen. Während jedoch bei der ersten Variante die Versicherungskosten Teil des Mietpreises für das Auto sind, ist es bei privaten Anbietern üblich, dass Nutzer im Vorfeld eine Zusatzversicherung abschließen und bezahlen.
Entscheidend für das Greifen der Versicherung bei einem Carsharing-Unfall ist jedoch immer, dass der Fahrzeugführer vor Fahrtantritt die Gesetzeskonformität vom Auto überprüft hat und er weder alkoholisiert noch grob fahrlässig unterwegs war und dadurch die Kollision verursacht hat. Ansonsten zahlt die Versicherung nicht und der Fahrer muss alle Kosten selbst tragen.
Neben dem Versicherungsschutz bieten einige Unternehmen auch einen Schutzbrief. Bei einem Carsharing-Unfall können Nutzer diese Form der Pannenhilfe dann in Anspruch nehmen. Diese finanziert das Abschleppen des Autos ebenso wie ein möglicherweise notwendiges Ersatzfahrzeug und Übernachtungskosten.
Die Tücke steckt im Detail: Selbstbeteiligung beim geteilten Auto
Was trotz Versicherungsschutz bei einem Carsharing-Unfall für den Fahrer zu einer verhängnisvollen finanziellen Belastung werden kann, ist die Selbstbeteiligung. Diese ist bei den verschiedenen Anbietern, von Flinkster, Stadtmobil über car2go bis hin zu DriveNow, nämlich ganz unterschiedlich geregelt.
Allerdings besteht mehrheitlich die Möglichkeit, sich vorab finanziell gegen derartige Zahlungen bei einem Carsharing-Unfall abzusichern, indem durch die Begleichung einer Gebühr die Selbstbeteiligungssumme reduziert und sogar auf 0 Euro heruntergeschraubt werden kann.
Carsharing-Unfall: Das ist zu tun
Werden Sie in einen Carsharing-Unfall verwickelt, sollten Sie Ruhe bewahren und folgende Schritte beherzigen:
- Unfallstelle absichern
- bei Personenschäden Krankenwagen rufen
- gegebenenfalls Polizei rufen (manche Carsharing-Anbieter verpflichten ihre Nutzer zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall)
- Vermieter/Kundenservice informieren
- Unfallprotokoll und -skizze anfertigen (in der Regel befindet sich beim Carsharing der Vordruck eines Unfallprotokolls im Auto)