Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg: Sanktionen für Uneinsichtige

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 27. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Brandenburg (Stand: 25.08.2020)

Verstoß BußgeldWer muss das Bußgeld zahlen?
Aufenthalt mit weiteren Personen im öffent­lichen Raum50 - 250 €jede Per­son
Verstoß gegen die Masken­pflicht50 - 250 €jede Per­son
als Arbeit­geber oder Betreiber Hygiene­konzept nicht umge­setzt100 - 5.000 €Arbeit­geber, Geschäfts­führung
Unterlassen der erforder­lichen Maß­nahmen bei Versamm­lungen, in Verkaufs­stellen, Beher­bergungs­stätten, Gast­stätten und sonstigen Gewerbe­betrieben und Einrich­tungen mit Publikums­verkehr250 - 10.000 €Veran­stalter, Betrei­ber, Anbie­ter, Geschäfts­führung o. Ä.
Angabe unvollständiger oder wahrheitswidriger Kontaktdaten50 - 250 €betref­fende Per­son
verbots­widrige Durch­füh­rung einer privaten Ver­an­stal­tung1.000 - 5.000 €Veran­stalter
Teilnahme an einer verbots­widrig durch­geführ­ten privaten Ver­an­stal­tung250 - 1.000 €Betrei­ber, Veran­stalter, Geschäfts­führung o. Ä.

Hinweis: Da die Länder in unregelmäßigen Abständen die jeweiligen Verordnungen anpassen und überarbeiten, können wir für die Aktualität der Inhalte dieser Seite nicht garantieren. Bitte prüfen Sie daher auch die jeweils aktuellste Fassung der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Sie finden diese auf dem Internetportal des Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg.

Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?

Video: Maske am Steuer
Dürfen Sie im Auto eine Maske tragen oder verstoßen Sie damit gegen das Vermummungsverbot?

Coronavirus-Bußgeldkatalog Brandenburg: Wer nicht hören will, muss zahlen!

Corona-Bußgeldkatalog: In Brandenburg müssen die Bürger bei Verstößen gegen die Beschränkungen bis zu 25.000 Euro zahlen.
Corona-Bußgeldkatalog: In Brandenburg müssen die Bürger bei Verstößen gegen die Beschränkungen bis zu 25.000 Euro zahlen.

Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, gelten auch in Brandenburg weitreichende Beschränkungen für das alltägliche Leben. Da sich allerdings immer noch nicht alle Bürger an das geltende Kontaktverbot und die Vorgaben zum Mindestabstand halten, drohen für diese Ordnungswidrigkeiten Sanktionen. So tritt am 02. April 2020 der Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg in Kraft.

Doch für welches Fehlverhalten müssen die Brandenburger mit Geldbußen rechnen? Wie hoch fallen die Sanktionen laut Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Brandenburg aus? Und sieht dieser für Wiederholungstäter besonders harte Konsequenzen vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg

Wie hoch fallen die Bußgelder für Corona-Verstöße in Brandenburg aus?

Eine Übersicht zu den Verstößen und Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Welche Kriterien spielen bei der Bemessung der Bußgelder eine Rolle?

Informationen zu den Umständen, die die Verwaltungsbehörden bei der Festlegung der Geldsanktionen berücksichtigen, finden Sie hier.

Gelten für Wiederholungstäter Besonderheiten?

Wer wiederholt gegen die Vorschriften zur Corona-Bekämpfung verstößt, muss mit einer Erhöhung des Bußgeldes rechnen. So kann in einem solchen Fall vom Regelsatz abgewichen und ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Wie werden die Corona-Bußgelder in Brandenburg bemessen?

Für Wiederholungstäter drohen gemäß dem Bußgeldkatalog für Corona-Verstößen in Brandenburg teure Konsequenzen.
Für Wiederholungstäter drohen gemäß dem Bußgeldkatalog für Corona-Verstößen in Brandenburg teure Konsequenzen.

Wer nicht die Beschränkungen der Corona-Krise einhält, die sich aus der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) ergeben, muss auch in Brandenburg mit Sanktionen rechnen. Um entsprechende Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, hat die Landesregierung Regelsätze für die verschiedenen Verstöße festgelegt.

Der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) äußerte sich zur Einführung des Corona-Bußgeldkataloges in der Pressekonferenz vom 31. März 2020 wie folgt :

Es gibt immer noch Einige, die aus der Reihe tanzen und sich nicht an die Regeln halten. Deshalb haben wir den Bußgeldkatalog erstellt. Um es auch klar zu sagen: Dies ist ein Regelkatalog und keine Bittschrift. Wer sich nicht daran hält, für den wird es Konsequenzen geben und das kann auch teuer werden.

Die im Corona-Bußgeldkatalog von Brandenburg definierten Geldsanktionen liegen dabei zwischen 50 und 25.000 Euro. Dabei sehen die Regelsätze grundsätzlich Spannen vor, weshalb die Verwaltungsbehörden die konkreten Bußgelder nach Ermessen bestimmen. Dabei werden unter anderem folgende Umstände berücksichtigt:

  • Ausmaß der Gefahr für die öffentliche Gesundheit
  • ggf. entstandener wirtschaftlicher Vorteil aus der Tat sowie die Höhe dessen
  • Fahrlässigkeit
  • Einsicht des Täters
  • vorangegangene Verstöße gegen die SARS-CoV-2-EindV

Die im Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße von Brandenburg aufgeführten Regelsätze gelten grundsätzlich bei der ersten Missachtung der Vorgaben. Erfolgen Verstöße mehrmalig, ist eine Verdoppelung der Geldbußen möglich. Dabei kann das maximale Bußgeld bis zu 25.000 Euro betragen.

Was halten Sie von dem Corona-Bußgeldkatalog?

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Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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